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Ehre es war, wenn der Gründer einer Stadt oder sonst ein hoch verdienter Mann auf der Agora begraben wurde.1) In besonders heiligen und auf ihre Reinheit mehr als andere haltenden Orten durfte überhaupt keine Leiche begraben werden. Bekannt ist die wiederholte Säuberung der Insel Delos von allen Gräbern und Gebeinen, 2) von der denn auch ebenso wie aus dem Asklepiosheiligtum zu Epidauros alle dem Tode nahen Personen fortgeschafft werden mussten. 3) Wie der Tod galt auch die Geburt für verunreinigend.4) Die Wöchnerin, das neugeborne Kind und alle Personen, die bei der Geburt irgendwie beschäftigt gewesen waren, bedurften der Reinigung, die bei den Letztgenannten sogleich, beim Kinde nicht später als am zehnten Tage nach der Geburt,5) bei der Wöchnerin am vierzigsten Tage nach der Entbindung vorgenommen wurde.6) Aus dem Asklepiosheiligtum in Epidauros und aus Delos wurden Frauen, die ihrer Niederkunft in Bälde entgegensahen, geradeso wie die Sterbenden entfernt.3) Auch Beischlaf ward als verunreinigend angesehn,7) wenigstens durfte man sich einem Heiligtum nicht ohne vorhergegangene Reinigung nahen. Natürlich waren die Vorschriften, die dafür in den einzelnen Tempeln bestanden, verschieden, 8) und ihre Handhabung war wohl auch öfters in das Ermessen der Priester gestellt.9) So begleiteten Reinigungen das ganze Leben des Menschen. 10) Natürlich hing es in diesen Dingen mehr als irgendwo anders von der Ansicht und dem Gefühl des einzelnen ab, ob und wodurch er sich eine Verunreinigung zuzuziehen glaubte;11) am bedenklichsten blieb immer die Berührung mit einem Mörder oder einer Leiche. Auf den Vorschlag Xenophons und den Rat der Seher wird eine Entsühnung (xaJaquós) des Heeres veranstaltet, als eine Abteilung von Soldaten eine Niederlassung Befreundeter überfallen und nachher sogar ihre Gesandten getötet hatte.12) Plutarch13) erzählt, dass die Athener in einer Volkversammlung eine zweite Reinigung vornahmen, weil während der Sitzung die Nachricht eintraf, dass in Argos in einem Bürgerzwist 1500 Männer erschlagen worden seien. So glaubte man sich also schon durch das blosse Anhören der Schreckensthat verunreinigt. Ein attisches Gesetz14) aber bestimmte, dass, wer einen Toten berührte, sich zehn Tage lag als verunreinigt anzusehn habe, ein Zeitraum, der schon auf kürzere Frist, als sonst Regel war, beschränkt zu sein scheint.15) Allgemein war die Sitte, sich vor der Hochzeit einer religiösen Reinigung

1) Thuk. V 11. Plut. Arat. 53. ROHDE Psyche 1 159, 1. 229. II 340. DÜMMLER Delphica, Baseler Universitätsprogr. 1894 S. 25 f.

2) Thuk. II 104. Herod. I 64. Diod. XII 58. Sonstige Reinigungen der heiligen Insel durch Schweineopfer Rechnungsurkunde v. J. 250 Zl. 54 f. Bull. de corr. VI 22 f. 3) Paus. II 27, 1.

4) Eur. Iph. T. 382 f. Zu beidem vgl. auch das Märchen des Sophron im Schol. zu Theokr. II 12. PRELLER-ROBERT Gr. M. I 324 A. 4.

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7) Vgl. schon Hes. Erg. 732 f. Inschr. v. Kos v. PROTT Leg. sacr. S. 20 Zl. 43 (PATON u. HICKS nr. 37) Pergam. Inschr. VIII 2 nr. 255. Diog. Laert. VIII 1, 35. Hesych. u. dyrever und über Ehebrecherinnen [Demosth.] LIX 87 p. 1374.

) Vgl. DITTENBERGER Syll. 379.
9) Vgl. Diog. Laert. VIII 43.
10) ROHDE Psyche II 71 ff.

1) Vgl. Theophr. Char. 16. Arrian. De venat. 32. Eur. Her. 1400.

12) Xen. Anab. V 7, 35.

18) Praec. ger. reip. XVII p. 814 B.

14) DITTENBERGER Syll. 379.

15) Vgl. Iw. v. MÜLLER Hdb. IV2 218.

zu unterziehn. Durch Bäder1) und Sühnopfer2) bereitete man sich auf das neue Leben vor. 3) Ebenso ging der Weihe der Mysten eine Reinigung voran, die mit der vor der Vermählung üblichen in ganz auffallender Weise übereinstimmt.4)

89. Wenn wir nun fragen, an welche Gottheiten sich die Befleckten vorzugsweise wandten, so ist dabei erstens zu erwägen, dass die meisten Reinigungen, wie wir gesehn haben, in einfachen, im Hause vorgenommenen Waschungen bestanden, bei denen man überhaupt keinen Gott anrief, und zweitens, dass es sich in vielen Fällen, wo eine Sühnung für notwendig gehalten wurde, um ein Vergehn gegen eine bestimmte Gottheit handelte, deren Gnade und Verzeihung man dann eben auch erflehen musste. Es kommen also hier nur die Fälle in Betracht. wo die Gottheit überhaupt durch einen Frevel beleidigt ist, wo der Mensch im Gefühl seiner Sündhaftigkeit, die ihn von Opfern, Festen, ja der Gemeinschaft der Mitmenschen ausschliesst,5) die Erlaubnis der Annäherung, die Fähigkeit mit Göttern und Menschen zu verkehren, wiederzugewinnen versucht. Dieser machen ihn nicht etwa böse Gedanken, heimlicher Zweifel an der Gottheit, innerer Zerfall und Abkehr von dem, was den andern heilig ist, unwert und verlustig, sondern eine frevelhafte That, wie der Mord eine ist. Und da wendet er sich dann allerdings an bestimmte Götter, vor allem an Zeus (μειλίχιος, καθάρσιος, ἀλεξίκακος, ἀποτρόπαιος u. s. w.)) und an Apollon, dessen Orakel in Delphoi in schwierigen Fällen wohl stets zu Rate gezogen wurde,7) Abergläubische, namentlich Weiber, die auch wegen anderer Verunreinigung die Hilfe von Winkelpriestern und weisen Frauen (eyxvroioтoia)8) in Anspruch nahmen, auch an Hekate.9) Man brachte ihr Hundeopfer 10) und vergrub auch wohl die xa Jáquata an den ihr heiligen Kreuzungspunkten der Wege.11)

90. Dem homerischen Zeitalter ist der Gedanke, dass der Mensch, der den Gott erzürnt hat, einer Sühne bedürfe, ebenso fremd wie die Sitte, einen Mörder zu reinigen, oder der Glaube, durch die Berührung einer Leiche sich zu beflecken. Die Begriffe sündhaft", „fluchbeladen". „Busse" sind überhaupt noch unbekannt. Fürchtet man ein göttliches Strafgericht, so bringt man dem Gott Opfer und Weihgeschenke, mit denen man ihn erfreuen und günstig stimmen will. Ja auch später, als Reinigungen und Sühnungen eine so grosse Bedeutung gewonnen haben, ist von der Voraussetzung oder Notwendigkeit einer Reue und sittlichen Umkehr des

1) Plat. Krat. 405 A. Iw. v. MÜLLER Hdb. IV 148.

*) Aisch. Eum. 835 u. Schol. 3) [Plut.] Prov. Alex. 16. Vgl. Demosth. XVIII 259 f. p. 313.

4) Demosth. XVIII 259 p. 313. Zenob. III 98. LOBECK Aglaoph. 646 ff. LOVATELLI Bull. della com. archeol. com. 1879 S. 10 f. u. besonders DIELS Sib. Bl. 48 f. Auch ein Schweineopfer Neuvermählter bezeugt für die unteritalischen Griechen Varro De re rust. II 4, 9. Vgl. FRÄNKEL Athen. Mitt. 1897 S. 440 ff.

5) Eur. Her. 1282 ff., 1219. Antiph. Tetral. I 1, 10. L. SCHMIDT Ethik der Gr. I

125 f.

6) ROHDE Psyche I 273, 1.

7) Vgl. z. B. Laert. Diog. I 110. ROHDE Psyche2 I 274 f.

8) [Plat.] Min. 315. Schol. Aristoph. Vesp. 289. Etym. M. 313. Paus. III 17, 8.

9) Da dies mehr die Mythologie als den Kultus angeht, verweise ich hier nur kurz auf PRELLER-ROBERT Griech. Myth. I 143 ff. u. 286 ff. ROSCHER Mythol. Lex. S. 1894 f. ROHDE Psyche2 I 274 f.

10) STENGEL Jahrb. f. Phil. 1883 S. 371. 11) Eustath. zur Od. x 481. Harpokr. u. ὀξυθύμια. Poll. V 163.

Schuldigen nie die Rede, das richtig ausgeführte Ceremoniell der Lustrationsgebräuche genügt, ihm die Reinheit wiederzugeben. Erfunden sind diese im eigentlichen Griechenland kaum; andere Völker hatten sie früher ausgebildet und bei ihnen werden die Griechen sie kennen gelernt haben. Herodot (I 35) bemerkt bei der Schilderung der Reinigung, die Kroisos mit dem Mörder Adrastos vornimmt, gelegentlich, dass die Lyder dabei ganz ebenso verführen wie die Hellenen. Man hat daraus den Schluss gezogen, die Griechen hätten die Mordsühne von den Lydern entlehnt,1) und unmöglich wäre dies ja nicht. Näher liegt es jedoch, an Kreta zu denken, wo diese Gebräuche sehr alt waren, und dessen Sühnpriester noch in viel späterer Zeit besonderes Ansehn genossen.2)

91. Die grösste Rolle spielen die Reinigungen in der Sekte der Orphiker.3) Hier erscheinen sie als berufsmässig betriebene Kunst und ausgebildete Doktrin. Bei Empedokles liegt die neue Lehre in den Grundzügen fertig vor; über das 6. Jahrhundert hinaus führen keine Spuren. Ihre Anhänger führten sie auf den thrakischen Orpheus zurück, und nach diesem ihrem Stifter nannte sich die Gemeinde. Eine Menge heiliger Bücher, die ausser den Regeln für das rechte orphische Leben auch Vorschriften über die Behandlung der Leichen und Lehren von dem Zustand der Seele nach dem Tode und den Strafen im Hades enthielten, kursierte unter seinem Namen. Daneben existierten andere, deren alte Verfasser die Legende ebenfalls zu nennen wusste. So galt die Melampodie, 4) die ausser dem Leben des Melampus auch die Thaten des Teiresias, Kalchas, Amphiaraos und anderer mythischer Seher und Sühnpriester5) schilderte, für hesiodisch. Uns geben die in Gräbern bei Sybaris auf Goldtäfelchen gefundenen Inschriften aus dem 4. Jahrhundert) von dem Glauben und den Jenseitshoffnungen der Sekte ein zwar nicht vollständiges, doch lebendiges Bild.

Es war alter Glaube, dass Schuld und Fluch der Väter weiter erben, aber von einer Erbsünde, die alle belastet, weiss man vordem nichts. Jetzt heisst es, der Mensch sei sündhaft von Anbeginn und von Natur, eine einmalige Reinigung aber könne nichts helfen, wo keine einmalige Verschuldung oder Verfehlung vorliege; dauernde Reinigung, Busse, Askese, religiöse Weihungen seien notwendig.") notwendig.) Nach dem Tode müsse die unsterbliche Seele sich in einen neuen Leib einschliessen lassen, und so immer wieder, bis sie endlich dem „Rad der Geburten" 8) entflohen, in den wiederholten Leben alles Unreinen ledig geworden, wieder göttlich

1) Z. B. GROTE Griech. Gesch. übers. v. MEISSNER I 21.

2) Vgl. BERNAYS Theophr. 190. ROHDE Psyche I 272, 1 u. II 96. TÖPFFER Att. Geneal. 167 u. 259.

9) ROHDE Psyche' II 103 ff. DIETERICH Nekyia. LOBECK Agl. 235 ff. NAEGELSBACH Nachhom. Theol. 402 ff. GIESEKE Rhein. Mus. n. F. VIII 70 ff. O. GRUPPE Kulte u. Mythen I 632 ff. u. FLECKEISENS Jahrb. Suppl. XVII 1890 S. 649 ff. MAASS Orpheus. ROHDE Orpheus, Heidelb. Jahrb. 1896 S. 1 ff. O.

KERN De Orphei Epimenidis Pherecydis theogoniis quaest. crit., Berlin 1888. GOMPERZ Griech. Denker I 100 ff.

4) Vgl. ECKERMANN Melampus und sein Geschlecht 14 ff. 5) Vgl. Herod. II 49. Paus. VIII 18, 3; V 5, 5.

6) IG Sic. et It. 638, 641 ff.

7) Plat. Kratyl. p. 400. Demosth. XVIII 259 f. p. 313. Vgl. LOBECK Agl. 565 ff., 795 ff., 808 ff.

8) ROHDE Psyche II 123.

zum Gott wird, wie sie es vor dem ersten Eingehn in einen Menschenleib gewesen ist. Die Mittel aber, die Reinheit allmählich, sicherer und schneller zu erlangen, lehre die orphische Theologie. Nicht der Glaube allein macht selig, auch Reinigungen und Weihen reichen noch nicht aus, es wird den Bekennern asketische Lebensführung zur Pflicht gemacht. Aber wenn auch die Abkehr und Loslösung vom Irdischen als Zweck und Ziel orphischen Lebens bezeichnet wird, so versteht man darunter doch nicht ein dem Leben Absterben, eine Ertötung des Leibes: die schwerste Enthaltung, die die Askese fordert, ist die der Fleischnahrung.1) Die Lehre fand namentlich in Unteritalien früh Verbreitung, und die Pythagoreer sind stark von ihr beeinflusst. Auch sie lehrten Seelenwanderung und verwarfen die Fleischnahrung;2) konnte die Seele des Hingeschiedenen doch auch in einen Tierleib fahren.) Aber auch bei Platon1) und bei späteren Moralphilosophen) klingt die eine oder andere Seite orphischer Lehre vernehmlich wider. Trotzdem darf man behaupten, dass die Lehre in die Volksreligion nie tief eingedrungen ist, ihr blieb der Götter und Menschen Geschlecht geschieden und unvereinbar. 6) Erst in den matten Jahrhunderten des Verfalls, wo mit dem Schwinden des raschen, ungestümen Pulsierens der Lebenskraft und heiterer Daseinsfreudigkeit auch der Mangel an Selbstvertrauen und Selbstsicherheit eintrat, war ihr der Boden bereitet, und es ist kein Zufall, dass die christliche Kirche, die namentlich anfangs mehr im Jenseits als im Pilgerthal der Erde lebte, vieles aus ihr übernahm. - Wie im Sektenwesen immer, fehlte es auch hier nicht an Fanatikern und Ausartungen,') so dass sich bisweilen selbst der Staat veranlasst sah, gegen Missbräuche einzuschreiten.8)

Allerdings muss man einen Unterschied machen zwischen jenen Orphikern, die eine Gemeinde bildeten und darin aufnahmen, wer eintreten und sich den Satzungen fügen wollte, und den sog. Orpheotelesten") und Metragyrten, 1o) die vorgaben, durch allerhand Beschwörungen und Zauberwerk Krankheiten heilen und die Götter dem Bittenden willfährig machen zu können,11) ein Treiben, das nur den rohesten Aberglauben ansprach. Mit den Mysterien, zu deren Betrachtung wir uns jetzt wenden, hat die orphische Theologie wenig gemein; nur insofern, darf man vielleicht sagen, bilden die Mysterien eine Art Mittelglied zwischen dem Glauben, der Reinigung nur für eine bestimmte Befleckung verlangte, und den Orphikern, die sie unausgesetzt verlangten, als sie eine wiederholte Reinigung im Leben, auch ohne dass man eine Schuld auf sich geladen hatte, forderten.

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g. Mysterien und andere geschlossene Vereinigungen.

Eleusinische Mysterien.

Litteratur: STE-CROIX Recherches sur les mystères du paganisme, 2 ed. von SILVESTRE DE SACY Paris 1817. LOBECK Aglaophamos sive de theologiae mysticae Graecorum causis, Königsberg 1829 S. 1 ff. OTFR. MÜLLER Allg. Encyklopädie I 33 S. 287 ff. PRELLER in PAULY'S Realencykl. III S. 82 ff. und V S. 312 ff. mit ausführlichen Litteraturangaben. GERHARD Akad. Abhandlgg. II, Berlin 1868 S. 436 ff. CHR. PETERSEN Der geheime Gottesdienst bei d. Griechen, Hamburg 1848. A. MOMMSEN Heortologie 222 ff. HERMANN Gottesd. Altt.2 § 32. SCHOEMANN Gr. Altt. II 377 ff. NAEGELSBACH Nachhom. Theologie S 387 ff. E. CURTIUS Athen und Eleusis in d. Dts. Rundschau 39 (1884) S. 200 ff. SAUPPE Attica und Eleusinia, Progr. v. Göttingen 1880/81. LEHRS Popul. Aufs. 315 ff. von WILAMOWITZ Kydathen 129 ff., Homer. Untersuchungen 207 ff., DITTENBERGER Über die Eleusinischen Keryken, Herm. XX 1 ff. AUG. NEBE De mysteriorum Eleusiniorum tempore et administratione publica, Dissert. Halle 1886. HÜTTEMANN Jahrb. f. Phil. II Abt. 1881 Bd. 134 S. 457 ff. u. 564 ff. J. TÖPFFER Attische Genealogie Berlin 1889 S. 24 ff. über den Eleusin. Priesteradel; Beiträge zur griech. Altertumswiss. Berlin 1897 S. 332 ff. C. STRUBE Bilderkreis aus Eleusis. BAUMEISTER Denkmäler u. Eleusinia S. 470 ff. ROHDE Psyche2 I 279 ff. CHANTEPIE DE LA SAUSSAYE Religionsgesch. II 140 ff. RUBENSOHN Die Mysterienheiligtümer in Eleusis und Samothrake Berlin 1892 (mit besonderer Berücksichtigung der heiligen Gebäude). DIETERICH Nekyia 1894 S. 63 ff. FOUCART Bull. de corr. IV 233 ff. ANRICH Das antike Mysterienwesen in seinem Einfluss auf das Christentum 1894. WOBBERMIN Religionsgesch. Studien (Beeinflussung des Urchristentums durch das antike Mysterienwesen) Berlin 1897. FOUCART Recherches sur l'origine et la nature des Mystères, Paris 1895 (die Mysterien stammten aus Ägypten). L. BLOCH Gemeinverstdl. Vortr. ed. VIRCHOW-WATTENBACH N. F. Ser. II Heft 257. PHILIOS Eleusis, ses mystères, ses ruines et son musée Athen 1896. Mehr bei GRUPPE Hdb. V 2, 48.

92. Es ist schon die Rede davon gewesen (S. 27), dass es Heiligtümer gab, zu denen nicht jedermann der Zutritt freistand, und ebenso ist erwähnt worden, dass es Gentilkulte unter Aufsicht eines Familienmitgliedes gab, an denen nur die Angehörigen des Geschlechts teil hatten.1) Was jene anbetrifft, so kann da von einem geschlossenen und ausschliessenden Gottesdienst gar keine Rede sein, es handelte sich lediglich um rituelle Bestimmungen, die nur für das eine Heiligtum galten, und die Männer oder die Frauen, die es allein zu bestimmter Zeit betreten durften, waren nichts weniger als eine Gemeinde Auserwählter; aber auch die Glieder eines Geschlechtes, das seinen besondern Kult hatte, machten hierauf keinen Anspruch. Apollon Patroos und Zeus Herkeios wurden als Schutzgötter jedes Geschlechtsverbandes verehrt;) wenn eine Familie einen besondern Kult vorzugsweise pflegte, so geschah dies aus Pietät gegen die Überlieferung der Ahnen, und that sie sich auf den ihr allein gehörenden Gottesdienst vielleicht etwas zu gute und erwartete von seinem Besitz und seiner Übung einen Segen, dessen die andern unteilhaftig bleiben mussten, so war doch das Charakteristische für eine religiöse Gemeinschaft: der Wunsch, sich Anerkennung, Anhang und Ausbreitung zu verschaffen, ausgeschlossen; damit wäre ja auch das Wesen eines solchen Kultes aufgehoben worden. Diese Geschlechterkulte waren sehr verbreitet und ausgebildet; es fanden Versammlungen der Mitglieder statt, und ihre Beschlüsse hatten bindende Kraft wie ein Gesetz;3) ja an manchen Orten hatten Geschlechtsverbände gewissermassen eine staatsrechtliche Stellung;

1) Aristot. Athen. Pol. 21. CIA III 1276. Greek inscr. in the Brit. Mus. IV 1 n. 896. LOBECK Agl. 271 ff.

2) Aristot. Ath. Pol. 55.
3) CIA II 597. Vgl. Andok. I 127.

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