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hat.') Auch auf dem Hofe des Palastes zu Tiryns glaubt man eine solche entdeckt zu haben.) In Heiligtümern chthonischer Gottheiten oder Heroen waren sie häufig und die Ausgrabungen haben eine ganze Anzahl an verschiedenen Orten blossgelegt. 3) Von andern berichten die Schriftsteller.+) In Samothrake ist an der ausgezeichnetsten Stelle" des dorischen Marmortempels eine etwa halbkreisförmige Öffnung gefunden worden, welche durch eine besonders dicke Marmorplatte ziemlich senkrecht nach unten ganz hindurchgeht und oben einen Falz zur Aufnahme eines verschliessenden Deckels bildet Es ist ursprünglicher Boden, auf welchen das Loch herabreicht."5) Auch Spuren und Überreste von verbrannten Opfertieren haben sich daselbst gefunden. In dem Kabirenheiligtum bei Theben wurde die eine der beiden neben einander liegenden Opfergruben (jede 0,90 m breit, 2,10-2,20 m lang und c. 1,50 m tief) bis oben mit Schenkelknochen angefüllt" gefunden. 6) Auch sie waren durch einen Deckel verschliessbar.

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7. Eine dritte und letzte Bezeichnung für Altäre ist dann noch soría, ein Wort, das bei Homer auch nur „Herd" bedeutet. Namentlich die der Herdgöttin geweihten Altäre, wie man sie vor allem in den Prytaneen hatte,) pflegen mit diesem Namen bezeichnet zu werden. Die εστίαι waren jedenfalls den ἐσχάραι ähnlicher als den βωμοί,) doch wird der Name auch auf diese übertragen.")

b. Tempelbezirke und Tempelgüter.

8. Ehe es Tempel gab, gab es geweihte Bezirke (tɛμévη)10), Haine oder umfriedigte Stücke Landes, in deren Mitte ein Altar stand. Aber auch später, als die Tempel häufiger wurden, blieben diese heiligen Bezirke, und zwar umgaben sie den Tempel, wo der Raum es gestattete, oder sie bestanden als selbständiges Heiligtum,11) dessen Umfang dann gewöhnlich durch Steine (oo) abgesteckt war. 12) Ein mit Bäumen bepflanztes réuevos hiess looç, 13) und dieser Name wurde für derartige Heiligtümer so gewöhnlich, dass selbst ein baumloses, einem Gott geheiligtes Stück Land so genannt werden konnte. 14) Der Teil des réueros, auf dem der Altar oder der Tempel des Gottes stand, war am heiligsten und durfte oft nur zu gewissen Zeiten von den dazu Berechtigten 15) oder

1) SCHLIEMANN Mykenae 246 f. mit Abbildung auf Plan F.

2) SCHUCHHARDT Schliemanns Ausgrab. Leipz. 1890 S. 129 f.

3) Im Asklepieion zu Athen (KÖHLER Athen. Mitt. II 1877 S. 233 ff., 254 f.), im Kabirentempel auf Samothrake (Archäolog. Untersuchungen auf Samothr. I 20 f., II 15 ff., Taf. IV Fig. 1, Taf. V und VI), im Heiligtum der Kabiren bei Theben (DÖRPFELD Athen. Mitt. XIII 91 und 95. Philostr. Apoll. T. VI 11, 13.)

4) Vgl. Paus. X 4, 10. IX 18, 4. IX 39, 4 u. CONZE Arch. Unt. auf Sam. I 21. 5) CONZE a. a. O. I 20 f.

6) DÖRPFELD Athen. Mitt. XIII 95.

7) PRELLER-ROBERT Gr. Myth. I 427. DE MOLIN 13.

8) Schol. Eur. Phoin. 274.

9) Aisch. Eum. 282 koria poißov. Paus. 1 42, 1 ε. θεῶν. Soph. Ο. Κ. 1495 Ποσει δαονίῳ θεῷ βούθυτον ἑστίαν ἁγίζων. Eine έoría ev to vaợ Koische Inschr. bei v. PROTTZIEHEN Leg. sacr. S. 25 Zl. 9.

10) Etym. M. u. Téuevos. Poll. I 8. 11) Paus. I 18, 7; V 13, 1.

12) Z. B. Athen. Mitt. XIV 108 n. 61 u.

S. 115.

13) Paus. I 21, 9; VIII 37, 7; VIII 42, 5; X, 32, 6.

14) Strab. IX 412.

15) Z. B. Paus. VI 20, 4; VIII 31, 5.

überhaupt nicht betreten werden (äßarov).1) In solch einem Fall waren die Grenzen deutlich bezeichnet, bisweilen der ganze Raum durch eine Mauer abgeschlossen.) Dass ein Verbrecher oder Unreiner das iegóv nicht betreten durfte, war selbstverständlich, 3) bisweilen wurde auch Enthaltung vom Beischlaf oder von gewissen Speisen während mehrerer Tage vorher von dem Besucher eines Heiligtums verlangt;4) von andern mussten sogar bestimmte Tiere ferngehalten werden. So durften in Ialysos auf Rhodos den heiligen Bezirk der Alektrona Pferde, Esel, Maultiere, überhaupt Lasttiere nicht betreten. Ebenso waren Schafe fernzuhalten; 5) in andere wiederum durften Schweine) oder Hunde') nicht hineingelassen werden. Gewöhnlich wird mit dem Namen isoór der innere Teil des réuevos bezeichnet, doch wird er auch auf das Ganze ausgedehnt.9) Die reuεvn sind oft sehr gross. Xenophon bestimmte nach glücklicher Beendigung des Feldzuges den zehnten Teil der Kriegsbeute zum Ankauf eines Gutes in Elis, auf dem er der ephesischen Artemis einen Tempel erbaute. 10) Eine Inschrift aus Ithaka11) ordnet an, dass der Inhaber des heiligen Grundstücks der Artemis den zehnten Teil des jährlichen Ertrages opfern und von dem übrigen den Tempel in Stand halten solle. Anderswo hatte ein dem Dionysos heiliges Grundstück eine Grösse von 3320 Schoinoi,12) und die ganze krisäische Ebene bei Delphoi war der Artemis, Leto und Athena Pronoia geweiht. 13) Überhaupt gehörten die teuév öfters mehreren Gottheiten gemeinsam, allerdings nur solchen, die sich nahe standen. 14)

τεμένη

Die Art der Benutzung dieser Tempelgüter war verschieden. Der engere Bezirk des iɛgóv durfte niemals angebaut oder sonstwie ausgenutzt werden, 15) aber zuweilen wurde diese Bestimmung auf die ganze dem Gott geweihte Umgebung ausgedehnt. So sollte die erwähnte krisäische Ebene unbebaut bleiben, 16) und als die angrenzenden Stämme sie beackerten, entstanden die heiligen Kriege, welche Griechenlands Untergang herbeiführten. In Akraiphia soll, wer das Temenos des Apollon Ptoios beschädigt, von den Amphiktionen bestraft werden, 17) und zu Kerkyra werden Leute, die Bäume aus dem heiligen Hain des Zeus und Alkinoos gefällt hatten, zu schweren Strafen verurteilt. 18) Demeter und Kore hatten zwischen Eleusis und Megara ein Stück geweihten Landes, 19) das den Namen ógyás führte, weil es nur von wildwachsenden ' Pflanzen bestanden war,20) doch scheint hier nur das Beackern verboten

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gewesen zu sein, denn es wird verpachtet.) Ähnliches wird uns auch von anderen Heiligtümern berichtet.")

Weitaus häufiger wurde das Temenos benutzt und verwertet, in der Regel so, dass man es verpachtete.) Der Apollontempel in Delos besass zehn Domänen auf der Insel selbst und zehn auf Rheneia. Die wertvollste brachte eine Pacht von 1800 Drachmen (1413 Mark) jährlich, die kleinste 51 Drachmen (40 Mark)4). Im Jahr 279 ergaben die zehn Domänen auf Rheneia zusammen 8098 Drachmen (6400 Mark), die delischen 3386 (2675 Mark). Kontraktbedingungen sind uns mehrfach inschriftlich erhalten. Die Pächter haben Bürgen zu stellen, und der Kontrakt gilt als aufgehoben, wenn der Zins nicht regelmässig gezahlt wird.") Insolventen Schuldnern kann Hab und Gut verkauft werden, ja sie haften mit ihrer Person.) Die Art und Weise der Benutzung wird öfters bis ins kleinste vorgeschrieben und durch die minutiösesten Bestimmungen, deren Nichtbefolgung oft Geldstrafen nach sich zieht, Vorsorge dafür getroffen, dass der Wert des Grundstücks sich in keiner Weise vermindere,) oder sich sogar steigere, indem man die Pächter z. B. zur Anpflanzung von Ölbäumen verpflichtet. 8) Die Kontrolle war streng; eigens dazu ernannte Beamte inspizierten das Grundstück bisweilen mehrmals im Jahre.") Wir finden Verpachtungen von Forsten und Weidetriften, 10) Feldern und Gärten, Häusern1) und Fabriken, 13) die dem Tempel gehörten. In Delos besass der Gott sechzehn bis achtzehn Häuser in der Stadt, die im Jahre 279 an Miete 882 Drachmen (693 Mark) brachten. Ein andermal wird ein Stück des Tempelgebietes für die dem Heiligtum gehörenden Herden bestimmt, 14) oder Strafgelder für jedes Stück Vieh festgesetzt, das auf der heiligen Trift weidet, ohne dass der Eigentümer zur Benutzung berechtigt ist. 15) Auch Gewässer waren mitunter den Göttern geweiht, 16) und die Fische durften dann entweder gar nicht gefangen werden, 17) oder gehörten den Priestern. 18) In Halikarnass war ein bestimmter Meeresstrich mit einer Thunfischwarte den Göttern zugeeignet, 19) und in Delos hatte Apollon das ausschliessliche Recht der Purpurfischerei und des Fischfangs an den Küsten,20) ausserdem den Zehnten vom Ertrage der sonstigen Fischerei,

1) Ephem. arch. III (1888) S. 31 Zl. 15. Bull. de corr. XIII 434.

2) Paus. II 25, 3. CIG 2561. 3) Harpokr. u. ἀπὸ μισθωμάτων. DITTENBERGER Syll. 253. CIA I 283. Vgl. BOECKH Staatsh.3 I 372 ff.

4) Rechnungsurkunde vom Jahr 250 Bull. de corr. XIV 399 ff.

5) Bull. de corr. VI 1 ff., XIV 399 ff. LEBAS-WADDINGTON Inscr. de l'Asie Min. III n. 331 und 416.

6) Inschr. aus Halikarnass Bull. de corr. IV 275 ff.

7) Sog. tab. Heracl. CIG 5779, 5774. Inschr. aus Amorgos Bull. de corr. XVI 278 ff. NEWTON Die griech. Inschr. übers. V. IMELMANN Hannover 1881 S. 45 ff.

8) CIA IV 2, 53a.

9) RANGABÉ Antiqu. hellén. II 174 nr. 476. |

b 30.

10) Thuk. V 53. Aristot. Pol. VI p. 1321

11) Bull. de corr. VI 19, XIV 392.
12) CIA II 817. I 283.

18) Pergam. Inschr. VIII 1 n. 40.
14) In Delphoi, Bull. de corr. VII 429.

15) In Tegea, Bull. de corr. XIII 281 ff. MEISTER Ber. d. kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. zu Leipzig 1889 II-III S. 71 ff.

16) CIA II 1056. C. CURTIUS Herm. IV 188.

17) DITTENBERGER Syll. 364. Paus. VII 22, 2. Diod. V 3. Vgl. BÖTTICHER Tekt. IV 25.

18) Paus. I 38, 1.

19) DITTENBERGER Syll. 6 Zl. 44.

20) Bull. de corr. VI 19 f., XIV 399 ff.

Zl. 36 f.

im Jahre 250 eine Summe von 1850 Drachmen (1454 Mark). Kleinere Einnahmen flossen aus dem Verkauf der dem Tempel gehörigen Tiere oder Erzeugnissen der Landwirtschaft. In den Urkunden von Delos finden wir Beträge für verkaufte Gänse,1) Eier, Mist, Holz) verzeichnet. Gelder aus dem Tempelvermögen aber wurden gegen Zinsen ausgeliehen, und der Volksversammlung verantwortliche Hieropoioi sorgten vorsichtig für sichere Anlage der Kapitalien.3) Manche Heiligtümer besassen noch besondere Rechte (ren). So das des delischen Apollon ausser den bereits erwähnten zwei Prozent der Hafenzölle. Im Jahre 279 belief sich die Pacht für dies Funfzigstel" auf 14200 Drachmen (11 600 Mark). Auch das Recht, Steuern zu Kultzwecken zu erheben, stand manchen Heiligtümern zu und wurde ebenfalls von ihnen verpachtet;4) anderswo waren bestimmte Klassen Gewerbtreibender zu Leistungen für das Heiligtum verpflichtet, die ihnen die Staatskasse nicht immer wiedererstattete oder vergütete.5) In Attika gehörten sogar auf Privatgrundstücken die Ölbäume (uogía) mitunter der Göttin, und ihr Ertrag wurde verpachtet.") Auf Ausgraben oder Fällen aber stand die Todesstrafe. Später gingen sie in Privatbesitz über, aber die Eigentümer mussten das Öl für die Preise der Panathenäischen Wettkämpfe liefern.) Erworben und vermehrt werden konnten Tempelgüter entweder durch Schenkungen und Stiftungen, 8) oder es konnten aus den Zinsersparnissen des vorhandenen Tempelvermögens neue Landankäufe gemacht werden.") Eine reiche Quelle von Einkünften bildeten die Strafgelder, die auf den Bruch von Verträgen, Unterlassen der vorgeschriebenen Opfer, 10) oder andere Vergehen gesetzt waren. 11) So war dieser Besitz so wohl fundiert wie kein anderer; selbst im Kriege pflegte man Tempelgüter zu verschonen, 12) und es kam vor, dass Leute ihre Güter, namentlich wenn sie sie gefährdet glaubten, an Tempel verkauften, so zwar, dass sie für eine jährlich zu entrichtende Summe die Nutzniessung weiter behielten. 18) Auch Heroen hatten bisweilen teuern, 14) doch waren diese verhältnismässig unbedeutend.

c. Tempel.

9. Die wichtigsten Stätten des Kultus sind die Tempel, 15) Sie wurden zum Teil auf Kosten des Staates, 16) zum Teil von reichen Privatleuten 17)

1) Bull. de corr. VI 20 Zl. 158. XIV 392. 2) Bull. de corr. XIV 392 f.

3) Bull. de corr. VI 21 f., XIV 399 ff. Zl. 25-27 und die Bem. HOMOLLES dazu S. 450 ff.; auch v. SCHÖFFER De Deli ins. reb. Berl. Stud. IX 118 ff.

+) BEKKER Anecd. I 432, TÖPFFER Athen. Mitt. XVI 426 f.

5) Inschr. von Kos Athen. Mitt. XVI 409 Zl. 17 ff. und TÖPFFER dazu S. 430 ff.

6) Lys. VII 260 p. 108. Vgl. Paus. VIII 24, 5. SCHOEMANN Gr. Altt.3 II 196. BOECKH a. a. O. I 374.

7) Arist. Ath. Pol. 60.

8) CIG 3641 b, 4474, 3835. Att. Inschr. i. d. Sitzgsber. d. Berl. Akad. 1897 S. 673. Thuk. III 50, IV 116. Vgl. Rhein. Mus. XVIII 262.

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gestiftet. Die meisten Tempel befanden sich auf den Akropolen der Städte. In der Regel wird ein Ort schon lange durch Opfer- und Altardienst oder Orakel berühmt gewesen sein, ehe an ihm Tempel errichtet wurden. Dass dies in Olympia der Fall war, haben die Ausgrabungen ergeben, ') und wo konnte man überhaupt einen passenderen Ort zur Errichtung eines Tempels finden, als wo bereits ein geweihter Bezirk mit einem Opferaltar vorhanden war?2) Sonst waren für die Wahl des Platzes mancherlei Rücksichten bestimmend. Im allgemeinen wurden freiliegende, weithin sichtbare und der Berührung mit dem täglichen Verkehr möglichst entzogene Orte bevorzugt,3) doch kam es auch darauf an, welchem Gott das Heiligtum geweiht sein sollte. Chthonischen Gottheiten baute man die Tempel in der Ebene, die andern, vor allem Zeus, zogen die Höhen vor.) Die πολιοῦχοι θεοί mussten auf der Burg wohnen, andere wurden als αγοραῖοι auf dem Markt verehrt, noch andere hatten ihre Tempel vor den Thoren.5) Auch die Tempel, welche sich inmitten der Stadt befanden und von einem grösseren iɛgóv nicht umgeben sein konnten, waren durch einen εíẞolos von grösserem oder geringerem Umfang von den profanen Wohnstätten getrennt.) Dieser schloss dann häufig zugleich andere zum Heiligtum gehörige Gebäude ein, wie Priesterwohnungen, oder bei den Tempeln der Heilgötter Krankenhäuser, Ställe für das Opfervieh,') ja bisweilen umfasste er mehrere, verschiedenen Göttern geweihte Tempel.8) Dass dieser Bezirk ebenso wenig oder noch weniger als ein réuevos verunreinigt werden durfte, versteht sich von selbst. Gefässe mit Weihwasser (TEOLOgavτnoia) standen ringsum, damit der Eintretende sich besprengen konnte,9) und der Unreine durfte den Raum überhaupt nicht betreten. 10) An Pracht, Grösse, Aussehen unterschieden sich die einzelnen Tempel nicht weniger als die Altäre. Hatte man diese errichtet, um den Göttern darauf Opfer darzubringen, so war der Grund zur Erbauung jener wohl, dass man den Thron des Gottes schützen und die Weihgeschenke sicher unterbringen wollte.

10. Die Tempel1) erhoben sich auf einem Unterbau, der gewöhnlich stufenartig anstieg. Doch waren diese Stufen zu hoch, um auf ihnen emporsteigen zu können, und so musste denn namentlich dem Eingange gegenüber ein treppenartiger Einsatz zur Benutzung für die Tempelbesucher angebracht werden. In der Regel war der Unterbau dreistufig, doch sind Ausnahmen, zum Teil durch das Terrain veranlasst, nicht gerade selten. Das Heraion in Olympia hatte z. B. nur eine Stufe, 12) der Tempel in Segesta und der sog. Conkordiatempel in Girgenti haben vier. 13) Auch kam

aus Thera. Bull. de corr. VI 488 f. aus Syllion in Pamphilien.

1) WENIGER Der Gottesdienst in Olympia, Vortr. v. VIRCHOW U. v. HOLTZENDORFF XIX 413.

2) 148, 48, 9 363.

3) Xen. Mem. III 8, 10. Paus. IX 22, 2. 4) Vgl. Archäol. Unters. auf Samothrake II 23.

5) E. CURTIUS Jahrb. f. Phil. 1856 S. 142. 6) Paus. I 20, 2. BÖTTICHER Tekt. IV 16 ff. E. HELLER Fleckeisen Suppl. XVIII

(1891) S. 216 ff.

7) Inschr. aus Rhodos IGIns. I 31. 8) Paus. I 18, 7; II 2, 1. RANGABÉ Ant. hellén. n. 820.

*) Eur. Ion 449. Theophr. bei Porph. De abst. II 27, BERNAYS 86 f. Poll. I 8.

10) S. z. B. Lyk. Leokr. 2. BÖTTICHER Tekt. IV 48 f.

11) SITTL Hdb. VI 359 ff.
12) DÖRPFELD Olympia II 28.

18) BINDSEIL Aus d. klass. Süden 1896 S. 14. 45.

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