ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

heiten der einzelnen zu verschieden waren, aber eine besondere Stellung verlieh ihnen schon das Verhältnis, in dem sie allein zu der Gottheit standen. Der Priester kannte das Ritual seines Tempels und hatte darüber zu wachen, er verrichtete oder beaufsichtigte die Opfer, die dort gebracht wurden;1) denn dass im Heiligtum ein Besucher auch in Abwesenheit des Priesters opfern durfte, war gewiss nur unter ganz ausnahmsweisen Verhältnissen gestattet; 2) er lieferte die zum Opfer erforderlichen Zuthaten,3) hatte den ganzen heiligen Bezirk vor Entweihung und Verunreinigung zu wahren, an vielen Orten die Kostbarkeiten und Weihgeschenke (άoyvooμara xaì ávaýýμata) zu hüten,1) und falls etwas beschädigt war und der Erneuerung bedurfte, an zugehöriger Stelle die Anträge zu stellen,) auch die Verpachtung von Fabriken, die zum Besitz des Tempels gehören, und die Aufsicht über ihre Benutzung finden wir ihm übertragen.4) Dann hatte er die Gebete und vorgeschriebenen öffentlichen Fürbitten zu verrichten, war dafür verantwortlich, dass jedes Opfer rechtzeitig und in gebührender Weise geschah,) und erhielt in erster Linie Belohnung und Belobung dafür, wenn während seiner Amtsführung all dies ordnungsmässig ausgeführt und geleistet war,) er spricht den Fluch aus gegen Frevler, 8) bestraft jeden, der etwas vom Eigentum des Gottes entwendet,") und schützt den, der sich zu seinem Tempel geflüchtet.1") Auch die Freilassung von Sklaven wird oft, wenn nicht in der Regel, durch Priester vermittelt. Aus Delphoi besitzen wir mehrere hundert solcher Urkunden. Der Sklave bringt eine Summe, die er sich oft selbst erspart hat, ins Heiligtum und bittet den Gott, ihn loszukaufen. Dann wird er von dem Besitzer dem Namen nach an den Tempel verkauft, doch unter der Bedingung, dass er sofort oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder nach dem Tode des Herrn frei werde. Der Vertrag wird durch Zeugen beglaubigt und die Ausführung durch Bürgen gesichert.'1)

17. Wenn diese Pflichten und Rechte dem Priester durch das Gesetz übertragen waren, so ergaben sich andere aus der Ausübung seines Amtes. Die Priester hatten allein Zutritt zu dem Allerheiligsten, sie allein waren im stande, aus den Opfern und aus Zeichen den Willen der Götter zu erkennen und in die Zukunft zu schauen, sie waren die natürlichen Interpreten der Gottheit. Denn eigentliche uarteis wurden nur ausnahmsweise befragt12) und dann gewiss sehr selten ohne Hinzuziehung von Priestern,

1) Plat. Leg. 909 D. Bull. de corr. XIII | Bull. de corr. XVI 580 ff. 281 f. Vgl. CIA II 610.

2) S. die Inschr. von Oropos Herm. XXI 92 Zl. 27 f. Vgl. auch DITTENBERGER Syll. 376, 8 und 323.

3) PATON u. HICKS Inscr. of Cos S. 86

[blocks in formation]

10) DITTENBERGER Syll. 388 Zl. 80 ff. SCHOEMANN Gr. A. II 211.

1) FOUCART Mém. sur l'affranchissement des esclaves, Paris 1866. Arch. di miss. scientif. Ser. II tom. III 375 ff. E. CURTIUS De manumiss. sacra Graec. in Anecd. Delph. Berl. 1843. Bull. de corr. XVII 352 ff. BAUNACK Griech. Dialektinschr. II 5 (1896) S. 447 ff. NEWTON Die griech. Inschr. übers. V. IMELMANN 61 ff. und über die Formen der Freilassung namentlich WEIL Ath. Mitt. IV 25 ff.

12) Wie wenig zwischen uáveis und lepeis unterschieden wird, darüber s. 11. A 3

9) CIA II 841. Inschr. aus Mantineia Handbuch der klass. Altertumswissenschaft. V, 3. 2. Aufl.

noch seltener aber wird ein Laie so viel von der Mantik verstanden haben, dass er sich auch ohne Priester, seiner eigenen Einsicht vertrauend, die Zeichen und Absichten der Himmlischen zu deuten und zu erkennen vermass. Freilich begegnen wir häufig Misstrauen und Unglauben gegen den guten Willen und gegen das Können auch der Priester, ') aber all das beeinträchtigte den Glauben an sie im allgemeinen wohl kaum und hinderte gewiss nur wenige, sich ihrer zu bedienen.

18. Die Zahl der an den einzelnen Tempeln angestellten Priester war sehr ungleich;2) an den meisten gab es gewiss nur einen,3) und wohl an keinem wurde die Zeit und Kraft dieses einen so voll in Anspruch genommen, dass er nicht neben seinem Ehrenamte noch einer bürgerlichen Beschäftigung hätte nachgehen können.4) Auch hatten bisweilen zwei nahe bei einander liegende Tempel derselben Gottheit nur einen Priester;5) so die beiden Tempel des Dionysos in Athen, wie die Theatersitze bezeugen.") In der nachrepublikanischen Zeit kam es auch vor, dass dieselbe Person mehrere Priesterämter auch an Heiligtümern verschiedener Gottheiten zu gleicher Zeit verwaltete.) So bestimmt eine karische Inschrift aus dem 2. Jahrhundert n. Chr.,) dass einem Priester der Hekate ausserdem das Priestertum des Helios und der Rhodos übertragen werde. 9) Dass jemand nach einander mehreren vorstand, war natürlich immer erlaubt. 10)

In vielen Heiligtümern bekleidete eine Frau das Priestertum,11) an andern gab es Priester und Priesterinnen nebeneinander. 12) Nicht selten wurde das Priestertum eines Gottes von einer Frau 13) und umgekehrt einer Göttin von einem Manne verwaltet. 14)

19. Auch das Alter, in dem die Priester standen, war ganz verschieden. Wir finden Mädchen 15) und Knaben, 16) die einem Priestertum vorstehen, bis sie mannbar werden, daneben ganz alte Priester und Priesterinnen. 17) Ein Dekret aus Kos 18) verlangt, dass die Käuferin des Priestertums nicht jünger sei als zehn Jahre, ein anderes, dass der Käufer nicht weniger als vierzehn Jahre zähle. 19) Ein Priester des Zeus Panamaros war sechzehn Jahre alt. 20) Platon21) hält ein Alter von sechzig Jahren für den Priester am geeignetsten; im allgemeinen wird jedoch das Mannesalter die Regel gewesen

62, 2221. Plat. Polit. 290 C, Symp. 202 F. Der Priester war gewiss in unzähligen Fällen zugleich der μάντις.

1) Xen. Kyrup. I 6, 2. Eur. Iph. Aul. 961. Plato Rep. II 364b. Plut. Lyk. 9. 2) Aristot. Pol. VI (VII) 8 p. 1322. 3) Vgl. Diod. I 73.

4) S. v. WILAMOWITZ Herm. XXI 93. 5) Vgl. KÖHLER Athen. Mitt. II 255.

6) CIA III 261 ff. Vgl. CoNZE Archäol. Untersuch. auf Samothrake II 26, DITTENBERGER Ind. schol. Hal. aest. 1887, De sacris Rhod. II S. IV. DÖRPFELD Athen. Mitt. 1887 S. 195.

7) CIG 1446, 2720, 2820. Bull. de corr. XII 84 u. 88 nr. 11 Z1. 6 f. DITTENBERGER Syll. 376 Zl. 4. E. HELLER a. a. O. 222 f. 8) Bull. de corr. XIV 365 nr. 4.

9) S. ferner Ephem. arch. 1892 S. 20 nr. 2 S. 23 Zl. 6 ff.

10) CIG 2270 u. a.

11) Z 300. DITTENBERGER Syll. 371. Paus. VII 25, 13.

12) Paus. VIII 13, 1. CIA. II 610. 13) Z. B. Paus. II 33, 3. IX 27, 5. Namentlich im Dionysosdienst, v. WILAMOWITZ Eur. Her. I 59.

14) Z. B. Paus. VIII 47, 3. Ephem. arch. N. F. 1, 1862 n. 96.

15) Z. B. Paus. II 33, 2. VII 26, 3.
16) Z. B. Paus. VIII 47, 2. X 34, 4.
17) Paus. VI 20, 2. Plut. Num. 9.
18) PATON u. HICKS S. 47.

19) PATON u. HICKS nr. 30 S. 53.
20) Bull. de corr. XV 170.
21) Leg. VI 759 D.

sein.1) Standen Kinder2) oder hochbetagte Personen, wie letzteres bei den lebenslänglich verwalteten Priestertümern sicherlich oft der Fall gewesen ist, einem Heiligtum vor, so werden ihnen jedenfalls zur Anleitung und Unterstützung bei ihren amtlichen Verrichtungen, deren selbständiger Ausführung sie noch nicht oder nicht mehr gewachsen sein konnten, andere Beamte beigegeben gewesen sein.

20. Manchen Priestern oder Priesterinnen war Keuschheit geboten entweder lebenslänglich3) oder für die Dauer ihres Amtes) oder endlich nur eine gewisse Zeit vor Ausübung priesterlicher Funktionen, 5) andere waren verheiratet.") Auch Enthaltung von gewissen Speisen wurde bisweilen von den Priestern verlangt. So durften die Priester des Poseidon in Megara) und die Priesterin der Hera in Argos) keine Fische, die Priesterin der Athena Polias in Athen keinen einheimischen frischen Käse geniessen.") Mitunter erstrecken sich solche Vorschriften auf alle, die das Heiligtum betreten wollen, und es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass die Priester, die sich ständig darin aufhielten, diesen Bestimmungen ebenfalls unterworfen waren. Eine Inschrift aus Lindos auf Rhodos 10) ordnet an, dass jeder Besucher des Heiligtums sich an den drei vorhergehenden Tagen des Genusses von Linsen und Ziegenfleisch und einen Tag frischen Käses zu enthalten habe, eine andere aus Attika11) verbietet Knoblauch und Schweinefleisch. Auch die allgemein geltende Bestimmung, dass jeder nur im Zustande vollkommener Reinheit, auch des Körpers und der Kleidung, der Gottheit nahen dürfe, findet auf die Priester in erhöhtem Masse Anwendung. 12) Pausanias 13) berichtet, dass der Priester und die Priesterin der Artemis Hymnia in Orchomenos nicht in öffentlichen Bädern baden, ja das Haus eines Privatmannes nicht betreten durften, um sich nicht etwa zu verunreinigen, und dieselbe Bestimmung habe für die Priester der Artemis in Ephesos bestanden. Auch sonst mussten sie sich vor Verunreinigung mehr als jeder andere in Acht nehmen. Platon 14) will so weit gehen, den Priestern die Teilnahme an einem Begräbnis zu untersagen, damit sie auch nicht in entfernte Berührung mit einer Leiche kämen.

21. Selbstverständlich war es, dass der Priester ein unbescholtener und angesehener Bürger, 15) und ebenso, dass er frei von allen körperlichen Gebrechen (ageλns oder ólóxλnoos16) sein musste.17) Verschnittene Priester

[blocks in formation]

wurden nur in Kulten, die aus dem Orient herüber genommen waren, verlangt, und diese Stellen haben dann wohl auch nur Ausländer bekleidet.1) Besondere Schönheit war eine Empfehlung, bisweilen wohl Erfordernis. 2) Aber auch die Gnade der Götter musste sichtbar über ihrem Diener walten. Wie nur die naïdes augiaλeis, Kinder, denen noch beide Eltern lebten, als Gehilfen bei heiligen Handlungen hinzugezogen wurden, so mussten in Messene Priester und Priesterinnen ihr Amt niederlegen, wenn ihnen ein Kind starb.) So strenge Vorschriften bestanden natürlich nicht überall; aber einen offenbar vom Unglück Verfolgten wird man sicherlich nicht für geeignet gehalten haben, ein Priestertum zu bekleiden. So sehen wir also, dass, wenn auch keine besondere Begabung zur Bekleidung des Priesteramts gehörte, doch mancherlei Anforderungen an die Inhaber gestellt wurden, was dann natürlich nicht wenig dazu beitrug, ihr Ansehen zu erhöhen. Schon bei Homer heisst es von dem Priester des Idäischen Zeus, dass er wie ein Gott im Volke geehrt ward,) und gleicherweise von dem des Skamandros,5) und Theano, die troische Priesterin der Athena, ist die Gemahlin eines der Vornehmsten) und nach späterer) Sage die Schwester der Königin.) Dass Chryses ein Priester ist, macht den Übermut und die Beleidigung Agamemnons strafbarer, und als Odysseus die Stadt der Kikonen verwüstet, verschont er Familie und Eigentum des Priesters.) In Halikarnass wird von der Bewerberin um das Priestertum der Artemis verlangt, dass sie eine beiderseitig aristokratische Abkunft im dritten Gliede nachweise, 10) und ähnlicher Bestimmungen mag es viele gegeben haben.11) Äussere Auszeichnungen mancherlei Art verliehen der Stellung der Priester einen besonderen Glanz12) und machten das Amt auch den Höchstgestellten begehrenswert. Nach dem Tode des Polykrates fordert Maiandrios für den Verzicht auf die Tyrannis einen Teil der Schätze des Ermordeten und das erbliche Priestertum des Zeus Eleutherios. 13) An manchen Orten Griechenlands wurden sogar die Jahre nach Priestern bezeichnet, 14) in der Volksversammlung und bei allen öffentlichen Festen hatten sie Ehrenplätze, 15) in Athen sassen sie bei den Schauspielen neben den höchsten Beamten, wie die Inschriften auf den Sesseln im Dionysostheater beweisen, 16) und in Ephesos hatte der von einem Priesterkollegium

[blocks in formation]

1) Poseidipp. bei Athen IX 377 B.
12) Vgl. z. B. Plut. Quaest. rom. 113.
19) Herod. III 142.

1) Thuk. II 2. CIG 3794, 5475, 5491. LEBAS-WADDINGTON III 1536, 1541 add. Pergam. Inschr. VIII 1 nr. 18 Zl. 3 u. 39. nr. 249. In Kallatis ist der Priester des Apollon Agyieus Jahreseponym (Arch. epigr. Mitt. aus Oest. XI 33), ebenso in Tomoi der Apollonpriester (ebenda 42). Mehr Beispiele bei DOERMER De Graecorum sacrificulis qui legoлotoi dicuntur, Strassb. Diss. 1883 S. 36 u. 71.

15) CIG 101, 23.

16) CIA III 261 ff. S. auch CIA II 589 u. 325. II 550.

gewählte Megabyzos die höchste Gewalt.1) Auch Kränze wurden ihnen nach guter Amtsführung durch besondere Ehrendekrete verliehen,2) oder sie erhielten die Erlaubnis, bei allen öffentlichen Wettkämpfen bekränzt zu erscheinen.3) Die Priesterin der Athena Nikephoros in Pergamon wird nach dem Siege Eumenes' II über die Galater für ihre Gottwohlgefälligkeit und ihre wirksamen Gebete durch einen goldenen Kranz und eine Statue aus Erz geehrt,4) und in Anaphe beschliesst Senat und Volksversammlung ein gemaltes Porträt des Serapispriesters im Tempel aufzuhängen.5) Für Versäumnis ihrer Pflicht konnten sie sich natürlich auch Strafen zuziehn. In Pergamon hat ein Priester die Fabriken des Tempels, falls der Pächter sie ruinierte, auf seine Kosten in stand zu setzen,) und eine tegeatische Inschrift droht ausser der Geldstrafe noch mit Verfluchung.)

22. Die Einkünfte der Priesters) waren sehr ungleich. Bei grossen und besuchten Heiligtümern müssen sie recht bedeutend gewesen sein. Eine erythräische Inschrift) führt eine ganze Reihe dort käuflicher Priestertümer auf. Der höchste Preis für das des Hermes Agoraios beträgt 4610 Drachmen, der niedrigste für das der Ge nur 10. Nehmen wir nun selbst an, dass diese Priestertümer auf Lebenszeit gekauft wurden, was sehr unwahrscheinlich ist, 10) so ist ein Preis von weit mehr als 4000 Drachmen für ein solches Amt in einem doch ziemlich unbedeutenden Gemeinwesen immer ein recht erheblicher. Mehrere andere Priestertümer in demselben Ort werden mit über 1000 Drachmen bezahlt. Denkbar wäre ja nun allerdings, dass es den Käufern weniger auf den Gewinn als auf die Ehre ankam, aber Verluste werden sie in der Regel doch auch nicht haben erleiden wollen, und der geringe Preis vieler Priestertümer11) zeigt auch wieder, dass die Ehre, ein solches Amt zu bekleiden, wenigstens nicht unter allen Umständen eifrig gesucht wurde. Merkwürdig ist eine Inschrift vom Tempel des Zeus Panamaros in Stratonikeia:12) „Weil wegen des unvorhergesehenen Brandes der Ölpflanzungen niemand das Priestertum hat übernehmen wollen" u. s. w.

Die Einkünfte setzen sich aus mancherlei Dingen zusammen, und die Bestimmungen darüber sind an den verschiedenen Orten verschieden. Sehr viele Priester hatten Amtswohnungen in dem heiligen Bezirke, wie schon bei Homer (200) der Priester des Apollon in dem heiligen Haine des Gottes wohnt, und Iphigeneia in Tauris bei Euripides (I. T. 65 f.). Pausanias 13) berichtet von einem Heiligtum in Elatea, wo alle Bediensteten. des Tempels in dem réuevos wohnten. Das ist aber gewiss kein vereinzelt dastehender Fall gewesen, sondern höchst wahrscheinlich die Regel; 14) vermieten einige Tempel doch ihnen gehörige Häuser sogar an Privatleute,

1) Strab. XIV 641.

2) Z. B. CIA II 477b.

3) Inschr. aus Sinope im Bull. de corr. XIII 300.

4) Perg. Inschr. VIII 1 nr. 167 S. 104 f. 5) CIGIns. II 247.

6) VIII 1 nr. 40.

7) Bull. de corr. XIII 281.

8) Vgl. MARTHA a. a. O. 115 ff.

9) DITTENBERGER Syll. 370.

10) DITTENBERGER Syll. S. 356 Anm. 3. BRUCHMANN Philol. Anz. 1886 S. 439. Siehe aber auch LEHMANN a. a. O. 50 ff. HELLER Fleckeis. Suppl. XVIII 228 ff. GAEBLER Erythrae Berl. 1892 S. 73.

11) S. die Zusammenstellung bei HERBRECHT Dissertt. philol. Argent. sel. X 23 f. 12) Bull. de corr. XV 186.

13) X 34, 4.

14) Strab. XII 575.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »