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ZWEITES CAPITEL.

DIE SCHULE.

Die hohe Bedeutung der öffentlichen Schulen als Anstalten für gemeinsamen Unterricht, ist in allen civilisirten Ländern, vornehmlich aber in Deutschland und England schon längst practisch anerkannt worden, wenn sie auch zuweilen theoretisch in Zweifel gezogen werden sollte. Der Privaterziehung in Familien fehlen, mit seltenen Ausnahmen, nicht nur die zur Vollendung der Jugendbildung erforderlichen Mittel, sondern sie ist auch ihrer ganzen Natur nach nicht im Stande, für das Leben in einer grösseren Gemeinschaft die wünschenswerthe Vorbereitung zu geben. Die Schule vermittelt namentlich für das männliche Geschlecht den Uebergang von dem Familienleben zum Leben in der Gemeinde und im Staate. Durch die Zucht in der Schule wird die Zucht des Hauses verstärkt und die gute Gewöhnung befestigt. Durch den Schulunterricht wird der Zögling allmälig zur Einsicht und Geistesbildung, zum Bewusstsein über das Menschenleben, seine Bestimmung und seine Zwecke, zu tieferer religiöser Erkenntniss, demnach zu freier Selbstbestimmung, dem lezten Zwecke aller Erziehung, geleitet. Die Schulen, in welchen die Jugend einen grossen Theil ihres täglichen Lebens verbringt, sind hiernach gleichsam die Kanäle, durch welche in alle Klassen des Volkes Bildung, der Sinn für Wahrheit und Recht, die Kräftigung zu Wissenschaft und Kunst strömt, wenn auch die Schule sich nicht anmaassen kann für sich allein das Leben zu bestimmen, sondern vielmehr von diesem bestimmt wird. Denn ihre Einrichtung, ihre Zucht und ihr Unterricht hängt natürlich immer von dem ab, was im Leben und in der Zeitansicht für das Rechte, Wahre und Nützliche gilt, und sie hat im Ganzen nur die Aufgabe, dieses Gegebene auf die Jugend zu übertragen. Nur in seltenen Fällen

gehen von der Schule, und dann gewöhnlich auch nur in ihren höheren Stufen, neue Lebensrichtungen aus. Der Einzelunterricht macht sehr oft, aber keineswegs immer und in jeder Hinsicht raschere und sichere Fortschritte möglich. Dagegen hat das gemeinsame Lernen für die Zöglinge grossen Reiz, regt den Wetteifer an, nimmt die Selbstthätigkeit des Schülers mehr in Anspruch und dient durch öftere Wiederholungen, die eben durch die Verschiedenartigkeit der Schüler veranlasst werden, zu grösserer Befestigung des erworbenen geistigen Eigenthums. Was die Gefahr für die Sittlichkeit der Zöglinge anbelangt, so ist dieselbe in der öffentlichen Schule nicht unbedingt grösser als im Hause und beim Privatunterrichte. Zudem aber muss der Knabe doch einmal aus dem engen Familienkreise hinaus in die Welt treten, und die Schule ist es eben, welche diesen Uebergang auf angemessene Weise vermittelt und die Gefahren vermindert, welche bei dem Mangel solcher Vermittelung für die Sittlichkeit entstehen würden.(1)

Ueber die Frage, wem die Schule gehöre, wird viel gestritten, ob dem Staate, der Gemeinde, der Familie oder der Kirche. Ihrem Wesen nach gehört die Schule aber nur sich selbst, d. h. sie empfängt Gesetze von der Wissenschaft der Pädagogik, während sie äusserlich dem gehört, d. h. verwaltet wird von dem, der sie gründet und unterhält, also der Gemeinde, dem Staate oder der Kirche. Aber auch in den Fällen, wo die Gründerund Unterhalter nicht der Staat, sondern die Gemeinde oder die Kirche, hat der Staat die Pflicht der Oberaufsicht, wenn er eins seiner wichtigsten Interessen, die Bildung seiner Mitglieder, nicht vernachlässigen will. Alle Volksschulen sollen daher auch unter Staatsaufsicht stehen und die Beseitigung der Beaufsichtigung der Schulen durch die Kirche wird in den Ländern, wo sie noch besteht, aus dem Grunde mit Recht verlangt, weil der Kirche die Befähigung dazu fehlt.(2)

Unter den verschiedenen Mängeln, an denen unser heutiger Elementarschulunterricht noch immer leidet, ist als grösster Uebelstand hervorzuheben, dass in der Regel das selbstständige Denken

des Menschen zu wenig entwickelt wird, dass ein mechanisches Lernen und namentlich Auswendiglernen die Regel bildet. Allerdings könnte besonders der Religionsunterricht zur Uebung des eigenen Denkens und Urtheilens benutzt werden; allein man darf nicht vergessen, dass es sich in dem Alter der Schulkinder zunächst nicht darum handelt, ein eigenes kritisches Urtheil über religiöse und confessionelle Dinge zu entwickeln, sondern ihnen vor Allem Kenntniss der positiven Satzungen der betreffenden Kirche und Glauben an dieselben beizubringen, dass daher besonders der orthodoxe Religionsunterricht sich naturgemäss nicht auf jenem, sondern auf diesem Felde bewegt. Glauben ist ja am Ende der gerade Gegensatz von selbstständigem Denken. Allerdings sucht man diesen Mangel in neuerer Zeit dadurch zu beseitigen, dass man wenigstens in manchen Schulen eigene "Denkübungen" einzuführen sich bemüht; es ist aber dies ein an sich verkehrter und ungesunder Gedanke, welcher wenig Früchte trägt und tragen kann. Abgesehen nämlich von der oft ganz wunderbaren Methode dieses Denkunterrichts und von der Langeweile, welche den Kindern durch ein solches, ihnen nothwendig nutzlos vorkommendes, Herumquälen verursacht wird, ist es überhaupt verkehrt ein richtiges Denken als etwas Besonderes und vom übrigen Leben und Lernen Verschiedenes aufzufassen. Die Aufgabe ist ja die, das Kind daran zu gewöhnen, sich in allen und jeden Vorkommenheiten über die Ursachen, warum etwas so sei, über den Zusammenhang dessen, was es sieht oder hört, mit andern Verhältnissen zu besinnen, ihm namentlich den Satz des zureichenden Grundes begreiflich und seine Anwendung geläufig zu machen; mit andern Worten, es bei ihm zur andern Natur zu bringen, dass es sich weder ganz gedankenlos und ohne Einsicht eines Grundes mit dem zufrieden gibt, was ihm vorkommt, noch es sich auch mit einem offenbar falschen Grunde, welcher ihm aufgeredet werden will, oder den es gewohnheitlich angenommen findet, bezahlt macht. Diese Gewohnheit kann denn aber nicht in einzelnen pedantischen Lehrstunden beigebracht, sondern

muss bei allen Gelegenheiten des täglichen Lebens bei dem Kinde aufgefrischt werden. Hier ist nun der Cardinalpunkt wo der Einfluss der häuslichen Erziehung die hohe Aufgabe hat, den Mangel der Schule in dieser Beziehung zu ersetzen und es sind namentlich die Mütter, welche berufen und im Stande sind, auf ihre Kinder, welche ja doch am meisten um sie sind und sich mit ihren ewigen Fragen an sie wenden, günstig zu wirken. Ist es doch bekannt, dass Männer, welche sich im Leben und in der Wissenschaft vor andern ausgezeichnet haben, das letzte Verdienst davon häufig ihren Müttern zuschreiben, welche sie ihre ganze Kindheit hindurch an eigenes Denken in ihren kleinen Angelegenheiten gewöhnten und sie immer wieder dazu ermahnten, ob ein angeführter Grund der richtige sein könne.(3)

So müssen Haus- und Elementarschule Hand in Hand gehen und sich gegenseitig ergänzen zur gedeihlichen Vorbereitung des Zöglings für die höhern Vorbereitungsschulen, denen sich dann die Hochschulen anschliessen, um den Jüngling ins Leben hinüberzuleiten.(*)

Die Schule soll für sämmtliche Lebensbedingungen vorbereiten; unter diesen ist nach den äusserlichen Verhältnissen wenigstens das Dasein im Staate die umfassendste und wichtigste. Von seiner richtigen Auffassung nach Rechten und Pflichten hängt das Wohl oder Wehe namentlich des Mannes zum grossen Theil ab; eine auf richtige Kenntniss der Vorzüge gestützte Liebe der Bevölkerung zum Vaterlande und zu dessen Einrichtungen ist für den Staat von dem höchsten Werthe, vor Allem da, wo selbst die Masse der Bürger in engeren and weiteren Kreisen zu eigener Mitwirkung bei öffentlichen Angelegenheiten berufen ist. Schon in der Schule also muss der Grund zu solcher Einsicht und Gesinnung gelegt werden und nichts könnte für das allgemeine Wohl verderblicher sein, als wenn der Jugend die Ueberzeugung beigebracht würde, dass der ganze Zweck und Gedanke des Staates ein falscher und unerlaubter sei, dass die verfassungsmässigen Gewalten keine rechtliche Macht besitzen und

ausüben, sondern tyrannisch, gottlos, unverbindlich handeln, dass die bestehenden Gesetze nicht das Recht und das Wohl Aller beabsichtigen, sondern von Herrschsucht oder sonstigen schlechten Absichten ausgehen, ihre Nichtbefolgung also eher ein Verdienst als ein Verbrechen, jedenfalls blos ein äusserlich auferlegter Zwang sei. Namentlich wäre es ein tiefgehendes Unglück für Einzelne und für die Gesammtheit, wenn schon den Kindern die vom Staate anerkannte rechtliche Gleichstellung verschiedener im Lande vorhandener Religionsbekenntnisse, oder die Unabhängigkeit des Staates vom kirchlichen Gebote innerhalb seines Lebenskreises als Sünde und Gottlosigkeit dargestellt, damit aber der Grund zu giftigem Unfrieden, zu ganz verkehrten Partheibestreben, gefährlichem Ungehorsam gelegt würde. Es wäre nicht nur unbegreiflich thöricht, sondern selbst verbrecherisch, wenn der Staat solche Verderbniss der Jugend zuliesse. Lehrer also, bei welchen solche Richtungen mit verständiger Wahrscheinlicheit angenommen werden müssen, sind unbedingt, und mag ihre Befähigung und selbst ihr persönlicher Charakter sein welche sie wollen, auch aus Privatschulen ferne zu halten. Solcher sind aber zweierlei Arten. Die einen sind vereinzelte Individuen, welche eine staatsgefährliche Gesinnnng bereits durch gerichtlich bestrafte Handlungen dargethan haben. Den bei weitem häufigern und wichtigern Fall aber bilden religiöse Vereine, welche sich die Bekämpfung der Grundlage des Staates der Gegenwart, der Selbstständigkeit desselben gegenüber von der katholischen Kirche, der Gewissensfreiheit zur Aufgabe machen. Mit welcher inneren Ueberzeugung, mit welcher Opferbereitwilligkeit, mit welcher Begünstigung von Oben sie dies thun, welche Verdienste sie in andern Beziehungen haben mögen, welche Vortheile sie für ihre Zulassung anbieten mögen, ist vollkommen gleichgültig. In die Schulen können und dürfen sie nicht zugelassen werden, weder einzeln und berufen von Andern, noch als umfassende und organisirende Korporation; selbst in denjenigen Ländern nicht, in welchen sie als religiöse Vereine geduldet werden. Es gilt dies aber von weiblichen Orden so

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