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mit Keime gegeben, die sich unter günstigen Bedingungen weiter entwickeln. Denn es liegt in der Beschaffenheit der entwickelten menschlichen Natur, dass sie da, wo sie mit Aussicht auf Erfolg thätig sein kann, immer weiter strebt. Die überschüssige Kraft, welche nicht auf die Selbsterhaltung verwendet werden muss, richtet sich dann auf den Fortschritt der Selbstthätigkeit, auf Erweiterung und Erhebung des menschlichen Daseins.

In der weitern Entwicklung üben die Sitten, Lebensgewohnheiten und Ansichten der kleinern oder grössern Gemeinschaft, der Gemeinde und des Volksstammes, welchen das Individuum angehört, einen grossen Einfluss aus auf die sittlichen Gefühle und Handlungen der Menschen, der in sehr verschiedenen Formen auftritt. Er wirkt zuerst unbewusst durch Beispiel und Autorität von der einen, durch Nachahmung von der andern Seite; die Sitte bildet eine fast unbezwingliche herrschende Macht; an sie schliessen sich die Ansichten, Aussprüche der Verwandten, Nachbarn, Standesgenossen und endlich die der öffentlichen Meinung. Vermöge dieser letztern bildet das Gefühl der Ehre einen mächtigen Hebel der sittlichen Entwicklung, besonders um schlechte Handlungen zu verhindern. Die Herrschaft der Sitte ist natürlich am grössten im Jugendalter der Völker, In gegenwärtiger Zeit ist vermöge der so sehr vermehrten Communicationsmittel diese Herrschaft der Sitte an die öffentliche Meinung und deren Organ, die Tagespresse, übergegangen und hat hierdurch zwar an Umfang gewonnen, an sittlicher Bedeutung jedoch verloren. Indem nämlich bei der Art und Weise des gesteigerten universellen Verkehrs die Individuen in vielfache ausgebreitete Beziehungen zu solchen treten, mit denen sie nicht zusammen leben, die also eine tiefer eingreifende Einwirkung auf sie nicht ausüben können, so sind hierdurch die frühern engern und innigeren Verhältnisse zu den Nachbarn und Standesgenossen loser und lockerer geworden; es fehlt die Controle von dieser Seite und die Folge davon ist, dass das Gefühl der Ehre und des guten Rufes nicht mehr so stark ist, wie früher, um von unehrenhaften Handlungen, z. B. die Kaufleute

von fahrlässigen, betrügerischen Bankerotten, die Gründer von falschen Angaben und der Benutzung von Mitteln abzuhalten, bei denen nicht ein sittliches Rechtsgefühl, sondern nur eine locale, oft subtile Criminalgesetzgebung die Grenze des Erlaubten bildet. (2)

Welchen tiefen Einfluss nun auch die Familie, die Genossenschaft und die weitere Volksgemeinschaft auf die Ausbildung der sittlichen Gefühle ausüben, so reichen sie doch bei weitem nicht aus, die mächtigen Begierden und Bestrebungen der Selbstsucht zu bändigen, um Frieden und Ordnung in der Gemeinschaft, die Grundbedingung der weitern sittlichen Entwicklung der Individuen, zu erhalten. Das Bedürfniss derselben wird allgemein gefühlt und seine Befriedigung in der Kirche und in dem Staate gesucht. Es hat Völker und Zeiten gegeben, wo fast alle Civilisation des Volks von den Priestern ausging. Nur muss man sich hüten, hieraus zu folgern, dass von der Religion allein alle Sittlichkeit ausgegangen sei oder ausgehen könne. Denn die Priester übten zu jenen Zeiten diesen Einfluss nicht blos als Diener der Religion, sondern auch als Entdecker, Bewahrer und Lehrer alles wissenschaftlichen Strebens und als Gesetzgeber und Pfleger des Rechts im Dienste des Staates. Ferner war mit diesem civilisirenden Einfluss noch nicht eine innere sittliche Leitung gegeben. Eine solche konnte möglicherweise erst stattfinden, nachdem die Religion selbst sittliche Elemente in sich aufgenommen hatte, die sie als Naturreligion noch gar nicht besass. Der Naturmensch steht zu seinem Naturgott nur in einem natürlichen oder egoistischen Verhältnisse: er widmet ihm nur Dienst und Verehrung, so weit jener zu helfen scheint, und er wendet sich von demselben ab, wenn das nicht geschieht. Erst nachdem in einem Volke sittliche Gefühle und Vorstellungen sich ausgebildet haben, werden dieselben auch auf den persönlichen Gott übertragen; erst dann entstehen einzelne sittliche Elemente des Gottesdienstes, erst dann ist die Möglichkeit einer gewissen sittlichen Leitung von Seiten der Religion und der Priester gegeben. Es ist also schon darum nicht möglich, dass alle Sittlichkeit in der Religion ihren Ausgangspunkt

hatte, weil sie erst aus dem Volksgeiste in die Religion übergehen konnte. Man kann also nur sagen, dass bei den älteren orientalischen Völkern die sittlichen und Rechtsgesetze auf die Religion sich stützten und vorzugsweise von Priestern aufgestellt und gepflegt wurden.

Als die Pflege der Wissenschaften mehr und mehr einer besondern von den Priestern getrennten Klasse anheimfiel, trat die Bedeutung des Staates der Kirche gegenüber entschiedener hervor. Der Staat fördert durch seine ordnende verwaltende Thätigkeit auf den verschiedenen Gebieten in hohem Grade die Selbstthätigkeit überhaupt, folglich auch die sittliche. Allerdings steht die bildende, organisirte Thätigkeit des Staates in der engsten Wechselwirkung mit der sittlichen, intellectuellen, praktischen Thätigkeit des Volkes, aber eben in dieser wirkt die Anregung des Staats auf die freie Selbstthätigkeit der Individuen zurück und erleichtert auch nach dieser Seite hin den Forschritt der Selbstthätigkeit des Volks. Eine angemessene Verfassung des Staats erhöht alle sittlichen Kräfte des Volks. Es ist ein weit verbreitetes Vorurtheil, dass in der weitern Entwicklung der Individuen und Völker das Bedürfniss einer Staatsmacht nicht mehr existire und die Einwirkung derselben überflüssig werde. Allein das erscheint nur so dem oberflächlichen Beobachter, der, gewöhnt an öffentliche Sicherheit und Ordnung, über die nothwendigen Bedingungen derselben nicht weiter nachgedacht hat. Schon die geschichtlichen Erfahrungen über das, was in Zeiten einer gewissen Anarchie, bei keineswegs vollständiger Beseitigung der Staatsmacht, in alten und neuen Zeiten geschehen ist, weisen hin auf die ungeheure Macht der Rohheit und Selbsucht im Volke, welche die Staatsmacht allein im Zügel zu halten im Stande ist. Die Zucht durch Gesetz nnd Obrigkeit ist indess nicht blos nöthig für die Sicherheit Aller, sondern auch in Rücksicht auf die sittliche Entwicklung der Individuen überhaupt, um ihren selbstsüchtigen Trotz zu brechen, damit sie lernen das Gesetz zu achten und sich ihm freiwillig unterzuordnen.

Wenn man nach allen Seiten hin die menschliche Natur und das wirkliche menschliche Leben im Auge behält, so wird man, bei Feststellung sitttlicher Grundbegriffe und Gesetze fürs Leben, die Fehler vermeiden, in welche theologische und idealistische Sittenlehrer verfallen. Diese nämlich stellen erhabene, ideale, sittliche Lehren auf, unbekümmert darum ob die Menschen sie zu befolgen im Stande sind, oder nicht. Man muss, meinen sie, das Sittengesetz in aller Würde des Ideals hinstellen, um zu imponiren, das Höchste fordern, damit das Mögliche oder Einiges wenigstens erreicht werde; stelle man die Forderungen niedriger, so gelange man zu gar nichts. Diese Ansicht bewährt sich nicht in der Praxis des sittlichen Lebens. Lehren, die zu befolgen der Mensch nicht im Stande ist, beachtet er immer weniger; sie werden ihm langweilig und zuletzt gar nicht mehr beachtet. Alle Culturbildung, die Bearbeitung der Naturdinge, wie die Organisation der Gesellschaft und des Staats, muss sich richten nach der Beschaffenheit der zu bildenden Gegenstände: um so viel mehr kann die sittliche Bildung der menschlichen Persönlichkeit, des bildungsfähigsten aller Gegenstände, nur mit Rücksicht auf die wirkliche Beschaffenheit derselben richtig geleitet werden.

Vor Allem ist hierbei die Untrennbarkeit von Geist und Körper festzuhalten und daher in erster Linie, dem alten Sprichwort getreu: mens sanum in corpore sano," die Pflege der Gesundheit und des ihr zum grossen Theil als Unterlage dienenden Wohlstandes zu beachten. Die Gesundheit und der Wohlstand sind zunächst rein natürliche Güter, aber die sittliche Thätigkeit hat auf Hervorbringung und Erhaltung derselben einen sehr grossen Einfluss, und sie ihrerseits haben eine grosse Bedeutung auch für die sittliche Selbstthätigkeit, nicht blos als äussere Mittel, sondern als untrennbare natürliche Organe derselben. Die sittliche Thätigkeit kann freilich einen Kranken nicht gesund, einen Armen nicht reich machen, da hier die nächsten, maassgebenden, natürlichen und weltlichen Bedingungen nicht unmittelbar beseitigt werden können, aber nichts

destoweniger ist die mittelbare allmälige Einwirkung der sittlichen Thätigkeit auf diesem Gebiete auch eine sehr grosse. Für die körperliche Organisation kommt hier auch der ganz unwillkürliche Einfluss der freien Selbstthätigkeit auf einzelne Organe in Betracht, und zwar die Einwirkung, welche die Selbstthätigkeit auf das Nervensystem, besonders das Gehirn ausübt, und die Vererbung geistiger Eigenschaften von den Eltern auf die Kinder.

Was die erstere betrifft, so wird die Annahme, dass das Gehirn an Grösse und Capacität durch dieselbe gewinnt, schon gestützt auf die alltägliche Beobachtung, dass alle Organe durch kräftige Thätigkeit grösser und stärker werden. Dass nun ein kräftigeres, umfangreicheres Gehirn, wenn die übrigen Bedingungen gleich sind, der höheren Entwickelung der Geistesthätigkeit günstig ist, das liegt in der Natur der Sache und wird durch Beobachtung und Erfahrung bestätigt. Wenn auch bei der Unbestimmtheit der bisherigen Schädelmessungen und der Schwierigkeit dieser Untersuchungen überhaupt, bestimmte präcise Naturgesetze noch nicht haben festgestellt werden können, so ergiebt sich doch aus den jetzt schon vorliegenden Thatsachen mit ziemlicher Gewissheit der Wahrscheinlichkeitsschluss, dass die höhere Geistes- oder Culturthätigkeit bildend auf Gehirn und Schädel eingewirkt hat. Ebenso lässt sich ein gewisser Einfluss auf die Veredlung der Formen der ganzen Organisation nachweisen. Endlich weiset die vielfach beobachtete Vererbung gewisser Eigenschaften der Geistes- und Gemüthsbildung von den Eltern auf die Kinder und Nachkommen darauf hin, dass die sittliche Selbstthätigkeit auch nach dieser Richtung ihre Organe weiterbildet.

In geringerem Grade erscheint dagegen der Einfluss der sittlichen Thätigkeit auf das, was man Glück nennt, den durch weltliche Erfolge, durch die natürlichen und weltlichen Güter des Individuums herbeigeführten Zustand der persönlichen Befriedigung. Es ist freilich nicht zu leugnen, dass sittliche und natürliche Energie und Klugheit das Glück mit sich bringen und an sich fesseln. Das

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