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darstellt. Wir sagen: der wahre Streitpunkt wird dadurch verschoben, denn jenes recipi oder accipi wird ja auch von dem Lutheraner nicht in jedem möglichen Sinne behauptet, sondern nur in Gemässheit des vollen Begriffs von dari und offerri und der realén, substantiellen Gegenwart des Leibes und Blutes Christi. Wir verstehen unter jenem dari und offerri nicht ein von ferne Entgegenhalten 3), nicht die blosse Annäherung der Gabe, sondern eine unmittelbare, intime Berührung mit der Gabe, welche ihre unveränderte Wesenheit behält, mag sie mit einem Gläubigen oder mit einem Ungläubigen in Contact kommen, und nur in diesem Sinne behaupten wir: etiam ab impiis recipi s. accipi corpus Christi. Keinem Lutheraner fällt es hingegen ein, den Begriff des recipi mit dem der Assimilation zu identificiren oder sich anzumaassen, könne ergründen, in welchem Grade die Wirksamkeit des Leibes und Blutes Christi in den Unwürdigen durch deren Unglauben gehemmt und gehindert werde, wie allerdings in analoger Weise nach unsrer obigen Erinnerung auch die stärkende und belebende Kraft einer rein leiblichen Speise oder Arzenei durch die Krankheit eines leiblichen Organismus gehemmt und theilweise unwirksam gemacht werden, ja statt Stärkung und Gesundheit noch grössere Schwäche und selbst den Tod hervorbringen kann, doch in der letztern Wirkung ihre objective Energie nicht weniger manifestirt, als in der erstern. Dass durch den Unglauben eine Assimilation der Unwürdigen mit dem Leibe und Blute des Herrn gehindert werden könne, ja müsse, soll so wenig geleugnet werden, wie wir leugnen dürfen, dass in analoger Weise durch Unglauben auch die Assimilation mit dem Worte Gottes (so erlauben wir uns hier einmal die Wiedergeburt

34) Ein Mehreres kann Calvin unmöglich darunter verstehen, denn selbst hinsichtlich der Würdigen gilt ja „a best Christus a nobis secundum corpus" (Cons. Tigur. art. 24). Spiritu autem suo in nobis habitans in coelum ad se nos attollit, ut vivificum carnis suae 'vigorem in nos transfundat, non secus ac vitali solis calore per radios vegetamur (ibid.).

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zu bezeichnen, vgl. 1 Petr. 1, 23) verhindert werde, über dessen Verachtung doch der Ungläubige nicht könnte gerichtet werden, wenn es objectiv nur in der Kraft und Wesenheit eines Menschenwortes ihm entgegenträte, wenn es sich nicht auch an ihm als Gottes Wort und in Gottes Kraft manifestirte. Jene Distinction Calvins, soll sie irgend einen vernünftigen Sinn haben, kann nur mit dem Gedanken zusammenfallen: dem Ungläubigen bleibe Leib und Blut Christi ein rein Aeusserliches, gehe innerlich in sein Wesen nicht ein. Soll nun dies rein äusserlich" nur die so eben erwähnte Assimilation beanstanden, so kann auch der Lutheraner Calvins non recipi ab impiis corpus Christi sich gefallen lassen; soll aber, was sicher der Fall ist, damit geleugnet werden, dass Leib und Blut Christi eine wesentliche Wirkung, und eine objectiv wesentlich eben solche Wirkung 35) auf den Ungläubigen ausübe, wie auf den Gläubigen, so muss der Lutheraner widersprechen. In dem letztern Sinne bleibt auch das Wort Gottes dem Ungläubigen nicht ein rein Aeusserliches, denn wiesein Ohr mit den Tönen, oder sein Auge mit den Schriftzügen in Berührung kommt, so wird seine Seele von dem geistigen Gehalt jener Töne und Schriftzüge berührt, und weil jener Gehalt mit Gottes Kraft ihn anfasste, so wird er gerichtet, wenn er sich nicht dadurch aus dem Tode der Sünde er wecken liess. Die Anwendung auf das heilige Abendmahl macht sich von selbst.

35),,Objectiv eben solche" natürlich nicht dem Resultat, sondern vielmehr der, abgesehn von dem Resultat, wesentlich mit ebenderselben Energie wirksamen Kraft nach.

Chronologische Bemerkungen über einige Gegenstände der alttestamentlichen Geschichte.

Von

Friedrich Werner,

Pfarrer zu Rammenau.

Zweiter Artikel.

So stellt es sich wenigstens heraus, dass die Angabe des Josephus, Saul habe nach dem Tode Samuels noch 22 Jahre gelebt, unrichtig ist, und dass man sich nicht auf ihn berufen darf, am allerwenigsten um eine streitige Frage dadurch zu entscheiden.

Nun erhellt durch die gemachten Bemerkungen allerdings noch keineswegs etwas darüber: wie lange Saul überhaupt regiert habe, und ob dieses nicht 40 Jahre gewesen sein könnten. Es wäre ja doch möglich, dass Saul 40 Jahre lang die Königswürde bekleidet, wenn auch Samuel nur kurz vor seinem Tode gestorben. Obwohl sich etwas Bestimmtes darüber nicht sagen lässt, so dürfte doch das Gegentheil als wahrscheinlich sich erweisen. Das Meiste, was wir von Saul lesen, ist aus der Zeit nach seiner Verwerfung und der Salbung Davids durch Samuel. Diese fand aber nur wenige Jahre vor Samuels Tode statt. Da ist es nun nicht glaublich, dass nur so wenig von seinen frühern Thaten mitgetheilt wäre, wenn er schon vorher einige 30 Jahre regiert hätte. Auch ist es bei der Gemüthsart Sauls und der Eigenthümlichkeit seiner Stellung zu Samuel nicht wahrscheinlich, dass sie so lange würden mit einander in gutem Vernehmen geblieben sein.

Ferner als Saul zum König gewählt ward, so war das Volk durch den Ammoniterkönig Nahas bedrängt 1 Sam. 11, 1. Wir wissen nun nicht, wie alt dieser war, vielleicht hatte er sogar schon seit längerer Zeit regiert. Wenn wir aber ein Menschenalter von 30 Jahren weiter rechnen, so würde dann Nahas, im Fall dass Saul wirklich 40 Jahre regiert hätte, schon längere Zeit vor Sauls Tode bereits gestorben sein, und sein Sohn schon eine Zeitlang unter Saul geherrscht haben. Es starb aber Nahas erst nachdem David schon längere Zeit König zu Jerusalem war 1), (wohin er im 8. Jahre seiner Regierung seinen Sitz von Hebron verlegte) 1 Chron 20, (19), 1. 2 Sam. 10, 1. 2; Nahas hätte also zum mindesten funfzig Jahre die Ammoniter beherrscht haben müssen, was doch nicht gerade ohne Weiteres anzunehmen ist.

Wir werden daher wohl sicherlich das Richtige treffen, wenn wir annehmen, dass Saul eine viel kürzere Zeit regiert habe. Wie lange aber wohl? Vielleicht hilft uns Josephus trotz des Irrigen in seinen Nachrichten auf die Spur des Richtigen. An zwei Stellen, nämlich Arch. 6, 15, (14), welche Stelle wir bereits oben angeführt, u. Arch. 6, 14. (9)*) giebt er die Zeit, welche Saul mit Samuel zugleich regiert, auf 18 Jahre an. Dieses möchte auf die Vermuthung führen, dass nach der jüdischen Tradition 18 Jahre der Regierungszeit Sauls angenommen wurden, sowie 22 der Alleinherrschaft Samuels, und dass nur Josephus, weil er jene 18 Jahre blos für die Zeit der

1) Betrachtet man alles das, was nach 2 Sam. Cap. 5-10 binnen der Zeit von der Eroberung Jerusalems bis zu dem Krieg mit Nahas geschah, die vielen Kriege, welche David während dieser Zeit führte, so müssen wenigstens 6-8 Jahre noch verflossen sein. Wäre es wahr, was Josephus sagt, dass Solomo mit 14 Jahren König geworden, so betrüge es noch mehr, da Davids Ehebruch mit Bathseba zu dieser Zeit geschah und bald darauf auch Salomo geboren wurde, 2 Sam. 12, 25. Allein Josephus hat sicherlich Unrecht, obwohl Salomo noch jung war (1 Könige 3, 7), er war aber ohne Zweifel ungefähr 20-22 Jahre alt.

2) ἦρξε δὲ (Samuelis) καὶ προέστη τοῦ λαοῦ μετὰ τὴν ἠλὶ τοῦ ἀρχιερέως τελευτὴν, μόνος μὲν ἔτη δώδεκα μετὰ δὲ τοῦ σαούλου τοῦ βασιλέως δέκα πρὸς τοῖς ὀκτώ.

gemeinsamen Regierung Sauls und Samuels bestimmt, dagegen (von jenen 40 Jahren, die gewöhnlich auf Saul und Samuel gerechnet wurden) die andern 22 Jahre für die Zeit seiner Alleinherrschaft angenommen. Um nun aber doch für die Zeit der Alleinherrschaft Samuels auch einige Jahre zu haben, nahm er dann 12 Jahre an, weil er doch einiges Bedenken haben mochte, wieder 22 Jahre zu rechnen. Es würde allerdings auch möglich sein, dass Saul noch kürzere Zeit als 18 Jahre regiert hätte, vielleicht nur 12 Jahre, und man würde fast genöthigt sein dieses anzunehmen, wenn man die Verwerfung Sauls, wie es Einige thun, in daş 2. Jahr seiner Regierung setzen wollte 3). Dagegen scheint jedoch zu sprechen, dass der 1 Sam. 13 und 14 erzählte Krieg gegen die Philister in das 2. Jahr des Königthums Sauls fällt (wie auch die schwierige Stelle Cap. 13, 1 gefasst werden möge1). Nun ist es aber kaum glaublich, dass nur kurze Zeit darauf die Verwerfung Sauls erfolgt sein sollte, da in die Zeit zwischen jenem Krieg gegen die Philister bis zu dem gegen die Amalekiter (Cap. 15), welcher die Verwerfung Sauls mit sich führte, alle die Cap. 14, 47-52 erwähnten Kämpfe fallen, worunter selbst einer gegen die Amalekiter; was doch sicherlich eine Zeit von mehrern Jahren in sich schliesst.

Auf jeden Fall wenigstens dürfte es sich ziemlich sicher herausstellen, dass 12 Jahre nur auf Samuels Alleinherrschaft

3) Denn da David bald nachher von Samuel gesalbt wurde, so müsste er dann, wenn Sauls Regierung 18 Jahre gedauert hätte, bereits im 14. Jahre gesalbt worden sein, wogegen aber dasselbe sprechen würde, was wir bereits früher angeführt.

4) Am wahrscheinlichsten ist es, die Worte mit Rücksicht auf 1 Sam. 11, 14. 15 so zu fassen, dass gesagt werden solle, Saul sei ein Jahr im Besitz der königlichen Macht gewesen, obgleich schon 2 Jahre verflossen, dass er nach 1 Sam. 10, 24–27 zum König über Israel bestimmt wurde. Dieses wird noch deutlicher, wenn man Cap. 12. als eine Episode ansieht, und den Anfang des 13. Capitels als Anknüpfung an das Ende des 11. Capitels annimmt. Unrichtig ist es sicherlich, wenn das Seder Olam c. 53, Arias Montanus und And. aus dieser Stelle folgern wollen, Saul habe überhaupt nur 2 Jahre regiert.

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