Darstellung und beurtheilung der deutschen strafrechts-systeme: Die präventions-, die besserungs-, die relativen coalitions- und die rechts- systeme. 1845J.C.B. Mohr, 1844 |
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... legt ist , ein sehr verschiedenes ist . So z . B. lassen sich manche der bestehenden oder bestandenen Strafarten ( Qualitäten ) denken , welche zwar wohl mit der Abschreckungstheorie verträglich , hin- gegen mit der Präventions- und der ...
... legt ist , ein sehr verschiedenes ist . So z . B. lassen sich manche der bestehenden oder bestandenen Strafarten ( Qualitäten ) denken , welche zwar wohl mit der Abschreckungstheorie verträglich , hin- gegen mit der Präventions- und der ...
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... legt fast mechanisch betrieben werden , wenn der Strafgesetzgeber dem Nichter so enge Fesseln aulegt , daß derselbe in der Mehr- zahl der Fälle nur als geistig todtes Organ der Subsumtion ftrafbarer Handlungen unter das Strafgeset ...
... legt fast mechanisch betrieben werden , wenn der Strafgesetzgeber dem Nichter so enge Fesseln aulegt , daß derselbe in der Mehr- zahl der Fälle nur als geistig todtes Organ der Subsumtion ftrafbarer Handlungen unter das Strafgeset ...
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... legt Mere au es Jebem , von dem rechtlichen Sach- walter an bis zu demjenigen , welcher auf Geschgebung Einfluß hat , dringend an das Herz , für die Heiligkeit des Unterwerfungs- vertrags zu sorgen " , d . h . nur solche Strafen in ...
... legt Mere au es Jebem , von dem rechtlichen Sach- walter an bis zu demjenigen , welcher auf Geschgebung Einfluß hat , dringend an das Herz , für die Heiligkeit des Unterwerfungs- vertrags zu sorgen " , d . h . nur solche Strafen in ...
˹éÒ 95
... legt würden , mit andern Worten die Verbrechen , auf jede Weise zu vermindern . Zu diesem Behuf müssen nicht nur die Bewegs gründe zu verbrecherischen Handlungen erkannt , und diese so viel wie möglich vermindert , entfernt und vertilgt ...
... legt würden , mit andern Worten die Verbrechen , auf jede Weise zu vermindern . Zu diesem Behuf müssen nicht nur die Bewegs gründe zu verbrecherischen Handlungen erkannt , und diese so viel wie möglich vermindert , entfernt und vertilgt ...
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... legt seinem besonderen Zweck der Strafe keine practischen Folgen bei , indem cr vielmehr das rechtliche Straf- maaß von dem Grade der Gemeinschädlichkeit der strafbaren Handlung abhängig macht , dann aber freilich in die Andro ...
... legt seinem besonderen Zweck der Strafe keine practischen Folgen bei , indem cr vielmehr das rechtliche Straf- maaß von dem Grade der Gemeinschädlichkeit der strafbaren Handlung abhängig macht , dann aber freilich in die Andro ...
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Abschreckung Abschreckungsprinzip allgemeinen alſo Androhung angedrohten Ansicht Anwendung Begriff besonderen Besserung bestehenden bestimmt Bestrafung Beurtheilung Beweistheorie bloß bloßen bürgerlichen Strafe chen cher daher Deduction dieſe dieß eben endlich erst Fällen Feuerbach Feuerbach's Fichte find Freiheit freilich Gefahr Gerechtigkeit gesegliche Gesetzgeber Gesez Gesinnung gewiß giebt gleich Grade Gränzen Grolman Größe Grund Grundsägen Handlungen heißt Hiernach hinsichtlich indem indeß Infamie iſt juridische könnte laſſen läßt lich Maaß Maaßstab Menschen menschlichen mithin Mittel möglich Moral Motive muß müſſen nothwendig objectiven öffentlichen Pfizer Pflicht Phrenologie Politik Prävention Prinzip Quantität der Strafe Recht rechtlichen Rechtsgesez Rechtsgrund der Strafe Rechtsphilosophie Rechtsverlegung rechtswidrige relativen Richter Schaden Schuld ſeiner ſelbſt seyn ſich ſie Sinnlichkeit sittlichen soll ſondern Staat Standpuncte Strafarten Strafbarkeit Strafdrohung Strafmaaß Strafrechts Strafvollziehung Strafwürdigkeit Strafzwecke subjectiven Systeme Territion theils Theorie Todesstrafe Uebel Uebertretung Umfang des Strafgebiets ungerechte unsere Unterthanen Urtheil Verbrechen Verhältniß Verlegung verschiedenen verübt viel vielmehr zugleich Zwang Zweck der Strafe
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˹éÒ 649 - Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen ; Auf daß ihr Rinder seid eures Vaters im Himmel.
˹éÒ 719 - Denn das da gesagt ist: du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht tödten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch Zeugniß geben, dich soll nichts gelüsten, und so ein ander Gebot mehr ist, das wird in diesem Wort verfasset: du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst.
˹éÒ 240 - Ja, ich weiß gar wohl, daß es also ist, und daß ein Mensch nicht rechtfertig bestehen mag gegen Gott. Hat er Lust, mit ihm zu hadern, so kann er ihm auf tausend nicht eins antworten.
˹éÒ 240 - Denn so hoch der Himmel über der Erde ist, läßt er seine Gnade walten über die, so ihn fürchten.
˹éÒ 719 - Du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst." Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung.
˹éÒ 19 - Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
˹éÒ 47 - Alle versprechen allen, ihnen Gelegenheit zu geben, sich des Lebens in der Gesellschaft wieder fähig zu machen, wenn sie desselben für die Gegenwart unfähig befunden werden; und, was in diesem Vertrage mit liegt, sie nach erfolgter Besserung wieder unter sich aufzunehmen.
˹éÒ 549 - Werfet von euch alle eure Übertretung, damit ihr übertreten habt, und machet euch ein neues Herz und neuen Geist. Denn warum willst du also sterben, du Haus Israel? 32* Denn ich habe keinen Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr Herr. Darum bekehret euch; so werdet ihr leben.
˹éÒ 253 - Wie verschieden auch die Bestimmung sei, die in der bürgerlichen Gesellschaft Sie erwartet - etwas dazu steuern können Sie alle! Jedem Verdienst ist eine Bahn zur Unsterblichkeit aufgetan, zu der wahren Unsterblichkeit, meine ich, wo die Tat lebt und weiter eilt, wenn auch der Name ihres Urhebers hinter ihr zurückbleiben sollte.
˹éÒ 549 - Wo sich aber der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden , die er gethan hat, und hält alle Meine Rechte, und thut recht und wohl; so soll er leben, und nicht sterben.