Darstellung und beurtheilung der deutschen strafrechts-systeme: Die präventions-, die besserungs-, die relativen coalitions- und die rechts- systeme. 1845J.C.B. Mohr, 1844 |
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... zugleich den Menschen und den Unglücklichen zu erkennen . Zweitens auf den Vorschriften der Moral und der christlichen Neligion . Denn diese dürfen christliche Gesetz- geber und christliche Richter in christlichen Staaten unmög = lich ...
... zugleich den Menschen und den Unglücklichen zu erkennen . Zweitens auf den Vorschriften der Moral und der christlichen Neligion . Denn diese dürfen christliche Gesetz- geber und christliche Richter in christlichen Staaten unmög = lich ...
˹éÒ xvi
... zugleich dem gesunden Menschen- verstande zugänglich gemacht werden ; denn von ihrer Ge- meinverständlichkeit hängt ihre Einführung in das wirkliche Leben , ihre Anwendbarkeit ab . Ueberdem ist die Enthül- lung einer verhüllten , und ...
... zugleich dem gesunden Menschen- verstande zugänglich gemacht werden ; denn von ihrer Ge- meinverständlichkeit hängt ihre Einführung in das wirkliche Leben , ihre Anwendbarkeit ab . Ueberdem ist die Enthül- lung einer verhüllten , und ...
˹éÒ xviii
... zugleich eine seltene Fülle des practischen Menschensinnes bewährte . " Daher erklärt es sich , daß die Kant'sche Philosophie unter den deutschen Rechtsgelehrten einen so mächtigen Anhang finden konnte , und zum Theil noch jezt findet ...
... zugleich eine seltene Fülle des practischen Menschensinnes bewährte . " Daher erklärt es sich , daß die Kant'sche Philosophie unter den deutschen Rechtsgelehrten einen so mächtigen Anhang finden konnte , und zum Theil noch jezt findet ...
˹éÒ 4
... zugleich , oder drückt mit andern Worten auch den rechtll- chen Zweck oder Endzweck der Strafe aus . Dieser Endzweck der Strafe kann aber auf verschiedene Weise erreicht werden , was von selbst zu der Annahme eines Mittelzweckes ...
... zugleich , oder drückt mit andern Worten auch den rechtll- chen Zweck oder Endzweck der Strafe aus . Dieser Endzweck der Strafe kann aber auf verschiedene Weise erreicht werden , was von selbst zu der Annahme eines Mittelzweckes ...
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... zugleich der Mensch beurtheilt werden . Dieß Alles ver- schwand mit dem Anklageprocesse und der Volke gerichtsbarkeit . Seitdem wurde das Rechtsprechen zu einer juridischen Kunst nach juridischen Regeln , was besonders dem Einflusse ...
... zugleich der Mensch beurtheilt werden . Dieß Alles ver- schwand mit dem Anklageprocesse und der Volke gerichtsbarkeit . Seitdem wurde das Rechtsprechen zu einer juridischen Kunst nach juridischen Regeln , was besonders dem Einflusse ...
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Abschreckung Abschreckungsprinzip allgemeinen alſo Androhung angedrohten Ansicht Anwendung Begriff besonderen Besserung bestehenden bestimmt Bestrafung Beurtheilung Beweistheorie bloß bloßen bürgerlichen Strafe chen cher daher Deduction dieſe dieß eben endlich erst Fällen Feuerbach Feuerbach's Fichte find Freiheit freilich Gefahr Gerechtigkeit gesegliche Gesetzgeber Gesez Gesinnung gewiß giebt gleich Grade Gränzen Grolman Größe Grund Grundsägen Handlungen heißt Hiernach hinsichtlich indem indeß Infamie iſt juridische könnte laſſen läßt lich Maaß Maaßstab Menschen menschlichen mithin Mittel möglich Moral Motive muß müſſen nothwendig objectiven öffentlichen Pfizer Pflicht Phrenologie Politik Prävention Prinzip Quantität der Strafe Recht rechtlichen Rechtsgesez Rechtsgrund der Strafe Rechtsphilosophie Rechtsverlegung rechtswidrige relativen Richter Schaden Schuld ſeiner ſelbſt seyn ſich ſie Sinnlichkeit sittlichen soll ſondern Staat Standpuncte Strafarten Strafbarkeit Strafdrohung Strafmaaß Strafrechts Strafvollziehung Strafwürdigkeit Strafzwecke subjectiven Systeme Territion theils Theorie Todesstrafe Uebel Uebertretung Umfang des Strafgebiets ungerechte unsere Unterthanen Urtheil Verbrechen Verhältniß Verlegung verschiedenen verübt viel vielmehr zugleich Zwang Zweck der Strafe
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˹éÒ 649 - Ich aber sage euch: Liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen, thut wohl denen, die euch hassen, bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen ; Auf daß ihr Rinder seid eures Vaters im Himmel.
˹éÒ 719 - Denn das da gesagt ist: du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht tödten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch Zeugniß geben, dich soll nichts gelüsten, und so ein ander Gebot mehr ist, das wird in diesem Wort verfasset: du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst.
˹éÒ 240 - Ja, ich weiß gar wohl, daß es also ist, und daß ein Mensch nicht rechtfertig bestehen mag gegen Gott. Hat er Lust, mit ihm zu hadern, so kann er ihm auf tausend nicht eins antworten.
˹éÒ 240 - Denn so hoch der Himmel über der Erde ist, läßt er seine Gnade walten über die, so ihn fürchten.
˹éÒ 719 - Du sollst deinen Nächsten lieben als dich selbst." Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung.
˹éÒ 19 - Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
˹éÒ 47 - Alle versprechen allen, ihnen Gelegenheit zu geben, sich des Lebens in der Gesellschaft wieder fähig zu machen, wenn sie desselben für die Gegenwart unfähig befunden werden; und, was in diesem Vertrage mit liegt, sie nach erfolgter Besserung wieder unter sich aufzunehmen.
˹éÒ 549 - Werfet von euch alle eure Übertretung, damit ihr übertreten habt, und machet euch ein neues Herz und neuen Geist. Denn warum willst du also sterben, du Haus Israel? 32* Denn ich habe keinen Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr Herr. Darum bekehret euch; so werdet ihr leben.
˹éÒ 253 - Wie verschieden auch die Bestimmung sei, die in der bürgerlichen Gesellschaft Sie erwartet - etwas dazu steuern können Sie alle! Jedem Verdienst ist eine Bahn zur Unsterblichkeit aufgetan, zu der wahren Unsterblichkeit, meine ich, wo die Tat lebt und weiter eilt, wenn auch der Name ihres Urhebers hinter ihr zurückbleiben sollte.
˹éÒ 549 - Wo sich aber der Gottlose bekehret von allen seinen Sünden , die er gethan hat, und hält alle Meine Rechte, und thut recht und wohl; so soll er leben, und nicht sterben.