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Im Anschluß an die Erwähnung des Herennius Celsus durch Pollio (T 22, 12) wird ein Proculus grammaticus, doctissimus sui temporis vir, cum de peregrinis regionibus loquitur, zitiert (T 22, 14)1). Peter, a. a. O. S. 204, „will den Grammatiker Proculus de peregrinis regionibus' bestehen lassen", aber auch er verweist den Tyrannen Saturninus, dessen Vita unmittelbar folgt, in das Reich der Fälschung, indem er die Parallele zu dem von Vopiscus in Q eingereihten Namensvetter aus der Zeit des Aurelian und Probus zieht (a. a. O. S. 216)). In Wahrheit habe Pollio täuschen wollen und nur den späteren gekannt. Wenn übrigens — neben sonstigen Übereinstimmungen beide als prudens gerühmt werden, so kann dieser Zug aus dem Namen herausgesponnen sein. Saturninus, also der Sproß des Saturnus oder Kronos, mag deshalb klug heißen, weil Kronos selbst schon bei Hesiod diesen Ruhm genießt 3). Bei der Fälschung des Saturninus als solcher braucht man sich in einem so erbärmlichen Zusammenhang 4) wie v. T nicht lange aufzuhalten. Merkwürdig aber ist der Umstand, daß in einem Atem mit dem obskuren Grammatiker Proculus der Usurpator Saturninus angeführt wird, also zwei Namen zusammengestellt sind, die später in Q bei Vopiscus als historische Persönlichkeiten. im Rahmen einer Biographie auftreten 5).

Dieses Zusammentreffen kann nicht zufälliger Natur sein. Ich stehe nicht an, darin einen Beweis für die Identität von Pollio und Vopiscus zu erblicken. Denn Nachahmung des Pollio durch Vopiscus ist ja dadurch völlig ausgeschlossen, daß Vopiscus wirkliche historische Personen nennt, Pollio dagegen dieselben beiden Namen erschwindelt! Wer T 22, 14 und 23 geschrieben hat, der kannte die v. Q. Da sich aber die ganze Schriftstellerei des Vopiscus im Vergleich zu der des Pollio als die spätere gibt, so könnte ein echter Pollio unmöglich darum gewußt haben, daß sein Nachfolger Vopiscus einmal die wahren Träger jener Namen biographisch behandeln werde. Mit anderen Worten: wer die v. Q verfaßt hat, der muß auch die v. T verantworten. Pollio und Vopiscus

1) Hier stoßen also Herennius (Celsus) und Proculus ebenso zusammen, wie bei Vopiscus Herennianus und Proculus (Q 12,4) s. o.

2) In Q 11, 1 warnt Vopiscus vor der Verwechslung seines Saturninus mit dem früheren zu Zeiten des Gallienus. Das ist ein ähnlicher Kunstgriff, wie der bei Vaballath und Firmus (s. o.) angewandte.

3) ayevious heißt er Theog. 168.

4) Vgl. was Peter a. a. O. S. 217 über Trebellianus sagt, dessen Namen Pollio nach seinem eigenen, Trebellius, erfunden habe.

5) Vgl. oben Herennius Celsus und die Aneinanderreihung von Herennianus und Celsinus. Ganz analog liegt der Fall bei Gargilius Martialis, einem Doppelnamen in Pr. 2, 7, der aus SA 37,9 (Gargilius) und 38, 1 (Martialis) zusammengesetzt ist; vgl. Klio XI S. 301 Anm. 3.

sind also identisch oder vielmehr ein plumper Fälscher hat sich ein dreistes Spiel erlaubt.

So erklären sich die oben angeführten Beispiele der immer wiederholten Wahl derselben oder ähnlicher Namen bei Pollio und Vopiscus ganz einfach dadurch, daß es immer dieselbe Hand ist, die fortgesetzt mit den gleichen Mitteln arbeitet.

Nach den ursprünglichen Aufstellungen Dessaus kann das so gewonnene Ergebnis nicht sehr überraschen, zumal ja bereits Vulcacius Gallicanus als ein weiteres Pseudonym des sog. Vopiscus erwiesen werden konnte.

In T 31, 8 gibt sich Ps.-Pollio den Anschein weiter ausgreifender biographischer Pläne: Vopiscus hat sie ausgeführt! In Wahrheit aber ist es immer die gleiche Fälscherhand.

Wenn aber Vopiscus und Pollio identisch sind, so kann im besten Fall nur der eine Name richtig sein. Indes spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß beide Namen fingiert sind. Schon Dessau hat ja angenommen, daß die Autorennamen erfunden seien1). Derselbe Gelehrte hat mit großem Nachdruck auf die Vorliebe der HA für Namenspielereien hingewiesen. Das Pseudonym Gallicanus des angeblichen Verfassers der v. AC schien eine aus anderen Gründen aufgestellte Vermutung über die Heimat des Fälschers seinerseits zu bestätigen 2). Wenn also der Name Vopiscus ein nom de guerre ist, so spricht alles dafür, daß er mit Bedacht ausgewählt ist.

Und in der Tat ist Vopiscus ein redender Name, dessen Bedeutung jedermann aus Plin. NH VII 10, 47 wissen konnte): Vopiscos appellabant e geminis qui retenti utero nascerentur altero interempto abortu. Wer, wie Ps.-Vopiscus seine historisch-antiquarischen Kenntnisse 4) beständig zur Schau trägt, dazu wahrscheinlich rhetorisch-grammatischen Kreisen angehört, der hat sicher den eigentlichen Sinn des Namens gekannt.

1) Hermes 24, S. 391 Anm. 2.

2) Gallia Narbonensis bezeichnet jetzt A. v. Domaszewski als Vaterland des Falsifikators (Journal of Roman studies I [1911] S. 56).

3) Von Plinius hat sie Solin I 69. Vgl. die weiteren Stellen bei Forcellini s. v. 4) Vgl. hiezu die Zusammenstellung von Brunner in seiner freilich völlig veralteten und ganz unkritischen Arbeit über Vopiscus' Lebensbeschreibungen in Büdingers Untersuchungen zur römischen Kaisergeschichte, Bd. II (1868) S. 17ff. Mit Recht hat Dessau, Hermes 29 (1894) S. 415 Anm. 1 auf „Anklänge an die Gelehrsamkeit, die bei Servius vorliegt“ in der HA hingewiesen. In ähnlicher Umgebung sucht auch Hönn a. a. O. S. 224 f. den Autor der v. SA. Das reiche Material literarhistorischer, grammatischer und antiquarischer Bemerkungen in der HA hoffe ich bald im Zusammenhang würdigen zu können.

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Ernst Hohl, Vopiscus und Pollio.

Wenn er aber um die Bedeutung wußte, dann hat er auch durch die Übernahme gerade dieser Bezeichnung eine bestimmte Andeutung machen wollen: Pollio und Vopiscus erscheinen in der Sammlung der HA als ein geistiges Zwillingspaar. Aber von ihnen ist der eine das sagt der Name Vopiscus - totgeboren, der andere aber ist und nennt sich Vopiscus. Mit anderen Worten: Was vorhin zu beweisen versucht wurde, da nämlich Trebellius Pollio ein reines Phantasiegeschöpf ist, das bestätigt jetzt das nom de guerre des Vopiscus. Es ist ein barocker Witz, den sich der „,theodosianische Fälscher" erlaubt hat; aber er paßt in jene trostlose Zeit geistigen Verfalls und rein formal gewordener, ganz verrohter Rhetorik.

Rom.

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Römische Kaiserdaten.

Von Ludwig Holzapfel.

Die folgenden Untersuchungen befassen sich mit den Tagen, an denen verschiedene Kaiser aus den beiden ersten Jahrhunderten v. Chr. geboren oder zur Regierung gelangt oder gestorben sind.

Ein sehr wesentliches Hilfsmittel, um derartige Daten zu bestimmen .oder, wenn sie kalendarisch überliefert sind, zu kontrollieren, bieten die Angaben über die Lebensdauer oder die Regierungszeit der einzelnen Kaiser. Die Art und Weise, wie man bisher solche Notizen verwertet hat, läßt jedoch viel zu wünschen übrig.

Nur zu häufig hat man nicht darauf geachtet, daß die Dauer einer nach Jahren, Monaten und Tagen bemessenen Frist verschieden aufgefaßt werden kann. Während wir gewohnt sind, bei der Rechnung den Anfangstermin auszuschließen und den Endtermin mitzuzählen, kommt bei den Alten die Einrechnung beider Termine1) ebenso häufig vor. Daneben finden sich, wenn auch weit seltener, solche Fälle, in denen nur die vollen Tage gezählt, dagegen der Anfangs- und der Endtermin beide übergangen werden2). Der Kürze halber bezeichnen wir diese letzte Zählweise als exklusiv, das entgegensetzte Verfahren, bei dem der Anfangs- und der Endtermin eingeschlossen werden, als inklusiv und diejenige Methode.

1) Auch wir folgen diesem Sprachgebrauch, wenn wir die von einem Sonntag bis zum folgenden verlaufende Frist als einen Zeitraum von acht Tagen bezeichnen.

2) Als ein Beispiel für die Anwendung dieser den älteren Forschern noch bekannten, heutzutage aber in Vergessenheit geratenen Zählweise neben den beiden anderen Rechnungsarten mögen gleich hier die Angaben über Hadrians Regierung angeführt werden, die am 11. August 117 begann (Vit. Hadr. 4, 7; vgl. die Inschriften CIL XIV 4235 und Röm. Mitt. V 1890, S. 288/89, Z. 17 f.) und am 10. Juli 138 endigte (Vit. Hadr. 25, 6). Ihre Dauer wird nicht nur auf 20 Jahre und 11 Monate (Dio LXIX 23, 1) oder auf 20 Jahre, 10 Monate und 29 Tage (Eutrop. VIII 7,3. Cassiod. in Chron. min. II 141 Mommsen), sondern auch mit Ausschluß des Anfangs- und des Endtermins auf 20 J. 10 M. 28 T. angesetzt (Theophil. Antioch. ad Autolyc. III 27; Clem. Alex. Strom. I 21, 144, 4; Lib. generat. in Chron. min. I 138).

endlich, bei der die Einrechnung des einen Termins durch die Weglassung des anderen ausgeglichen wird, als kompensativ.

Es soll nun der Versuch gemacht werden, unter konsequenter Berücksichtigung dieser im Sprachgebrauch bestehenden Schwankungen eine Anzahl von Daten, die entweder noch streitig oder nicht hinlänglich begründet sind, mit größerer Sicherheit zu bestimmen, als es bisher geschehen ist.

Wichtiger als diese Ermittlungen, bei denen es sich meist nur um eine Differenz von einem oder wenigen Tagen handelt, ist das Verständnis der verschiedenen Zeitangaben, auf das diese Untersuchungen in erster Linie gerichtet sind. Neben richtigen und brauchbaren Notizen verdienen auch falsche und unbrauchbare in vollem Maße unser Interesse; denn je weiter sich eine Angabe von der Wirklichkeit entfernt, um so berechtigter ist die Frage nach ihrer Entstehung.

Es wird sich zeigen, daß zahlreiche Fehler, sowohl bei griechischen wie bei lateinischen Autoren, lediglich auf Entstellung römischer Ziffern zurückzuführen sind, und so zugleich ein Beweis dafür gewonnen werden, dass die griechischen Schriftsteller direkt oder indirekt weit öfter von römischen Quellen abhängen, als man nach dem Stande der literarischen Überlieferung erwarten sollte.

Um über einen einzigen Tag ins Reine zu kommen, mußte wiederholt eine ganze Reihe von Ereignissen eingehend untersucht werden, wodurch das Verständnis der Begebenheiten selbst hoffentlich gewinnen wird.

1. Nero und Galba.

Heutzutage scheint man einig darüber zu sein, daß Nero am 9. Juni 68) seinem Leben ein Ende machte. Die Begründung dieser Annahme läßt indessen zu wünschen übrig; denn es fehlt noch an einer übersichtlichen Zusammenstellung der verschiedenen Angaben, die den Schwankungen des Sprachgebrauchs in vollem Maße Rechnung trägt. Dazu gesellt sich noch ein anderer Übelstand, dessen Beseitigung vor allem notwendig erscheint.

1) Für diesen Tag entscheiden sich Schiller, Gesch. d. röm. Kaiserreichs unter der Regierung des Nero S. 286; Ranke, Weltgesch. III 217, Note 1; Goyau, Chronol. de l'empire rom. S. 137; Klebs, Prosop. imp. Rom. I 370; Niese, Röm. Gesch. 4. Aufl. (Handbuch d. klass. Altertumswiss. III 5, 1910), S. 316; Haberleitner, Philol. LXVIII, 1909, S. 313. Unter den älteren Forschern waren der gleichen Ansicht Ussher, Annales ret. testamenti II, London 1654, S. 694; Noris, Annus et epochae Syromacedonum, Leipzig 1696, S. 55; Clinton, Fast. Rom. I 52; Merivale, Gesch. d. Römer unter dem Kaisertume, Deutsche Übers. IV (Leipzig 1872), S. 33 und Knaake, Zeitschr. f. luth. Theol. u. Kirche XXXII 1871, S. 230f. Dagegen nahm Baronius, Annales eccles. I, Luca 1738, S. 656, den 10. Juni an, während Tillemont, Hist. des empereurs, Bd. I, Brüssel 1732, S. 140a und Anhang S. 13b, Note 2 zwischen dem 9. und 11. Juni und Sievers, Studien zur Gesch. d. röm. Kaiser, Berlin 1870, S. 153 zwischen dem 8. und 9. Juni die Wahl ließ.

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