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führt. Eine solche findet sich bei Dio und einigen byzantinischen Chronisten, die seiner Herrschaft eine Dauer von 9 M. 13 T. beilegen1). Auf der gleichen Epoche beruht jedenfalls eine in der Stadtchronik des Chronographen von 354 überlieferte Angabe, wonach Galba 8 M. 12 T. regiert haben soll2). Aus VIIII M. konnten sehr leicht VIII M. werden, und die hinsichtlich der Tage bestehende Differenz findet in einer abweichenden Zählweise ihre Erklärung.

Als Ausgangspunkt gilt hier, wie man längst gesehen hat, der Tag, an dem Galba als Statthalter des Tarraconensischen Spaniens von den dortigen Legionen zum Kaiser ausgerufen wurde 3). Wenn er auch hierauf die Erklärung abgab, daß er sich nur als einen Legaten des Senats und des Volkes betrachtete 4), so muß er doch, nachdem er zur Alleinherrschaft gelangt war, jenen Zeitpunkt als den Beginn seiner Regierung angesehen haben. Ebenso führte man die Herrschaft des Vitellius auf die Huldigung der untergermanischen Legionen (s. 3. Abschnitt) und die Vespasians auf die der ägyptischen (S. 488) zurück. Wie Dio) bemerkt, lösten sich diese drei Kaiser nicht etwa einander ab, sondern es glaubte vielmehr ein jeder von ihnen, sobald er sich nach der Krone gebückt hatte, auch Kaiser zu sein.

Es fragt sich nun, auf welchen Kalendertag die Übertragung des Imperiums auf Galba zu setzen ist. Sievers) und Schiller) denken an den 2., Clinton 8) dagegen an den 3. April). Zu dem 2. April gelangt man, wenn man nach Dios Angabe vom 15. Jan. 69 9 M. 13 T. rückwärts zählt, mit kompensativer, zu dem 3. April dagegen mit inklusiver Berechnung. Da die Möglichkeit einer exklusiven Zählweise gleichfalls nicht (Byz. Zeitschr. V 1896, S. 512), in einer späteren Bearbeitung des Isid. Hispal. (Chron. min. II 500 Momms.) und in der um das Ende des 13. Jahrhunderts von einem Anonymus verfaßten Chronik (Mɛociovizǹ ßiß2109ýzy, ed. Sathas, VII 1894, S. 29. Zu diesen Autoren gesellen sich ferner noch Sueton Galb. 23, Eutrop. VII 16, 3, Hieronymus im Kanon (Euseb. II 157 Sch.), Oros. VII 8,1 und Prosper Tiro (Chron. min. I 415), die vermöge einer öfter vorkommenden Nachlässigkeit der Ausdrucksweise (vgl. den 3. Abschnitt) Galbas Ermordung bereits im 7. Monat seiner Regierung (9. Juni 68–15. Jan. 69) stattfinden lassen. Endlich gehören in diese Gruppe die Excerpt. Barb. (Euseb. ed. Schöne I Anhang, S. 233 und der Laterculus imperat. ad Justinum I (Chron. min. III 420), in denen aus UII M IIII M geworden sind.

1) Dio LXIV 6,5

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Zonar. XI 15; Leo Gramm. p. 63 Bekk; Cod. Paris. 1712 (Byz. Zeitschr. V 1896, S. 512); Cedren. p. 379 Bekk.

2) Chron. min. I 146.

3) Suet. Galb. 10; Plut. Galb. 5; Dio LXIII 23, 1; Zon. XI 13.

4) Suet. Galb. 10; Plut. Galb. 5. 5) LXVI, 17, 5.

6) Studien, S. 144.

7) Nero, S. 278, Note 5. 8) Fast. Rom. I 50. 54.

9) Der 6. April, auf den das fragliche Ereignis nach Mommsen, Herm. XIII 1878, S. 95, Note 5

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Ges. Schr. IV S. 338 A 1 fallen soll, beruht jedenfalls auf einem Druckfehler oder Versehen, ist aber gleichwohl von Goyau, Chronol. de l'emp. R. S. 137 angenommen worden.

außer acht gelassen werden darf, so könnte auch der 1. April in Betracht kommen. Ausgeschlossen wird dieser Tag jedoch durch die Stadtchronik des Chronographen von 354, wonach Galba nur 9 M. 12 T. regierte1).

Es bleibt darnach die Wahl zwischen dem 2. und 3. April. Für den 3. spricht die Erwägung, daß der 2., wie alle anderen auf die Kalenden, Nonen und Iden folgenden Tage (dies postriduani), eine üble Vorbedeutung in sich schloß2) und daher zu einem wichtigen politischen Akt ungeeignet war. Hätte sich Galba über dieses Bedenken weggesetzt, so wäre dies wohl in gleicher Weise wie bei dem am 2. Jan. 69 von den untergermanischen Legionen auf Vitellius übertragenen Imperium (s. 3. Abschnitt) hervorgehoben worden.

Als Geburtstag Galbas wird von Sueton3) der 24. Dez. genannt. Nach Dio4) lebte er 72 J. 23 T. Dessau5) meint, diese Angabe führe vom 15. Jan., an welchem Galba ermordet wurde (S. 488, Note 3), nicht auf den 24., sondern vielmehr auf den 23. Dez. zurück. Beide Autoren stimmen indessen überein, wenn bei Dio nicht kompensative, sondern inklusive Berechnung) angenommen wird.

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Anders steht es dagegen mit dem Geburtsjahr. Mit Dios Angabe gelangt man vom 15. Jan. 69 auf den 24. Dez. 5 v. Chr., während nach Sueton7) Galba vielmehr unter den Konsuln M. Valerius Messalla und Cn. Lentulus, also 3 v. Chr., geboren sein soll.

Nach allen übrigen Autoren hat er mindestens ein Alter von 72 J. erreicht. Nach der Epitome de Caes. 8) starb er im 73. Lebensjahre, welche Angabe sich bei Sueton selbst an einer anderen Stelle seiner Biographie) wieder findet. Nach einer anonymen byzantinischen Weltchronik aus dem 13. Jahrhundert 10) hatte Galba damals schon das 73. Jahr vollendet. In Übereinstimmung hiermit steht Eutrop 11), der ihn im 73. Jahre zur Regierung gelangen läßt. Auf der gleichen Tradition beruht die bei Sueton 12) überlieferte Notiz, daß Nero von dem delphischen Orakel vor dem 73. Jahre gewarnt worden sei. Nach einer anonymen byzantinischen Weltchronik aus dem 10. Jahrhundert, die im Cod. Paris. 1712 enthalten ist, hatte Galba zur Zeit seines Regierungsantritts, der auf den 3. April 68 gesetzt wird (S. 489 f.), ebenfalls das 73. Jahr überschritten13); doch lassen

1) Chron. min. I 146 Momms.; vgl. S. 490.

2) Macrob. Sat. I 16, 21 f. 3) Galb. 4.

4) Zon. XI, 14 fin. Bei Xiphilinus LXIV 6, 5 sind die Tage ausgefallen. 5) Prosop. imp. R. III 285.

6) Weitere Beispiele dieser Berechnung bei Dio, s. 2. Abschnitt.

7) Galb. 4. 8) 6, 4. 9) c. 23.

10) Σύνοψις χρονική in der Μεσαιωνική βιβλιοθήκη, ed. Sathas VII 1894, S. 29.

11) VII 16, 1. 12) Ner. 40.

13) Byz. Zeitschr. V 1896, S. 512: Γάλβας ζήσας ἔτη οβ' μήνας ζ' ἐβασίλευσε μῆνας θ' ἡμέρας ιγ'.

sich die 7 überschüssigen Monate, von denen hier die Rede ist, nicht mit der Ansetzung des Geburtstags auf den 24. Dez. vereinigen. Nach Plutarch1) war Galba, als er vom Senat zum Kaiser ernannt wurde, sogar schon 73 J. alt, welcher Überlieferung auch Tacitus 2), wenn man seine Worte genau nimmt, zu folgen scheint.

Dessau3) hält es für möglich, daß Suetons Angabe, wonach Galbas Geburt erst in das Jahr 3 v. Chr. fällt, das Richtige trifft und daß die auf ein höheres Lebensalter lautenden Notizen auf Übertreibung beruhen. Gegenüber der Gesamtheit dieser letzteren Nachrichten, die nur zum Teil von Dessau berücksichtigt worden sind, erscheint jedoch das Zeugnis Suetons, der überdies mit sich selbst in Widerspruch steht, derart isoliert, daß man mit Tillemont 4) einen Irrtum anzunehmen hat. Ein solcher kann bei Sueton auch in anderen Datierungen nach Konsulatsjahren nachgewiesen werden 5).

Es fragt sich nun, welche von den anderen Zeitbestimmungen den Vorzug verdient. Da Dio die Zahl der überschüssigen Tage genau zu nennen weiß, so könnte man mit Tillemont geneigt sein, ihm auch in Hinsicht auf die Jahre Glauben zu schenken, und zwar um so mehr, als die Epitome und eine zweite Angabe Suetons") mit ihm übereinstimmen. An der letzteren Stelle verdient aber doch der Wortlaut periit tertio et septuagesimo aetatis anno, imperii mense septimo wohl beachtet zu werden. Da Galba sieben volle Monate (9. Juni 68-15. Jan. 69) regiert hat, so wird man auch bei den Lebensjahren die Ordinalzahl in dem gleichen Sinne zu verstehen haben, welche Ausdrucksweise ja auch sonst wiederholt angewandt wird (S. 489, Note 6 und 4. Abschnitt). Faßt man die Notiz Suetons in diesem Sinne, so steht sie in Einklang mit dem von ihm selbst erwähnten Orakelspruch), nach welchem Galba im 73. Jahre zur Regierung gelangt sein und mithin seine Vollendung noch erlebt haben muß. Die Erwähnung dieses Spruches ist aber ebenso wie andere in ihrer unmittelbaren Umgebung stehende Nachrichten über Neros Verhalten vor seinem Sturze jedenfalls auf einen zeitgenössischen Gewährsmann zurückzuführen, dem gute Informationen zu Gebot gestanden haben müssen. Wenn nun die Tradition, wonach Galba zur Zeit seiner Thronbesteigung im 73. Lebensjahre stand, das Richtige trifft, so haben Plutarch und

1) Galb. 8.

2) Hist. I 49: hunc exitum habuit Servius Galba, tribus et septuaginta annis quinque principes prospera fortuna emensus.

3) Prosop. imp. R. III 285.

4) Hist. des empereurs I Anhang, S. 14b.

5) Vgl. die Bemerkungen über die Geburtsjahre der Kaiser Vitellius (im

3. Abschnitt) und Titus (im 4. Abschnitt).

6) Epit. Caes. 6, 4; Suet. Galb. 23, vgl. S. 491.

7) Ner. 40, vgl. S. 491.

Tacitus (S. 492), die wohl der nämlichen Quelle folgen, die vom 24. Dez. 67 bis zum 9. Juni 68 verflossene Zeit, die einem halbem Jahre ungefähr gleichkommt, als ein ganzes Jahr gerechnet. Als Geburtstag ist hiernach der 24. Dez. 6 v. Chr. anzunehmen.

Was fangen wir nun aber mit Dios Angabe an, die doch gleichfalls aus einer guten Quelle herzurühren scheint? Am nächsten liegt wohl die Annahme, dass er einem lateinischen Autor folgte, in dessen Text LXXIII J. zu LXXII J. geworden waren 1).

Auf gleiche Weise dürfte es zu erklären sein, daß im Cod. Paris. 1712 (S. 491f.) auf Galbas Lebenszeit bis zum Beginn seiner Regierung außer 72 vollen Jahren noch 7 M. gerechnet werden, während zwischen dem 24. Dez. und dem als Anfangstermin der Herrschaft angenommenen 3. April etwa nur 3 M. liegen. Vermutlich hat sich in einer lateinischen Vorlage III zunächst in VI und diese Ziffer in VII verwandelt.

1) Ebenso scheint Dios Angabe über das Lebensjahr, in dem Traian seine Regierung antrat (LXVIII 6,3), aus einer lateinischen Quelle zu stammen (vgl. den 5. Abschnitt).

(Wird fortgesetzt.)

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XII 4.

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Mitteilungen und Nachrichten.

Die diesjährigen deutschen Ausgrabungen in Ägypten.

Von Ludwig Borchardt.

In der Grabungsperiode des Winters 1911/12 wurde von deutscher Seite an den folgenden Stellen in Ägypten gegraben:

in Tell el-Amarna von der Deutschen Orient - Gesellschaft für Herrn Dr. James Simon,

in Anibe von der v. Sieglin-Expedition,

in El-Hibe vom Hildesheimer Pelizäus-Museum; hieran beteiligte sich auch die österreichische Ausgrabungs-Expedition, ebenso wie sich an den Grabungen dieser

in Gise das Hildesheimer Pelizäus-Museum seinerseits beteiligte.

In Tell el-Amarna wurde die Arbeit in derselben Weise fortgesetzt, wie sie im Vorjahre begonnen war. Für die örtliche Ausdehnung der Grabung kann hier auf die der 46. Mitteilung der Deutschen Orient-Gesellschaft vom November 1911 beigegebenen Pläne verwiesen werden. Die große längs der östlichen Stadtgrenze von Südwesten nach Nordosten sich hinziehende Straße wurde über das Gehöft des Oberpriesters hinaus bis an das nächste Wadi mit ihren beiden Häuserreihen weiter verfolgt. Am Wadi entlang wurde annähernd rechtwinklig zu dieser Straße ein Streifen von Häusern freigelegt bis zum Anschluß an das Haus des Oberarchitekten in unmittelbarer Nähe des Fruchtlandes. Das Ganze bisher freigelegte Gebiet einige Einzelgehöfte nicht mitgerechnet hat also etwa die Form eines Anschlagwinkels, wie ihn der Tischler braucht. Im ganzen sind auf diesem Stück über 200 Häuser freigelegt, die vom Vorjahre mitgerechnet. Neben diesem zusammenhängenden Stadtteil wurde außerhalb der Stadtgrenzen, östlich vom Oberpriesterhause das von Herrn Petrie bereits, wenn auch nicht vollständig, untersuchte isolierte Gebäude nochmals freigelegt. Endlich wurde westlich vom Dorfe Hagg Qandil, man könnte fast sagen, im Dorfe selbst, noch ein Hügel angegraben, der Bauten des späten neuen Reiches enthielt, ein Beweis, daß die Besiedelung der Stadt des Ketzerkönigs, wenn sie nach seinem Tode überhaupt je ganz unterbrochen war, jedenfalls nur für verhältnismäßig kurze Zeit aufgehört hat. Freilich sind die späteren Siedlungen räumlich sehr begrenzte gewesen. Das heutige Dorf Hagg Qandil scheint auf einer derselben zu liegen. Daß Tell el-Amarna in griechisch-römischer Zeit in einigen Teilen auch bewohnt war, wurde uns auch in diesem Jahre durch Funde griechischer Poterie vor Augen geführt.

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