ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

welche Stellung sie in den Institutionen des Bundes hatte1). Aus den Inschriften ergibt sich für sie kein einheitlicher Eindruck 2): in Dyme hatte sie Strafen einzutreiben"); in einer Urkunde von Megalopolis sind drei Geronten eponym 4); in Orchomenos fungieren sie als Zeugen bei der Freilassung von Sklaven 5); dann begegnen sie uns noch in Mantinea) und Andania). So viel zu erkennen ist, haben sie keinen Anteil an der Vorberatung gehabt). Ob die Benennung ovvédotor für die Ratsversammlungen der achäischen Städte die Nachahmung eines von dem Bunde gebrauchten Terminus war, erscheint als zweifelhaft 9). Sie findet sich in Megalopolis 10), Orchomenos 11) und Mantinea12); dazu tritt auch da wieder die in diesem Fall freilich sehr unsichere Analogie aus römischer Zeit in Dyme13), Pagai14), Trozan 15), Epidauros 16), Andania 17), Thuria 18)

1) cf. Dubois a. a. O. 138 ff. Sie wird nur einmal bei Polyb. XXXVIII 13, 1 (im J. 146) genannt; Lipsius (Ber. der sächs. Ges. d. Wissenschaften, phil. hist. Cl., L 1898, 176) hält sie für einen Ausschuss des Bundesrates.

2) Lipsius ist geneigt (a. a. O. 175 ff. und Schoemanns Gr. Altert. + II 128), in ihr ebenfalls einen Ausschuss der städtischen Räte zu sehen.

Z. 2 ff.

3) SGDI 1615, z. 8ff. 4) Excavations at Megalopolis S. 129 ff. n. VIII A,
5) Bull. de corr. hell. XXVIII 3ff., z. 10 (vielleicht auch z. 24).
6) Bezeugt durch eine Sessel-Inschrift im Theater (Fougères, Bull. de corr.

hell. XX 122, Mantinée et l'Arcadie orientale 342).

7) Syll.2 653, z. 47; die Geronten haben den Nachweis des Zensus für die zu den névre Vorgeschlagenen und Gewählten entgegenzunehmen und aufzuzeichnen. Zu Andania Gr. Volksb. 147.

8) Die S. 46, Anm. 6 besprochenen späteren Inschriften von Sparta (auch das Psephisma bei Philostrat beginnt mit zadós oì yégovtes Exizqırar und ebenso wird mit Wilhelm a. a. O. 34 der Anfang der aus der Kaiserzeit stammenden Urkunde Annual of the Brit. School at Athens XII 445 ff. n. 2 A zu ergänzen sein) und Kalamai geben nicht genügend Anhalt, um dies für die achäische Zeit behaupten zu können. Die spartanische Gerusia wird im Gegenteil durch die Achäer im Jahre 188 aufgehoben worden sein (Griech. Volksb. 141). In Millers allzu knappem Artikel in der R. E. VII 1264 ff. sind leider diese Dinge gar nicht berücksichtigt.

9) Die Versammlungen des achäischen Bundes heissen bekanntlich entweder σύνοδος oder σύγκλητος; συνέδριον, beziehungsweise σύνεδροι nennen sie nur Plut. Arat. 35 und Pausan. VII 7, 1. 9, 2. 14, 5 (zu dieser Stelle Wachsmuth, Leipz. Stud. X 293). Die Ergänzung oi oivedoo tov 'Azator in Syll. 229, z. 6 ist, wie Lipsius (Sächs. Ber. a. a. O., S. 175, 4) mit Recht bemerkt, unwahrscheinlich (trotz Dubois a. a. O. 171).

2

10) Lebas-Foucart Pél. 331c, z. 1 (mit Wahrscheinlichkeit ergänzt); 331, z. 5; Excavations S. 126 n. IV, z. 3. 8. S. 129 n. IV B, z. 4ff. (Beschluss). S. 129 ff. n. VIII A, z. 1ff. 22. S. 131, n. VIII C, z. 1 (ebenfalls ergänzt).

11) Bull. de corr. hell. XXVIII 5ff., z. 1. 2. 3. 10. 11. 13. 15. 16.

12) Bull. de corr. hell. XX 119 ff. n. 1, z. 13 ff. (Beschluss).

13) Syll.2 316, z. 2.
15) IG. IV 758, z. 10.
17) Syll.2 653, z. 56 ff.

14) Wiener Archäol. Jahreshefte X 17 ff., z. 38.

17 (ovvεdoña). 16) IG. IV 944, z. 2. 14 ff.

18) SGDI 4680, z. 12. 16. 17. 22 ff. 24. 25. 26. 27. 28 ff.

und Korone1). Aber eine allgemeine Regel daraus abzuleiten 2), geht doch nicht an, denn anderwärts, so in Dyme selbst3), Tritaia 4), Sikyon 5), Megara). Aigosthenai) und Trozan (achäische Zeit) 8) finden wir, dass an dem Titel Bovid (Bold) für den Rat festgehalten wird. In gleicher Weise variiert, wie im Bunde 9), die Bezeichnung des Volksbeschlusses, der bald dóyua 1o), bald paproua 11) genannt wird. Dagegen ist die Stellung, welche der Schreiber in den Städten einnahm, für unsere Frage von Wichtigkeit, da sie nur aus der Nachahmung der Einrichtungen im Bunde erklärt werden kann. Dass der Bundesschreiber in der achäischen Synarchie eine wichtige Rolle spielte, geht aus verschiedenen Indizien hervor 12). Dasselbe darf man für den Stadtschreiber (yoaμμaters tãv ovridoo) annehmen; auch er erscheint als Eponymer in Urkunden von Dyme 13), Orchomenos 14),

1) SGDI 4683, z. 2.

2) Wie Fougères geneigt ist (Bull. de corr. hell. XX 122, Mantinée 342). 3) Vgl. den Bóvλagzos oben S. 38.

4) Wilhelm, Neue Beiträge S. 37 ff. n. 7 z. 15 (mit Sicherheit ergänzt); dazu der βούλαρχος ebenda z. 5f. 5) IvM. 41, z. 17; auch Plut. Arat. 53.

6) IG. VII 15, z. 2.

[blocks in formation]

9) Syll. 2 229, z. 9 ff.; dagegen IvM. 39, z. 35. 44. Die Zitate aus den Schriftstellern für den wechselnden Brauch übergebe ich hier.

10) Dyme, SGDI 1615, z. 14; Megalopolis, Lebas - Foucart Pélop. 331, z. 3 (unsicher, weil ergänzt); Hermione, IG. IV 679, z. 25. 28; Andania, Syll. 2 653, Ζ. 61 (δογματοποιεῖσθαι Ζ. 56 f.). Dazu δεδογμένα in Sparta, Annual ΧΙΙ 441 ff. n. 1, z. 14. Cf. auch Polyb. XXIV 9, 8.

11) Megalopolis, Excavations S. 126 n. IV, z. 13; Trozan, IG. IV 757 B, z. 3. 5; Argos, IvM. 40, z. 8.

=

12) So wird er zur Datierung von Beschlüssen der Bundesstädte verwendet: in Dyme (Syll. 2 468 SGDI 1614, z. 4. 7, dazu Dittenbergers Anm. 4), Pagai (IG. VII 188, z. 2ff.), Aigosthenai (ib. VII 223, z. 1) und Epidauros (IG. IV 928, z. 1. 930, z. 2). Die aus Polyb. II 43, 1 gefolgerte Ansicht, dass der Schreiber in den ersten 25 Jahren des Bundes dessen wichtigster Beamter gewesen sei (Weinert 1. 1. 20. Gilbert a. a. O. II 108, 2. Schömann-Lipsius Gr. Altert. II 128) ist aber ebenso übertrieben, wie die meist damit verknüpfte, dass er nach diesem Zeitpunkt nur eine untergeordnete Stellung einnahm (Schorn a. a. O. 62. Dubois 1. 1. 165. Weil, Zeitschr. f. Numism. IX 205, über diesen Punkt richtig Gilbert 1. 1. und ib. 113, 2). Man braucht sich nur den Umfang der Korrespondenz zu vergegenwärtigen, welche der achäische Bund mit auswärtigen Mächten zu führen hatte bei der Lektüre des Polybios tritt er klar hervor, um einen passenden Begriff von seiner Tätigkeit zu gewinnen; er war, um einen modernen Ausdruck zu gebrauchen, der Staatssekretär' der Achäer (Freeman 1. 1. 219).

Funktionen

[ocr errors]

13) In dieser Stadt ist eine Änderung des Titels- und vielleicht auch der des Schreibers zu konstatieren; während er früher yoaμuatiotas tov Jeoμopviάzov lautete (cf. S. 38, Anm. 13, eponym SGDI 1612, z. 4 ff.; ib. 1613 = Syll. 2 513, z. 2 ff.), hiess er später yocuμateis tov ovvedoiov (durch Syll. 2 316, z. 1 ff., schon aus römischer Zeit, bezeugt). Dazu Schulthess, R. E. VII 1757.

2

14) Bull. de corr. hell. XXVIII 5 ff., z. 13 ff. (wohl auch z. 19 statt gorros zu ergänzen); z. 10/1 Zeuge bei einer Freilassung.

[ocr errors]

Megalopolis 1), Argos 2) und Korone3). In Andania hat er die iɛpoi und iɛpai auszulosen und ihnen, sowie den déza den Eid abzunehmen 4), dazu ist er mit einer Strafgewalt gegen diejenigen ausgerüstet, welche den Eid verweigern 5). In Thuria führt er sogar den Vorsitz im Rate, redigiert dessen Beschlüsse und ist an der Getreideverwaltung beteiligt 6). Ebenso wie bei dem Schreiber, hat man es auch bei der Nomothesie und Nomographie in den Städten mit einer Nachahmung des im Bunde üblichen Verfahrens zu tun (darüber oben S. 27, wo auch die Zeugnisse zusammengestellt sind). Auch nach einer anderen Richtung hin ist eine solche Anlehnung an Bundesbräuche zu konstatieren, indem in den Städten öfter bei der Datierung der achäische Bundeskalender gebraucht wurde). Manchmal finden wir eine doppelte Datierung, indem sowohl der Bundesmonat, als der einheimische Monat gesetzt werden, wie in Pagai) und Epidauros 9), manchmal wird nur der achäische Monat angeführt, so in Aigosthenai 10) und Orchomenos 11). Auch nach der Auflösung des achäischen Bundes dauerte letzteres fort, wie in Pagai 12) und in Andania 13).

Wenn man die in den vorausgehenden Erörterungen festgestellten gemeinsamen Züge in den Verfassungen der achäischen Bundesstädte im Zusammenhange erwägt, so ist der springende Punkt darin zu suchen, auf welchem Wege diese Übereinstimmung durchgeführt wurde. Um zu einer richtigen Erklärung dafür zu kommen, wird es auch da am Besten sein, die einzelnen Fälle gesondert ins Auge zu fassen. Bei einigen von ihnen liegt es ja nahe und dies wurde von mir bereits betont, als ich auf sie zu sprechen kam, dass es sich um eine Nachahmung bündischer Einrichtungen handle, die von den Städten spontan ausging. Dies gilt vor Allem für die Annahme der Terminologie des Bundes, also der Monats1) Lebas-Foucart Pélop. 331o, z. 1 ff. 331a, z. 1 ff. Excavations S. 129 ff. n. VIII A, z. 1 ff. S. 131, n. VIII C, z. 1.

2) Bull. de corr. hell. XXXIII 175 ff., n. 2, z. 1ff. (nach 146 v. Chr.). Die Auffassung der Givedoo, welche Vollgraff (ebenda S. 177) mit Rücksicht auf die Inschrift Bull. de corr. hell. XXVIII 421 n. 6 (z. 3) entwickelt, ist sicherlich verfehlt; in ihnen ist, wie mir Otto Schulthess brieflich mitteilt, der Ausschuss des Rates zu sehen.

[blocks in formation]

6) SGDI 4680, z. 15 ff. 19 ff. 23. Dazu W. Vischer, Kl. Schr. II 49 ff. Foucart, Pélop. S. 151 ff.

2

7) Dass die Achäer die Monate mit den Ordinalzahlen bezeichneten, wird durch eine delphische Freilassungsurkunde (SGD1 1774 = Syll. 851) bewiesen, s. Aug. Mommsen, Philologus XXIV 17ff.

[blocks in formation]

11) Bull. de corr. hell. XXVIII 5 ff., z. 14.

12) Wiener Archäol. Jahreshefte X 117 ff., z. 1 (dazu Wilhelm ebenda S. 18). 13) Syll.2 653, z. 11. 117 (mit Anm. 7).

Klio, Beiträge zur alten Geschichte XII 1.

4

50

Heinrich Swoboda, Studien zu den griechischen Bünden.

namen und der Benennung des Volksbeschlusses mit dóyua, wogegen, wie früher bemerkt, die Setzung von orridoior statt Bori schwerlich in gleicher Weise zu beurteilen ist; dann für wichtigere Dinge, wie die Stellung des Schreibers und die Nomographie, bei welch' letzterer aber gerade die in den verschiedenen Orten nicht übereinstimmende Regelung ein Zeugnis für die Selbständigkeit der Staaten abgibt (S. 27). Anders steht es natürlich mit dem allgemeinen Vorkommeu der Damiurgen und besonders der Rolle der Synarchien in den Bundesstädten; dass Beides nur in einer allgemeinen Regelung Erklärung findet, liegt auf der Hand. Wie weit auch die noch nicht genügend aufgeklärte Stellung der Gerusia dafür heranzuziehen ist, muss vorläufig, da das bisherige Material nach dieser . Richtung hin versagt, unentschieden gelassen werden. Es ist aber sehr die Frage, gerade mit Rücksicht auf die durch die früheren Auseinandersetzungen klar gestellte Autonomie, deren sich die Gliedstaaten erfreuten, ob man annehmen darf, dass ihnen die gleichförmige Gestaltung dieser Einrichtungen einseitig, d. h. durch einen Bundesbeschluss auferlegt wurde. Viel eher wird man auch da daran denken müssen, dass deren Annahme von den Städten in dem Bündnisvertrag anerkannt wurde, welchen sie mit den Achäern bei ihrem Eintritt in die Sympolitie abschlossen, sodass auch in dieser Hinsicht, wenigstens nach formellem Rechte, ihre freie Entschliessung gewahrt blieb. Sogar bei denjenigen Staaten, welchen eine solche Ordnung imperativ auferlegt wurde, wie Sparta und Messene, wird sie in den neuen Verträgen Ausdruck gefunden haben, zu welchen sie sich herbeilassen mussten (S. 37 ff.).

Das Urteil, welches sich aus diesen Untersuchungen ergibt, wird wohl dahin lauten, dass es die Achäer verstanden haben, die berechtigten Ansprüche der Gliedstaaten auf Freiheit der inneren Bewegung mit den Anforderungen, welche der Bund im Interesse der notwendigen Einheit an sie stellen musste, gut zu vereinigen.

Prag.

51

Die Geschichte Nubiens und des Sudans1).

Von Günther Roeder 2).

Die Leser der Klio werden sich erinnern, dass die Fluten des durch die Talsperre bei Assuan aufgestauten Nil 1902 zum erstenmal die Insel Philae überschwemmten und auch eine Reihe von weiter oberhalb gelegenen Tempeln schädigten. Die im Bau befindliche Verstärkung und Erhöhung des Dammes wird die Aufstauung im Reservoir von 20 auf 27 m erhöhen und auf etwa 200 km stromauf in Nordnubien fühlbar machen. In diesem Bezirk werden Felder und Palmen, Dörfer und Tempel für jedesmal ein halbes Jahr in dem Staubecken ertränkt, sodass der grössere Teil der Bevölkerung seiner Existenz beraubt wird. Einige Dörfer können zwar höher hinauf an den Abgang des engen Flusstales versetzt werden; aber die meisten Bewohner haben sich grollend zur Auswanderung entschlossen, vermutlich nach Dongola in Südnubien.

Die Überflutung des Bodens und das Eindringen des Wassers in die Tempel hat eine wissenschaftliche Aufnahme des bedrohten Bezirks in den letzten 12 Jahren herbeigeführt, wie sie noch nie für eine ägyptische Provinz gemacht ist. Gleichzeitig haben englische und amerikanische Expeditionen weiter im Süden, in Nubien wie im Sudan, Ausgrabungen gemacht, die das wissenschaftlich seit Jahrzehnten vernachlässigte Land besser bekannt machten. Endlich hat ein merkwürdiger Zufall uns gerade jetzt nicht nur die Entzifferung der meroitischen Hieroglyphen und Kursivschrift durch Griffith gebracht, sondern auch die Entdeckung von mittelalterlichen nubischen Texten in griechischer Schrift sodass sich uns nun die Geschichte Nubiens 3) von den ältesten Zeiten bis an die Gegenwart heran in neuem Lichte zu erschliessen beginnt.

1) Ich nenne Nubien das enge Niltal mit trockenem Wüstenklima, Sudân die weite Steppen-, Sumpf- und Waldfläche mit Tropenklima und Regenzeit. 2) Dieser Aufsatz ist ein Auszug aus den Sammlungen, die ich für das Thema gemacht habe; ich werde sie abschliessen und herausgeben, wenn die neuen Aufnahmen veröffentlicht sind. Die Religion und Geographie von Nubien denke ich an anderer Stelle im Zusammenhang zu behandeln.

3) Für die Geschichte Nubiens vergleiche man: Ed. Meyer, Gesch. des Altertums I2 (Berlin 1909) bis zum Ende des mittleren Reichs; J. H. Breasted, History of Egypt (New-York London 1906; deutsch von H. Ranke: Berlin 1910) bis

4*

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »