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Darstellung eines Sklavenverkaufs auf einem Grabstein in Capua. Von Herman Gummerus.

Im Museo Campano befindet sich ein römischer Grabstein, der sowohl wegen der Inschrift als mit Hinsicht auf die bildliche Darstellung eine eingehende Behandlung verdient. Er wurde im Jahre 1880 bei S. Angeli in Formis gefunden. Die Inschrift wurde von Jannelli publiziert, erst in den Atti von Caserta 1880 S. 68, dann in den Notizie degli scavi von demselben Jahre S. 451. Danach hat Mommsen sie unter die Additamenta des zehnten Corpusbandes (Nr. 8222) aufgenommen, ohne doch den Stein gesehen zu haben. Da Jannelli die Reliefs nur ganz vorübergehend erwähnt hatte, wurden sie auch im Corpus nur mit den Worten: „figurae duae“, „figurae tres" erledigt. Dieser Umstand ist wohl der Grund, daß sie bis jetzt unbeachtet geblieben sind.

Der Stein ist ein großer Block aus Travertin, 172 cm hoch, 125 cm breit und 27 cm tief. Die Vorderseite ist in zwei vertiefte Felder geteilt. In dem oberen und größeren sind zwei in die Toga gekleidete Männer in Ganzfigur abgebildet. Das untere und kleinere Feld enthält die unten zu besprechende Darstellung. Sonst hat der Stein kein Ornament. Die Arbeit ist roh und sehr steif, die Oberfläche stellenweise ziemlich zerstoßen.

Auf dem oberen Rande des Steines liest man folgende Inschrift:
PVBLILIVS. M. L. SATVR. DE SVO

m.

SIBI. ET. LIBERTO. M. PVBLILIO. STEPANO

Obwohl die Buchstaben vielfach beschädigt und undeutlich sind, ist doch die Lesung sicher. Schwieriger ist die auf dem Querbalken zwischen den beiden Relieffeldern befindliche Inschrift zu entziffern. Jannelli las folgendermaßen: ARBITRATV. M. PVBLILI. M. L. CADIAE. PRAECONIS. ET. M. PVBLILI. [M. L. TIMOTIS.

Nach PRAECONIS und TIMOTIS setzte er ein Fragezeichen. Durch eine genaue Nachprüfung des Steines habe ich die Richtigkeit der Lesung konstatieren können. Von dem Worte praeconis sind die Buchstaben CONIS auch auf unserer Abbildung deutlich zu sehen. Von dem vorhergehenden ist von dem P der obere Teil erhalten; das R steht außer Zweifel, von dem A sieht man die rechte hasta und den Querstrich, von dem folgenden schmalen E sind schwache aber unverkennbare Reste sichtbar. Die Lesung wird somit: PRAPCONIS. Von dem letzten von Jannelli als unsicher angegebenen Cognomen Timotis sind die Buchstaben MOTIS sicher, das vorhergehende TI wenigstens sehr wahrscheinlich.

Die Schrift ist ziemlich unregelmäßig und ungeschickt eingehauen, die Buchstaben der dritten Zeile sehr gedrängt, wodurch die sehr schmalen Formen von E, L und T entstanden sind. Aber andere Typen wie das immer genau kreisförmige O, das ebenso gestaltete C und das breite regelrechte A verbieten uns die Inschrift in eine späte Zeit zu versetzen. Der allgemeine Charakter der Schrift ist entschieden archaisch. Dazu stimmt, daß die Art und Weise, wie die Männer auf dem Relief die Toga tragen, diejenige der spätrepublikanischen Zeit ist1). Auch die Weglassung der Aspiration in Stephanus ist archaisch.

1) Vgl. unsere Abbildung mit der Abb. 27 bei W. Amelung, Die Gewandung der alten Griechen und Römer, (Erklärender Text zu den Tafeln XVI bis XX der Tabulae quibus antiquitates Graecae et Romanae illustrantur, herausg. von Stephan Cybulski, Leipzig 1903) S. 45.

Laut der Inschrift des oberen Randes hat M. Publilius Satur das Monument für sich selbst und seinen Freigelassenen Step(h) anus aus eigenen Mitteln errichtet oder errichten lassen. Die untere Inschrift sagt, daß der Stein nach dem Ermessen", arbitratu, des M. Publilius M. 1. Cadia praeco und des M. Publilius M. 1. Timotes gesetzt worden ist. Der M. Publilius Cadia gehörte also zu den praecones, Ausrufer oder Schreier, die hauptsächlich bei Auktionen verwendet wurden. Wie unser Cadia, sind nach den Inschriften die meisten Freigelassenen, so auch die zwei inschriftlich bekannten

hauptstädtischen praecones, die durch die. Erwähnung des Stadtteils, wo sie wohnten (praeco de Subura, praeco de foro) 1), als Auktionatoren angegeben werden.

In welchem Verhältnis die Cadia und Timotes zu dem Publilius Satur stehen, geht nicht mit Sicherheit aus der Inschrift hervor. Unmöglich wäre es nicht, daß sie seine Freigelassene waren, indes ist es wohl wahrscheinlicher, daß alle drei als Sklaven demselben Herrn angehört hatten.

Der in den Sepulcralinschriften so häufig vorkommende Ausdruck arbitratu bezieht sich gewöhnlich auf die Vollstreckung der testamentarischen Verfügung des Verstorbenen hinsichtlich der Errichtung des Grabmonuments), was oft durch die Hinzufügung von ex testamento3) oder testamento fieri iussit) angegeben wird und bisweilen auch sich aus der Benennung des oder der Vollstrecker als heres, heredes ergibt). Es ist daher anzunehmen, daß auch hier die Freigelassenen Cadia und

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Abb. 1.

Timotes die Erben des Publilius Satur oder wenigstens die Vollstrecker seines Willens sind. Zu den zwei ersten Zeilen ist somit eher fieri iussit als fecit zu ergänzen).

Gehen wir zu den Reliefs über. Das obere zeigt offenbar die Bildnisse des Publilius Satur und des Publilius Stephanus. Beide sind in der korrekten Toga angezogen, beide tragen in der linken Hand einen nicht bestimmbaren Gegenstand. Das untere, leider schlecht erhaltene Relief zeigt in der Mitte eine nackte Gestalt, die auf einem niedrigen Podium steht, rechts einen ruhig dastehenden in die Toga gekleideten Mann, der mit dem ausgestreckten rechten CIL VI 1956 (praeco

1) CIL VI 1953. Notizie degli scavi 1911 S. 398 Nr. 20.

de region. port. Capen.) ist eine Fälschung des Ligorius. Hülsen, Röm. Mitt. 1895 p. 290 und CIL VI p. 3232 zu 1956.

2) Ruggiero, Dizion. epigr. I 624.

3) Z. B. CIL IX 707. X 1334. 2751. 3999. 4173. 4176. 4373. 4569, 4727. 4815. 6186. 4) CIL IX 4447. X 3360.

5) Z. B. CIL IX 4447. X 259. 1334. 4002. 4176.

6) Vgl. CIL X 6492: L. Caecilius L. 1. Plutus / margaritarius de sacra via sibi et Corneliae D. 1. Sosini et L. Caecilio L. 1. Epaprodito fratri suo / Cornelia . l.] Sosis arbitra[tu] L. Caecili L. [1.] / Athenionis.

Arm auf jene Gestalt hinzeigt, links einen Mann in gegürteter Tunika, der in lebhaft bewegter Stellung die Arme gegen die auf dem Podium stehende Gestalt ausstreckt. Auf seiner rechten Schulter trägt er ein Kleidungsstück, das infolge der heftigen Bewegung des Mannes im Winde flattert.

Wie hat man nun diese seltsame Scene zu erklären? Die auf dem Podium stehende Gestalt als eine Statue aufzufassen, liegt an sich nahe, aber vergebens fragt man nach dem Sinn einer derartigen Darstellung auf einem Grabstein, zumal die Gestalt gänzlich nackt dasteht.

Ich denke, der Schlüssel zum Verständnis liegt in dem Epitheton praeco, das dem Publilius Cadia gegeben wird. Es handelt sich hier um eine Sklavenversteigerung. Der links stehende Mann ist der Schreier, ohne Zweifel der

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praeco Publilius Cadia selbst, der in lebhafter Aufregung den auf dem Podium stehenden Sklaven dem kauflustigen Publikum vorzeigt und dessen körperliche Vorzüge mit starken Gebärden hervorhebt. Daß der Sklave nackt ist, stimmt mit allem, was wir über Sklavenverkäufe bei den Römern wissen, trefflich überein. Die Sitte und die Vorsicht der Käufer forderte, daß die Sklaven vom Verkäufer enthüllt wurden, um jeden Betrug auszuschließen1). Das Kleid, das der Schreier auf der Schulter trägt, könnte möglicherweise der Mantel sein, den er dem Sklaven eben abgenommen hat. Das Podium ist die catasta oder vielmehr der lapis, auf den die Sklaven, die versteigert werden sollten, vom Auktionsverrichter gestellt wurden). So sagt bei Plautus (Bacch. 814 f.) der Chrysalus dem Nicobulus:

O stulte, stulte, nescis nunc venire te:

Atque in eopse adstas lapide, ut praeco praedicat.

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Trotz

Zu diesen Worten, die freilich in figürlichem Sinne zu verstehen sind, Chrysalus will sagen, daß der alte Nicobulus ohne es zu wissen von einem großen Unglück bedroht sei ist unser Relief wie eine Illustration. aller Unbehülflichkeit der Ausführung ist die Scene anschaulich genug: Die Stellung des Schreiers zeigt den geschäftigen Eifer des gewandten Ausrufers, der in superlativen Lobpreisungen der Ware überfließt. Auf dem lapis steht das arme Verkaufsobjekt zitternd und demütig da. Daß seine Körperformen und besonders die Proportionen der Glieder den Anpreisungen des Schreiers nicht

1) Die Belege bei Wallon, Histoire de l'esclavage II S. 541 f. Besonders Sueton, Aug. 69. Sen. ep. LXXX, 9.

2) A. Mau bei Pauly-Wiss. III. 1786.

gerade zu entsprechen scheinen, ist offenbar nicht seine Schuld, sondern die des Steinmetzen.

Aber wer ist der Mann in der Toga, der den Arm gegen den Sklaven ausstreckt, und was hat er mit der Verrichtung zu tun? Man könnte ihn als einen Kunden ansehen, wie in derartigen Verkaufscenen der aus der Stadt kommende Käufer gewöhnlich in der Toga auftritt im Gegensatz zu dem in der Haustracht der Tunika gekleideten Ladenbesitzer1). Aber die Haltung des Mannes scheint eher anzuzeigen, daß er mit dem Verkauf zu tun hat, daß er vielleicht der Sklavenhändler war, der einen Sklaven durch den Schreier verkaufen läßt. Nun fragt es sich aber, wodurch der praeco M. Publilius Cadia veranlaßt worden ist, auf dem Grabstein, den er dem M. Publilius Satur in dessen Auftrage errichtet hat, eine Scene aus seinem eigenen Berufe darstellen zu lassen. Die Frage kann nur durch eine Hypothese beantwortet werden. Am natürlichsten scheint es mir, in dem Publilius Satur einen Sklavenhändler zu sehen, der sich bei seinen Geschäften der Dienste des Ausrufers Publilius Cadia bedient hatte. Gehören doch die meisten inschriftlich bekannten Sklavenhändler dem Stande der Freigelassenen an). So würde die Darstellung auf dem unteren Relief einen guten Sinn bekommen: der Mann in der Toga stellt den Publilius Satur vor und die Scene veranschaulicht das schöne Zusammenwirken der beiden Freigelassenen und Geschäftsfreunde.

Wie dem auch sei, die Beziehung des Reliefs auf eine Sklavenversteigerung scheint sicher, und daher hat es als die einzige bis jetzt bekannte antike Genredarstellung aus diesem Berufsgebiete ein nicht geringes Interesse.

Rom.

1) Wie auf dem bekannten Grabrelief des Messerschmiedes L. Cornelius Atimetus im Vatikan. Amelung, Die Sculpturen des Vaticanischen Museums I Taf. 30. 2) CIL VI 9632 (bei Gruter 411, 1 mit CIL XIV 2922 confundiert) L. Valerius Zabdae mercatoris venalici 1. Aries. Daß hier auch der Patronus Freigelassener ist, zeigt sein orientalischer Cognomen. Freigelassene sind auch die meisten der auf den Votivaltären, die dem genius venalici gewidmet sind (CIL VI 396–399), genannten Personen. Dagegen CIL XIII 8348: C. Aiacius P. f. Stel. mango, wenn nicht Mango cognomen ist. Eine Votivinschrift des C. Domitius Carassounus Hel(vetius) mango, gefunden in dem Tempel des Jupiter Poeninus bei dem Großen St. Bernhard, s. Notizie degli scavi 1892 S. 68 Fig. 3.

Personalien.

Ulrich Kahrstedt hat in Münster die venia legendi für alte Geschichte

erworben.

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Namen- und Sachverzeichnis.

Nicht aufgenommen sind Gegenstände, die nur gestreift, nicht neu behandelt wurden. Die hochgestellten Zahlen bezeichnen die Anmerkungen. Das lateinische Alphabet ist auch für griechische usw. Namen maßgebend gewesen. Inschriften, Münzen, Papyri s. unter diesen Stichwörtern.

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Abessynier, Kultur u. Sprache. Abortanlagen in Tell el-Amarna 118. 496 Abydos, englische Ausgrabungen 1911/12

389 92(unterirdischer Bau beim Sethostempel 390/1; Deutung 391 2; Tempel Ramses I. u. II. 391). Achäischer Bund: s. Natur 17. 18. 21; Bundesbürgerrecht 18 22; rechtliches Verhältnis der einzelnen Städte zum Bunde 18/37; Aufnahme i. d. Sympolitie 19/22. 26 27. 35/6; Verleihung d. Namens 'Aquoi 20 u. 20; Austritt aus d. Bunde 22 u. 228; Bundesverfassung 23/38; Gesetzgebung 25/28; Rechtsprechung 28/30; Münzgerechtsame 30; Maß- u. Gewichtswesen 31; Bundesheer 31. 34; Bundessteuer 31; Ansiedlung v. Militärkolonisten 34; Bundesbesatzung i. d. Städten 34. 35; Einteilung in Kantone 35/36; Bundesexekution 22. 36; Stadtverfassungen 38/50; städtische Beamte 38/43; Polemarchen 40/1; Damiurgen 41/43; ovvαρχίαι 43. 44. 45. 46; γερουσία 46/47; συνέδριον 47/48; γραμματεύς 48. 481. 49. Achill, Parallele mit Camillus 219/20.

230. 231/2.

Acilius (C.). Quelle für Dionys?. 101 Aegina, Bevölkerung im 5. Jhrdt. 274 Aegypten: deutsche Ausgrabungen 1911 116/21; 1911/12494/9; englische 1911/12 389/92; griech. Inschriften 365/76; ptolemäische u. römische Verwaltungsinstitute 402/60; Bankverkehr 409; Urkundenwesen s. d. Aegypter, ihre Abneigung, Seth mit s. Namen z. bezeichnen 3981; s. Tier darzustellen 3984 Aelius Caesar (L.): s. Tod 121/3; Verhältnis zu Hadrian 122; Verwechslung s. Namens mit "Hos 123. 4763 Agathokles, Titel στρατηγὸς αὐτοκράτωρ 347.3481 aylin in Sparta, Bedeutung 312/13; Aufenthaltsraum ἀγορανομεῖον Staatsnotariat s. d.

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genes αλιαία . Altäre: Rundaltar d. groß. Tholos i. Delphi 205/7. 297/8; Hestiaaltäre 297. Altersklassen: in Sparta 309/12. 322/3; innere Organisation 312/4. 322/3; in Kreta 314/5. 321; bei d. Australiern 320; Massai 320. 322; Wadai 320/21. 322; Indianern Amerikas 321; Hereros 321; Kaffern 321; Albanesen 3211; der spartanischen Mädchen 325 Amada, Residenz eines nubischen Häuptlings. 69/70 Ameinias i. d. Schlacht v. Salamis 137/8 Amenophis IV, Statue in Tell el-Amarna 496

Amphorenhenkel, rhodische 249/58 Amtsantritt d Konsuln. . 110 ff. Anarchie d. kapitol. Fasten 83. 86/87.

93. 97. 106. 108. 110/11. 112. 114 Anaximandros, König v. Sparta . 327 ἀνδρεῖον, in d. Bedeutung v. συσσίτιον in Sparta 316; in Kreta 316/7. 318. 322 Androtion, s. Atthis Quelle für Aristoteles u. Plutarch. 1/16 Anibe, deutsche Ausgrabungen (6 Nekropolen) 1911/12 497/8 Annius Verus (M.) Adoption 124/5 Antinoupolis, Archiv f. Staats- u. Privaturkunden

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417 Antoninus Pius, Adoption durch Hadrian 123/5 ἀπόδρομος, Ephebenbezeichnung in Kreta 314. 3144

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