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82 Günther Roeder, Die Geschichte Nubiens und des Sudans.

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Kultur und seine Religion gewechselt, eine ganze Reihe von europäischen, asiatischen und afrikanischen Sprachen hat es von seinen politischen Herren lernen müssen, wer weiss, wie viele Rassen seinen Körperbau umgebildet haben aber das Land selbst war stärker als alle diese Faktoren: es hält seine von allen anderen Völkern abgesonderten Bewohner durch seine Eigenart so an sich gekettet, dass man heute noch. in eine weltvergessene Gegend mit primitiver und unberührter Urbevölkerung zu kommen glaubt, wenn man den ersten Katarakt überschreitet. Unser Interesse an der Geschichte Nubiens hat zwei Angelpunkte: bei dem Ursprung seiner Kultur fragen wir nach den Beziehungen zur ägyptischen und den anderen nordafrikanischen, die sich mit dem Mittelmeerkreis berühren; bei der weiteren Entwicklung in der historischen Zeit forschen wir nach den Variationen in der Lösung des Problemes, wie die Neger sich mit der von aussen an sie herantretenden Kultur abgefunden haben. Bei dem Gegeneinander und Wandel der Meinungen, die während des letzten Jahrhunderts über Rasse, Sprache und Kultur Nubiens zu den einzelnen Zeiten auf einander gefolgt sind, sehen wir den neuen Ausgrabungen, Aufnahmen und Entzifferungen mit Spannung entgegen; in einigen Punkten scheinen sie eine Entscheidung anzubahnen.

Breslau.

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Zur römischen Chronologie.

Von L. Holzapfel.

Vor etwa einem Vierteljahrhundert herrschte auf dem Gebiet der römischen Chronologie eine intensive Tätigkeit. Es waren verschiedene Aufgaben, die damals die Forschung in Anspruch nahmen. In erster Linie handelte es sich darum, zu ermitteln, inwiefern die kapitolinischen Fasten, auf deren Jahrzählung die für uns massgebende Varronische Zeitrechnung vom Beginn der Republik an beruht, als eine zuverlässige Grundlage zu betrachten sind. Von besonderer Wichtigkeit war hierbei die Beantwortung der Frage, ob die fünfjährige Anarchie (379–383 Varr.: nach der herkömmlichen Reduktion 375-371 v. Chr.) und die vier sog. Diktatorenjahre (421. 430. 445. 453 Varr.), in denen Diktatoren ohne Konsuln fungiert haben sollen, als geschichtlich zu betrachten oder vielmehr auf eine durch chronologische Erwägungen veranlasste Interpolation zurückzuführen sind. Ein weiteres Problem bot die Reduktion der Magistratsjahre auf altrömische Kalenderjahre. Bei dieser Aufgabe hatte man die nur teilweise überlieferten Verschiebungen des konsularischen Amtsneujahrs zu berücksichtigen, das erst seit 601 varr. unverrückt auf dem 1. Januar stand, früher sich aber bei vorzeitigem Rücktritt der Magistrate rückwärts, andrerseits aber nach der Ansicht mancher Forscher nach einem von den Kalenden eines Monats bis zu den nächsten Iden oder von einem solchen Tage bis zu den nächsten Kalenden währenden Interregnum vorwärts bewegte. Um endlich die altrömischen Kalenderjahre auf das für unsere chronologischen Berechnungen massgebende julianische Kalenderjahr zu reduzieren, war es notwendig, den nur sehr wenig bekannten Gang des altrömischen Kalenders zu ermitteln, dessen Monate sich von den Jahreszeiten, in die sie hätten fallen sollen, mitunter sehr weit entfernten 1).

Lange Zeit schien die chronologische Forschung zwei Angelpunkte zu besitzen in zwei Synchronismen, die gut miteinander harmonierten. 1) Im Jahre 564 varr. betrug die Abirrung fast vier volle Monate, da die Sonnenfinsternis des 11. Quintilis (Liv. XXXVII 4, 4) ohne Zweifel mit der des 14. März 190 v. Chr. identisch ist. Von noch stärkeren Differenzen ist die Rede bei Solin. I 44: non numquam accidebat, ut menses, qui fuerant transacti hieme, modo aestivum modo autumnale tempus inciderent.

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Der eine ist überliefert durch Polybius 1), Diodor 2), Justin) und Orosius 4), nach deren Angaben die gallische Katastrophe (364 varr.) mit der Belagerung Rhegiums durch Dionys und dem Antalkidischen Frieden (Ol. 98, 2 = 387/6 v. Chr.) zusammenfiel. Den zweiten erblickte man in einer in den annales maximi und bei Ennius erwähnten Sonnenfinsternis, die etwa im 350. Jahre nach Roms Gründung an den Nonen des Juni stattgefunden haben soll5) und allgemein mit der des 21. Juni 400 v. Chr. identifiziert wurde. Da nach den Ergebnissen verschiedener Untersuchungen diese Synchronismen nicht mehr annehmbar erschienen, so wurden auch sie nunmehr zum Gegenstande angelegentlicher Prüfung.

Die Aufgaben, die man sich gestellt hatte, beschränkten sich indessen nicht darauf, die Reduktion altrömischer Daten auf Julianische Jahre vor Christi Geburt zu ermöglichen, sondern man war auch bemüht, für die verschiedenen bei den Römern gebräuchlichen Ären und Jahrzählungen eine Erklärung zu finden. Es waren hierbei nicht nur die Magistratslisten der Republik zu berücksichtigen, die einige eponyme Kollegien mehr oder weniger zählten, sondern es handelte sich auch um die Möglichkeit einer abweichenden Berechnung der von Varro auf 244 Jahre angesetzten Königszeit, wodurch allein das sich von der Varronischen Ära um 25 Jahre entfernende Gründungsdatum des Annalisten Cincius, der die Erbauung Roms auf Ol. 12, 4 (729/28 v. Chr.) hinabrückte 6), erklärt werden kann.

Wie bei der Mannigfaltigkeit der zu lösenden Probleme und der dürftigen und in mancher Hinsicht unzuverlässigen Tradition nicht anders. zu erwarten war, haben sich die Ergebnisse der teils gleichzeitig, teils rasch nacheinander entstandenen Arbeiten 7) sehr weit voneinander entfernt. Diesem unerfreulichen Resultat ist es wohl zuzuschreiben, dass man auf dem Gebiet der römischen Chronologie geraume Zeit zwar nicht von der Erörterung einzelner Fragen), aber doch von umfassenderen Untersuchungen abgesehen hat.

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7) Es mögen hier in chronologischer Ordnung folgende Schriften genannt werden: Unger, Die römische Stadtära (Abhandl. d. Münchener Akad. 1879); Hartmann, Der röm. Kalender, herausgeg. v. Lange, Leipzig 1882; Matzat, Röm. Chronologie, 2 Bände, Berlin 1883/84; Fränkel, Der Amtsantritt d. röm. Konsuln von 387-532 d. St. und das Verhältnis des röm. Kalenders zum julianischen von 440–552 d. St; Seeck, Die Kalendertafel der Pontifices, Berlin 1885; Holzapfel, Röm. Chronologie, Leipzig 1885; Unger, Zeitrechnung der Griechen u. Römer, München 1886, (2. Aufl. 1892); Soltau, Prolegomena zu einer röm. Chronologie, Berlin 1886; Unger, Der Gang des altröm. Kalenders (Abhandl. d. Münch. Akad. 1888); Soltau, Röm. Chronologie, Freiburg i. B. 1889; Matzat, Röm. Zeitrechnung 219—1 v. Chr., Berlin 1889.

8) Mit solchen beschäftigen sich Olck. Zur röm. Chronol. für das 4. bis 6. Jahrhundert der Stadt, Jahrb. f. Phil. 1894, S. 353f.: Unger, Nundinalfragen,

Ein derartiges Stadium kann indessen auf die Dauer nicht fortbestehen. Nachdem einmal die Zuverlässigkeit der Fasten, auf die sich jede Chronologie stützen muss, durch die einschneidende Kritik eines Pais in weitestem Umfang in Zweifel gezogen worden ist, muss sich das Interesse der Chronologie, in der Niebuhr mit Recht das Auge der Geschichte erblickt, wieder in erhöhtem Masse zuwenden. Sollte es gelingen, auf diesem Gebiet, wo man in erster Linie eben auf die römische Tradition oder auf Rückschlüsse, die sich daraus ergeben, angewiesen ist, in den wichtigsten Punkten zu befriedigenden Ergebnissen zu gelangen, so wäre hiermit zugleich für die Beurteilung der Überlieferung ein günstiges Kriterium gewonnen.

Unter solchen Umständen wird man mit Freude ein Buch von O. Leuze begrüssen, das zwar nicht das ganze Gebiet der römischen Chronologie behandelt, aber wenigstens alle Fragen, die sich an die Jahrzählung knüpfen, einer eingehenden Erörterung unterzieht1).

Wie schon der Titel erkennen lässt, ist L. im Gegensatze zu seinen Vorgängern, denen es in erster Linie um die Reduktion der Varronischen Ära auf unsere Zeitrechnung zu tun war, hauptsächlich bemüht, die allmähliche Entwicklung der römischen Jahrzählung zu verfolgen. deren Etappen er in den verschiedenen Ansetzungen der Stadtgründung bei den römischen Historikern erblickt. Er sucht daher die mit diesen Daten verknüpften Jahrzählungssysteme in der Weise zu rekonstruieren, dass zunächst auf jede Kritik verzichtet wird. Um die Genesis der römischen Jahrzählung aufzuhellen, bieten, wie L. mit Recht bemerkt, ein wichtiges Hilfsmittel die Fasten Diodors, denen die den ersten Teil des Buches bildenden Voruntersuchungen gewidmet sind. Der zweite Teil beschäftigt sich sodann mit der Geschichte der Jahrzählung, der dritte mit ihrer Kritik und der vierte mit ihrer Reduktion.

Der erste Teil gliedert sich wiederum in zwei Abschnitte, von denen der erste die Fasten Diodors mit ihren Eigentümlichkeiten und der zweite ihre Quelle zum Gegenstand hat.

Betrachtet man nun die Fasten Diodors, so fällt es am meisten auf, dass darin die eponymen Kollegien der varronischen Jahre 331-335 bei dem Übergang vom 12. zum 13. Buche weggelassen, die der Jahre

Ebenda 1895, S. 497 f.; Münzer, Zur Zeitrechnung des Annalisten Piso, Hermes 1896, S. 308 f.; Pirro, Il primo giorno dell' anno consolare rom., Salermo 1901 (vgl. Berl. Phil. Woch. 1902, Sp. 1133f.); Varese, Il calendario rom. all' età della prima guerra punica. Stud. di stor. ant., herausg. v. Beloch III 1902 (vgl. Berl. Phil. Woch. 1903, Sp. 686 f.); Holzapfel, Dell' era enniana, Riv. stor. ant. VIII 1904, S. 108f.; Groebe, Der röm. Kalender in d. Jahren 65–43 v. Chr. in Drumanns Röm. Gesch. III 2 753 f.; Leuze, Chronologisches zum Annalisten Piso, Philol. 1907, S. 531 f.

1) Die römische Jahrzählung. Ein Versuch, ihre geschichtliche Entwicklung zu ermitteln. Tübingen 1909, Mohr (P. Siebeck).

360-364 dagegen zu Beginn des 15. Buches wiederholt sind. Wie man längst gesehen hat, besteht zwischen beiden Manipulationen ein Zusammenhang. Nach einer ansprechenden Vermutung Leuzes (S. 21f.) standen im Einklang mit einer synchronistischen Tabelle, die sich Diodor vor der Ausarbeitung seines Werkes angefertigt hatte, zu Beginn des 15. Buches die Kollegien der Jahre 360-364 unter denselben Olympiadenjahren, die sie jetzt bei ihrer Wiederholung einnehmen, also unter Ol. 98, 3-Ol. 99, 3 (386/85-382/81 v. Chr.) und nach der gleichen Zeitrechnung ebenso wie jetzt am Schlusse des 12. Buches1) die Kriegstribunen des Jahres 330 unter Ol. 91,1 (416/15 v. Chr.) verzeichnet. Unter der Einwirkung des Polybianischen Synchronismus, nach welchem die in das Jahr 364 varr. fallende gallische Katastrophe ebenso wie die Belagerung Rhegiums durch Dionys und der Abschluss des Antalkidischen Friedens Ol. 98,2 (387/86 v. Chr.) stattgefunden haben soll 2), hat jedoch Diod. später dieses Ereignis in das gleiche Jahr verlegt und demgemäss an das Ende des bis zu diesem Zeitpunkt hinabreichenden 14. Buches") gerückt, wodurch die den Rahmen des 13. und 14. Buches bildenden 29 Jahre Ol. 91, 2-98, 2 (415/14 bis 387/86 v. Chr.) statt der Kollegien von 331-359 varr. die Eponymen von 336-364 varr. erhielten. Nach dieser Umgestaltung hätten am Schlusse des 12. Buches unter Ol. 91, 1 (416/15 v. Chr.) nicht mehr die Kriegstribunen von 330 varr., sondern die von 335 varr. und am Anfang des 15. Buches unter Ol. 98, 3 (386/85 v. Chr.) die Kriegstribunen von 365 varr. stehen müssen. Da indessen die Änderung des ursprünglichen Planes auf das 13. und 14. Buch beschränkt blieb, so finden sich am Anfang des 15. Buches die Kollegien von 360-364 varr., zum zweiten Mal, während andererseits für die Kollegien der Jahre 331–335 varr. keine Olympiadenjahre mehr zur Verfügung standen.

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Auf die Anarchie (379-383 varr.) wird bei Diodor nur ein Jahr gerechnet 4). L. meint, in der römischen Fastenquelle, die Diodor benutzte, hätten sich an die Eponymen von 378 varr. unmittelbar die von 384 varr. angeschlossen, in dem Übergang auf 384 aber. ebenso wie bei der Erwähnung der Wahlen für 377 varr. 5), die Bemerkung gefunden, dass eine Zeit lang (лí tira zoóror) Anarchie geherrscht habe. Aus der Fassung dieser Notiz habe Diod. soviel entnommen, dass die Dauer der Anarchie diesmal recht beträchtlich gewesen sei, und es daher für angemessen gehalten, hierfür wenigstens eine Jahresstelle frei zu lassen, zur Kompensation aber die Kriegstribunen von 387 varr., die in der Fastenquelle verzeichnet gewesen seien, gestrichen. Wozu aber zwei Manipulationen, die sich gegenseitig aufhoben, wo es am einfachsten gewesen wäre, in beiden Fällen der Quelle zu folgen? Es bleibt ferner unerwähnt, dass der zwischen

1) c. 82, 1. 2) Polyb. I, 6, 1f.; vgl. oben S. 84.
3) Vgl. XIV 113f. 4) XV 75, 1. - 5) XV 61, 1.

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