Schriftsteller-Ferikon oder biographisch-literärische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen von Joseph Trausch, 1. Finanz-Rath in Pension, Ritter des t. t. Franz-Joseph-Ordens, Correspondent der III. Band. Kronstadt. Druck und Verlag von Johann Gött & Sohn Heinrich. der zweite Sohn des Kronstädter Senators Paul Neidel 1). (gest. 24. Febr. 1719), geb. in Kronstadt am 7. Nov. 1688, studirte in Kronstadt und 1711 an der Hochschule zu Jena, sowie 1712 c. an jener zu Halle und wurde im Jahre 1720 Sekretär bei dem Kronstädter Magistrat, nachdem er bereits 1717 in die Zahl der Mitglieder des äußeren Rathes aufgenommen worden war. Am 23. November 1725 zum Rathsverwandten befördert, wurde er am 9. November 1735 verfassungsmäßig zum Kronstädter Stadthannen erwählt und verwaltete dieses beschwerliche Amt in den Jahren 1736, 1738, 1741 und 1742 bis an sein am 23. Juli 1742 erfolgtes Lebensende. Er hinterließ in Handschrift ein Tagebuch über die ämtlichen Verhandlungen des Kronstädter Raths und zum Theil der sächsischen Nationsuniversität und verschiedener siebenbürgischer Landtäge von den Jahren 1727-1732. 1) Paul Neidel's älterer Sohn gleichen Namens starb als Stadtpfarrer in Kronstadt am 23. August 1735 und noch vor ihnen Beiden der kinderlose dritte Sohu, Johann. Diese nun erloschene Familie stammte aus Nürnberg und zählte im 18 Jahrhundert zu den angesehensten in Kronstadt, wo das Andenken des im 16. Jahrhundert dahin eingewanderten Stammvaters, des Rothgießers Paul Neidel durch eine von demselben gegossene und durch die kais. Truppen am 5. August 1716 den Lürken bei Peterwardein abgenommene Kanone erneuert wurde, welche die Ins schrift führte: „Zur Zeit Lukas Hirscher 1583. Goßen durch Paul Neydel mit Delphinen." (S. Grunt verfassungen der Sachsen in Siebenbürgen. S. 148.) Von ebendemselben Stammvater und dessen Sohn in Kronstadt gegoßene Glocken haben fich noch in der Umgegend erhalten, z. B. vom Jahre 1607 in Déés, und vom Jahre 1643 in Dálya-Udvarhelyer Stuhle u. a. m. 6.,,A Székelyföld Leirása, Irta Orbán Balázs" III. 1. . 181 und 178. |