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dass trotz der im Anfang fast unüberwindlich erscheinenden Schwierigkeiten und gar mancher Verschiedenheiten in der kirchlichen Richtung der einzelnen Referenten mit jedem Tage das Gefühl der Einigkeit wuchs und, wie die Vorrede sagt, schliesslich mit Befriedigung auf das erreichte Resultat zurückgeblickt werden durfte,

Der Vertreter der Canstein'schen Bibelanstalt, Dr. Kramer, bemerkt: Von der Art, wie dieses revidirte Werk aufgenommen werden wird, wird es abhängen, ob es Gemeingut der evangelischen Kirche werden soll oder nicht. Dieser Umstand hat uns denn auch veranlasst, dasselbe der gewissenhaftesten Prüfung zu unterziehen.

Was nun die Textcorrekturen betrifft, so müssen wir rühmend anerkennen, dass diese ganz dem zu Grunde liegenden Prinzipe gemäss nur bei äusserst wenigen Fällen, nur da, wo das Schriftverständniss einen wirklichen Gewinn davon hat, und nur da, wo diese Stellen nicht zu den allgemein in das Volksbewusst. seyn übergegangnen zu zählen sind, dann aber auch wo möglich aus Luthers früherer Uebersetzung selbst vorgenommen wurden. Sie sind meist unmerklich, oft durch ein einziges Wörtlein, geschehen, so z. B. Matth. 3, 16 ist er statt Johannes gesetzt, 5, 13 womit soll man's salzen? Dafür muss man entschieden dankbar seyn und es sollte dies von allen Seiten mit Freuden begrüssst werden. Da indessen die Sache doch wohl einer nochmaligen Besprechung unterliegt, so wollen wir hier diejenigen Stellen hervor. heben, deren Aenderung uns nicht zusagt. Matth. 15, 5 ist geändert: Es ist Gott gegeben, das dir sollte von mir zu Nutz kommen. Dies ist für unsere heutigen Ohren hart, besser, auch nach Luther: davon ich dir sollte helfen. 28, 1 ist gebessert: Als aber der Sabbath um war, besser nach der englischen Uebersetzung „in the end of the sabbath", denn es will bemerkt seyn, dass diese Thatsache noch in den Ausgangspunkt des Sabbaths, an seine Scheidelinie fiel. Das Gleiche, wie oben, gilt von Marc. 7, 11. Bei Luc. 3, 23 halten wir es für gut: da er anfing" aus den früheren Uebersetzungen Luthers einzufügen, da es der Grundtext hervorhebt und die Auslassung doch wohl nur ein Versehen war oder auf falscher Erklärung beruht. Noch besser wäre es, ganz die frühere Uebersetzung Luthers zu acceptiren: Jesus war bei 30 Jahren u. s. w., da die jetzige Textgestalt etwas mit Bestimmtheit sagt, was der Grundtext eben unbestimmt lassen will. Nach der Analogie des Levitendienstes, der mit dem vollendeten 30. Jahre begann, ist es vielmehr wahrscheinlicher, dass Jesus einige Wochen wenigstens über das 30. Jahr alt war. Jene Uebersetzung wäre dann eine Unwahrheit. Die alte Tradition setzt die Taufe Jesu auf den 6ten Jan. und eben dahin auch seinen Geburtstag; so hätte er seinen 30. Geburtstag durch seine Taufe geweiht

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und also erst einige Wochen später sein Lehramt begonnen. Bei Luc. 11, 40 ist Luther so sehr vom Grundtext abgewichen, dass wenigstens in Parenthese die richtige Uebersetzung beizugeben wäre. Hingegen billigen wir die Beibehaltung des „,habt" in V. 52, da die Bedeutung des aloev noch immer streitig ist, und in ,,habt zugleich liegen kann: in der Absicht, ihn keinem Andern zu geben. Die Correktur V. 53 ist gut. Luther hat dort das Verbum nicht recht verstanden. Die Stelle Luc. 18, 7 ist jedenfalls von Luther unrichtig übersetzt, doch billigen wir die Belassung der Uebersetzung wegen der Schwierigkeit der Auslegung; wir würden übersetzen da er doch Geduld mit ihnen hat, nämlich im Gegen. satze gegen jenen ungeduldigen Richter. Wenn Jener ohne eigentliches Erbarmen half, wie vielmehr Gott, der dieses Erbarmen selbst ist und über das Schreien nicht unmuthig wird, es ihnen nicht verübelt. Die Bedeutung: zögern ohne die nähere Angabe der Gemüthsstimmung, wie sie Meyer hat, ist unerwiesen. Mit Recht wurde Mönckeberg's Vorschlag, Joh. 1, 12; 6, 57; 14, 1 zu ändern, nicht angenommen, da hier Luther den Sinn richtig traf oder doch im Wesentlichen dasselbe sagte. In Joh. 10, 12 sehen wir keinen Grund für den bestimmten Artikel in „der Miethling", da auch V. 10: ein Dieb stehen blieb, in beiden Fällen bezeichnet es die Kategorie, in einem einzelnen Individuum vertreten, so dass also beides gleichmässig zu übersetzen ist. Bei Act. 4, 12 möchte zu rathen seyn, ,unter dem Himmel" in Parenthese einzusetzen, um dem Vorwurfe absichtlicher Auslassung zu begegnen, dem Sinne geschieht allerdings durch die Weglassung kein Abbruch. Mit Recht ist Act. 13, 23 nicht geändert, da das Wort „gezeuget" hier doch nicht in eigentlichem Sinne verstanden werden wird. In Matth. 8, 9 billigen wir die Aenderung nicht, da es hier durch das Evangelium sehr bekannte Worte sind, und die Aenderung nichts Wesentliches erzielt, indem noch im Sinne von: noch dazu, also xaí zu fassen ist und es keinen unrichtigen Sinn gibt, zu sagen: ich bin ein Mensch = ich bin doch nur ein gewöhnlicher Mensch. Auch 9, 13 finden wir die Aenderung „die Gerechten" statt,,die Frommen" nicht dringend. Ueber 26, 8 lässt sich streiten, absolut nöthig ist die Aenderung nicht, doch kann sie auch passiren. In Marc. 3, 24 ist ebenfalls kein dringender Grund zum Streichen des ,,unter einander" gegeben, das Luther nur der Deutlichkeit wegen beigab; höchstens wäre es in Klammern einzuschliessen. Nicht minder ist die Verbannung des Wortes,,Vaterland" in Matth. 13, 54 und Marc. 6, 1 wenigstens keine durchaus nothwendige, denn Luther hat mit jenem Worte nur den heimathlichen Boden, nicht die ganze Provinz gemeint. Da in Marc. 6, 37 Groschen wie Pfennig zu erläutern ist, halten wir die Aenderung für nicht geboten; 7, 2 versprachen, ist aus dem Zusammen

hang deutlich. Auch die Correktur in der schwierigen Stelle 9, 49 billigen wir nicht, da das Neutrum Alles recht gut auch die Allgemeinheit des Begriffes von nãs ausdrückt. In 15, 12 ist ebenso, wie V. 2, der bestimmte Artikel zu setzen. Ueber Luc. 1, 63 lässt sich streiten, jedenfalls ist,,und sprach" nach V. 64, wo das Augenblickliche hervorgehoben wird, dem Sinne nach nicht unrichtig. C. 5, 36 das Neue reisst, ist wesentlich dasselbe, wie er zerreisst das Neue, daher keine unentbehrliche Correktur. C. 11, 36 ist es hinreichend,,licht" statt Licht zu schreiben, die übrige Abänderung ist ganz überflüssig, da der helle Blitz ja nicht minder erleuchtet, wie das Licht mit hellem Blitze. In 14, 8 ist die Correktur, weil in einer bekannten Perikope stehend, zu vermeiden, wenigstens wäre Geehrterer besser, als Vornehmerer." Die Abänderung in Joh. 4, 24: Gott ist Geist, streitet gegen die Norm, dass allbekannte Sprüche nicht zu alteriren sind, auch ist ja ein Missverständniss der Worte: „Gott ist ein Geist" nicht zu fürchten. Uebrigens ist gerade im Evangelium Johannis recht deutlich zu sehen, welch unbedeutende Aenderungen oft nur erfor derlich sind, um den Sinn wesentlich richtig zu stellen, und wie thöricht es daher wäre, diese fast unmerklichen Correkturen zurückzuweisen. Wir erinnern nur an 1, 21: bist du der Prophet?, an 5, 2 bei dem Schafthor, an 6, 11 wie viel sie wollten, an 7, 40 dieser ist wahrlich der Prophet, an 10, 12 ich bin der gute Hirte, an 13, 2 bei dem Abendessen, an 15, 1 ich bin der rechte Weinstock. Solche Verbesserung sollte jede Bibelanstalt, muss jeder aufrichtige Bibelleser mit Freuden begrüs

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und der wäre wahrhaftig ein Fanatiker, der meinte, damit würde Luthers Sprache geschädigt.

Für die Aenderung in Act. 2, 3 entscheiden wir uns ebenfalls, obgleich die Pfingstepistel allbekannt ist, da der Sinn wesentlich gebessert ist, hingegen in 3, 16 verwerfen wir sie, da Luthers Uebersetzung, wenn auch sprachlich unrichtig, doch dem Gedanken keinen Abbruch thut; in 12, 19 sehen wir keinen Grund zur Aenderung, da das Verhör ja die Rechtfertigung bezweckt; ebenso in 26, 29, da ,,es fehle nun u. s. w." keinen andern Sinn gibt, und man der Deutlichkeit auch durch Klammern nachhelfen kann.

Wir wenden uns nun zur Prüfung der Correkturen in den Briefen. In Röm. 2, 15 billigen wir die Aenderung von ,,damit, dass" in „indem" nicht, weil dies ein sehr geläufiger Spruch ist und jene Conjunktion denselben Sinn ergibt. Mit Recht hat man nicht nach dem Urtext:,,seit der Schöpfung der Welt" gebessert, da dies den Spruch zu sehr umgestalten würde, ohne einen nothwendigen Beisatz zu geben. In 7, 2 würden wir weniger auf fallend so ändern ist sie verbunden (die nähere Bestimmung mit

ihm" versteht sich von selbst) durch das Gesetz. In V. 3 ist die Correktur unnöthig, da wesentlich derselbe Sinn bleibt. Die Aenderung des dann in nun 8, 31 ist nicht erforderlich.

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9, 11 ist nach der richtigeren Erklärung der Neueren nicht aus Verdienst der Werke u. s. w. zu Vorsatz" bezogen und deshalb auch hier ,ward zu ihr gesagt" erst nach diesem Satze gesetzt, allein wir halten diese bedeutende Verschiebung doch nicht für nöthig, weil das von dem Vorsatze Giltige auch von dem Reden gilt; es ist ja auch dies nicht um Verdienstes willen geschehen, und Abänderungen sollen nun einmal auf das Nothwendigste beschränkt werden. Die Correktur in 11, 8: einen Geist des Schlafs verwerfen wir als unrichtig, denn der Grundtext bedeutet: einen Geist des Taumels. Will man Luthers Uebersetzung nicht lassen, die übrigens nichts Unrichtiges sagt, da mit diesem Zustande eine Verbitterung gegen Gott mitgesetzt ist, so corrigire man: einen verwirrten Geist. In 12, 7 steht: dem Glauben gemäss, allein Luther will mit dem Glauben ähnlich" dasselbe sagen, und da es in einer bekannten Epistel steht, ist seine Abänderung nicht zu empfehlen. Das Gleiche gilt von 13, 5, wo hier geändert: darum ist's noth. Allein Luthers Worte geben ja denselben Sinn. In V. 11 ist die Uebersetzung Luthers,,da wir's glaubten" allerdings etwas undeutlich, allein da sie in einer so bekannten Epistel steht, die ja hinreichend erklärt wird, möchte die Aenderung nicht nöthig seyn.

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In 1 Cor. 3, 10 halten wir von Gottes Gnaden" für ganz richtig; V. 11 ist zwar in Luthers Sinn: fürwahr zu nehmen und so untadelig; in 6, 16 wäre die Aenderung zu Einem Fleische unmerklicher, als die Umgestaltung des ganzen Satzes; etwa ist es statt sie noch zu corrigiren. In 7, 25 ist Luthers Uebersetzung zu belassen, nicht: als der" zu schreiben, da ja beim Part. nicht der Artikel steht; in V. 39 nehme ich keinen Anstand, an das Gesetz, zu belassen, da ja der Sinn klar vorliegt, an wel. ches Gesetz sie durch das Gesetz gebunden ist, zudem die besten Codd. vouw gar nicht lesen. In 13, 5 verwerfen wir die Correktur, weil diese Stelle zu den bekanntesten zählt und Luthers Uebersetzung einen richtigen Gedanken enthält. Höchstens liesse sich die sprachlich correkte Uebersetzung: sie rechnet das Böse nicht zu, in Klammern beisetzen. Zu 16, 17 und 2 Cor. 6, 7 bemerken wir, dass wir an der Form Zukunft = Ankunft uns nicht stossen würden, da man ja auch das Zeitwort: zukomm dein Reich bewahrt hat, dies Substantiv auch der Bewahrung werth ist, da es nicht ganz dasselbe mit Ankunft ist. Auch dem Prin cip, bei den lateinischen Namen immer den Nominativ zu setzen und keinen Casus durch den Artikel zu bezeichnen, z. B. hier ,,Ankunft Fortunatus", stimmen wir als einem durchaus sprach

widrigen nicht bei, man setze hier wenigstens des. In 2 Cor. 5,6 ist die Abänderung: so sind wir nicht daheim bei dem Herrn ; man lasse entweder Luthers Worte, oder setze: wallen wir fern von dem Herrn. Die Stelle 6, 11-13 verlangt allerdings entschiedene Besserung, da sie Luther ganz unrichtig verstanden hat. Wir stimmen der Correktur zu, nur V. 11 wünschten wir: weit geworden, analog dem 13. V. und dem Perf. des eignen Verses. In 7, 8 würde ich nach: so blos aber" streichen, nicht die. weil dafür setzen; in 9, 5 striche ich blos „wer“, und änderte nicht in fertig machen.

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Gal. 1, 6 in die Gnade, ist hier nicht geändert, allein Lu ther selbst hat früher richtiger in der Gnade übersetzt; hingegen 2, 3 ist auch nach Luthers Uebersetzung deutlich und bedarf der Aenderung nicht, In Eph. 1, 9 würde ich blos statt hervorge bracht schreiben sich vorgesetzt, alles Andere belassen. Der Spruch 5, 16 ist so tief in das Volksbewusstseyn gedrungen, dass er nicht gestrichen werden darf, die richtige Uebersetzung ist daher unter dem Texte beizugeben. In Phil. 3, 8 genügt es, denn in ja umzuändern. Bei Col. 1, 11 ist es unwesentlich, in zu vertauschen mit zu. In 1 Thess. 4, 4 würden wir nicht für Beibehaltung des Wortes Fass" stimmen, das in dieser Bedeutung einen sonderbaren Eindruck macht, hingegen lässt sich V. 5 Lustseuche ganz gut beibehalten, da dies am Ende mehr dem náJos entspricht, als Begierde. Eher als Fass, lässt sich 5, 8 das Wort „Krebs" hören, doch haben wir nichts gegen seine Vertau. schung mit Panzer. Die Satzung des bestimmten Artikels in 2 Thess. 2, 4: der Widerwärtige sagt zu viel aus, denn nicht als der Widerwärtige mit Auszeichnung wird er dort genannt, sondern als solcher ist er charakterisirt, dessen Weise es ist, ein Widerwärtiger Gottes zu seyn. Die Uebersetzung Luthers bei 1 Tim. 6, 2: mit dem Schein, dass sie Brüder sind, ist allerdings nicht wörtlich, hat aber den Vorzug, dass sie sogleich den Sinn erklärt, und ist deshalb zu belassen. In 2 Tim. 2, 22 billigen wir die Streichung des Komma nach Frieden, nicht als ob wir mit zu Frieden bezögen, sondern weil dann Jedem die Verbindung frei steht, die hier schwer zu entscheiden ist. Bei C. 3, 10 ist es fatal, wenn alle Casus bei der Veränderung des Verbums um. gewandelt werden müssen, daher würde ich statt nachfolgen vor. ziehen „du aber hast angenommen", was auch die innere Betheiligung ausspricht.

Wenden wir uns hierauf zu den katholischen Briefen, so haben wir hier folgende Bemerkungen zu machen. Die Aenderung in 1 Petri 1, 14 ist gewagt, weil ihr nicht alle Exegeten zu. stimmen, folglich hat die bisherige Textgestalt den Vorzug. Bei 3, 20 ist es besser, einstmals zu belassen und an die Stelle des

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