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im Volk leicht Anlass geben zu aufrührerischen Gedanken wenigstens gegen die Herodias, und so dem Herodes grade bei dieser Sache der grosse und gefährliche Einfluss des Johannes auf die grosse Menge recht deutlich zum Bewusstseyn kommen.

Nach der Erzählung des Josephus hätte Herodes seinen. Zweck vollkommen erreicht durch die Gefangenhaltung des Johannes: dass Herodes auch nicht die Absicht hatte, ihn sogleich zu tödten, beweist seine Sendung nach der so entlegenen Festung Machärus an der Grenze Arabiens in Peräa. Die hier später erfolgte Hinrichtung des Johannes lässt deshalb auch nach Josephus einen neuen Anlass erwarten, der die Tödtung des ja dort politisch unschädlichen und keiner Frevelthat angeklagten Mannes nöthig machte.

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B. Bauer nun freilich (Kritik II, S. 431) hat seiner Meinung nach „die flüchtige, aber in der Flüchtigkeit der Angst (!) verfertigte Arbeit des Matthäus nach allen Seiten aufgelöst." Wir würden uns mit ihm und seiner Kritik" weiter nicht aufhalten 1), wenn wir nicht bei ihm die Behauptung fänden: aus Josephus liesse sich beweisen, dass Herodes den Johannes bereits getödtet hätte, als er die Herodias entführte. Bauer's Beweis ist folgender: Als Philippus im 20. J. des Tiberius starb, schlug der Kaiser sein Land zu Syrien, wobei es zu einem Kriege zwischen Herodes und Aretas kam. Herodes nämlich kehrte auf einer Reise nach Rom im Hause seines Bruders ein und schloss dort den Pakt mit Herodias. Des Aretas Tochter aber erfuhr davon und entfloh nach Machärus, das damals ihrem Vater gehörte. Aretas benutzt dies sogleich zur Kriegserklärung, da er mit Herodes wegen der Grenze gespannt war, und schickt Truppen gegen Herodes aus, welche diesen besiegen. Der Beweis schliesst mit den Worten: Wer hat noch Muth dazu, für Marcus aufzutreten?" An Muth fehlt es uns nicht und wir hoffen auch mit gutem Erfolge Bauers unglaubliche Keckheit ein wenig zurückweisen zu können.

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Wir geben zuerst die Stelle aus Josephus. Dieser erzählt uns Antt. 18, 4, §. 6: Als Philippus, des Herodes Bruder, im 20. Jahr des Tiberius gestorben war, zieht dieser das Land des Philippus ein und schlägt es zu Syrien. Dann fährt er Cap. 5, §. 1 also fort: „Damals waren uneins Aretas, König von Petra, und Herodes wegen folgender Ursache,

1) Nachdem Ebrard (Kritik. 2. A. S. 238) die Angriffe Volkmar's in Zeller's Jahrbb. 1846. III. so gründlich abgeführt hat, brauchen wir wohl auf diesen letzteren keine Rücksicht mehr zu nehmen.

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Herodes der Tetrarch hatte geheirathet des Aretas Tochter und lebte mit ihr schon lange Zeit. Aber nach Rom reisend geht er vor im Hause seines Bruders Herodes, der nicht von derselben Mutter war.... (Hier folgt der Ehepakt mit Herodias.).. Als er aber zurückreist, nachdem er in Rom ausgerichtet, weshalb er dorthin gereist war, bittet sein Weib.. ihn, sie nach Machärus zu senden (es bildet aber die Grenze zwischen des Aretas und Herodes Herrschaft), ihm ihre Absicht nicht kundthuend. Herodes sandte sie hin, meinend dass das Weib nichts gemerkt habe. Sie aber denn sie hatte schon längst nach Machärus vorausgeschickt, das damals ihrem Vater tributpflichtig war, nachdem alles von dem Befehlshaber des Aretas zur Reise vorbereitet, kam dort an und reist nach Arabien von einem Heerführer zum andern, kommt möglichst schnell zu ihrem Vater und erzählt ihm des Herodes Plan. Der aber machte diesen zur Veranlassung der Feindschaft, nämlich wegen der Grenzen im Lande Gamalitis, und nachdem Jeder eine Streitmacht zusammengezogen, zogen sie in den Krieg, Heerführer an ihrer Statt sendend. Und als es zur Schlacht kam, wurde das ganze Heer des Herodes zerstreut", u. s. w.

Es fragt sich nun: 1) Lässt die Zeit von der Rückkehr des Herodes aus Rom bis zu jener verlorenen Schlacht Raum für die Erzählung der Evangelien? 2) War es für Herodes möglich, den Johannes in dieser Zeit in Machärus gefangen zu halten?

Tiberius starb nach Tacitus (ann. 6, 50) die 17. Kal. Aprilis des Jahres 37, nach 222 jähriger Regierung. Die Nachricht von seinem Tode kommt in Jerusalem an, als Herodes mit Vitellius am 4. Tage dort anwesend ist, des Passah wegen. Ewald (V, 51) meint, dieses Fest sei das Herbstfest der Juden gewesen d. h. das Laubhüttenfest, welches vom 15. des 7. Monats (Tisri) an gefeiert wurde. Wenn aber Tiberius schon am 16. März 36 gestorben war, so war es doch unmöglich, dass dies in Judäa erst Ende September (oder Anfang October) bekannt wurde. Schon dieser Umstand allein erfordert, dass wir unter dem Feste, das Josephus έooτv náτ010v der Juden nennt, das Passahfest verstehen. Vitellius ist eben auf dem Zuge gegen Aretas, da Tiberius in Folge der oben erwähnten unglücklichen Schlacht ihm befohlen den Herodes zu unterstützen. Dies geschah nach Jos. sogleich in Folge des Berichtes des Herodes über seine Niederlage. Die Feindseligkeiten wegen der Herodias bestehen aber schon im 20. Jahr des Tiberius (5, §. 1 init.). Zwischen jener Entzweiung und der von Herodes ver

lorenen Schlacht liegen also mindestens noch 2 Jahre, wenn wir auch 2 Jahr von den 22 Jahren des Tiberius abziehen, ehe die Nachricht von des Herodes Verlust und seine Bitte um Hülfe nach Rom und andererseits der Befehl des Tiberius nach Syrien kam. Ehe Vitellius aber noch zum Handeln kam, sind jene 2 Jahr abgelaufen und Herodes erhält die Nachricht von des Kaisers Tod. Wir hätten also vollkommen Zeit, in diese 2 Jahre die Erzählung der Evangelien einzureihen, da sich einentheils wohl annehmen lässt, dass Herodes alsbald die Herodias zu sich genommen, sowie dass auch Johannes (der im funfzehnten Jahr des Tiberius aufgetreten war) bald sein Zeugniss gegen dieses Verhältniss werde abgelegt haben. Damit stimmt Josephus vollkommen: denn nach der Verstossung der Tochter des Aretas entbrennt nicht sogleich der Krieg, sondern Aretas macht diese nur,,zum Grunde seiner Feindschaft" (ἀρχὴν ἔχθρας ταύτην ποιησάμενος): zwischen xoa und nólɛuos ist aber ein grosser Unterschied. Auch nicht diese Verstossung - deren Wahrheit erst Aretas durch die That abwarten musste und deren friedliche Zurücknahme zu versuchen in seinem Interesse lag (ähnlich Ewald V, S. 48. 49), sondern die wohl aus ihr hervorgesuchten alten Grenzstreitigkeiten bilden den Anlass des Krieges. Dies alles zeigt deutlich, dass der Ausbruch des offenen Krieges und die Schlacht, bei welcher Johannes schon todt ist, nicht allzuschnell auf die Verstossung gefolgt seyn kann.

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Aber des Josephus Bericht verlangt noch einen grösseren Zwischenraum zwischen jenen Begebenheiten, als die oben gezeigten 2 Jahre, wenn wir die Geschichte des Agrippa, des Bruders der Herodias, in Vergleichung ziehen. 1) Dieser muss nach dem Tode des jüngeren Drusus den römischen Hof verlassen. Mit Unrecht verlangt Wieseler (Chronol. Synopse, S. 241), dass diese Verbannung erst 8 Jahr später nach des Sejan Tod (J. 31) zu setzen sei. Tacitus ann. IV, 8 zeigt, dass Tiberius wohl den Tod seines Sohnes schmerzlich empfand, und nur seine Trauer unterdrückte (victo gemitu), um sich als Mann zu zeigen (ut firmitudinem animi ostentaret). Als er die Nachricht von der Vergiftung erfuhr, erfasste ihn wohl Wuth gegen jene Mörder (auxit saevitiam, sagt Sueton Cp. 62), aber nicht der Schmerz, der ihn veranlasste des Drusus Freunde aus seiner Nähe zu entfernen. Jedenfalls ist die Ansicht von Wieseler nur als Conjektur anzusehen und ihr keinerlei Be

1) So zuerst versucht von Noldius in der Vorrede ad Lectorem (Schluss) (v. J. 1660); später ähnlich van Till, de tempore incarcerationis etc. (v. J. 1710), In neuster Zeit besonders von Ebrard und Wieseler betont.

weiskraft beizulegen. Nur wenn wir wüssten, wie lange Zeit Agrippa noch in Rom geblieben, wie lange er in Malatha und Tiberias geblieben, so liesse sich Sicherheit in die Rechnung bringen, da sein Besuch in Syrien in das Jahr 32 oder 33 fallen muss. Vgl. unten. Er geht nach Judäa und da er auch hier keine Hilfe findet nach seinem Schloss Malatha in Idumäa und will sich das Leben nehmen (wegen finanzieller Zerrüttung). Hier nun kommt ihm seine damals bereits an Herodes vermählte Schwester zu Hilfe. Dies bezeugt Jos. Antt. 18, 6, §. 2. Drusus aber starb im 9. Jahr des Tiberius (23 n. Chr.). Wie lange sich Agrippa nun noch in Rom und Judäa umhergetrieben, wissen wir freilich nicht: dass es aber nicht 11 Jahr gewesen sind, erhellt aus dem Umstand, dass seine Mittel und sein Credit vollkommen erschöpft waren, und wird evident durch seine folgende Geschichte, die nicht in den Raum von 22 J. fallen kann. Durch Unterstützung seiner Verwandten lebt er kurze Zeit in Tiberias, geht dann einige Zeit nach Syrien; als er sich dort unmöglich gemacht, nach Ptolemais, Bootien, Alexandrien, Capreä: hier wird er an des Tiberius Hof wieder aufgenommen, dann wieder verstossen, dann wieder aufgenommen und Gesellschafter des Caligula. Hier bringt ihm sein Leichtsinn noch 2jährige Gefängnisshaft vor des Tiberius Tode. Von Bedeutung ist auch, dass als er also geraume Zeit nachdem Herodias schon verheirathet an Herodes ist von Tiberias nach Syrien geht, dort damals noch Flaccus Prokurator ist: im 20. Jahr des Tiberius ist aber dort bereits geraume Zeit Vitellius Statthalter (vgl. Antt. 18, 6, §. 2 mit 4, §. 2 -5, §. 1). Wahrscheinlich wurde Flaccus Prokurator von Syrien erst im Jahr 32, und er war es bis Jahr 33. Dies zeigt Sueton Tib. 42. Tacit. VI, 27. Vgl. dazu die Noten von Nipperdey zu VI, 26 und VI, 11 Note 7. Dann fiele der Besuch des A. in Syrien frühestens in das Jahr 32 und wir wüssten gewiss, dass vor dem Jahr 33 (dem 19. des Tiberius) Herodias bereits verheirathet war. Ebrard (Kritik, 2. Aufl. S. 185) kommt als auf das Wahrscheinlichste auf den Sommer des Jahres 30 als Zeit der Vermählung: doch ruht dies auf der unerwiesenen Hypothese von Wieseler, dass der Tod der Livia (29) der Anlass zu der römischen Reise des Herodes gewesen, und der Annahme, Herodes könne nach des Sejan Tode (31) nicht noch einmal in Rom gewesen seyn. Aus Josephus ersehen wir, wie häufig auch die jüdischen Könige nach Rom gingen, den Kaisern ihre Aufwartung zu machen; Agrippa's Beschuldigung gegen Herodes, mit Sejan sich verschworen zu haben, war ja auch

erlogen und hätte ebensowohl brieflich als bei einem früheren Besuch abgemacht werden können. Wir glauben, dass Ebrard ungefähr die Zeit richtig bestimmt, doch können wir keine zwingende Wahrscheinlichkeit gerade in dieser Beweisführung von Wieseler erkennen. Wir begnügen uns damit, als sicher dargelegt zu haben, dass Herodias im Jahr 33, dem 19. des Tiberius, bereits an Antipas vermählt ist: wie lange schon, lassen wir unbestimmt, da es sich schwerlich genau wird bestimmen lassen.

Mit unserer Darlegung stimmt auch Josephus an der oben mitgetheilten Stelle vollkommen: denn diese besagt einzig, dass im 20. Jahr des Tiberius diese Streitigkeiten bestanden (ἐν τούτῳ δὲ στασίαζουσιν); erzählt dann rekapitulirend den Anlass derselben, die Heirathsgeschichte, die ἀρχὴ τῆς ἔχθρας zwischen den beiden Fürsten geworden sei, womit dann zugleich nach der verlorenen Schlacht des Johannes Tödtung erwähnt wird. Damit, meinen wir, ist Bauers Einwurf hinlänglich widerlegt, und wir gehen nun dazu über, die Schwierigkeit zu lösen, welche Bauer darin findet, dass in Machärus ein orqaτnyos des Aretas ist, zu welchem dessen Tochter flieht.

Wieseler S. 244 meint, dass dem Herodes zwischen der Zeit, dass er in Rom gewesen (und vielleicht als Erfolg dieser Reise) und der Tödtung des Johannes die Festung erst zugefallen sei, so dass sie vorher dem Aretas gehört habe. Er sucht dies durch allerlei Combinationen über den Zweck der Reise des Herodes nach Rom (er folgt hierin van Till) plausibel zu machen, kann aber doch dafür keinerlei feste Gründe anführen. Wieseler übersieht aber ganz, dass wenn die Festung einige Zeit von dem jüdischen Lande losgetrennt gewesen wäre, Josephus dies bei der ausführlichen Geschichte und Beschreibung der Festung in B. J. VII, 6, §. 2 nicht wohl hätte übergehen können, welcher Punkt auch von Ewald (V, 48 Anm.) geltend gemacht wird. Josephus erzählt a. a. O. ihre Erbauung von Alexander Jannäus, ihre Schleifung von Gabinius, Wiederaufbauung von Herodes I., wie sie von diesem uneinnehmbar gemacht, wie seit seiner Zeit im Palast bis zum letzten Kampf der Juden unter den Römern gegen Bassus eine ungeheure Raute gestanden habe und viele andere Details. Es muss deshalb doch wohl ein anderer Weg ergriffen werden, jenes Verhältniss zu erklären auch ohne mit Hug (Gutachten S. 32) den Josephus einfach des Irrthums zu beschuldigen. Wir nehmen Bauer gegenüber die gleiche Glaubwürdigkeit des Josephus und der Evangelisten an. Nach unserer Meinung löst sich diese Sache folgendermassen. Zeitschr. f. luth. Theol. 1869. I.

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