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barkeit wird im Auftrage der Gottheit geschehen sein: der Gott, dem diese Schar geweiht war, nahm sich des Weihefrühlings, des Ver sacrum" an und führte sie zum Ziele (S. R. Dan. II; Hist. Norm. I). Dieser Brauch ist eine entschiedene Milderung gegenüber der Sitte, bei Hungersnot die Greise und erwerbungsunfähigen Menschen zu töten oder verhungern zu lassen. Es ist aber ein schöner Zug des nordischen Heidentums, daß sich bereits einzelne Männer gegen diesen grausamen Brauch auflehnten und sich von innen heraus zu einer geläuterten Gottes verehrung erhoben.

Die Art und Weise, wie die Menschenopfer dargebracht wurden, war verschieden. Bei König Wikars Opferung sind Blut- und Hangopfer vereint. Prokop erzählt, daß die zu Opfern verwendeten Menschen nicht mit dem Messer geschlachtet, sondern aufgehängt oder sonst qualvoll getötet wurden. Auch in Hleidr und Uppsala hingen die Leiber an Bäumen. Der Altarstein des Thor auf Island, auf dem den geopferten Menschen das Rückgrat gebrochen wurde, trug deutliche Blutspuren (Eyrb. S. 10). Das Genickbrechen am Opfersteine ist vielleicht nur eine verblaßte Erinnerung für das Herabstürzen von Bergen oder Felsen. Über das Schneiden des Blutaars, das Zerschmettern des Hauptes, die Rollenrötung wird später gehandelt werden (s. u. Götterdienst im Kriege). Olaf Tretelgja wird verbrannt. Zuweilen wurden die Opfer lebendig in einen Sumpf versenkt, der darum „Opfersumpf“ hieß (Kjalnes. S. 23; Ad. Br. Schol. 134), oder Verbrecher wurden im Bereiche der Flut begraben, da wo die See sich berührt mit dem grünen Wasen (Grettis. S. 19; Gulapings. L. § 23).

Hergang beim Opfer.

Es war alte Sitte, daß, wenn ein Opfer sein sollte, alle Bauern dahin kamen, wo der Tempel lag; sie brachten auch ihre Sachen dahin, deren sie bedurften, solange das Opfermahl währte, und schenkten Opferspenden an Früchten, Vieh und Schätzen. Mit Blumen und Kränzen waren die Teilnehmer festlich geschmückt; waffenlos, barhäuptig und

barfüßig, in Leinenkleidern betraten sie die heilige Stätte, warfen sich nieder zum Gebet oder richteten die Augen zu den himmlischen Sitzen der Götter empor und verharrten dann in ehrfürchtigem Schweigen in dem für sie bestimmten Langhause. Darauf wurden die zum Opfer bestimmten Menschen oder Tiere mit Laub bekränzt, dreimal um das Heiligtum oder im Kreise der Versammlung herumgeleitet und rund durch die Bänke geführt in den Rundbau, den ein langer, eisenbeschlagener Altar von dem für die Menge bestimmten Langhause trennte. Auf ihm befanden sich die Bilder der Götter, denen. der Tempel geweiht war, der kupferne Opferkessel, in dem das herabrinnende Blut aufgefangen wurde, während früher

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eine Grube dazu diente, die Blutzweige, die wie die Sprengwedel gemacht waren, der Eidring, der zur Eidesabnahme diente, und das heilige Feuer. An den Wänden hingen Teppiche (Isl. S. II 404), in die Holzpfeiler waren Schnitzereien eingelassen, der Boden war mit Stroh oder Schilf bedeckt, auf dem in der Urzeit sich auch die Götter zum Mahle niedergelassen hatten.

Unter der Weihe heiliger Segensformeln, Heilrufe oder Lieder, und unter Tänzen ward zu Füßen der Götterbilder den Tieren das Haupt abgeschlagen, den Menschen das Rückgrat gebrochen und das Blut vom Priester aufgefangen, der zur heiligen Opferhandlung den Eidring an den Arm gelegt hatte. Mit dem Blute ward der Altar völlig bespritzt, ebenso die Wände des Tempels von innen und außen und die heiligen

Opferbäume; auch über die Festgemeinde wurde das Blut gesprengt, damit sie des geheimnisvoll wirkenden göttlichen Segens und der Vergebung der Schuld teilhaftig würde. Eingeweide, Herz, Leber und Lunge kamen für den Gott auf den Altar, das übrige ward nachher gesotten und durch die Priester ausgeteilt. Die Menschenleiber wie die Schädel und Felle der Tiere wurden draußen an den heiligen Bäumen als Weihegeschenke aufgehängt.

Nachdem so die heilige Opferhandlung vorüber war, begab sich alles zum Opferschmaus in den Langraum des Tempels. Kessel wurden über die Feuer gesetzt, die zu beiden Seiten der Sitzreihen brannten, und der Leiter des Opfers, in Schweden und Norwegen der König oder der Jarl, auf Island der Gode, bestieg den in der Mitte aufgestellten Hochsitz, in dessen Säulen oft auch das Götterbild im kleinen eingeschnitzt war. Das Fleisch, das Fett und die Brühe wurde genossen (S. 462), nachdem der, der das Mahl hielt, den Vollbecher und alle Speise geweiht hatte; alle Anwesenden erhielten Bier. Meistens hatte die versammelte Menge selbst das zum Speise- und Trinkgelage Nötige geliefert. Da der beschränkte Raum nicht alle Teilnehmer fassen konnte, wurden auch an sie die Opferspeisen verteilt und versendet (Hóv. 143,4), wie man noch heute auf dem Lande und in kleinern Städten beim Einschlachten im Herbste von dem Eingeschlachteten an Nachbarn, Freunde und Verwandte sendet.

An das Mahl schloß sich der Trunk. Nachdem den Göttern ein Trankopfer gebracht war, trank sich auch das Volk gegenseitig über die Feuer weg zu. Die feierlichen Trinksprüche auszubringen lag dem Vorsitzenden ob. Der erste volle Becher gehörte der Minne des Gottes, dem man in diesem Opfer nahte. Man leerte Odins Becher um Sieg und Macht, Njörds und Freys Horn um ein gutes Jahr und Frieden, auch wohl ein Horn für Thor und Freyja und zur Erinnerung an die eigenen verstorbenen Blutsfreunde.

Das Gelage wurde selbst von Männern noch veranstaltet, die aufgehört hatten, den Göttern zu opfern (Gisla S.). König Hakon der Alte behielt die Verpflichtung bei, ein

gewisses Quantum von Bier für das Julfest zu bereiten. Ebenso ward die Sitte des Minnetrinkens in christlicher Zeit nicht vertilgt, sondern nur verkirchlicht, wie so vieles Heidnische, und Krists Minne, Michaels und Martins Minne vertraten die heidnischen Opfertränke. Olaf Tryggwason erschien der hl. Martinus im Traume und forderte ihn auf, er möge, wie sich das für einen Christenmenschen gezieme, nunmehr doch den Minnebecher bei Gastmahlen zu seiner, des Heiligen, Ehre leeren, anstatt wie bisher dem Thor oder Odin Bier zu geben und den Asen den Vollbecher zu weihen (FMS I141).

In einem heitern Gelage endete die feierlich begonnene Opferhandlung. Im heiligen Festrausche ließ sich mancher Held zu verwegenen Gelübden hinreißen. Der dabei benutzte Becher hieß bragar-full,,Becher des Fürsten", nicht ,,Becher des Gottes Bragi"; er war ursprünglich der dem Andenken des gestorbenen Königs beim Erbmable vom Nachfolger geweihte Becher, bei dessen Leerung dieser ein feierliches Gelübde abzulegen pflegte, aber die Bezeichnung wurde später verallgemeinert (S. 428).

Wenn für Könige oder Jarle das Erbmahl gehalten werden sollte, saß derjenige, der das Erbmahl gab und das Erbe einnehmen wollte, auf einem Schemel vor dem Hochsitze, bis der volle Becher hereingebracht wurde, der bragarfull hieß; vor diesem Becher mußte er aufstehen, ein Gelübde tun und darauf ihn ganz austrinken; dann wurde der junge Fürst auf den Hochsitz geführt, den sein Vater inne gehabt hatte, und auf diese Weise kam er in den Besitz des väterlichen Erbes (Yngl. S. 36; Hák. S. g. 14; Fagrsk. 44). Beim Julfeste war der Fürstenbecher zuweilen mit Gelübden auf Freys Eber verbunden (H. Hj. 3; Herv. 10; S. 221). Eine andere Art war, daß man mit einem Fuße auf einen Stein oder Stock stieg und dabei sprach:,,Hier stehe ich und gelobe, bis dann und dann dies und das getan zu haben, oder ich bin tot" (Hardar S. 14; Hoensa Thóris S. 12; Fagrsk. 55; Hrolfs S. kráka 42; Holmverja S. 14). Gewöhnlich gingen die Gelöbnisse auf Werbung berühmter Schönheiten, auf Vollziehung von Rache, auf Kriegs- oder Raubzüge oder andere gefährliche Unternehmungen, wie das Erbrechen eines Grabhügels. Doch auch Gelübde ganz anderer Art kamen vor: Gunnlaug tat das Gelübde, nie Gutes mit Üblem zu vergelten, und sein Bruder schwor, niemals einem Manne die Fahrt zu verweigern, dessen Leben davon abhinge (þorgrims. S. 13). Gar mancher aber, der sich im Rausch oder im Wettstreite mit Freunden zu einem kecken Gelübde hatte verleiten lassen, ließ am nächsten Morgen trübselig seinen Kopf hängen.

Der Götterdienst des Einzelnen im täglichen Leben.

Der Kultus einer einzelnen Gemeinde war natürlich weit dürftiger als der eines Gaues oder Opferverbandes, und noch ärmlicher war der des einzelnen Hausvaters. Bei den großen gemeinsamen Opferfesten stand die Verehrung der Götter im Mittelpunkte, der einzelne hielt zäher fest an den Opfern für die seelischen Wesen und untern Naturgottheiten; er verehrte weiter Felsen als Opferstätten, Wälder, Gewässer und Bäume und andere Gegenstände der Anbetung, größere und kleinere (FMS VF. F. 239) Bäume, Haine und Hügel, geweihte Orte und eingehegte Plätze (Gutn. Urk. 32): die geheiligten Wohnungen der Geister und elbischen Wesen. Er betete Steine an (Landn. II17), brachte einem Wasserfalle Opfer (S. 134), verehrte am Julabend einen Fruchtbarkeitshügel und rief ihn um gute Jahrgänge an, auch wenn er ein besonderer Schützling Odins war (FAS II132): denn in Berge und Hügel waren die Angehörigen verstorben. Das isl. Kirchenrecht vom Jahre 1123 bestimmt: ,,Wenn jemand heidnische Wichte verehrt, so steht darauf Verweisung; die Leute sollen sich nicht mit Steinen zu tun machen." Das Recht des norweg. Gulathings verbietet Verehrung von Götzen, Hügeln und Opferstätten und an Landgeister zu glauben, die in Hainen, Hügeln und Wasserfällen wohnen. Die Dürftigkeit des Kultes des einzelnen Familienvaters wird klar für die Insel Gotland ausgesprochen. Noch lange nach Einführung des Christentums „,opferten sie dort ihre Söhne und Töchter und Vieh mit Speise und Trank. Das gesamte Land hatte ein höchstes Opfer mit Darbringung von Menschen. Die kleineren Thinge aber hatten kleinere Opfer mit Vieh, Speise und Trank, die Sudgenossen hießen, weil sie zusammen sotten" (Gutn. Urk. 32).

Gleichwohl stand auch das gesamte Privatleben des einzelnen Nordmannes, vom Augenblicke der Geburt an bis zur Todesstunde, in engster Verbindung mit den Lehren und Gebräuchen des Götterdienstes. Schon daß sich der Glaube an die Gottheit in dem Namen ausgedrückt findet, wie der

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