ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub
[ocr errors]

Todesfalle werden sogleich die Fenster geöffnet, damit die Seele nicht länger im Hause bleibt. Die Töpfe werden umgekehrt, damit die Seele nicht irgendwo unterschlüpfen kann. Hinter dem Sarge her wird die Stube ausgekehrt, um das Wiederkommen zu verhüten, oder man gießt, wie schon zur Zeit Burchards von Worms schweigend unter die Totenbahre, so heute der Leiche einen Eimer Wasser nach, dann kann sie nicht umgehen. Auf großen Umwegen wird die Leiche nach dem Kirchhofe gefahren, damit der Tote den Weg nicht zurückfindet. Der Wunsch, die Rückkehr des Verstorbenen zu verhindern und zugleich seine Reise ins Jenseit für ihn selbst bequemer und sicherer zu machen, hat zu dem weitverbreiteten Brauche geführt, dem Toten Schuhe mit ins Grab zu geben (s. u. Einrichtung der Welt). Rind und Roß dem Toten ins Jenseits mitzugeben, war altgerm. Brauch sie sollen nicht nur dem Verstorbenen im Jenseits dienen, sondern sie sollen ihm, wie die Schuhe, Wagen und Schiffe, helfen, daß er bequem und ungefährdet ins Totenreich gelange. Pommersche Leidtragende lassen, wenn sie vom Kirchhofe zurückkehren, Hirsenstroh hinter sich zurück, damit die wandernde Seele darauf ruhen und nicht nach Hause zurückkehren möge. Wie Stroh einst das Wesentlichste am Lager war, so knüpfen gerade hieran noch alte Bräuche. Das Revestroh (got. hraiws, ahd. hrêo, mhd. rê Leichnam, ursprünglich der blutige, getötete Leib, caro, cruor, zoέas) wird im Hause verbrannt oder auf das Feld geworfen, damit es schnell verwese; denn von seiner Vernichtung hängt die Wiederkehr des Toten ab. Nimmt man es mit nach Hause, so kommt der Geist des Nachts immer wieder auf die Hofstätte zurück, um sein ihm entzogenes Eigentum zu suchen. Sogleich nach dem Tode legt man den Verstorbenen auf das Rehbrett, d. i. Leichenbrett, um dem häuslichen Gebrauche nichts anderes entziehen zu müssen, da auch diese Unterlage dem Toten gehört: der tote Siegfried wird gewaschen und,,ûf den rê" gelegt (N. L. 967).

Diese Leichenbretter entsprechen den Bauta- und Runensteinen des Nordens, sie deckten den Toten unmittelbar,

Herrmann, Deutsche Mythologie. 2. Aufl.

3

legten ihn fest und verhinderten seine gefürchtete Wiederkehr. Besonders in Oberbayern und im Bayerischen Walde sieht man lange Schmalbretter im Erdreich aufgepflanzt, gruppenweise oder vereinzelt: oft mitten im Walde, wo die

[graphic][merged small]

Fußsteige vorübergehen, an Waldbäumen oder auch an Feldwegen, bisweilen am Acker, den der Tote einst bestellte (Fig. 1 und 2). Auf dem Rehbrett bleibt der Tote bis zum Begräbnisse liegen; der Maler streicht es dann blau an und setzt den Namen, Geburts- und Todestag des Verstorbenen darauf,

eine Bitte um ein Vaterunser und auch wohl einen Spruch, der die Vergänglichkeit alles Irdischen lehrt. Niemals aber findet man Totenbretter an geweihter Stätte, und heilige Scheu umgibt sie; niemand vergreift sich an den ungeschützt im Freien stehenden Denkmälern, bis sie morsch verwittern. Wahrscheinlich kommt das Totenbrett auch den Alemannen

und Franken zu. Ein,,lignum insuper positum" erwähnen die leges Bajuvariorum (Tit. 19, C. 8), das salische Gesetz

[graphic][merged small]

(Tit. 339) spricht von einem ,,Haristado h. e. stapplus super mortuum missus", d. h. von einer Heersäule oder einem Stappel (= Stütze, Säule, Pfosten), der über dem Toten ins Grab gelegt wird, und von einem,,nach altem Brauche aufs Grab gelegten Steg": alle drei Zeugnisse scheinen doch von Totenbrettern zu sprechen.

Um die Rückkehr des Toten abzuwehren, beseitigt man also alles, woran sich die Seele besonders gern zu heften pflegte: man vernichtete entweder die Gegenstände oder legte

sie dem Toten mit ins Grab. Der toten Mutter gibt man Kamm, Schere, Fingerhut, Zwirn und Nadel und ein Stückchen Leinwand, Bettchen, Häubchen und Windeln des Kindes, und wenn ihr dieses selbst in den Sarg folgt, diesem Puppen und Spielzeug mit, damit die Mutter nur ja nichts zu holen. habe. Aber neben diesen negativ vorbeugenden Mitteln gab es auch positiv abwehrende. Man erschwerte dem Toten nicht nur den Weg oder die Zurechtfindung, sondern man übte noch besondere Gebräuche und Vorsichtsmaßregeln, um den geisterhaften Angriff abzuwehren. Da die Zeit der schwärmenden Geister besonders die Nacht ist, zündete man Feuer an, um die feindlichen Gespenster abzuhalten. Brennende Lichter schützen gegen Gepenster, gegen den Alp und gegen die Hexen; bei Kranken und neugeborenen Kindern müssen Kerzen brennen. Ebenso vertrieb man die Geister durch Lärm, wie z. B. noch heute in China bei Seuchen und Landplagen. Schießen und anderes starkes Lärmen, wie Knallen mit den Peitschen, auch Glockengeläute ist allgemein ein Mittel gegen böse Geister, besonders gegen Hexen. Durch Schießen am Pfingsttage vertreibt man die Unholde von den Feldern. Am Polterabend begann ein fürchterliches Lärmen in dem Hause, das die Brautleute beziehen sollten. Alle Fensterläden wurden geschlossen, jede Öffnung zugekeilt, nur die Haustüre weit offen gelassen. Dann wurde oben unterm Dache mit schrecklichem Lärmen und Poltern begonnen, vom Speicher pflanzte es sich durch alle Räume bis in den Keller fort, dann die Kellertreppe hinauf, zur Haustüre hinaus. Der „Polterabend" bezweckte also eine Reinigung des neu zu beziehenden Hauses von bösen Geistern und lehrt aufs deutlichste, mit welchen sinnlichen Mitteln man gegen diese vorgehen mußte. Noch heute werden auf den Weihnachtsmärkten „Brummtöpfe“ und „Waldteufel feilgeboten, die kein Mensch mehr zu etwas Nützlichem zu verwenden weiß. Aber zweifellos hat man mit diesen einmal die Geister von den Häusern fortgescheucht, und das Ding, mit dem man den Teufel wieder in den Wald trieb, hieß darum auch der Waldteufel". Ihm entspricht genau das

[ocr errors]

Schwirrholz, mit dem manche wilden Völker noch heute lästigen Geisterbesuch fernzuhalten suchen. Und was soll die Rute, die heute zur Weihnachtszeit eine so große Rolle spielt? Schwerlich würden Kinder sie sich gewünscht haben, wenn diese zu ihrer Züchtigung gedient hätte. Früher erhielt das Kind grüne Zweige und Reiser mit den Martins- und Nikolausgeschenken, erst das 16. Jhd. legte der Rute pädagogischen Sinn unter, und noch heute droht man, höchst unpädagogisch, den Kindern zur Zeit der heiligsten Freude mit der Rute Knecht Ruprechts. Es ist ein idg. Glaube, daß die Berührung mit einer Rute unter gewissen Feierlichkeiten Krankheiten des Viehs vertreibt und die feindlichen Geister von Haus und Herd, Feld und Flur verscheucht. Aber die Rute, die ursprünglich nur abwehrt, wird später in der Hand des Hirten zur Lebensrute, die feindlichen Zauber abwendet und Wachstum hervorbringt, und auf dem Acker sogar ein Symbol der Fruchtbarkeit. Nr. 22 des Indiculus (de tempestatibus et cornibus et cocleis) handelt von Instrumenten, Hörnern und Muscheln, mit denen man Lärm machte, um Unwetter zu vertreiben. Offenbar sind unsere Wetterhörner und Wettermuscheln gemeint. Beim Blasen der Wettermuschel soll sich noch heute im Kinzigtale das Wetter „sichtlich" verteilen, und das „, Wetterläuten" ist allgemein bekannt. Karl d. Gr. verbot 789, gegen Wettergefahr Glocken zu taufen und mit Zauberformeln versehene Zettel an Stangen aufzuhängen.

"

Es ist merkwürdig, welche Scheu vor dem Wasser die Naturvölker den Geistern zuschreiben; man glaubt diese überall wiederkehrende Auffassung in eine Zeit zurückverlegen zu müssen, wo der Mensch dem Wasser noch wehrund machtlos gegenüberstand und es als feindliches, hinderndes Element betrachtete. Darum wird bei vielen Völkern das Totenreich jenseit eines Flusses gedacht, weil kein Wesen ihn zu überschreiten vermag. Noch heute gießt man des Nachts Wasser vor die Tür: dann bleibt der Tote wehklagend stehen und kann nicht hinüber.

Zwei alte Zeugnisse zeigen, wie grausam man die Wiederkehr des Toten zu verhindern suchte:

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »