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Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

XIV.

Rechtfertigungsschreiben an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

19. November 1518.

Dem Durchlauchtigsten, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich, Herzog zu Sachsen, des heiligen römischen Reichs Churfürsten und Vicarien etc., Landgrafen zu Thüringen, Markgrafen zu Meissen, meinem gnädigsten Herrn und Patron.

Gnade und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesu Chrifto.

Durchlauchtigster, gnädigster Herr und Churfürst, ich habe von meinem lieben Herrn und Freunde Georg Spalatinus eine Schrift, fammt einer Copie eines Sendbriefes des hochwürdigßten Herrn Thomas Cajetan mit Ew. Churfürftlichen Gnaden Willen mit gebührender Ehre fröhlich empfangen. Denn ich sehe, daß mir nun eine recht feine Gelegenheit gegeben sei, E. C. F. G. den Bußtand meiner ganzen Sache anzuzeigen. Dieß Einige allein bitte ich demüthiglich, E. C. F. G. wollen mich geringen, verachteten, armen Bettelbruder gnädiglich hören und mein ungeschicktes Schreiben mir zu gut halten.

Erftlich ist's wahr, wie der hochwürdigste Herr Cardinal schreibet, daß ich meine Gegenwart zu Augsburg mit freiem sichern Geleit habe verwahren wollen, welches ich zwar nicht aus meinem oder E. C. F. G. Rath, sondern aus aller Freunde zugleich und eines Jeden insonderheit, welchen ich durch Schrift E. C. F. G. befohlen war, Willen und Rath gethan habe, allein ausgenommen Herr Urban, Orator von Montferat, welcher mit vielen Worten mir zu keinem Geleit rieth. Ich mußte aber von Noth wegen die Anderen alle diesem Einigen vorziehen, auf daß, so mir etwa ein Schimpf oder Schaden begegnete, sie nicht wider mich schrieben, ich hätte E. C. F. G. Vorschrift und ihren treuen Dienst und Rath aus Dummkühnheit verachtet.

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

So bin ich auch nicht zu verdenken, weil's die natürliche Neigung gibt, daß ich mit aller Billigkeit viel Deutsche, die mir vorhin bekannt Find und ihre Treue bewähret, auch ihres Lebens und Anschens halber ein gut Lob haben, einem einigen unbekannten Walen1 vorsehe. Denn ich hoffe, die deutsche Nation und viel andere Leute mehr werden mich genugsam mit aller Billigkeit entschuldigt haben, daß genannter Herr Urban, Orator, nicht vorwenden könne, als hätte ich ihn verachten wollen.

Deßhalb kann Niemand E. C. F. G. Mißtrauen strafen, ja, es ist dem hochwürdigen Herrn Cardinal von E. C. F. G. mehr vertrauet, denn die Freunde verhoffet hatten, also, daß sie sich verwunderten über meiner freveln Thorheit (oder, wie sie es ehrlich nannten: Kühnheit), daß ich ohne sicher Geleit zu Augsburg wäre eingekommen. Denn E. C. F. G. Durchlauchtigkeit ließ mir anzeigen durch meinen lieben Freund Spalatinus, ich bedürfte keines Geleits. Also viel Gutes und Treue hat sich E. C. F. G. zu dem hochwürdigen Herrn Legaten versehen.

Ich will die andern Stücke des Sendbriefs des hochwürdigsten Herrn Legaten, an E. C. F. G. geschrieben, auch überlaufen und kürzlich darauf antworten.

Wahr ist's, wie der Herr Legat schreibt, daß ich erst nach erlangtem Geleit vor ihm erschienen bin und beide des Verzugs vor ihn zu kommen und des Geleits halber mich entschuldiget habe. Denn ich sagte, daß ich von hohen Personen geistliches und weltliches Standes wäre ermahnet und gewarnet worden, ich sollte mich aus Wittenberg nicht begeben, denn man stellete mir nach mit Gewalt und Gift. Weiter erzählte ich auch oben angezeigte Ursache, nämlich meiner guten Freunde geneigten Willen und Fleiß, die von wegen E. C. F. G. Durchlauchtigkeit mir Gutes riethen. Habe mich deßhalb also erzeigt, da ich vor dem hochwürdigsten Herrn Legaten erschien, ihm zu Fuße fiel und mit aller Demuth und Ehrerbietung um Vergebung und Gnade bat, so ich etwas freventlich gehandelt oder geredt hätte, mit angehefteter Anzeigung, daß ich ganz willig und bereit wäre, mich zu weisen und lehren lassen, wie ich auch noch heutiges Tages bin, zu besserem Verstande und Meinung.

1) Walen, d. i. Wälschen.

2) Dieses Schreiben ist vom 25. Oct. und steht bei Walch XV S. 767.

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

Als mich nun der hochwürdige Herr Legat väterlich und auf's freundlichste hatte empfangen, diese meine Demuth gelobt und sich darüber gefreut, bald hielt er mir diese drei Artikel vor, aus Befehl des allerheiligsten Vaters Papßt Leo X. (wie er sagte, denn da ich ein Exemplar oder Copie desselben Befehls begehrte, versagte er mir's):

Bum ersten, ich sollte in mich selbst schlagen, mich eines Bessern bedenken und meine Irrthümer widerrufen.

Bum andern, ich sollte geloben, mich fürder von dergleichen Irrthümern zu enthalten.

Bum dritten, mich Alles deß zu mäßigen und vermeiden, dadurch die Kirche möchte betrübt und zerrüttet werden.

Auf's erste bat ich, daß er mir anzeigte, worin ich doch sollte geirrt haben. Bald warf er mir vor, ich hätte in meiner fiebenten Schlußrede in der Erklärung geseßt: „Ein Mensch, der zum heiligen Sacrament gehet, müßte glauben, daß er die Gnade, so ihm im Sacra, ment angeboten wird, erlange.“ Da stand der Legat darauf, diese Lehre wäre der heiligen Schrift und rechter Lehre der römischen christlichen Kirche entgegen. Ich antwortete beständiglich, daß ich in diesem Artikel nicht wollte noch könnte weichen, wie ich auch noch heutiges Tages und mit Gottes Gnade nimmermehr weichen will. Darauf sagte er: Du wolleft oder wollest nicht, so mußt du ihn heute widerrufen, oder ich will um dieses einigen Artikels willen alle deine Lehre verwerfen und verdammen.

Und wiewohl der Legat sagte: er wollte nicht Opiniones oder Wahn der Schultheologen, sondern allein heilige Schrift und päpstliche Rechte wider mich führen, so brachte er doch nicht eine einige Sylbe aus der heiligen Schrift wider mich auf. Dagegen ich viel Schriften, meine Lehre zu vertheidigen, einführte, wie zu sehen ist in dem Verzeichniß meiner Antwort. Allein zog er an die Concilia von der Kraft der Sacramente, welche ich nicht läugnete, noch mir entgegen waren. Doch fiel er immer wieder im Reden auf der Schullehrer3 Opiniones. Warte deßhalb, begehre und bitte nochmals auf diese Stunde, mir anzuzeigen einen einigen

3) Scholastiker.

Luthers reform. Schriften von Zimmermann.

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

Spruch der Schrift oder der heiligen Väter, welcher meiner Lehre und Meinung zuwider sei. (vergl. S. 259 ff.)

Ich rede, gnädigster Churfürst, wie ich gedenke. Es thut mir von Herzen wehe, daß diese Sache, unsern heiligen Glauben belangende, in der Kirche nicht allein ungewiß und unbekannt, sondern auch falsch und kezerisch gehalten wird. Aber, gnädigster Churfürft, ich protestire und bezeuge vor Gott und seinen Engeln, es werde aus der andern meiner Antwort vom Ablaß, was da werden kann, sie sei falsch, sie sei wider die Extravaganz, sie sei zu verdammen oder zu widerrufen, so will ich hierin Alles thun, so es anders nicht kann sein. Diesen Artikel aber vom heiligen Sacrament will ich, ob Gott will, bis an mein Ende bekennen, will lieber Alles sonst läugnen, denn diesen Artikel widerrufen.

Denn, es sei das Verdienst Christi des Ablasses Schah oder nicht, so gehet ihm daran nicht zu oder ab. Es bleibt der Ablaß wohl, was er ist, man ehre, erhebe und blase ihn auf mit waserlei Namen und Titel man immer wolle. Bin auch deßhalb kein böser Christ, ob ich gleich nach dem Ablaß, welchen er (der Cardinal) allein hoch hebt und ihn zu erhalten streitet, wenig oder Nichts frage. So ich aber diesen Artikel des Glaubens änderte, hätte ich Chriftum schon verläugnet. Also, glaube ich, will auch (ob Gott will) in diesem Glauben beharren, bis ich Bessers aus der Schrift berichtet, und die Sprüche, von mir angezogen, verlegt werden; welches nochmals nie geschehen ist, wird auch (ob Gott will) nimmermehr geschehen.

Darnach, weil ihm mehr am Ablaß, denn an des Glaubens Sache gelegen war, wie er an E. C. F. G. schreibt (meine Disputationen und Sermon seien der apostolischen Lehre entgegen) vornehmlich, soviel den Ablaß belangt, zichet er an die Extravaganz Papßt Clemens VI. wider meine 58. Proposition, darin ich verneine, daß das Verdienst Christi und der Heiligen sei der Schah des Ablasses, wie ich's denn noch nicht zulasse, laut der Worte, wie sie da in der Extravaganz stehen. Er rühme nun dieselbe, so hoch er kann, daß sie hell und klar sei, so sage ich dawider, daß sie dunkel, finster, zweifelig und mit ungewissen Worten gestellet sei, wie in meiner vorigen Antwort zu sehen.

Daß er aber weiter an E. C. F. G. Schreibet, was ich auf die Extravaganz geantwortet, sei nicht werth nachzusagen, dieses schreibt er

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

(wie er sich dünken läßt) an einen Laien, der dieses Handels unberichtet ist. Dieß Wort nicht werth nachzusagen“ (will ich nicht deuten, wie hässig es gescht ist; denn es scheint genugsam daraus, wie väterlich er mich gefragt und gemeint habe), gehet, Durchlauchtigster Churfürßt, darauf, daß ich sagte: Diese Extravaganz wäre nicht kark genug, meine Schlußrede umzustoßen, vornehmlich, weil sie der Schrift mißbrauchet und auf einen fremden Sinn und Meinung dehnet. Dieses Wort „mißbrauchen und dehnen" verdroß ihn sehr hart, und zwar noch, wie sein Schreiben an E. C. F. G. ausweiset. Denn er wollte und will noch, man soll des Papstes (der ein Mensch ist) Worte schlecht annehmen und ihnen Glauben geben, unangesehen, ob sie mit der heil. Schrift übereinstimmen oder nicht.

Ich bitte aber, gnädigster Churfürft, E. C. F. G. wollen mir vergönnen, daß ich auch als vor einem Laien, d. i. schlecht, klar und deutlich diese Sache handeln möge. Will indeß vergessen der hohen Weisheit und des scharfsinnigen Verstandes, allerlei Sachen zu erkennen und urtheilen, darüber sich auch alle Gelehrten entsehen, damit Gott vor allen andern Fürsten und Herrn, so zu unserer Beit leben, E. C. F. G. begnadet und gezieret hat. Sage derhalben, es sei nicht seltsam oder neu, daß die heilige Schrift von Päpßten und Doctoren der Kirche auf fremde Deutung gezogen und gedehnet wird; und daß ich's kurz mache, so will ich's auch einem groben Ochsentreiber mit einem Exempel, das sich doch zu diesem Handel des Ablasses nicht reimt, klar und wahr machen. So sagt ein Decretalis de constitutionibus: to das Priesterthum 4 Wo verändert wird, da muß auch das Gesez verändert werden. Dieses sind des Apostels Worte in der Epistel an die Ebr. C. 7, V. 12, da er lehret, daß das zeitliche Priesterthum und Geseze nun abgethan sei und seine Endschaft habe, weil des Herrn Chrifti ewiges Priesterthum angegangen sei. Dieß ist der rechte wahrhaftige Sinn und Meinung des Apostels Worten.

Dieselbe Decretal aber dehnet des Apostels Wort auf diese Meinung, das Priesterthum Christi sei auf St. Petrum versezt; denn also

4) Decret. Gregor. Lib. I. Tit. II. C. III. Translato sacerdotio necesse est, ut legis translatio fiat.

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