ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

bei uns fälschlich vorgeben: ich habe durch Ermahnung und Rath E. C. F. G. vom Ablaß zu disputiren vorgenommen, so doch um diese meine Disputation auch keiner meiner allerliebsten Freunde gewußt hat, ausgenommen der hochwürdigste Herr Cardinal zu Mainz und Erzbischof zu Magdeburg, und Herr Hieronymus, Bischof zu Brandenburg. Denn diese zween, weil es ihnen von Amts wegen zustand, die läßterliche Lüge der Ablaßkrämer zu verbieten, ermahnte ich ingeheim mit hoher Demuth und Ehrerbietung durch Schriften, ehe ich die Disputation ließ an Tag kommen, daß fie als fromme treue Hirten wohl zusehen wollten und bei den Schafen Chrifti wachen wider diese Wölfe. Denn ich wußte wohl, daß ich diese Sache nicht an weltliche Fürsten, sondern an Bischöfe müßte erstlich gelangen lassen. Es ist meiner Episteln eine vorhanden, mit welcher sich Viele, tragen, die von diesem allen zeuget; so, und anders nicht, habe ich gehandelt.

Daß nun aber der hochwürdige Herr Legat E. C. F. Durchlauchtigkeit und dem ganzen Blut oder Geschlechte des hochlöblichen Hauses zu Sachsen, einen Schandfleck gerne wollte anhängen und in Abgunft bei päpstlicher Heiligkeit bringen, kömmt daher, daß die Leute heutiges Tages für gewiß halten, Christus sei begraben, der auch nun nicht durch eine Eselin 9 reden könnte; und so die Apostel in ihren Schriften und ihre rechtschaffene Nachkommen schweigen würden, durch Holz und Steine nicht schreien könnte.

Aber ich wünsche, bitte und begehre, E. C. F. Durchlauchtigkeit wolle es durchaus in allen Punkten mit der Kirche und oberstem Bischof halten, mir aber in Allem entgegen sein; allein sie wollen dieß einige Stück mir zu gut, ja, der lieben Wahrheit, der heiligen Kirche, päpstlicher Heiligkeit, dem hochwürdigen Herrn Legaten zum Beßten, und endlich auch um E. C. F. Durchlauchtigkeit gut Gerücht und Namen willen an P. H. suppliciren, daß doch Ursachen und Beweisungen aus der Schrift irgend einmal an den Tag kommen möchten, dadurch man gewiß würde, daß mein Irrthum überwiesen sei. Denn es unterstehe sich entweder E. C. F. G., die Kirche, der heilige Vater Papst, oder der Herr Legat, ohne diese Ursachen und Verweisungen, mich zu ver

9) Vergl. 4. Mos. 22, 22.

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

dammen, der wird's nicht große Ehre haben. Denn es leben noch Christgläubige, Chriftus lebet, auch zum wenigsten leben noch Menschen, die richten und davon urtheilen würden.

Daß aber der hochwürdige Herr Legat E. C. F. G. ermahnet, daß, wo sie mich nicht würden gen Rom schicken, oder aus ihren Landen nicht verjagen, sie zu Rom den Proceß in dieser Sache wider mich vollziehen würden etc., weigere ich mich zwar nicht sehr, in's Elend zu gehen, als dem, wie ich sehe, die Widersacher allenthalben nachstellen und fast nirgend könne sicher leben. Denn was soll ich armer verachte, ter Mönch hoffen? Ja, welcher Gefahr hab' ich mich nicht zu besorgen, und welches Unglücks muß ich nicht gewärtig sein von meinen Mißgönnern? Weil sie auch E. C. F. Durchlauchtigkeit, unangesehen, daß hie so ein mächtiger Fürst und des heiligen römischen Reichs Churfürst ist, der mit großem Ernßt und Eifer über der christlichen Religion hält, nicht verschonen, sondern so unverschämt antaßten, daß sie ihr auch, so wohl Besseres verdient hätten, weiß nicht was für Unglück dräuen, wo fie mich nicht gen Rom schicken, oder aus ihren Landen verjagen.

Derohalben daß E. C. F. Durchlauchtigkeit von meinetwegen nicht etwas Böses begegne, welches ich ja allerdings nicht gerne wollte, fiche, so verlasse ich in Gottes Namen J. C. F. G. Lande, will ziehen, wohin mich der ewige barmherzige Gott haben will, mich seinem gnädigen göttlichen Willen ergeben, er mach's mit mir, wie er wolle. Denn es sollte mir ja herzlich leid sein, daß meinethalben irgend ein Mensch, will schweigen E. C. F. Durchlauchtigkeit, in Abgunft oder Gefahr kommen sollte.

Will derohalben, Durchlauchtigster Churfürst, hiemit E. C. F. G. mit aller Ehrerbietung gegrüßet und gesegnet, und schlecht und gerecht dem ewigen barmherzigen Gott befohlen, auch für alle ihre Wohlthat, mir bewiesen, in aller Demuth unterthäniglich bedanket haben. Will auch, an welchem Orte in künftiger Beit ich werde sein, E. C. F. G. in Ewigkeit nicht vergessen, sondern allzeit mit rechtem Ernst und Dankbarkeit für I. C. F. Durchlauchtigkeit und der Ihrigen Heil und Wohlfahrt von Herzen bitten.

Bum lehten, daß der hochwürdige Herr Legat schreibet, der ehrwürdige Vater Vicarius sei aus Augsburg gezogen, habe seinen Wirth

Rechtfertigung an den Kurfürsten Friedrich den Weisen.

nicht gesegnet: 10 Was geht E. C. F. D. das an? Der Herr Vicarius war nicht gefordert, auch hatte er mit dieser Sache Nichts zu thun, mochte derohalben zu und ab, hin und wieder ziehen, welche Stunde er wollte. Mußten denn auch die Thore zu Augsburg denen, so ausoder einziehen, um meinetwillen zugeschlossen sein? Aber ich fürchte, daß man allenthalben Ursache wider mich suchen und zusammenraffen will. Denn der, so eine Ursache wider einen Andern haben will, muß eine, wie man pfleget zu sagen, von einem Baune brechen, weil er sonst keine hat.

Endlich bitte ich in aller Demuth und Unterthänigkeit, E. C. F. G. wollen mir mein weitläuftiges, unnüßes Geschwäße zu gut halten. Ich bin, Gottlob, noch zur Beit von Herzen fröhlich und danke Gott, daß mich armen Sünder sein lieber Sohn Jesus Christus würdig achtet, daß ich in dieser guten heiligen Sache Trübsal und Verfolgung leiden soll, welcher E. C. F. G. in Ewigkeit erhalten wolle, Amen.

Wittenberg, den 19. November, Anno 1518.

C. C. F. G.

unwürdiger Caplan

Br. M. Luther etc.

10) Cajetan sagt in seinem Briefe an den Kurfürften: „Da ich hoffte, es sollte Alles gut werden, machte sich gedachter Vicarius davon, segnete seinen Wirth nicht. So mußte ich auch Nichts davon wissen.“ Staupiß, dessen Vorliebe für Luther bekannt, versah fich nichts Gutes und entfernte fich heimlich, wie Luther.

Luthers Appellation an ein allgemeines Concil.

XV.

Luthers Appellation an ein allgemeines Concil.

28. November 1518.

Dieselbe ist verfaßt, nachdem Luther jenes Breve gelesen (vergl. S. 284). Früher, als Euther wünschte, gab fie der Drucker aus. Luther äußert sich darüber in einem Briefe an Link vom 11. December also:

Unser Drucker hat meine Appellation an das Concil mit meinem großen Mißfallen und Unwillen ausgehen lassen. Aber es ist einmal geschehen. Ich habe sie gedruckt bei mir behalten wollen. Aber Gott hat es anders vor.

und in einem Briefe an Spalatin vom 20. December :

weder mein, noch Luer Rath hat etwas geholfen. Denn ich habe wohl auch die Appellation drucken heißen, aber mit dem ausdrücklichen Handel beim Buchführer, daß er keine ausgeben, sondern alle bei mir niederlegen sollte, dafür er kein Geld haben sollte: daß, sobald die Furien des römischen Urtheils, deren ich mich versåhe, ankämen, alsdann, wenn ich weggewichen wäre, Alles fertig stünde und sodann unter die Leute gebracht würde. Aber der gute Mensch, so auf seinen Gewinn gedacht hat, als ich erwartete, daß er sie bringen sollte, hat er fast alle zuvor verkauft, und ich habe zu allerletzt erst erfahren, daß sie alle verkauft gewesen. Das hat mich sehr auf ihn verdrossen; aber es war geschehen. Ich habe es nicht wieder åndern können.

Es erschien zweckmäßig, beide Appellationen mitzutheilen. Am 17. November 1520 erneuerte Luther diese Appellation an ein Concil.

Da die Hülfe der Appellation von den Urhebern der Rechte zu Troßt und Erquickung der Unterdrückten erfunden worden und die Rechte nicht allein von den zugefügten, sondern auch noch erst künftig zuzufügenden und angedrohten Beschwerungen und Unrecht zu appelliren gestatten, so daß ein Unterer es nicht wehren mag, an den Obern zu gehen oder die Hände der Obern verschließen kann: und man genugsam eingesteht, daß ein heiliges Concilium, so im heil. Geißt rechtmäßig versammelt worden und die heilige katholische Kirche vorstellt, in Glaubenssachen über den Papst sei, mithin auch der Papst in solchen Sachen nicht ordnen könne, daß von ihm an's Concilium nicht appellirt würde, weil er also thäte, was seinem Amte nicht zußtünde; dazu auch die Appellation eine solche

Luthers reform. Schriften von Zimmermann.

20

Luthers Appellation an ein allgemeines Concil.

Wehr ist, so nach göttlichen, natürlichen und menschlichen Rechten einem Jeden zusteht und die der Fürsten selbst nicht aufheben kann:

Als habe ich Bruder Martin Luther, des Ordens der Eremiten St. Augustini zu Wittenberg, der heil. Theologie unwürdiger Magister, und derselben oberster (oder erster) ordentlicher Lehrer, vornehmlich und für mich selbst vor euch, dem öffentlichen Notar, als einer öffentlichen und glaubhaften Person, und den hier anwesenden Beugen erscheinen wollen, in der Absicht und Meinung, mich zu berufen, zu appelliren, und die Apostel (oder Verweisung an Höhere) zu verlangen und zu empfangen; doch mit der ausdrücklichen und feierlichen Protestation oder Versicherung, daß ich wider eine einige heilige katholische und apostolische Kirche, die ich für die Meisterin der ganzen Welt und darin für die oberste halte, und wider das Ansehen des heiligen apostolischen Stühls, auch unsers allerheiligsten Herrn, des Papßtes, wenn er wohl unterrichtet ist, Gewalt Nichts zu sagen gedenke: wenn mir aber etwas Unbedächtiges aus Schwachheit oder durch der Widersacher Reizung entfallen sollte, so nicht recht oder nicht ehrerbietig genug gesprochen wäre, ich solches willig sei zu verbessern und zu ändern.

Weil aber der, welcher Gottes Statt auf Erden vertritt, welchen wir Papst nennen, als ein Mensch, der uns gleich, aus Menschen angenommen und, wie der Apostel redet, mit Schwachheit umgeben, irren, fehlen, lügen, eitel werden kann und von dem gemeinen Spruch des Propheten nicht ausgenommen ist: Alle Menschen sind Lügner (Ps. 116, V. 11); und St. Petrus, als der erste und heiligßte unter allen Päpßten, von dieser Schwachheit nicht frei gewesen, daß er in schädlicher Heuchelei wider die Wahrheit des Evangelii einhergegangen, so daß er zwar scharf, aber doch heiliglich von dem Apostel Paulo bestraft werden müssen, wie an die Gal. C. 2 geschrieben wird: so werden wir Gläubigen Chrifti durch solch' herrlich Exempel, das der heilige Geißt in der Kirche gezeigt und in der Schrift hinterlassen hat, belehrt und gewiß gemacht, daß, wenn auch der oberste Papst aus eben der Schwachheit Petri oder dergleichen Gebrechen fiele und etwas geböte oder schlösse, so wider göttliche Gebote liefe, ihm sodann nicht allein nicht zu gehorchen, sondern auch mit dem Apostel Paulo in's Angesicht widerstanden werden müsse und solle, daß die untern Glieder der Schwachheit des

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »