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Anhang.

Vorlesungen Kants über Metaphysik aus drei Semestern.1)

Die von M. Heinze herausgegebenen Vorlesungen Kants über Metaphysik aus drei Semestern“ haben für unsere Darstellung den Zweck, die Gedanken des Abschnittes II zu ergänzen und zu erweitern. Wo sich die vorliegenden Vorlesungen dem Wortlaut nach mit den von Pölitz herausgegebenen decken, ist von einer nochmaligen Darstellung derselben abgesehen. Nur das Hinzukommende und das wesentlich Veränderte ist berücksichtigt

worden.

1.

„Die Vorlesung aus der zweiten Hälfte der siebziger Jahre." 2)

Dieser Vorlesung liegen nach Heinze drei Manuskripte zu Grunde, die er mit L1, H, K1 bezeichnet. L1 ist das Eine wiederaufgefundene, fragmentarische Leipziger Manuskript. Pölitz bezeichnet es als das der Schrift nach ältere. K1 befindet sich jetzt auf der Königsberger Königlichen und Universitätsbibliothek. H ist seit 1888 im Besitze des Pastors Dr. Krause in Hamburg. Aus der regelmässigen und gleichmässigen Schrift, mit der L1, K1 und H geschrieben sind, darf man schliessen, dass es keine unmittelbaren Kollegnachschriften, sondern spätere Abschriften sind. Hinsichtlich ihres Inhaltes stimmen alle drei merkwürdig miteinander überein. Sie sind, meint Heinze (S. 497), höchstwahrscheinlich Abschriften einer und derselben Nach

schrift.

Die Prolegomena zu der vorliegenden Vorlesung sind nicht ohne Wert für die Definition und die Einteilung der Metaphysik, gehen unsere Untersuchung aber weiter nichts an (S. 663-669; vgl. S. 519-520).

1) Herausg. von Max Heinze in den Abhandl. d. Kgl. Sächs. Ges. d. Wiss. XXXIV. Philol.-histor. Klasse XIV. 1894. S. 481-728. Die Vorlesungen werden von M. Heinze in der Neuen Kantausgabe nach neuen Manuskripten herausgegeben werden. Da dieser Teil der Neuen Kantausgabe noch nicht erschienen ist, so bin ich vorläufig auf den obigen Bericht angewiesen.

2) Die Richtigkeit der Heinzeschen Datierungen zu untersuchen, ist nicht meine Aufgabe. Heinze gibt in einer längeren Einleitung über die Datierungen Auskunft, vgl. S. 481—517; vgl. auch bes. E. Arnoldt: „Kritische Exkurse im Gebiete der Kant - Forschung". Königsberg i. Pr. 1894.

Hinsichtlich der Kosmologie sei bemerkt, dass die Kant anscheinend sehr am Herzen liegende Wunderfrage durch zwei Sätze erweitert ist, von denen der erste und interessantere hier angeführt sein möge. Kant hatte davor gewarnt, alles auf die Direktion Gottes zu schieben. 1) „Demnach“, sagt er weiter, „ist es nichts Andächtiges, sich auf Wunder zu berufen, sondern was Sträfliches und Verwerfliches".

In dem Abschnitt über die rationale Theologie ist dem Abdruck von Pölitz unter anderem ein von Pölitz anscheinend absichtlich fortgelassener Exkurs über die „arrogante Theologie" hinzugefügt. Von ihr wird gesagt: sie,, verstattet keine anderen Erkenntnisse von Gott als durch Wissenschaften" (S. 541); sie will also das Dasein Gottes objektiv demonstrieren. Aus diesem Grunde bezeichnet Kant sie als „, arrogant", ein Beiwort, das er häufig den dogmatischen Ansprüchen der Vernunft beilegt.

2.

„Die wahrscheinlich aus dem Winter 1790/91 stammende Vorlesung."

Ihr legt Heinze das wiederaufgefundene, fragmentarische, zweite Leipziger Manuskript (L2) zu Grunde. Aus ihm hat Pölitz, die im Hefte fehlende Ontologie, aber unter Herübernahme von Stücken aus L1 abdrucken lassen. Das Heft bricht ab vor der Moraltheologie. Es macht nach Heinze den Eindruck einer unmittelbaren Kollegnachschrift.

Aus dem Abschnitt über die Psychologie sind folgende Gedanken Kants bemerkenswert. Ein Beweis für die Fortdauer der Seele ist der empirischen Psychologie unmöglich. In der rationalen Psychologie dagegen gibt es einen doppelten Beweis: 1. aus dem Begriff vom Leben einer Intelligenz überhaupt; 2. aus der Analogie der Natur mit anderen lebenden Wesen überhaupt (S. 676). Der erste Beweis,, hat viel Schönes an sich, aber nichts Entscheidendes; es folgt aus ihm zu viel, man gerät durch ihn in die Schwärmerei" (S. 676). Er ist also nicht mehr wie in L1 der einzige Beweis, der a priori gegeben werden kann". 2) Dagegen ist der zweite, uns ebenfalls schon bekannte 3) analogische Beweis in Kants Augen an Wert gestiegen. Er ist „der aller

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beste, der jemals von der Seele geführt worden" ist (S. 676). Kant hätte ihn eigentlich in die empirische Psychologie verweisen sollen, da er sich auf Erfahrung gründet.

Hinsichtlich des Zustandes der Seele nach dem Tode, meint Kant,,,lässt sich nicht viel sagen, ausser was Negatives, d. h. was wir nicht wissen" (S. 677).1)

Was die Möglichkeit von Geistererscheinungen anbetrifft, so hält es Kant für eine vergebliche Arbeit, dieselbe zu widerlegen. Einige Zeilen darauf erklärt er aber schon alle Geisterund Gespenstererscheinungen, alle Traumdeutungen, Vorhersehen des Künftigen, Ahnungen u. dgl. für „äusserst verwerflich, weil sich aus ihnen gar keine Regel herausbringen lässt“ (S. 678). Damit spricht er über Swedenborg, den er in L1 hier und da noch lobend erwähnt hat, das Vernichtungsurteil.

Den Abschnitt über die Theologie charakterisiert der umfassende Satz: „Die apodiktische Gewissheit in der Transscendentaltheologie, wenn es eine gibt, ist Wissen, die hypothetische in der Physikotheologie ist Meinung, und die moralische Gewissheit in der Moraltheologie ist Glauben“ (S. 581). Der Satz ist aus dreifachem Grunde bemerkenswert:

1. Er zeigt, dass Kant sich noch nicht klar und bestimmt aus den Fesseln des Dogmatismus gelöst hat; dass er aber auf dem besten Wege dazu ist, bezeugt die bei der Transscendentaltheologie gemachte Bedingung.

2. Die drei Erkenntnisprinzipien Wissen, Meinen und Glauben werden wie im dritten Abschnitt des Kanons der Kr. d. r. V. sich gegenübergestellt und reinlich geschieden.

3. Das Erkenntnisprinzip der Physikotheologie ist nur Meinung, nicht (theoretischer) Glaube wie sonst in den behandelten Vorlesungen.

Was die Transscendentaltheologie anbetrifft, so verliert sich im Laufe der Untersuchung Kants obige Unbestimmtheit: Die Transscendentaltheologie kann nach seiner Ansicht das Dasein Gottes nicht beweisen; sie erweitert unsere Erkenntnisse nicht, sondern verengert dieselben, indem sie den Anthropomorphismus vermeidet, der sich verderblich in die Theologie drängt (S. 586). Der physikotheologische Beweis hat nach Kant zwei Mängel (S. 587):

1) Vgl. oben S. 128.

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1. Das Dasein Gottes wird durch ihn nicht apodiktisch, son-
dern nur hypothetisch erkannt; freilich ersetzt die Trans-
scendentalphilosophie, wenn sie hinzutritt, diesen Mangel.
2. Der Begriff von Gott kann durch ihn nie bestimmt werden,
da sich die Grösse seiner Macht und Weisheit nie genau
angeben lässt.

3.

Die Vorlesung aus dem Anfang der neunziger Jahre." Ihr liegt das Königsberger zweite Manuskript (K2) zu Grunde. Dasselbe ist eine Abschrift, keine Nachschrift, und ist zeitlich später als L2 anzusetzen.

In den Prolegomenen 1) findet sich die bemerkenswerte Äusserung: Gott, Freiheit, Unsterblichkeit machten ein Ganzes aus; Gott sei der Urgrund, Freiheit der Grund und die Möglichkeit, unter moralischen Gesetzen zu stehen; verbinde man nun beides und sage: der Mensch ist unter moralischen Gesetzen durch den Willen des Urgrundes, so folge, dass er unsterblich sei (S. 592). Ich verweise auf einen Satz aus der zweiten Ausgabe der Kr. d. r. V., in dem ebenfalls die Idee der Unsterblichkeit einfach als Resultante der beiden anderen Ideen erscheint: „Die Metaphysik hat zum eigentlichen Zwecke ihrer Nachforschung nur drei Ideen: Gott, Freiheit und Unsterblichkeit, so dass der zweite Begriff, mit dem ersten verbunden, auf den dritten als einen notwendigen Schlusssatz führen soll.")

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Bemerkenswert ist auch jener Satz der Prolegomena, in dem sich Kant zum kritischen Rationalismus bekennt unter Verwerfung des dogmatichen Rationalismus: Der dogmatische Rationalismus ist die Voraussetzung, dass wir zu Erkenntnissen a priori gelangen können, ohne dass wir nötig haben, unser Verstandesvermögen zu untersuchen. Es ist aber sehr natürlich zu fragen, wie ist es möglich, dass der Verstand Begriffe a priori erkennen könne? Und doch ist die kritische Methode des Rationalismus gar nicht befolgt worden" (S. 593).

Die Stellung Kants zu den Wundern hat leichte Änderungen mehr formeller Natur im Vergleich mit früheren Vorlesungen 3)

1) Die Überschrift „Prolegomena" fehlt in K 2.
2) Vgl. oben S. 58 und Kr. d. r. V. S. 290 Anm.
3) Vgl. oben S. 124ff. und 134.

beste, der jemals von der Seele geführt worden" ist (S. 676). Kant hätte ihn eigentlich in die empirische Psychologie verweisen sollen, da er sich auf Erfahrung gründet.

Hinsichtlich des Zustandes der Seele nach dem Tode, meint Kant, lässt sich nicht viel sagen, ausser was Negatives, d. h. was wir nicht wissen" (S. 677).1)

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Was die Möglichkeit von Geistererscheinungen anbetrifft, so hält es Kant für eine vergebliche Arbeit, dieselbe zu widerlegen. Einige Zeilen darauf erklärt er aber schon alle Geisterund Gespenstererscheinungen, alle Traumdeutungen, Vorhersehen des Künftigen, Ahnungen u. dgl. für „äusserst verwerflich, weil sich aus ihnen gar keine Regel herausbringen lässt" (S. 678). Damit spricht er über Swedenborg, den er in L1 hier und da noch lobend erwähnt hat, das Vernichtungsurteil.

Den Abschnitt über die Theologie charakterisiert der umfassende Satz: „Die apodiktische Gewissheit in der Transscendentaltheologie, wenn es eine gibt, ist Wissen, die hypothetische in der Physikotheologie ist Meinung, und die moralische Gewissheit in der Moraltheologie ist Glauben" (S. 581). Der Satz ist aus dreifachem Grunde bemerkenswert:

1. Er zeigt, dass Kant sich noch nicht klar und bestimmt aus den Fesseln des Dogmatismus gelöst hat; dass er aber auf dem besten Wege dazu ist, bezeugt die bei der Transscendentaltheologie gemachte Bedingung.

2. Die drei Erkenntnisprinzipien Wissen, Meinen und Glauben werden wie im dritten Abschnitt des Kanons der Kr. d. r. V. sich gegenübergestellt und reinlich geschieden.

3. Das Erkenntnisprinzip der Physikotheologie ist nur Meinung, nicht (theoretischer) Glaube wie sonst in den behandelten Vorlesungen.

Was die Transscendentaltheologie anbetrifft, so verliert sich im Laufe der Untersuchung Kants obige Unbestimmtheit: Die Transscendentaltheologie kann nach seiner Ansicht das Dasein Gottes nicht beweisen; sie erweitert unsere Erkenntnisse nicht, sondern verengert dieselben, indem sie den Anthropomorphismus vermeidet, der sich verderblich in die Theologie drängt (S. 586). Der physikotheologische Beweis hat nach Kant zwei Mängel (S. 587):

1) Vgl. oben S. 128.

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