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KANTS

LEHRE VOM GLAUBEN.

EINE PREISSCHRIFT

DER KRUGSTIFTUNG DER UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

VON

ERNST SÄNGER,

DOKTOR DER PHILOSOPHIE.

MIT EINEM GELEITWORT

VON

PROFESSOR DR. HANS VAIHINGER.

LEIPZIG,

VERLAG DER DÜRR'SCHEN BUCHHANDLUNG.

1903.

MEINEM LIEBEN VATER

HERRN PASTOR HERMANN SÄNGER

IN DANKBARKEIT

GEWIDMET.

Geleitwort von H. Vaihinger.

Dem Wunsche des Verfassers und der Verlagshandlung, diese Schrift, zu der ich die Anregung gegeben, nun auch mit einigen Begleitworten zu versehen, folge ich nur zögernd. Es ist immer schwierig, bei einer solchen Gelegenheit etwas Besonderes zu sagen, und selbst dem Genie eines Kant ist es nicht gelungen, bei seinen Vorreden zu fremden Veröffentlichungen diese Klippe ganz zu vermeiden. Gleichwohl will ich es wagen, jener freundlichen und dringenden Aufforderung nachzukommen, um des bedeutsamen Gegenstandes willen.

Die Untersuchung des Kantischen Glaubensbegriffes in monographischer Form ist schon vor 20 Jahren in Angriff genommen worden, und zwar von Ernst Laas in seiner Schrift: „Kants Stellung in der Geschichte des Konflikts zwischen Glauben und Wissen". (Berlin, Weidmann 1882.) In dieser sonst trefflichen Schrift vermisse ich aber doch eine deutliche Heraushebung des Eigentümlichen in der Stellungnahme Kants. In dem Konflikt zwischen Glauben und Wissen hatte es sich in der vorkantischen Philosophie immer um folgendes gehandelt: wie hat sich das Wissen d. h. die Philosophie zu verhalten zu dem ihr äusserlich gegenüberstehenden Glauben? Der Glaube trat dem Philosophen immer äusserlich gegenüber als ein System angeblicher Glaubenswahrheiten", deren Ursprung in letzter Linie immer in übernatürlicher Offenbarung (sei es historischer, sei es individueller) gefunden wurde. Hierzu musste die Philosophie als System des natürlichen Erkennens d. h. des Wissens Stellung nehmen. So ausserordentlich verschieden diese Stellungnahme auch im Einzelnen sein mochte, so gibt es hierin doch einige wenige feste, sich immer wiederholende Typen: entweder totale Ablehnung oder totale Anerkennung oder irgend ein Vermittlungsversuch, um wenigstens die partielle concordia rationis cum fide zu ermöglichen. Die erstere wagte sich selten hervor, die zweite

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