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Apollon und Siegfried, in Herkules, dem Töter der lernäischen Schlange, sehen wir die von der Sage viel späterer Zeiten umgewandelte Nachbildung jener Männer, die die Menschheit führten in dem fürchterlichen Kampf gegen die Ungeheuer der

S. 107. Dagegen ist bei den Kulturvölkern die Namenbildung ins Erstarren geraten. Uns sind heutzutage die Namen nur Erkennungszeichen, um uns einen bestimmten Menschen vorzustellen, im Übrigen ohne innere, selbständige Bedeutung.

Eine seltsame Sitte ursprünglicher Völker ist auch der Namenwechsel, der ganz nach Willkür erfolgt. Man geht davon aus, dass der Mensch bei fortschreitendem Alter nicht derselbe bleibt, und dass andere Geister von ihm Besitz nehmen; dem verwandelten Menschen giebt man oder er giebt sich selbst einen andern Namen (so von den Australnegern, Zeitschr. Bd. 7, S. 356, Papuas ebenda S. 374, von Polynesien Zeitschr. Bd. 14, S. 437 bezeugt, ebenso von den südamerikanischen Naturvölkern ebenda S. 295, MARTIUS, Brasilien S. 69, von den Rothäuten Nordamerikas Zeitschr. Bd. 12, S. 371; ebenso bei den Azteken (Mexiko) Zeitschr. Bd. 11, S. 48, bei den Negervölkern Westafrikas nach der Jünglingsweihe im Zauberwald, wo sie nackt oder halbnackt unter Aufsicht eines Lehrers leben, Strapazen ertragen, die Vergangenheit vergessen und neue Wesen werden (KOHLER ebenda S. 427 ff.; über die Bantuneger Ostafrikas in Zeitschr. Bd. 15, S. 36, 37).

Die weitverbreitete Benennung des Kindes nach einem Vorfahren beruht auf dem Glauben, dass dann die Seele des Vorfahren in das Kind eingeht, hängt also mit dem uralten (jetzt noch z. B. in China und grossen Teilen Afrikas weitverbreiteten) Ahnenkultus zusammen (vergl. auch die Ceremonien bei der Namengebung in Niederbengalen KOHLER in Zeitschr. Bd. 8, S. 266: der Priester bringt ein Reisopfer und ermittelt dabei, die Seele welches Vorfahren in das Kind eingezogen ist. Der Austausch der Seelen wird bei manchen Naturvölkern auch dadurch verkörpert, dass bei der Geburt eines Kindes der Mann seinen Namen verliert, und das Kind ihn annimmt (LUBBOCK, S. 390 ff.).

Besonders lange hat sich die Namenlosigkeit bei den Frauen erhalten. So wurden sie auch bei den geschichtlichen Römern nur durch die gens, aus der sie stammten, bezeichnet, im indischen Mahâbhárata lediglich nach dem Vater oder Stammvolk benannt (Draupadî, Madrî, Gândharî), und bei den Samojeden hatten sie noch im 18. Jahrhundert überhaupt keinen Namen (PALLAS a. a. O. Bd. 3, S. 74).

Urwelt.

Wenn es im Buch Hiob1) vom Untier Behemoth heisst: »Sein Schwanz strecket sich wie eine Ceder, die Adern seiner Scham starren wie ein Ast. Seine Knochen sind wie festes Erz, seine Gebeine sind wie eiserne Stäbe,« so sind diese Worte nur ein Nachklang urältester Nöte der Menschheit. Jetzt, wo wir die Sprache der in Gestein und Erde uns aufbewahrten Archive verstehen, wissen wir, wie schwer das Emporringen der Menschheit in ihren ersten Anfängen diesen fürchterlichen >>Drachen<< der Urzeit gegenüber gewesen sein muss. Wir vermögen die Sagen von den Drachentötern zu deuten, und eine gewaltige Ehrfurcht vor diesen ersten und grössten Wohltätern der Menschheit wandelt uns an.

So auch mit dem Recht. Die grössten Genies und Taten des Rechts gehören sicher den Zeiten, die der Tageshelle der Geschichte vorausgehen. Auch hier bringt die Sage die letzten Erinnerungen, den letzten Nachklang an jene Vorzeiten. Und hier an der Schwelle der Vorgeschichte des Rechts ist der Platz, um das unvergessliche Verdienst des grossen Forschers BACHOFEN 2) zu ehren, der das ungeheure Wagnis unternahm, aus den Berichten der Sage heraus eine Staats- und Rechtsgeschichte der Vorzeit zu konstruieren. Ob es ihm gelang? Wir können aus dem uns bekannten Tatsachenmaterial, wie vorhin aus den aufgefundenen Überresten der Ungeheuer, mit Sicherheit die Sage verstehen, die sich darum wob viel unsicherer und pfadloser ist der umgekehrte Weg BACHOFEN'S, aus

1) 40, 12 ff. Ich bemerke hierbei ausdrücklich, dass mir wohl bekannt ist, wie man diese Stelle auch auf alles mögliche andere Getier, nicht auf sagenhafte Überlieferungen deuten will, man übersieht dabei aber wohl, dass der älteste Kern dieses einzigen und urkräftigen Werkes auf ein hohes Altertum zurückschliessen lässt.

2) Besonders sein bahnbrechendes Werk »Das Mutterrecht«, das Stuttgart 1861 erschien: >>Un livre extraordinaire, plein d'une immense érudition et d'un génie fumeux, où l'ou trouve les imaginations les plus subtiles à côté des démonstrations les plus lumineuses « (Esmein in der 2. Auflage von GIDE, condition privée de la femme, p. 30).

dem letzten Nachhall der Geschehnisse diese selbst erraten zu wollen. Es scheint, als ob uns die zahlreichen Berichte der Reisenden über Völker, die sich noch in einem Naturzustand befinden, einen gangbareren Weg auftun: so wie diese Völker heute noch leben, mögen unsere ältesten Ahnen der Urzeit gehaust haben. Aber wie hat sich die Gestalt der Erdrinde verändert im Laufe jener ungeheuren Zeiträume, wie anders mögen früher die Lebensbedingungen gewesen sein; und so, wie im Einzelnen beim Individuum der Entwickelungsgang durchaus kein gleichartiger ist, vielmehr Charakter, Temperament und Begabung von unendlichem Einfluss auf die Bildung und das Werden des Einzelnen noch heute sind um wie viel mehr muss dies von den Anfängen der menschlichen Entwickelung gelten, wo die Einwirkung einer gleichförmigen. Kultur fehlte und Naturell und Wesenheit jedes einzelnen Volks seine einzigen Lehrmeister waren. Man wird doch nicht im Ernst bei den Indogermanen denselben Werdegang erwarten können, wie beim Papua oder beim Neger. Und doch beruht der Hauptreiz wie das überraschende Hauptergebnis der vergleichenden Forschung darin, dass der Werdegang des Rechts, wenigstens bei grossen Völkergruppen, sich im Wesentlichen in derselben Linie vollzogen hat. Jede einzelne Kulturstufe mag daher geglaubt haben und glauben, dass die Rechtsverhältnisse, unter denen sie lebte, der eigensten Natur des Menschen entsprechen, und doch lehrt uns die Weltgeschichte des Rechts, dass der Menschheit natürlich und gemeinschaftlich nur der Entwickelungsgang, das Werden und Wachsen nach einem in der Zukunft liegenden, uns unbekannten Zielpunkt ist. Eine Gesetzmässigkeit, die man ein Naturgesetz nennen kann!

Wie aber ward das Recht? Sicherlich nicht in Hinund Hererwägungen, in fragender Überlegung, sondern in Kämpfen harten, schweren Kämpfen — wurde der Ursprung des Rechts geboren. Dabei müssen wir uns gewöhnen, von

unsern heutigen Begriffen des Rechts völlig abzusehen. Auch hier gilt der Satz, dass alles ein Durchgangspunkt und jede Kulturerscheinung ewigem Wechsel unterworfen ist1), dass tausendfältige Ursachen in Sitte, Anlagen und äusseren Schicksalen eines Volkes zusammenschaffen, um eine Wirkung hervorzurufen, und diese Wirkung wieder zur Ursache wird. So sehen wir mit Staunen Frauenraub und Polyandrie (diese noch heutigen Tags in Tibet) nach unserer heutigen Auffassung Verbrechen und Greuel, auf niedrigen Stufen der Entwickelung als durch Gewohnheit und Satzung geheiligte Rechtszustände.

Wo wir auch die Fäden heutiger Rechtsinstitute bis zu ihrem ersten, uns erkennbaren Beginne verfolgen können, überall sind am Anfang chaotische Zustände festzustellen, aus denen sich langsam die Keime der Rechtsbildung entwickeln. Überall war am Anfang der Kampf, die Friedewirkung das Recht. Dies im Einzelnen zu zeigen, wird die Aufgabe der folgenden Blätter sein. So ist der erste Anfang, mit dem sich die Einzelehe aus den Banden der Frauengemeinschaft losreisst, die Raubehe. Sie ist der Anfang des heutigen Eherechts; denn aus ihr entwickelte sich durch Loskauf von der Rache des in seinem Eigentum an der Frau verletzten Stammes die Kaufehe, und diese ist der erste Ahn in der langen Reihe, die zu unserer heutigen Ehe, wo aus freiem Entschluss die Frau dem geliebten Manne die Hand zum Einzelbunde fürs Leben reicht, in vielen Stufen hinaufführt. So ist es im Strafrecht: am Anfang steht die Blutrache, die der Stamm oder die Familie sich bis in verhältnismässig späte Zeiten nehmen darf. Auch hier kann der Missetäter sich durch Zahlung eines Reugelds losmachen, die Busse; sie wird immer mehr, je energischer die fortschreitende

1) Wenn man einige Jahrhunderte leben könnte, um den Fortgang und das Werden belauschen zu können! Aber was hülfe es? Wenn man das Leben des ewigen Juden hätte, man stünde immer wieder am Anfangspunkt einer neuen Entwickelung.

Kultur dem unheilvollen Fehdewesen entgegentritt, begünstigt, bis der Staatsgedanke erstarkt, und der Staat als oberster Friedensherr die Strafe als sein Recht fordert. So ist es im Prozess, der in seiner ältesten Erscheinung (noch im Mittelalter, und in den Gottesgerichten bis in ganz kultivierte Zeiten hinein) ein wirklicher Kampf, ein Krieg im Kleinen ist, bis hier allmählich der Schein des Kampfs die tatsächliche Fehde ablöst.

Nun aber zum Einzelnen, das im verschlungenen Gewebe klare Grundzüge zeigt!

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