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nahme eines jüngeren Geschlechts zu einem uralten Bericht vorliegt, und den ältesten Heldenzeiten die Geschwisterehe nichts Fremdes war1). Auf den Inschriften der altägyptischen Grabmäler sehen wir die Frau häufig bezeichnet als den Mann >>liebende Hausherrin und Schwester< 2). Es waren auch Ehebündnisse zwischen Bruder und Schwester im alten Ägypten in allen Schichten der Bevölkerung bis zur Königsfamilie hinauf3) nichts Seltenes und galten sogar als das Natürlichste1). So kann es uns auch nicht wundern, wenn wir auf dem althetäristischen Boden Arabiens im Altertum die Geschwisterehe antreffen. Die höchst merkwürdige Stelle bei STRABO 5), die ein helles Licht auf den Zusammenhang dieser Dinge, auch in Verbindung mit den alten Hausgenossenschaften wirft, lautet: >> Allen Stammverwandten ist die Habe gemeinsam, Herr ist der Älteste, Alle aber haben eine und dieselbe Frau ... deshalb sind auch Alle Brüder Aller, und besteht Geschlechtsgemeinschaft zwischen Bruder und Schwester; auf den Ehebruch aber steht als Strafe der Tod.« Ich habe schon vorhin mit Bezug auf diese Stelle 6) darauf hingewiesen, wie unrichtig es ist, mit diesen alten Gemeinschaftszuständen den Begriff von etwas Unsittlichem verbinden zu wollen; Sitte war, was uns heute Greuel ist, aber diese Sitte war heilig, wie uns die unsrige ist, und ihre Übertretung wurde - dies mag hier nochmals betont werden mit eiserner Strenge geahndet: wer mit einem Stammesfremden die Stammesehe brach, beging

1) WEINHOLD, Bd. 1, S. 325.

2) WÖNIG, Am Nil, Heft 1, S. 41.

3) Dem Kriegerstand war die Geschwisterehe erlaubt; Ptolemäos II. erhielt den Beinamen Philadelphos, weil er, den alten Sitten folgend, seine leibliche Schwester Arsinöe heiratete (PAUSANIAS 1, 7; vergl. PLUTARCH, de educatione puerorum C. 14).

4) WÖNIG a. a. O., S. 45.

5) 16, C. 783.

6) Oben S. 16.

das schwerste Verbrechen und wurde mit dem Tode bestraft. Also die Sache stand so: innerhalb der Hausgenossenschaft bestand eine Gemeinschaftsehe, Männer und Weiber waren nach innen Eins, aber nach aussen hin war jede Verbindung bei Todesstrafe verboten. Wir begreifen jetzt die hohe Bedeutung, die in den ältesten Staatsverträgen des Altertums dem connubium, dem Recht auf ehelichen Verkehr mit dem befreundeten Volk, eingeräumt wurde, und andererseits wird hierdurch wiederum das Princip bestätigt, dass der ursprüngliche Ausgangspunkt die Endogamie, die Innenehe, war. Es ist dies der seltsame Entwickelungsgang der Menschheit, dass im Anbeginn ihre Kräfte sich atomistisch zersplitterten, dass der Weg der Kultur der Aufstieg zur Einheit, von Stamm zu Stamm, von Volk zu Völkerverbänden und vielleicht dereinst in weiten Fernen in immer mächtigeren Akkorden zu einem noch höheren Einheitsbande ist.

Aber weiter in der Betrachtung der Geschwisterehe. Auch in Indien kam sie in ältester Zeit vor1) und gilt noch bei den Veddahs in Ceylon als nichts Anstössiges"). Eine seltsame und sichere Bezeugung über Geschwisterehe in weiter Verbreitung bringt uns aber das Archiv der Sprachen. Denkt man sich eine Geschwisterehe, bei einem Stamme oder einer Hausgenossenschaft, auf hetäristischer Grundlage, sodass alle Frauen einer solchen Vereinigung die Gattinnen aller Männer, auch ihrer leiblichen Brüder, sind, so ist es natürlich, dass man innerhalb derselben Generation nur einen Namen für die völlig

1) So in den buddhistischen Legenden, und Sîta-Devî war die Schwester, dann die Gemahlin Râmas. Schon die Veden freilich betrachteten die Geschwisterehe als sündhaft. Vergl. WEBER, indische Studien, Bd. 10, S. 76 in der Anm.; ZIMMER, altindisches Leben, S. 323; Rigveda, übers. v. GRASSMANN, Bd. 2, S. 296 (X. 10).

2) BERNHÖFT in Zeitschr., Bd. 9, S. 19, A. 33, S. 444. Von den Dravidah in Indien nimmt man an, dass sie sich mit einem endogamen Volk gemischt haben (BERNHÖFT a. a. O., S. 444).

gleichgestellten Stammes- oder Hausgenossen haben wird, man nennt sie Alle Brüder oder Schwestern1). Ebenso liegt es unter solchen Umständen nahe, die ältere Generation mit dem gemeinsamen Namen »Vater« und »Mutter< zu ehren, weil hier nicht das Individuum dem Individuum, sondern Generation der Generation gegenübertritt. Und diesen Sprachgebrauch finden wir in der Tat als Überbleibsel vergangenster Zeiten, am reinsten in der Sprache von Hawaii erhalten, aber auch bei den Indianern nachweisbar 2).

Ein letzter Nachklang dieser streng endogamischen Zustände ist die obligatorische Cousinehe, die sich bei manchen Nationen nachweisen lässt. Hier räumen wir den althetäristischen Völkern Arabiens den Vortritt ein. Hier bei den Beduinenstämmen hat der Cousin ein Vorrecht auf die Hand der Tochter des väterlichen Oheims, also seiner agnatischen Cousine, sodass sie in der Regel ohne seine Einwilligung keinen Andern heiraten darf3), und er einen geringeren Frauenpreis, als sonst im Allgemeinen üblich ist, für sie zu zahlen hat1). Ebenso sind bei dem dravidischen Urvolk (vorarischen Volk) der Gonds im südlichen Vorderindien (Dekan) Schwestersohn und Brudertochter einander zur Ehe im voraus bestimmt 5). Noch weiter geht diese Sitte bei dem uralten Volksstamm der Chins in Hinterindien; nicht nur sind Bruderstochter und Schwestersohn hier geborene Verlobte und haben Anwartschaft

1) Man denke nur an die vorhin erwähnte Stelle des STRABO über Arabien: Alle sind Aller Brüder.<<

2) BERNHÖFT in Zeitschrift, Bd. 8, S. 404.

3) ROBERTSON SMITH, Kinship and Marriage, p. 82, 138, 164; Wilken, Matriarchat, S. 59; GOLDZIHER in der englischen Zeitschrift Academy, Bd. 18, p. 26; BURCKHARD, S. 91, 219. Die Geliebte heisst in den arabischen Liedern Cousine, auch wenn sie garnicht verwandt ist, und der Schwiegervater Onkel, wenn er es in der Tat auch nicht ist (GOLDZIHER a. a. O.).

4) BURCKHARDT, S. 219.

5) KOHLER in Zeitschr., Bd. 8, S. 144.

auf künftige Ehe, sondern eine anderweite Verheiratung zieht bei diesem Volk Strafe nach sich 1). Und die gleiche Rechtssitte findet sich auch bei einem Stamm der noch nicht ausgestorbenen Urbevölkerung Chinas; die Mädchen müssen dort die Söhne ihrer Mutterbrüder heiraten). Ähnliches wird uns auch von den alten Karaibenvölkern der Antillen berichtet; sie heirateten vorzugsweise ihre Geschwisterkindsbasen, als ihnen von Rechts wegen zustehend3).

Wie kommt es nun aber, dass wir bei den meisten Kulturvölkern von diesen endogamischen Zuständen keine Spur finden, dass uns die Geschwisterehe als scheusslicher Greuel und als Verbrechen gilt, ja dass es sogar Völker giebt, die in der gegenteiligen Auffassung der sogenannten Exogamie (Aussenheirat) zu so weit gehenden, später näher zu erörternden Konsequenzen gelangt sind. Man kann nach dem heutigen Stande der Wissenschaft diese Frage mit einiger Sicherheit dahin beantworten, dass hier als Zwischenglied die Gruppenehe sich einschob.

Um dies zu erklären, wird es erforderlich sein, zunächst von den sogenannten Gruppen und ihren Kennzeichen zu sprechen. Von unserer Jungenzeit her wird uns Allen aus den Indianererzählungen geläufig sein, was für seltsame Bezeichnungen die Helden führten, grosse Schlange«, »Falke« u. s. w., wie sie sich dem entsprechend schmückten, und was für eine grosse Rolle diese Tiere, nach denen sie sich nannten, in dem Leben der Indianerstämme spielten. Die wahre Bedeutung dieser Dinge und ihr Zusammenhang in der Vorgeschichte der menschlichen Rechtsbegriffe ist erst durch die neuere Forschung aufgeklärt worden. Denn es ist eine geradezu universelle Erscheinung, dass einzelne Familiengruppen ein bestimmtes Tier

1) KOHLER in Zeitschr., Bd. 6, S. 187.

2) KOHLER in Zeitschrift, Bd. 6, S. 406. Also im Gegensatz zu der später zu besprechenden Exogamie der neueren chinesischen Bevölkerung. 3) MARTIUS, S. 117, A. ***.

(die nordamerikanischen Indianer nennen es Totem, und die Wissenschaft hat diesen Namen angenommen) weder halten noch essen dürfen. Sie nennen sich nach diesem ihnen heiligen Tier und wagen es nicht anzurühren. Sie halten für eine grosse Sünde, es zu töten und, wenn ein Fremder es tötet, geraten sie wohl gar mit ihm in Streit1). Vielfach tragen die Totemgenossen das Bild des Tieres als Zeichen ihrer Gruppenangehörigkeit wer dächte hier nicht an die Tiere der Heraldik und an die Wappen unserer Aristokratie? und tätowieren sich wohl auch mit diesem Bild.

Diese seltsamen Bräuche haben ihre Wurzel in dem Glauben an eine geheimnisvolle Wechselbeziehung zwischen dem Stammtier und dem Stamm; man stellt sich mehr oder minder deutlich vor, dass die Seelen der Vorfahren in diese Tiere übergegangen sind, und die Ahnen des Stammes in ihnen fortleben2). So gelten einzelnen indischen Urstämmen Bengalens Tiere als Stammtiere, und ihr Fleisch darf nicht verzehrt werden3); so benannten sich manche altarabische Stämme nach Tieren, erwiesen ihnen Verehrung und glaubten von ihnen abzustammen 4).

In der tiefsten Wurzel berührt sich somit die Verehrung des Stammtieres mit dem weit verbreiteten Ahnenkultus. Aber man ging, indem man den grossen Vorfahren göttliche Ehren erwies und sie von den Naturgottheiten nicht mehr zu trennen wusste, noch weiter. Man lebte in der Vorstellung, dass der Geist des Gottes in dem Tiere seinen Wohnsitz aufgeschlagen hätte. Dies ist auch die Grundlage des Fetischismus, den man früher vielfach in grobsinnlicher Weise falsch dahin verstanden hat, dass stets das Tier oder der tote Gegenstand, der Fetisch

1) Zeitschr., Bd. 14, S. 323; DORSEY, S. XLVIII. L, S. 238.
2) KOHLER in Zeitschr., Bd. 6, S. 412.

3) KOHLER in Zeitschrift, Bd. 9, S. 360.

4) ROBERTSON SMITH, Kinship and marriage in early Arabia, S. 213 ff., 188 ff.

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