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überschießenden und einander erdrückenden Bildern gerühmt. Nur ein Beispiel wollen wir instar omnium aus den Worten des hochwürdigen Verfassers über die Taufe beibringen.,,Den aus der unreinen Waffer= umhüllung des Mutterleibes *) hervorgehenden, und,,darum“ mit der „Erbschuld" befleckten Menschen empfångt in Christi Namen der reine Mutterschooß der Kirche und gebiert ihn aufs Neue zu einem schuldbefreiten Dasein aus dem geheiligten Taufwasser und aus dem heiligen Geiste." So sagt Herr v. Diepenbrock. Ist es aber denn keine kehe= rische Lehre, die wir hier lesen, wonach das Hervorgehen aus dem Fruchtwasser Grund der Erbschuld sein soll? Legt die römische Kirche in die natürliche Geburt die Erbsünde? Wir wollen sehen. Die Sessio Quinta des Tridentinums, welche gleich mit dem schönen, von dem Verfasser des Hirtenbriefes wohl zu beherzigenden Ausspruche,,fides nostra catholica, sine qua impossibile est placere Deo“ beginnt, verdammt ausdrücklich als einen Keter:,,si quis Adae praevaricationem sibi soli et non ejus propagini asserit nocuisse et acceptam a Deo sanctitatem et justitiam, quam perdidit, sibi soli et non nobis etiam eum perdidisse; aut inquinatum illum per inobedientiae peccatum, mortem et poenas corporis tantum in omne genus humanum transfudisse, non autem peccatum, quod mors est animae: anathema sit." Wir haben nicht Raum, die ganz mystische Schilderung der Sakramente, wie sie in dem Hirtenbriefe uns vorliegt, zu beleuchten; versichern können wir aber unsern Lesern, daß sich darin eine Menge unpassender und geschraubter Bilder befinden, deren Auflösung zuweilen selbst Heiterkeit erweckt, wie z. B. wenn der hochwürdige Verfasser von dem zur Ehelosigkeit verdammten römischen Priester erklärt, er gehöre zu den Verschnittenen des Himmels, welche Behauptung durch Bibelstellen belegt wird, in denen kein Wort davon steht.

Gegen das Ende will der Hirtenbrief die römische Kirche auch als treueste Pflegerin der Wissenschaft gerühmt wissen; es wäre aber sehr gut gewesen, wenn uns der hochwürdigste Verfasser auch die Fortschritte der Eultur und Wissenschaft an dem heutigen römischen Staate dem Musterstaate und geistigen Lichtheerde der ganzen Christenheit - nachgewiesen hätte. Unserer Ansicht nach zehrt Rom jezt nur noch von der Erinnerung an längst vergangenen Ruhm. Rom hat sogar jeht nichts so sehr zu fürchten als die Wissenschaft.

Zum Schluß bezeichnet der Hirtenbrief die römische Kirche,,wohl auch" als die alleinseligmachende; wir finden dies ganz in der Ordnung. Nach römischer Kirchenlehre ist die römische Kirche nicht blos ,,wohl auch", sondern factisch die alleinseligmachende. Dies geben wir mit Vergnügen zu. Dann muß aber der Hirtenbrief nicht sagen, die

*) Ipsissima verba des Hirtenbriefes und darum wohl auch in diesen Blättern zu entschuldigen.

römische Kirche verdamme Andersglaubende nicht. Man denke doch an die Canones und Dekrete des Tridentinums, wo alle Andersdenkenden in aller Form Rechtens verdammt werden, und das Concil Sessio XXV,, de recipiendis et observandis decretis concilii" ausdrücklich erklärt: ,,sancta Synodus id potissimum curavit, ut praecipuos haereticorum nostri temporis errores damnaret et anathematizaret; veramque et Catholicam doctrinam traderet et doceret, prout damnavit, anathematizavit et definivit." Wie weit die römische Kirche in ihrer Verdammungssucht gegen Andersglaubende gegangen sei, zeigt uns übrigens am besten das im Jahre €38 abgehaltene Concil. Toletanum VI. In den Ucten dieses Concils heißt es mit klaren Worten: durch die Eingebung des höchsten Gottes lasse der glor= reichste und allerchristlichste König, angefeuert durch die Wärme seines Glaubens, in seinem Reiche keinen Akatholiken leben (Inspiramine summi Dei excellentissimus et christianissimus princeps ardore fidei inflammatus non sinit degere in regno suo eum, qui non sit catholicus). Aber das Schlimmste kommt noch: das Concil seht fest, daß alle Nachfolger vor ihrer Krönung versprechen müssen, eben so zu handeln; wer dieses gegebene Versprechen vergißt, der sei Anathema, Maranatha in Angesichte des ewigen Gottes und Futter des ewigen Feuers" (sit anathema, maranatha in conspectu sempiterni Dei, et pabulum efficiatur ignis aeterni)!! Und wenn die römische Kirche nur den Irrthum, nicht die irrende Person verurtheilte, wie kommt es, daß sich diese Kirche angemaßt hat, zu excommuniciren einerseits und seligzusprechen andererseits? Wie kommt es, daß die Kirche mit Feuer und Schwert gegen Andersglaubende gewüthet hat? Man denke an die unglücklichen Albigenser, die Juden, die Opfer der Inquisition, Huß 2c. Wenn der hochwürdige Herr Verfasser die Behauptung, die römische Kirche verdamme nur die Irrthümer, nicht die Irrenden, so unbedingt ausspricht, so scheint ihm auch nicht bekannt zu sein, daß die berüchtigte Nachtmahlsbulle des römischen Bischofs und „Nachfolgers Petri" Paul einen integrirenden Theil des Breslauer Diocesanrituals (1794 auf Befehl des Weihbischofs und apostolischen Vicars Anton Ferdinand von Rothkirch,,ad normam ecclesiae universalis" und ,,ad usum Romanum accomodatum" von neuem gedruckt) ausmache. Diese Bulle enthält fast nur Verwünschungen und zwar im Namen Gottes, so z. B. gleich am Anfange:,,nos (Paulus episcopus Romanus) igitur, quibus nihil optabilius est, quam fidei inviolatam integritatem, publicam pacem (welche Ironie!), et justitiam Deo auctore tueri, vetustum et solemnem hunc morem sequentes excommunicamus et anathematizamus ex parte Dei Omnipotentis, Patris, et Filii, et Spiritus Sancti, auctoritate quoque Beatorum Apostolorum Petri et Pauli, ac Nostra (ift wohl die Hauptsache), quoscunque Hussitas, Wiclephistas, Lutheranos, Zwinglianos, Calvinistas, Hugonottos, Anabaptistas, Trinitarios, et a Christiana fide Apo

statas, ac omnes et singulos alios Haereticos, quocunque nomine nuncupentur, et cujuscunque Sectae existant, et eis credentes, ipsorumque receptatores, fautores, et generaliter quoslibet illorum defensores, ac eorundem libros haeresim continentes, vel de religione tractantes, sine auctoritate nostra et sedis Apostolicae scienter legentes, aut tenentes, imprimentes, seu quomodolibet defendentes ex quavis causa publice vel occulte quovis ingenio, vel colore: nec non Schismaticos, et eos, qui se a nostra, et Romani Pontificis pro tempore existentis obedientia pertinaciter subtrahunt, vel recedunt."

Wenn Angesichts dieser für die breslauer Diocese, also wohl auch für deren Bischof, verpflichtenden Bulle Herr von Diepenbrock noch im Stande ist, seine obenerwähnte Behauptung, daß die römische Kirche, und namentlich deren Oberhaupt, die Personen der Keher nicht, sondern nur deren Irrthümer verdamme, mit gutem Gewissen zu wiederholen, so wollen wir auf alle die unzähligen historischen Beweise, daß jenes wirklich geschehen sei, mit Vergnügen verzichten. Wir erlauben uns indessen, unbeschadet der menschenfreundlichen Absich= ten des hochwürdigen Ausstellers des Hirtenbriefes, anzuführen, daß das Concil. Carth. IV. im Jahre 389 sogleich in seinem ersten, allge= mein recipirten, jeht noch gültigen, Canon festseßte, daß derjenige, welcher zum Bischof ordinirt werden folle (qui episcopus ordinandus est), zuvor geprüft werde (antea examinetur), ob er auch der Meinung sei, daß außerhalb der katholischen Kirche Keiner gerettet werde (si extra ecclesiam catholicam nullus salvetur). Erst nachdem er hierüber genügende Auskunft ertheilt, kann er die Weihe empfangen.

Wenn Irrthum des Menschen natürliches Erbtheil" ist, wie will die Kirche wissen, wenn der Mensch aus „bösem Willen“ etwas Falsches glaubt? Das Glauben aus dem Willen ist überhaupt eine Unmöglichkeit. Wenn wir noch so sehr glauben wollten, die römische Kirche sei die allein wahre, wir vermöchten es troß aller Anstrengung unserer Kräfte doch nicht. Wir glauben dagegen gern, daß es dem hochwürdigen Verfasser des Hirtenbriefes sehr schwer geworden sei, die starren Dogmen der römischen Kirche auf seine Stellung anzuwenden, und ver zeihen es ihm daher von ganzem Herzen, daß er in probabilistische Irrthümer gefallen ist. Sollte der hochwürdige Herr Fürstbischof glauben, daß wir ihm hierbei Unrecht thun, so könnte er sich das größte Verdienst um die Welt erwerben, wenn er aus den Actis Tridentinis und durch eine Bulle des gegenwärtigen Inhabers des,,Stuhles Petri" der Welt bewiese, daß auch Andersglaubende nach römischer Lehre selig werden und Gott gefallen können.

Wenn nun auch der Hirtenbrief der großen Schaar der „Gläubigen“, denen er doch auch nach seiner Ueberschrift gewidmet ist, unverständlich bleiben dürfte, so haben wir doch so viel gesehen, daß Herr v. Diepen= brock es mit den ultramontanen römischen Priestern eben so gut als mit

dem Volke durch seinen Hirtenbrief verdorben hat. Wenn jene gehofft haben, der neue Bischof werde seine ganze vermeinte Gewalt gegen die Sectirer und Protestanten wenden, so müssen sie sich getäuscht finden; wenn manche aus dem Volke träumten, Herr v. Diepenbrock werde die Idee eines deutschen Bischofs verwirklichen, so sehen sie ihre Hoffnun= gen vereitelt, denn der neue Bischof will ein römischer sein. Ob Herr v. Diepenbrock mit sich selbst im Zwiespalt sei, oder nur nach römischer Manier lavire, weil der Wind ungünstig, und das Schiff zu zerschellen droht wer kann es entscheiden? Wir gehören nicht zu seinen Vertrauten. Gut ist's aber für die Sache des reformirenden Christkatholicismus, daß Herr v. Diepenbrock gerade so und nicht anders aufgetreten ist, indem die Christkatholiken dadurch Zeit und Raum gewinnen, sich frei zu entfalten, und jene innere Festigkeit zu erlangen, die ihnen für einen künftigen Kampf der Geister durchaus Noth thut. Damit der Christkatholicismus siege, muß die römische Kirche bleiben, was und wie sie ist; Reformen in derselben könnten nur auf Kosten der Christkatholiken geschehen. Und wenn sich jezt selbst ein Bischof für die Christkatholiken erklärte, könnten diese ihn brauchen? Doch nur als Mann und Geistlichen, nicht aber als Bischof, deffen die Volkskirche nicht bedarf. Darum möge es hierbei zum Heile der guten Sache so bleiben, wie es ist, und ein Jeder sein Geschick erfüllen.

Behnsch.

Sendschreiben

der Gemeinde zu Elberfeld an alle christlich-apostolisch-katholische und deutsch-katholische Gemeinden.

Geliebte Glaubensbrüder in Christo! Ja, so reden wir Euch mit innigster Herzlichkeit an, auch nach dem jüngsten Sendschreiben Czerski's an die christlich-apostolisch-katholischen Gemeinden, wenn wir auch mit ihm vor aller Welt bekennen: „Jesus Christus ist Gott!" und so reden wir Euch an, auch nach dem lehten Sendschreiben der Dresdener und Leipziger Gemeinden, in dem sie sagen:,,Christus ist der Gottgesandte." Denn wir wollen in der Liebe bleiben und Alles meiden, was uns aus diesem Reiche Gottes hinaus zu Ausschließungen, Absonderungen und Verdammungen bringen könnte. Die allen christ- und deutsch-katholi= schen Gemeinden gemeinschaftliche Grundlage ihres christlichen Glau= bens, die heilige Schrift und die von dem Leipziger Concil aufgestellte freie Kirchenverfassung, sind uns Gemeinschaftliches genug, um darunter, wie unter dem Himmelszelte, mit jedem Christen und jeder christlichen Gemeinde, Jedes für sich und wir für uns, das Gebäude des eigenen Glaubens nach Ueberzeugung aufzubauen. Lehteres hatten wir auch auf dem Leipziger Concil protocollarisch zu der Bedingung gemacht und zugestanden erhalten, unter welcher wir einig und allein die allge=

meinen Concils-Bestimmungen annehmen würden. Insbesondere aber war es der vom Concil zuerkannte Vorbehalt:,,,,daß es jeder Gemeinde und namentlich der Elberfelder Gemeinde freigegeben sein solle, das allgemeine Symbolum in Artikel 2 der Leipziger Bestimmungen durch das eigene Glaubensbekenntniß der Gemeinde positiver zu bestimmen und auch die übrigen Artikel (1--14) darnach zu erweitern."" Wie wir von diesem Vorbehalt am 27. April d. J. Gebrauch gemacht und unser Glaubensbekenntniß den Artikeln (1—14) der allgemeinen Leipziger Bestimmungen subsumirt und lehtere damit angenommen haben, könnt Ihr aus den beigelegten,,Bestimmungen über die Glaubenslehren der deutsch-katholischen Gemeinde zu Elberfeld v. 27. April 1845" ersehen; wir fügen diesen aber noch die Bemerkung bei:,,,,daß wir die übrigen Artikel der Leipziger Concils-Bestimmungen von Artik. 15 bis Art. 53 unbedingt angenommen haben, und die in Artik. 1 und Art. 9 aufgestellte Toleranz in Betreff der subjectiven Ueberzeugung, so wie die vom Leipziger Concil aufgestellte freie Kirchenverfassung stets aufrecht erhalten und jeder einseitigen Bestrebung, einseitigen Handlung und jedem Schisma kräftigst entgegenwirken werden."" Möge diese unsere Zuschrift an Euch, geliebte Brüder, alle die Gemüther in den Schwestergemeinden beruhigen, welche sich wegen einer durch gegenseitiges Ausschließen angedrohten Trennung geängstigt haben! - Möge es Euch alle erkräftigen in dem Vorsage: jedes Streben nach christlicher Wahrheit anzuerkennen, und alle daraus hervorgehenden Richtungen in der höchsten Förderung des Christenthums, in der unbedingten christlichen Liebe, wieder zu einigen. Dazu gebe uns Gott seinen Seegen, durch seinen Sohn Jesum Christum und den heiligen Geist.

Elberfeld, am 31. Juli 1845.

Im Namen der deutsch-katholischen Gemeinde, der Vorstand:
Körner. Robert Hockelmann. Hegerfeld. Pleimes.
Dr. E. Hockelmann. Weidtmann.

Die Gründung der christkatholischen Gemeinde
zu Hirschberg.

Wie sehr die Sache selbst von Anfang an hier Anklang fand, so ge= hörte Hirschberg doch nicht zu den ersten Dertern der Proving, in der sich eine von Rom unabhängige Gemeinde bildete. Wie sie entstanden, will ich hier in gedrängter Kürze mittheilen. Ich werde dabei im Wesentlichen der kleinen Denkschrift folgen, welche hier unter dem Titel: „die katholische Kirchenreform in Hirschberg" erschienen und in Commission bei H. Lucas zu haben ist. Es wird gewiß den spåtern Nachkommen lieb sein, zu wissen, wie es dabei hergegangen und wer bei der Gründung vorzüglich thätig gewesen ist. Dies ist von einem frei

Für chriftkatholisches Leben. Erster Band.

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