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christ-katholischen Gemeinde getreten. Gottesdienst zu Reichenbach im Freien während eines starken Regens durch Vogtherr. - 13. Pfarrer Nitschke in Auras legt sein Amt nieder und hat einen Ruf nach Mageburg angenommen. Gottesdienst in Danzig auf dem Kirchhofe durch Ronge. Lorstandsmitglied Körner von Elberfeld constituirt eine Gemeinde zu Meurs. Würmle hålt Gottesdienst zu Stuttgart in der reformirten Kirche. Abendmahl. Der Kandidat des evangelischen Predigtamtes Heinrich Loose tritt zur Gemeinde über. Dr. Scholtissek constituirt eine Gemeinde zu Cofel. Keilmann predigt in Offenbach. Eichhorn wird in Potsdam zum Prediger gewählt. Gottesdienst in Waldenburg durch Vogtherr auf dem Schneckenberge. Gottesdienst zu Tarnowiß im Karlsgarten. Wieczorek wird seinen Wohnsih in Tarnowig nehmen. 14. Die Gemeinde zu Freistadt hat vasa sacra erhalten. Gottesdienst zu Schweidnih in der dazu besonders genehmigten Garnisonkirche durch Vogtherr. Gottesdienst zu Marienburg durch Ronge; da es zu regnen beginnt, führen die Stadtbehörden die christ-katholische Gemeinde vom Kirchhofe in die Kirche. Gerichtsrath Göppert constituirt eine Gemeinde zu Guhrau. 15. Die dresdener und leipziger Gemeinden erlassen ein von Robert Blum gearbeitetes Sendschreiben in Betreff Czerski's an alle Gemeinden des Vaterlandes. — Lhotsky, Vorstand der Gemeinde zu London, will sich von Ezerski ordiniren lassen. Gottesdienst zu lassen. Löwenberg in der Begräbnißkirche durch Bäethig. 16. Mauritius Müller constituirt die Gemeinde zu Stettin auf das apostolische Glaubensbekenntniß. Dr. Hast, Herausgeber der römischen Monatsschrift,,Petrus und Paulus" fordert die Häupter der protestantischen Lichtfreunde sowie die der Christ- Katholiken zu einer in Frankfurt a. M. abzuhaltenden Disputation über 135 Säge auf.-Gottesdienst zu Graudenz durch Ronge wegen Regenwetter in der evangelischen Kirche. Regungen in Genf. — 17. Die Vosfische Zeitung enthält eine authentische Erklärung Czerski's gegen den Unglauben. Gottesdienst zu Marienwerder im Logengarten durch Ronge. 18. Gerichtsrath Göppert constituirt eine Gemeinde in Auras. Szatkowicz geht nach Sodow in Oberschlesien. tesdienst zu Lähn vor der Kirche. Die Communicanten knieen auf die Treppenstufen an der Kirchthür. Durch eine OberpräsidialVerfügung wird den Christ-Katholiken zu Liegniß der Gottesdienst in einer evangelischen Kirche gestattet, sofern ihr jeßiges AndachtsLokal zu klein sei. 19. Gottesdienst zu Hirschberg durch Baethig auf dem Kirchhofe nahe am Teiche. Der Pastor Peiper verweigert dem evangelischen Kirchen-Collegium die Schlüssel zur evangelischen Kirche. Candidat Die Gemeinde zu Jauer constituirt sich. Jungnickel leitet den Gottesdienst zu Schweidniş. - 20. Ruprecht wird von Eichhorn unter Assistenz des Candidaten Jungnickel

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als Prediger der Gemeinde zu Striegau eingeführt. Dr. Pribil und die Protest-Katholiken in Berlin veröffentlichen ihr Glaubensbekenntniß, welches das sogenannte apostolische ist. Zu Nimptsch constituirt sich eine Gemeinde. Baethig hält in der Begräbnißkirche zu Bunzlau Gottesdienst. Die königsberger Gemeinde ladet die in Ost- und Westpreußen, so wie in Posen zerstreut liegenden Ge= meinden zu einer Synode auf den 19. August nach Marienwerder. -Kerbler wird in Frankfurt a. M. zum Prediger gewählt. — Vorstandsmitglied George zu Landeshut constituirt zu Friedland an der böhmischen Grenze eine Gemeinde. Zu Altenberg, einem ehemaligen Eisterzienser - Kloster im Bergischen, constituirt sich eine Gemeinde. 21. Czerski constituirt in Posen eine christ-katholische Gemeinde. Gottesdienst in Bromberg durch Ronge. - In Hirschberg will man auf Versehung des evangelischen Predigers Peiper antragen, da dessen Amtsthätigkeit von nun an mit Unannehmlichkeiten verbunden sein dürfte. Der Bürgermeister Hertrumpf tritt zur Gemeinde über und sichert ihr einen jährlichen Beitrag von 100 Thalern zu; auch die Commune bewilligt derselben einen jährlichen Beitrag von 100 Thalern. 3u Striegau wird eine christ-katholische Schule eröffnet. Die von christ-katholi= schen Predigern vollzogenen Taufen werden in Dresden staatlich anerkannt, weil sie den,,wesentlich christlichen Erfordernissen genůgen, müssen aber in die evangelischen Kirchenbücher eingetragen wer22. In Landeshut kommt eine königliche Kabinetsordre d. d. 8. Juli an, welche den Christ-Katholiken unter gewissen Modificationen den Mitgebrauch evangelischer Kirchen gestattet. Namentlich müssen Patron, Kirchenvorstand und Geistlichkeit in das Ueberlassen der Kirche willigen. Die Gemeinden zu Wörrstadt, Alzey und Ereuznach haben den ehemaligen römischen Dechanten Winter zu Alzey zu ihrem Geistlichen erwählt. 24. Czerski hält in der Johannis-Kirche zu Lissa den ersten Gottesdienst. Brauner predigt in Dresden. Der Vorstand der reformirten Kirche verweigert sie den Christ-Katholiken gegen den Willen der Gemeinde. 25. Thei ner schließt sich der breslauer Gemeinde an. Vogtherr leitet den zweiten Gottesdienst der Gemeinde zu Glausche in der evangelischen Kirche im Beisein von neun evangelischen Geistlichen. Um 121 Uhr, also post festum, kam ein expresser Bote aus Breslau mit dem Befehle, die Kirche nicht zu bewilligen. Czerski predigt zu Rawicz im Rathhaussaal. Vicar Schmitt aus Gabsheim ist der Gemeinde zu Wörrstadt beigetreten. 26. Stadtrichter Matthåi auf Kleppelsdorf hat der christ-katholischen Gemeinde zu Lahn einen Betsaal eingeräumt. Die Gemeinde zu Jauer wählt ihren Vorstand. Die Kabinetsordre vom 8. Juli über den Mitgebrauch evangelischer Kirchen erscheint in den berliner Zeitungen. - Hoffe richter weiht den von der Commune bewilligten christ-katholischen

den.

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Erste

Kirchhof zu Breslau ein; zugleich das erste Begräbniß. Versammlung zu Heidelberg. Erste Versammlung zu Hagen. -In Stuttgart werden Verabredungen zu einer Synode der westund süddeutschen christkatholischen Gemeinden auf den 15. September getroffen. Der fanatisirte Pöbel zu Posen macht Excesse während Czerski's Anwesenheit. In Meve constituirt sich eine Gemeinde. 29. Ronge ordinirt zu Berlin den von Potsdam berufenen Prediger Arnsdorf. Außer ihm legen Prediger Brauner und Vorstandsmitglied Fleischinger die Hände auf. Theiner verlegt seinen. Wohnort nach Breslau. Czerski predigt in Posen, während der römische Erzbischof eine große Procession, zu der viel Volk einberufen worden war, abhält und, um der Sache einen nationalen Anstrich zu geben, die Gebeine zweier alter Könige von Polen umhertragen läßt. Nach der Procession verübt hoher und niederer Pöbel arge Excesse. Czerski entkommt den Hånden desselben. Ronge in Leipzig; die Ausübung kirchlicher Handlungen wird ihm bei 50 Thaler Strafe und,,nach Befinden strengerer Uhndung" untersagt. Die posener Gemeindewählt ihren Voestand. 31. Ronge predigt in Chemnit in der vom Magistrate aus ,,polizeilichen Rücksichten" gewähr= ten Kirche. In Marburg constituirt sich eine Gemeinde. Die elberfelder Gemeinde erläßt ein Sendschreiben, um das Czerskische Schisma zu verhindern.

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Christkatholische Theologen und Prediger.

Fortsetzung.

Bis zum 15. August:

Post. Winter. Mayer. Schmitt. Arnsdorf. Bauer. Kaulfuß. Schliebs. Gesammtzahl 41, von denen 14 früher Protestanten waren.

Synode der schlesischen Gemeinden.

(Abgehalten am 15. und 16. August zu Breslau.)

Präsident:

Professor Dr. Regenbrecht, Vorsteher der breslauer Gemeinde.

Secretaire:

Dr. Steiner. Reg.-Ref. Schmidt. Vorstandsmitglieder der breslauer Gemeinde.

Redactions-Commission:

Regenbrecht. Steiner. Schmidt. Kreis- und Stadtgerichtsrath Göppert, Vorsteher der wohlauer Gemeinde. Stadtrichter Zenker, Vorsteher der friedeberger Gemeinde.

Vertretene Gemeinden und deren Deputirte:

1. Auras (Kr.- und Stadtger, R. Göppert). 2. Breslau (Präfið. Professor Dr. Nees v. Esenbeck), 3. Bunzlau (Justizcommis. Mins

berg). 4. Brieg (Apotheker Sperr). 5. Cosel (Hüttenfactor Mahly). 6. Friedeberg a. Q. (Stadtrichter Zenker). 7. Freistadt (Ritter= Gutsbesizer Leitgebel auf Gandau). 8. Freiburg (Fabrik. Maske). 9. Festenberg (Rittergutsbesißer Engelmann). 10. Friedland (Gastwirth Schubert aus Landeshut). 11. Görlig (Land- und Stadtger.Canzlei-Director Dittrich). 12. Glogau (Postsekr. Goerky). 13. Goldberg (Bürgermeister Michael). 14. Grünberg (Reg.-Ref. Breuer). 15. Glausche (Rittergutbesißer Sabarth). 16. Guhrau (Kr.- und Stadtger.-R. Göppert). 17. Hirschberg (Bürgermeister Hertrumpf). 18. Jauer (Kfm. Müller). 19. Köben (Kfm. Thies aus Lüben). 20. Lahn (Univers.-Bibl.-Sekr. Müller). 21. Liegnis (Kfm. Leitgebel). 22. Landeshut (Diåtarius George). 23. Löwenberg (Stadtrichter Zenker). 24. Lauban (Justiz-Comm. Bulla). 25. Lůben (Justizverweser Kretschi). 26. Malapane (Maschinist Hannig). 27. Neufalz (Lieutenant v. Langendorff). 28. Neumarkt (Postsekr. Müller). 29. Neisse (Lieutenant Baron v. Reißwis). 30. Nimptsch (Kfm. Hubert). 31. Reichenbach (Kfm. Winter). 32. Striegau (Rendant Reichhelm). 33. Schweidnih (Justitiarius Pohl). 34. Schlawenezi (Oberamtmann Tillgner). 35. Steinau (Fabrikant Golz). 36. Tarnowiß (Obersteiger Kapuscinski). 37. Waldenburg (Markscheider Segnik). 38. Wohla u (Kr.- und Stadtger.-R. Göppert). (Aus Glah, Pleß, Seidenberg, Sodew, Trebniß war Niemand erschienen). Auswärtige Gemeinde: Berlin (Apotheker Nentwig).

Anwesende Prediger:

1. Dr. A. Theiner. 2. Ronge. 3. Hofferichter. 4. Vogtherr. 5. Eichhorn. Sämmtlich aus Breslau. 6. Ruprecht aus Striegau. 7. Jungnickel aus Schweidnig. 8. Baethig aus Glogau. 9. Woinarski aus Malapane. 10. Wieczorek aus Tarnowik. 11. Szatkowicz aus Sodow. Anwesende Candidaten:

1. Vorwerk. 2. Zimmer. 3. Kaulfuß. 4. Schliebs. Sämmtlich aus Breslau.

Ein wichtiger Schritt weiter in der Entwickelung des christ-katholi= schen Lebens und zur Gestaltung des bereits vorhandenen ist unstreitig die am 15. u. 16. Aug. in der hiesigen Armenhauskirche abgehaltene erste große Provinzialsynode der schlesischen Gemeinden. So wie in ganz Deutschland Breslau die erste Stadt gewesen ist, in welcher sich eine Gemeinde frei und selbstthätig durch Aufstellung von Glaubenssågen und Entwerfung einer Verfassung gebildet hat, welche dadurch eine höhere und allgemeinere Wichtigkeit erlangt haben, daß sie fast unverändert von den zu Leipzig versammelten Deputirten einer großen Anzahl christ-katholischer Gemeinden Deutschlands und nach diesen von beinahe allen schon entstandenen oder neu entstehenden Gemeinden angenommen worden sind so sind es auch diesmal wieder die schlesischen Gemeinden, Breslau an ihrer Spike, welche sich zuerst durch eine eini

gende Verfassung frei und selbstthätig zu einem organischen Ganzen verbunden haben. Es ist dies die erste große und lebenskraftige Provinz des christ-katholischen Deutschlands, hineingeschoben zwischen Polen und Böhmen, Mähren und Gallizien berührend, und also schon hinüber langend über die Marken der deutschen Sprache. Bald werden und müssen sich in Preußen, der Mark, Sachsen und am Rhein um die größten Gemeinden ähnliche Kreise zu christ-katholischen Provinzen schließen, deren dereinstiger und nicht zu ferner Zusammentritt zu einem allgemeinen Concile herrliche Resultate verspricht.

Zu der am 15. früh um 9. Uhr beginnenden und durch vier Sißungen (15. von 9—1 und 4—7 Uhr; 16. von 9—1 und 3–7 Uhr) dauernden Synode hatten sich die Bevollmächtigten von 38 schlesischen und oberlausitischen Gemeinden eingefunden, ja das fernere Berlin hatte es für nöthig erachtet, sie durch einen Deputirten aus seiner Mitte zu beschicken; außerdem waren sämmtliche christ-katholische Prediger und Candidaten der schlesischen Gemeinden zugegen. Im Uebrigen war die Synode insofern eine öffentliche, als der Zutritt auch Anderen freistand und sich unter den Zuhörern sogar mehrere Frauen zeigten. Die gute Sache scheut das Licht der Oeffentlichkeit nie. Ein passendes Lied berei= tete die Gemüther auf die ernste Berathung vor, worauf Herr Prediger Dr. Theiner einige einleitende, mit einem Gebete schließende Worte über den Zweck der Synode und die Pflichten der Abgesandten sprach. Herr Professor Dr. Regenbrecht, als provisorischer Präsident, erklärte sodann die Synode für eröffnet und gab eine Uebersicht der zu berathenden Gegenstände. Man schritt nunmehr zur Wahl eines Vorsigenden in der Person des bereits genannten Herrn Professor Dr. Regenbrecht und zweier Schriftwarte oder Sekretaire in den Personen der Herren Dr. Steiner und Reg. Ref. Schmidt; behufs der Redaction und Herausgabe der Synodalverhandlungen und Beschlüsse traten später noch die Herren Land- und Stadtgerichtsrath Göppert und Stadtrichter Zenker hinzu. Der Vorsißende ging davon aus, daß zunächst eine Revision der vorhandenen Bestimmungen, der breslauer 24 Artikel und der leipziger Beschlüsse, vorgenommen werden müsse; demgemäß waren die Bestimmungen über die Glaubenslehre in einen geordneten Zusammenhang gebracht und mit den in der weiteren Entwickelung des religiösen Bewußtseins begründeten Zusäßen versehen. Die Synode entschied sich aber dafür, daß Bestimmungen über die Glaubenslehre einem allgemeinen Concile überlassen bleiben müssen. Hierauf folgte die Besprechung und Beschlußnahme der Bestimmungen über die Liturgie; die Verschmelzung der bisherigen Breslauer mit der von Herrn Dr. Theiner ausgearbeiteten wurde bis zum Ende der Synode vertagt. Die Synode wandte sich nun zu ihrem Hauptgegenstande, nåmlich zu der Berathung über die Gemeinde-Verfassung, die Aeltesten-Versammlung und den Vorstand, sette eine besondere Commission, aus den Herren Minsberg, Zenker, Göppert und Ronge bestehend, zur Bearbeitung der Kreis

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