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synodalverhältnisse ein und löste dann, ihre Berathung am nächsten Morgen wieder aufnehmend, ihre auf die Verfassung bezügliche Aufgabe. Die Resultate der Berathung in dieser Hinsicht sind folgende: das Fundament der ganzen Verfassung ist die selbstständige Ge= meinde. Die Verbindung zu einem größeren Ganzen wird her gestellt durch Kreis- und Provinzialsynoden, die ihre Spike in einer künftigen Landessynode und dem allgemeinen Concile finden. Jede Gemeinde wählt alljährlich am Pfingstfeste Uelteste, diese wählen den Vorstand. Bestimmt wurde hierbei, daß das Collegium der Weltesten nie weniger als zehn, und nie mehr als fünfzig Mitglieder habe, und der Vorstand entweder aus 3 oder aus 5 Personen (dem Vorsißenden, Schriftwart, Schahmeister und zwei Stellvertretern) bestehe. Stimmfähig sind alle selbstständigen Mitglieder der Gemeinde; dazu gehören auch Wittwen und Jungfrauen, insofern sie selbstständig sind, und Ehefrauen, deren Männer nicht zur Gemeinde gehören. Die Gemeindeåltesten berathen wenigstens wöchentlich einmal an einem be= stimmten Tage unter Leitung des Vorstandes, welcher auch die Versammlungen beruft. Nur wenn die Majoritåt der Aeltesten einer Gemeinde über die Nothwendigkeit einer besondern Versammlung einig ist, kann der Vorstand zur Einberufung derselben genöthigt werden. Es steht übrigens jedem Gemeindegliede frei, die Weltesten- und jedem Ael= testen die Vorstands - Versammlungen zu besuchen, so weit der Raum dies gestattet.

Ueber das Verhältniß der Geistlichen zur Gemeinde stellte die Synode auf, daß die Geistlichen keinen besondern Stand bilden, sondern in der Gemeinde als Gemeindeglieder stehen; sie sind Beisiger des Vorstandes mit berathender, aber nicht entscheidender Stimme, haben aber in den Versammlungen der Aeltesten völliges Stimmrecht. Sie führen den Titel Prediger mit Weglassung aller sonstigen Titulaturen; auch findet unter ihnen nicht die geringste Rangordnung statt, denn sie haben sämmtlich gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Was ihre Ordination betrifft, so hat die Synode den Grundsah festzuhalten beschlossen: ohne Amt keine Ordination. Ordiniren kann jeder Geistliche, und können die Gemeiden behufs der Ordination ihres Predigers sich diejenigen Geistlichen erbitten, von denen sie den ihrigen ordinirt wünschen. Candidaten, welche Theologen sein müssen, haben sich bei dem Vorstande der Provinzialhauptstadt zu melden; dieser prüft ihre Zeugnisse,, moralische und intellectuelle Befähigung und empfiehlt sie denjenigen Gemeinden, welche Prediger bedürfen und unterhalten können.

Die Kreissynoden bestehen aus den Abgesandten von drei bis sieben Gemeinden nach geographischer Lage. Geistlichen steht die Theilnahme frei, doch haben sie kein Stimmrecht, können auch nicht als Abgesandte der Gemeinden auf der Synode erscheinen. Die Kreissynode wählt aus ihrer Mitte einen aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand, der seine Stellung ein Jahr lang behält und in dringenden Fållen befugt ist,

vorläufige Anordnungen bis zum Zusammentritt der Kreisfynode zu treffen. Die Provinzialsynoden bestehen aus Deputirten der Weltesten der einzelnen Gemeinden, welche je nach ihrer Größe bis 2000 Seelen einen Deputirten, über 2000 Seelen zwei Deputirte, über 4000 Seelen drei Deputirte senden. Mehr Deputirte kann keine Gemeinde senden. Obwohl Geistliche auch hier nicht als Beauftragte der Gemeinden erscheinen dürfen, so wählen doch sämmtliche Gemeinden durch ihre Repräsentanten auf 10 Deputirte einen ihnen beliebigen Geistlichen, so daß also auf den Provinzialsynoden jeder elfte Deputirte ein Geistlicher mit eigenem Stimmrechte ist. Die Provinzialsynode wird von dem Vorstande der Gemeinde der Hauptstadt berufen; dann wählt sie aus der Zahl der stimmberechtigten Deputirten einen Vorsißenden und außer diesen zwei Sekretaire oder Schriftwarte, welche nicht stimmberechtigt zu sein brauchen. Die Geschäftsordnung für die Verhandlungen wird von der Synode selbst festgestellt.

Hierauf wurde die Liturgie von Herrn Dr. Theiner verlesen; es ist die frühere Breslauer, verschmolzen mit Gebeten und Uebergången aus der von Herrn Dr. Theiner ausgearbeiteten Meßfeier. Alle Gemeinden haben sie angenommen, und wird sie demnächst mit einer Vorrede des Herrn Prediger Dr. Theiner im Drucke erscheinen. Bemerkt möge hier vorläufig werden, daß, wenn keine Communion stattfindet, an die Stelle derselben ein Gebet tritt, welches das Abendmahl geistig vergegenwär tigt. Die Tauf-, Trau- und Begräbnißformulare werden nächstens auch durch den Druck veröffentlicht werden.

Nachdem noch kurz vor Schluß der Synode die Nachricht eingelaufen war, daß das Oberpräsidium und Consistorium in Uebereinstimmung mit dem Magistrat, als Patronatsbehörde, und dem Kirchenvorstande der hiesigen Bernhardinerkirche diese der christkatholischen Gemeinde zur Abhaltung des Gottesdienstes am 17. Aug. bewilligt habe, wurde die Sy= node von dem Vorsißenden für beendigt erklärt und den Versammelten für die bewiesene Liebe unter einander und zur Sache, so wie für den bei den Berathungen an den Tag gelegten großen Eifer gedankt. Der Deputirte der breslauer Gemeinde, Herr Präsident Professor Dr. Nees v. Esenbeck, dankte hierauf im Namen der Synode dem Vorsißenden für die gemessene und geschickte Leitung der Versammlung und die vielfache, aufopfernde Mühe, welcher derselbe sich im Interesse und zur Förderung der heiligen Sache so bereitwillig unterzogen. Herr Prediger Dr. Theiner sprach das Schlußgebet.

Am Abend des 16. hatten sich sämmtliche Deputirte, viele Gemeindeglieder und einige Freunde der chriskkatholischen Sache, um sich auch persönlich näher kennen zu lernen, zu einem Abschiedsmahle vereinigt, bei dem manch' heiteres, aber auch manch' ernstes Wort gesprochen wurde.

Behnsch.

Verbreitung des Christkatholicismus in Irland.

So wie in Frankreich Laverdet nnd seine Freunde eine von Rom unabhängige katholische Kirche predigen und, unermüdlich in der Verkündigung einer reinen Lehre, ihre Heerden weiden, so hat sich im verflossenen Jahre auch in Irland die Hand des Herrn gegen Rom ge= wendet. Am 22. April trat John Burke, Pfarrer von Liscannor und pro temp. Generalvikar der Diocese Kilfenora, aus der römischen Kirche. Am 5. Mai folgte ihm Solomon Frost, Curatus von Dromcolloher in der Diocese Limerik. Um 9. Juni J. O'Brien, Curatus von Cloughjordan in der Diocese Killaloe. Am 11. August Denis Leyne Brasbie, Curatus von Kilmacheader in der Diocese Ardfert. Am 20. Oct. George M'Namara, Euratus. von Kilcommon in der Diocese Killala. Zur Unterstüßung dieser Priester und zur Ausbreitung einer gereinigten katholischen Lehre ist am 5. Mai 1844 unter dem Schuße des Grafen von Roden, des Grafen von Erne, des Lords Castlemaine, des Lords George Hill, des Barons Sir Gerald G. Aylmer, der Parlamentsmitglieder Baron Sir E. Hayes, Major W. Beresford, Ritter W. B. Ferrand, Oberst Bruen, Ritter John Hardy, eine Gesellschaft zum Schuße der Priester (Priests' Protection Society) gebildet, welche am 5. Mai 1845 schon über 4000 Thlr. Kapital zu verfügen hatte und sich die Ausbreitung der gereinigten Lehre durch Wort, Schrift und That eifrigst angelegen sein läßt. Daß die im Jahre 1844 aus der römischen Kirche geschiedenen Geistlichen die eifrigsten Apostel troß Verfolgung und Lebensgefahr geworden sind, darf wohl kaum versichert werden. Sie predigen,,die heilige apostolische Kirche von Irland" (so William J. Burke), oder,,die alte irlåndische katholische Kirche" (fo D. L. Brasbie), und haben sich in diesen Tagen auch mit unserem Johannes Ronge, den sie hoch verehren, in Verbindung gefeßt, und den ersten Jahresbericht, so wie einige ge= haltene Vorträge und erlassene Sendschreiben an ihre früheren Kirchkinder nach Deutschland gesendet. Aus dem Briefe des Committee's vom 11. August an Johannes Ronge mögen folgende Worte hier einen Plak finden: Wir ergreifen diese Gelegenheit, durch Sie (Ronge) unsern wärmsten Glückwunsch allen Mitgliedern der neuen Kirche zu sagen, die sich jest unter dem Namen der ,,deutschkatholischen Kirche" gebildet hat, und sich nicht mehr unter der Last der drückenden aber leidenden Knechtschaft Roms befindet; und wir beten, daß die Gegenwart dessen, welcher den Geist Luthers für göttliche Wahrheit empfänglich machte und ihm den Muth zu seinem großen Werke einflößte, diesen sowohl jenen als Ihnen verleihen möge, daß durch deren und Ihre Hilfe das Reich unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi zunehme, und daß eure geistigen Kinder Ursache haben mögen, euch in das Ohr zu sagen: ,,der Plag ist zu eng für mich, gebt mir Raum, damit ich wohnen könne!"

H

Möge der Geist der Wahrheit, welcher der Geist Christi ist, dessen Sendung uns verheißen, diese wackeren irländischen christkatholischen Brüder ferner leiten und führen, damit sie einem rauhen aber edlem Volke, welches noch völlig in geistiger Nacht lebt, die Leuchte des Christenthums, welches zugleich das wahre Menschenthum ist, aufstecken.

Tarnowih.

Die Gemeinde zu Tarnowiß hat an ihre Freunde und Wohlthäter, unter denen die Herren Richter, Justiziarius in Tarnowik, Regehly, Hütten-Inspektor in Friedenshütte, Nottebohm, Maschinenmeister in Zabrze, Tamme, Kanzlei-Inspekter in Koschentin, Kannewischer, Zimmermeister in Beuthen, Scholz, Justiziarius in Gleiwiß, Friedrich, Schichtmeister in Hohenlohehütte sich besonders um die Gemeinde verdient gemacht haben, folgendes Dankschreiben erlassen:

Geliebte Brüder im Herrn!

Indem wir Euch, geliebte Brüder, für die uns bereits zu Theil ge= wordene und für die Zukunft zugesagten Unterstüßungen, in unserm und im Namen der christkatholischen Gemeinde, den eben so ergebenen als innigen Dank sagen, richten wir an Euch die Bitte,

uns auch fürder in dem Kampfe,,für Licht und Wahrheit“ beizustehen und den schönen Sieg der Geister erringen zu helfen, wornach die Menschheit seit Achtzehn Hundert Jahren gestrebt,

damit endlich die Schranken fallen, welche die Menschen feindlich von einander trennen und die Zeit herannahe, wo wir Alle insgesammt uns brüderlich die Hände reichen, und Christi Worte in Erfüllung gehen: Es wird ein Hirt und eine Heerde sein."

Zugleich aber auch versichern wir Euch unserer innigsten Liebe, in welcher wir verbleiben Eure wahren christlichen Brüder

Tarnowis, den 7. Juli 1845.

Der Vorstand der christkatholischen Gemeinde (gez.) Kapusćinsky.

Widerrufsformel,

welche dem Prediger Licht, ehemaligen römischen Pfarrer zu Leiwen, Diöcese Trier, von dem bischöflichen General-Vicariat zu Trier am 8. Februar 1845 zur Unterschrift vorgelegt worden ist.

Da ich mich davon überzeugt habe, daß die in der Broschüre: „Katholische Stimmen gegen die Triersche Ausstellung im Jahr 1844" in dem von mir verfaßten ersten Theile, überschrieben: Schreiben des katholischen Pfarrers *** zu ***** an der Mosel an seine katholischen Mitchristen u. s. w., Nr. 2, vorkommenden Behauptungen über den Ablaß

der im Concilium von Trient (sess. XXV., Dekret über die Ablåsse) ausgesprochenen Lehre der katholischen Kirche über den Ablaß widersprechen, ich aber, als ein getreuer Sohn der katholischen Kirche, ihren Glaubensentscheidungen mich unbedingt unterwerfe, so erkläre ich gedachte Behauptungen für falsch, nehme sie unbedingt zurück, und bekenne offen und rückhaltlos meinen Glauben an die in Rede stehende Lehre des Conciliums von Trient. Zugleich gestehe ich ein, daß ich an verschiedenen Stellen obigen Schreibens meine geistlichen Obern, Se. Heiligkeit den Papst, den Hochwürdigsten Herrn Bischof und Hochdessen General-Vikariat, ferner die Domgeistlichkeit und das nach Trier wallfahrtende katholische Volk dem größten Theile nach beschimpft und verlåumdet habe. Im tiefsten Reuegefühle widerrufe ich hiermit diese Schmähungen und Verläumdungen, und wünsche durch diese meine freie und offene Erklärung das gegebene ergerniß einigermaßen wieder gut zu machen. Ich habe diesen Widerruf mit meiner Namensunterschrift meiner vorgeseßten bischöflichen Behörde zugestellt mit dem Ersuchen, denselben in einem ihr beliebigen Blatte der Oeffentlichkeit zu übergeben.

Der Verfasser des oben erwähnten ersten Artikes der Broschüre:,,Kas tholische Stimmen gegen die Trier'sche Ausstellung im Jahre 1844. Frankfurt a. M."

Einem 64jährigen Manne, welcher 39 Jahr seinem Amte unverdroffen als ein wahrer Jünger des Herrn vorgestanden hatte, dem das Vicariatamt keine unbiblische, ja nicht einmal eine akatholische Lehre nachweisen konnte, solche entehrende Zumuthungen zu machen, nachdem er kurz vorher versichert hatte, daß er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe, ist doch ein wenig zu stark und verdient allgemein bekannt zu werden, damit Jedermann die von den römischen Dienern gebrauchten Waffen kennen lerne.

Hofferichter's Predigten.

Herr Prediger Hofferichter ist von allen schlesischen christkatholischen Geistlichen bis jest der einzige, welcher mehrere seiner homiletischen Leistungen der öffentlichen Beurtheilung durch den Druck übergeben und damit der guten Sache einen wesentlichen Vorschub geleistet hat, indem er durch sie den Beweis von der Erbaulichkeit des Christkatholicismus auch vor einem größern Publikum führt. Es liegen uns solcher Predigten vier vor: 1) der Geist ist über dem Gesek, über Matth. 5, 20-26; 2) der Lod ist der Sünden Sold, über Rom. 6, 19—23; 3) Woran erkennt man die falschen Propheten? über Matth. 7, 15-23; 4) Rede zur Einweihung des Kirchhofes der christ

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