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kathol. Gemeinde zu Breslau, über 1. Mos. 28, 17, welchen sich noch eine 5te, Ob Schrift? Ob Geist? über 2. Cor. 3, 4—11, anschließt, sämmtlich bei F. M. Baumeister in Lauban erschienen. Tiefe der religiösen Erfahrung und ächt christlicher Geist, wie er aus freier Schriftforschung fließt und sich in dem Leben aller Guten bethätigt, eine zwar einfache aber höchst wirksame Sprache und Rhetorik sind die Vorzüge, welche diese Erstlinge christkatholischer Kanzelberedtsamkeit vortheilhaft auszeichnen.

Möchte es den Predigern der christkatholischen Gemeinden ferner gefallen, Zeugnisse des sie durchwehenden Geistes vor der Deffentlichkeit abzulegen und den vielen Gemeinden, welche vor der Hand noch ohne eigene Seelsorger sind, dadurch zugleich Mittel zur häuslichen Erbauung an die Hand zu geben. D. H.

Wie ich Christkatholik wurde.

Als Katholik von Jugend auf in dem Glauben erzogen, daß nur in der Gemeinschaft der römischen Kirche Wahrheit, Gerechtigkeit und Seligkeit zu finden und zu erlangen sei, bin ich aus reiner Ueberzeugung nach langer, reiflicher Selbstprüfung Christkatholik geworden. Der Name Protestant war mir früher schon genug, um einen Menschen zu fliehen und seine Gemeinschaft zu meiden; denn ich hätte mich für den Glauben, daß er als Keher kein Christ sei, zum Märtyrer machen lassen. Die Nachricht, daß der römisch-katholische Priester Ronge aus unserer heiligen (römischen) Kirche ausgetreten sei, war für mich Veranlassung genug, ihn als einen Abtrůnnigen zu hassen, und unsere Kirchenlehrer bestärkten mich hierin. Seine Schriften zu lesen, hielt ich für eine Sünde; ich las nur solche, die mich in meinem Glauben bestärkten und den Abtrůnnigen schmähten. Aus Neugierde, um zu sehen, wie seine Anhânger, die mir Heiden zu sein schienen, ihren Gott anbeten, wohnte ich vor einiger Zeit einem Gottesdienste der Deutschkatholiken bei. Ich hörte ihn selbst, diesen Ronge, den ich haßte, predigen; seine Rede war gediegen und kraftvoll, sie begeisterte mich; meine Abneigung schwand, ich suchte und spåhte vergebens nach Dingen, die mir als gottlos und unchristlich hätten erscheinen können und gelehrt worden waren, und vers ließ die Kirche mit einer Zerrissenheit in meinem Innern, wie sie nur Jemand fühlen kann, dem sein christlicher (römischer) Glaube über Alles ging, und der nun zweifelt, ob er der rechte sei. Ich mußte Gewißheit haben. Ich nahm Ronge's Schriften zur Hand, ich verglich seine Lehrfåge mit denen der römischen Kirche, ich verglich mit diesen die Bibelstel= len, die ich selbst mir aufschlug, ich prüfte mit Genauigkeit Alles für und wider, und kam mit meiner gesunden Vernunft zu dem Resultate, daß er Recht habe und Wahrheit lehre! Ich gestehe aufrichtig, daß mich dies ses Resultat Anfangs bitterlich schmerzte, weil ich mich, um meiner ge= wonnenen Ueberzeugung zu folgen, von dem Glauben meiner Våter. 108Für chriftkatholisches Leben. Erster Band.

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sagen mußte. Ich mußte aber der Stimme meines Gewissens folgen, wenn ich mich nicht vor mir selbst schämen und ein Heuchler werden wollte. Wie Schuppen war es mir von den Augen gefallen; ich erkannte mich fast selbst nicht mehr, freute mich aber über den Sieg, den mein Verstand über die lang genährten Vorurtheile erfochten hatte. So mag es wohl vielen meiner Glaubensgenossen ergangen sein, und so wird es noch vielen ergehen, die, wie ich es war, erbitterte Feinde der Reform sind, die nichts glauben, nichts hören, nichts lesen wollen, als was von ihren Priestern kommt, welche, durch zeitliche Interessen an Rom gefef= felt, alle Beweise ihrer Irrthümer, auch der handgreiflichsten, ihren Beichtkindern kurz und bequem dadurch widerlegen, daß sie dieselben für boshafte Lügen ausgeben.

Thies.

Miscelle. Kardinal Karaffa bezeugt, daß Ferdinand II., von dem Papste und den Jesuiten geleitet, im sächsischen Accorde den schlesischen Protestanten ihre Religionsfreiheit nur mit Dissimulation bewilligt habe, in der Hoffnung bei anderer Gelegenheit die Schlesier zu züchtigen und die römische Religion mit Schrecken einzuführen. Caroli Caraffæ, Episcopi Aversani, commentaria de Germania sacra restaurata. Francof. 1641. p. 109.

Das Leipziger Concil.

Wohl habt ihr's vernommen weit und breit:
Zu Leipzig, der Stadt der Messen,

Da hat um die heilige Osterzeit

Ein Concil zusammengesessen.

Man war gekommen von fern und nah,
Die neue Kirche zu gründen,

Und was man zerstreut und getrennt noch sah,
Durch ein Bekenntniß zu binden.

Da ward ein Grund, ein starker, gelegt
Für der Menschen Heil und Gewissen,

Und Römersaßung ward ausgefegt
Und die alten Fesseln zerrissen.

Da schufen nicht Priester die Lehre allein
Mit stolzhierarchischem Munde,

Da waren die Priester, da waren die Lai'n
Vereinigt zur heiligen Stunde.

Da ward nicht verkeßert, da ward nicht verflucht,
Da ward nicht gestritten, gezanket,
Da wurde im Geiste zu einen gesucht,
Was nur noch in Worten geschwanket.

Da waren sie bald eine Seele, ein Sinn,
Vereint an Häuptern und Gliedern,
Und gaben in Glaube und Liebe sich hin
Den Gleichgesinnten, den Brüdern.

Denn der Herr der hatte sie alle erweckt
Die Felsenherzen, die treuen,
Und sie mit seinem Schilde gedeckt,
Um sich der Eintracht zu freuen.
Und als sich geeint die gläubige Schaar,
Bom Geiste Gottes getrieben:

Da ward das Bekenntniß so rein und klar
In wenigen Worten geschrieben.
Die Gemeinden aber beuten es aus,
Wie jede der Geist mag lehren.
So steht nun das neue Gotteshaus
Und strahlt in Hulden und Ehren.

Und steht und dau'rt in den Zeiten fort,
Von keinen Schranken umgittert.
Auf Gott ist's gebaut und sein Bibelwort,
Den Felsen, der nimmer zersplittert.

Dr. Rudnick.

Die christkatholische Volksschule.

(Von Jonas jun.)

Die christkatholische Kirchenreform hat die Trennung zwischen Priestern und Laien aufgehoben. Das muß von wesentlichem Einflusse auf das Volksschulwesen der neuen Kirche sein. In der römisch-katholischen Kirche repräsentiren die Priester die Religion, wie sich dies denn auch nicht wenige Geistliche der evangelischen Kirche einbilden und in der ziemlich anmaßlichen Ansicht sind, nur sie verstånden den Religionsunterricht würdig zu ertheilen und zu beaufsichtigen. Daraus sind denn die in neuerer Zeit besonders scharf geführten Aufsichts- oder Emancipations-Streitigkeiten hervorgegangen. Man hat behauptet, ohne geistliche Aufsicht sei eine christliche Volksschule gar nicht denkbar, da Religion die Hauptsache darin sei, und diese eben nur von einem Geistlichen oder unter seiner Kontrole gelehrt werden könne.

In den christkatholischen Gemeinden wird sich dies wesentlich anders gestalten; nicht als ob etwa da der Geistliche an der Mitwirkung und von der Beaufsichtigung der Schulen ausgeschlossen werden sollte, wodurch er ja nur in seinem Rechte als Glied der Gemeinde verkürzt würde; die Schulaufsicht wird nur kein Privilegium für ihn sein. In den christkathol. Gemeinden sind alle mündigen Mitglieder gleichberechtigt, und was geschieht, das wird im Namen der Gemeinde ausgeführt. Es wird mithin auch die Volksschule eine unter der Oberaufsicht der Staatsbehörde stehende Gemeindeanstalt sein, welche, wie alle andere Institute der Gemeinde von derselben selbst durch einen Schulrath oder ein Schulkollegium, in dem die sachverständigsten Mitglieder der Gemeinde, von ihr selbst gewählt, Sig und Stimme haben, eingerichtet und überwacht wird. Es liegt nahe, daß in demselben auch die

Lehrer an Kirche und Schule, eben als Sachverständige, einen Plah erhalten. Daß der Lehrer, wenn über ihn selbst Etwas zur Berathung kommt, sich entfernt, bedarf kaum einer Erwähnung, denn es kommt in allen ähnlichen Fällen, z. B. in Stadtverordneten-Kollegien, auch vor. Eben so versteht es sich, daß er so wenig sein eigener Spe= zial-Revisor sein kann, als es der gesammte Schulrath zu sein vermag; es wird vielmehr aus der Mitte desselben ein Mitglied mit der besondern Beaufsichtigung der innern Angelegenheiten zu beauftragen sein.

Hier entsteht nun die Frage: Wer soll es sein? Die Antwort ist gar nicht so schwer. Der, den die Gemeinde für den Tüchtigsten dazu hält. Wenn er dies sein soll, so muß er zunächst die Volksschule als eine Anstalt für das Volk und nicht für eine Vorhalle der Kirche halten, wie das leştere Krummacher und sein großer Anhang thut. Er muß von der Ueberzeugung durchdrungen sein, daß Alles, was für des Volkes wahres Wohl geschieht, auch religiöse Thätigkeit, praktisches Christenthum ist. Er muß die Bedürfnisse des Volks und seine Zeit kennen und nicht von der einseitigen Ansicht erfüllt sein, daß die Anzahl der Religionsstunden den Geist der Schule adele, daß vielmehr jeder Gegenstand, welchen Namen er trage, insofern er als Bildungsfaktor für Veredlung der Jugend wirkt, im Dienste der Menschheit, d. i. des großen Gottesreiches steht. In der christkatholischen Kirche will der Geistliche nichts von der Gemeinde Abgesondertes, sondern nur ein mit dem kirchlichen Lehramt bekleidetes Glied derselben sein; er wird daher auch als Spezial- Revisor der Schule erwählt werden können; doch muß ihm das lehte Umt nicht in seiner Eigenschaft als Geistlicher, sondern nur in der als gleichberechtigtes, und darum ebenso wie jedes andere wählbare Glied der Gemeinde übertragen werden. Es muß der Grundfag aufrecht erhalten werden, daß die Schule Gemeindeanstalt ist, und sie darf sich ihr Recht nicht so weit vergeben, daß durch eine geistliche Aufsicht der Dogmenkram in der Jugend wieder Plas gewinnen könne, den der gegenwärtige geistige Befreiungskampf kaum beseitigt zu haben glaubt. Darum wird die Wahl des Schulrevisors auch immer nur auf einige Zeit, etwa ein Jahrdrei, stattfinden dürfen, doch mit der Freiheit, daß derselbe stets wieder gewählt werden kann, wenn ihn das Vertrauen der Gemeinde und deren Vertreter dazu bezeichnet.

Damit ist aber auch ausgesprochen, daß die Wahl ebenso gut einen Nicht geistlichen zum besondern Schulrevisor treffen kann. Dies kann geschehen, wenn z. B. der Geistliche selbst erklärt, sein Hauptamt nehme ihn bereits so in Anspruch, daß er der Schule nicht die nöthige Aufmerksamkeit zu widmen im Stande sei, wie das zum großen Nachtheil des Schulwesens in den römisch-katholischen und evangelischen Schulen sehr häufig der Fall ist; oder auch, wenn sich ein Mann in der Gemeinde befindet, der sich nach seiner Stellung ganz besonders der Pflege der Schule hingeben kann und die Eigenschaft besißt, es mit Erfolg zu. thun; oder, wenn der Prediger selbst sich nicht zum Schulinspektor aus

einem oder dem andern Grunde eignet, sei es, daß ihm die Volkspådagogik fern liegt, oder daß die Gemeinde hierarchische Anlagen in ihm ge= wahrt, die er auf dem Boden der Schule zur Entwickelung und Geltung bringen könnte; sei es, daß seine Persönlichkeit im Zusammenwirken mit der des Lehrers der Schule nicht förderlich wäre zt. Es kann mit Einem Worte in der christkatholischen Gemeinde der Gedanke keine Geltung erhalten, daß die Religion ein Gut sei, das sich nur im Alleinbesig des Predigers befinde. Jeder Gebildete muß im Besiß derselben sein, und die Gemeinde selbst muß ein Urtheil darüber haben, ob der in der Schule herrschende Geist der rechte ist, wenn sie sich auch nur, wie sich wohl von selbst versteht, durch ihre Vertreter aussprechen kann.

Die Gemeinden werden nun vor Allem dafür sorgen müssen, daß sie tüchtige Lehrer erhalten, solche, welche den Geist der Jugend wecken, die Kräfte anregen und aufs Gute lenken, und den Keim für Fortbildung der Jugend zur Entwickelung treiben. Bis jet haben die Gemeinden bei Begründung ihrer Verfassung zunächst auf Anstellung von Predigern Bedacht nehmen müssen; sobald aber dafür gesorgt ist, werden sie ihre Aufmerksamkeit besonders auf durchgebildete Lehrer zu richten haben, die ihren Beruf mit Begeisterung und Liebe treiben.

Soll die Volksschule nachhaltig fürs Leben wirken, so wird der Schulrath nicht gestatten, daß die Kinder gar zu jung, zum Nachtheil der körperlichen Entwickelung, in die Schule eintreten, daß sie dort mit Erlernung von Gegenständen (z. B. der jüdischen Zehngebote) geplagt werden, von denen sie nichts verstehen, und wodurch bloß der Grund zu einem blinden Glauben gelegt wird, der eben so sehr gegen den Geist und die Tendenz der christkatholischen Kirche verstößt, als er auch für die sittliche Bildung der Kinder erfolglos, ja nachtheilig ist und fie sogar mit Widerwillen gegen die Schule erfüllt.

Der Religionsunterricht muß faßlich und das kindliche Gemüth veredelnd, aber mit durchaus praktischer Tendenz ertheilt werden. Mehr als zwei Stunden wöchentlich dürften kaum für denselben im engeren. Sinne verwandt werden, denn die ganze Schule, jeder Unterricht soll bilden. Es darf nicht die Meinung in den Schulen aufkommen, die Schüler dürften bloß gut und fromm in den Religionsstunden sein. Das Vorurtheil, die Kinder durch eine Masse von Religionsstunden mit Gewalt fromm zu lehren, muß praktisch bekämpft werden. Jemehr Religionsstunden, desto weniger Wirkung davon.- Der Lehrplan darf überhaupt nicht so mit Stunden überladen werden, daß die Kinder dadurch, wenn noch Privatarbeiten dazukommen, in ihrer körperlichen Entwickelung aufgehalten, dem Genuß ihrer jugendlichen Lebensfreuden entrückt werden. Jeder Unterrichtsgegenstand muß das Leben im Auge behalten; während es sich vielleicht manche Schule für ein hohes Verdienst anrechnet und stolz darauf ist, ihre Schüler für den Himmel zu bilden, wird die christkatholische Schule zunächst für die Erde bilden, in der Ueberzeugung, daß der tüchtige Erdenbürger auch

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