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ben daher verlangt, daß die Schule gerade zu einer Staatsanstalt erhoben, andere, daß sie ausschließlich der Sorge der Communen übergeben, nach andere, daß das mit der Zeit so locker gewordene Band zwischen Kirche und Schule von Neuem aufs Engste geknüpft werde. Jeder dieser Vorschläge hatte sein Gutes und ließ sich mit vielen Gründen unterstüßen, alle hatten den gemeinsamen Vorzug, dem Schulwesen festen Grund und Boden zu sichern. Aber durch die Ausführung des einen oder des andern dieser Vorschläge wäre doch kaum erzielt worden, worauf es in unsern Tagen besonders ankommt. Soll nehmlich die Schule eines immer fröhlicheren Aufblühens sich erfreuen, so muß die Gesammtheit des Volkes an der Entwicklung derselben sich mehr und mehr betheiligen; die Schule -schon jest Volksschule genannt --muß eine Volkssache werden. Allein dem Staate anheim gegeben, würde sie im Volke mehr und mehr an fördernder Theilnahme verlieren. Daher denn auch der Staat schon früher mit weiser Umsicht einen Theil der Sorge für das Schulwesen den aus dem Volke hervorgehenden Orts-Behörden übergeben hat. Ganz von der Kirche abhängig würde die Schule im Volke die Befürchtung erregen, sie werde in einer zu einseitig religiösen Richtung sich entwickeln und eine den Zeitbedürfnissen entsprechende Volksbildung verabsäumen. Daher der Ruf der Lehrer nach Emancipation der Schule von der Kirche von so vielen Seiten unterstügt wurde. Ausschließlich der Sorge der Communen. anvertraut, möchte die Schule am Leichtesten zur Volkssache werden, wenn nur von allen Communen vorausgesezt werden könnte, daß sie, unsre Zeit vollständig verstehend, das Schulwesen zu einem Haupt-, nicht zu einem Nebenzweige der Verwaltung machen würden. Die bisherigen Erfahrungen würden aber eine solche Vorausseßung nicht rechtfertigen. Bei den immermehr auf das Materielle hinzielenden Bestrebungen der jüngsten Vergangenheit lag übrigens die Befürchtung nahe, daß das religiose Element mehr und mehr aus den Schulen, und somit aus dem Geschlecht verschwinden würde, wenn aller Einfluß der Kirche auf die Schule aufhörte. Durch die Bildung der christkatholischen Kirche scheint endlich auch der Schule eine geeignete Zuflucht geöffnet zu sein. Die Liebe der Menschen hat sich dem christlichen Leben wieder mehr zugewendet, die Theilnahme an allem Geistig- Höheren steigert sich; somit wird diese Theilnahme sich auch auf die Schule ausdehnen. Ja, wie bereits in dem ersten Artikel dargethan wurde, die christkatholische Gemeinde muß um ihrerselbst willen die Schule in den Kreis ihrer Sorge ziehen. Auch hat die erste schlesische Provinzial - Synode, wenn auch die Schule als solche noch nicht im Berathung genommen werden konnte, bereits angedeutet, daß die Gemeinde dem Schulwesen ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wolle. Nach §. 32 der nunmehr veröffentlichten,,Grundzüge der Glaubenslehre, des Gottesdienstes und der Verfassung der christkatholischen Kirche" stellt sich die Gemeinde auch die Aufgabe:,,nach dem Vorbilde Christi das geistige, sittliche und mate=

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rielle Wohl der Menschen nach Kräften zu fördern.“ Will sie diese Aufgabe lösen, so muß sie nothwendig ihre Kraft eben so der Schule zuwenden, als der Kirche. §. 97 lautet:,,Der Vorstand hat die Aufsicht über alle Gemeinde- Angelegenheiten: also über die Lehre, den Gottesdienst, den Unterricht, die Armenpflege und die Verwaltung des Vermögens." §. 98: Für diese besonderen Verwaltungszweige veranlaßt er die Wahl von Deputationen und Commissionen aus sachkundigen Weltesten, deren Zahl und Zusammenseßung nach Maßgabe des Bedürfnisses bestimmt wird: z. B. für Kirchenmusik, für das Kassenwesen, die Armenpflege, für das Schulwesen 2c." Wird nun die Schule in der That eine Anstalt der Gemeinde, so tritt sie damit aus ihrem bisherigen schwankenden Zustande heraus und wird jedenfalls durch den festen Boden, den sie gewinnt, an Kraft zunehmen und das werden, was sie sein soll: eine Volkssache. Die Sorge, welche die Gemeinde um ihre Schule haben wird, wird ihre Liebe zu derselben steigern, wie wir ja so oft das am Meisten schizen, was uns die meiste Mühe, die meisten Opfer kostet. So wird auch hierin die Ungunst der Verhältnisse das Bessere, das Vollkommnere herbeiführen. Die einheitliche Verwaltung des Schulwesens innerhalb der christkatholischen Gemeinde einer Provinz denke ich mir nun so: Jede Provinzial- Ge= meinde wird vertreten durch die Provinzial-Synode. Diese seßt eine Provinzial-Schulbehörde als oberste Leiterin des Schulwesens der Provinz ein. (Die Provinzial-Schulbehörde bleibt natürlich der Oberauf-· sicht des Staates ́untergeordnet und verantwortlich). Jede Einzet-Ge= meinde aber ernennt nach §. 98 der „Grundzüge“ durch ihren Vorstand eine Schul-Deputation aus sachkundigen Weltesten, welche das Ge= meinde-Schulwesen ordnet und beaufsichtigt und zunächst, wie alle andern Deputationen, an den Gemeinde- Vorstand regelmäßig Bericht erstattet, der nach diesen Berichten mit den Weltesten Beschlüsse faßt und in allen schwierigeren Fällen sich an die Provinzial- Schulbehörde wendet. In dieser Weise verbleibt dem Staate die ihm zustehende Oberaufsicht über das Schulwesen, die Schule tritt wieder in nåheren Ver= band mit der Kirche; denn derselbe Vorstand, der die kirchlichen Verhältnisse beaufsichtigt, sorgt zugleich für die Bedürfnisse der Schule, und die Schule selbst wird das, was sie sein soll: eine Anstalt der Gemeinde, eine Volkssache.

Der erste October.

Prophetisch brauste der Sturm einher
Am ersten October, wie heute,
Und von eines Jahres Erinn'rung schwer,
Denkt, was dieser Tag uns bedeute.

Es flog aus Osten ein freies Wort

Urplößlich in Deutschlands Mitte;
Nun wirkte und leuchtete fort und fort
Der Brief aus Laurahütte.

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