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tischen Freunde und ihrer Vertreter, des Herrn Senior Krause und Uhlich's, dessen Andenken noch in Aller Herzen frisch war. Herr Prediger Hofferichter feierte in einem sinnigen Wortspiele das Vorstands-Mitglied Herrn Prof. Dr. Regenbrecht, der mit einem Toaste auf die Breslauer und Schlesischen Schwestergemeinden antwortete. Doch wir begnügen uns im Allgemeinen ein Bild von dem Feste zu geben, ohne in streng - chronologischer Folge uns an das Einzelne zu halten. Von den Liedern heben wir noch hervor das von T. H(offerichter): 3um Laurahüttenfest am 1. October 1845," eine artige Parallele zwischen der Laurahütte und dem Beginn und allmählichen. Wachsthum der Gemeinde:

Jetzt ist das Hüttchen nicht mehr klein,
Jest nimmt's schon ganze Länder ein;
:,: Und wenn's dem Vater so gefällt,
So wölbt sich's wohl zum Himmelszelt. :,:

Und wir, Ihr Lieben, siyen d'rin
Mit frohem Muth und heit'rem Sinn
:,: Und ziehen niemals mehr hinaus ;

Denn uns zur Heimath ward das Haus. :,:

Die Hütte steht in Gottes Hut,
Drum steht es um die Hütte gut;
:,: So lange Gott sie schirmt und hält,
Die Laurahütte nie zerfällt. :,:

L. M(üller) hatte sich zum Thema seines allgemein ansprechenden Gedichts die Worte gewählt:,,Und das müssen Sie wissen," die in den einzelnen Versen in verschiedenen Variationen wiederkehrten, z. B. in der vierten Strophe:

Troz Lug und Trug und Jesuitenkniffen,

Troz Hohn und Spott, troß der Verkez'rung Acht,

Ist nun der Kirche Schifflein von den Niffen,
Aus Sturmes Dräuen in den Port gebracht.
Daß sie sie mögen's wissen!

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So manches Glied vermissen,

Darob hat Schuld ihr Toben und ihr Rasen,
Das weidlich in die Segel uns geblasen.

Auf den Toast, den Herr Prediger Vogtherr in humoristischer Weise der Presse brachte, antwortete der unterzeichnete Referent, indem er darauf hinwies, daß nach den Verkeherungen, welche die ultramontanen Blåtter in überreichem Maaße der sogenannten schlechten Presse" zu Theil werden ließen, derselben eine dankende Anerkennung wohl thue. Die Presse, fuhr derselbe fort, ruft nicht die Ereignisse oder Thaten in der Geschichte selbst hervor, sondern ihr Verdienst besteht darin, daß sie den Ideen, welche in der Zeit nach Verwirklichung streben, Worte giebt. Das ist in religiöser Beziehung der Fall, wie in socialer und politischer. In unsern Tagen hat die Presse vorzugsweise ihre Aufmerksamkeit der religiösen Bewegung zugewandt, ganz natürlich,

weil sie die wichtigste war; doch möge sie darin nicht zu weit gehen und vor Allem die Entwickelung der politischen Verhältniße nicht übersehen: die bürgerliche Freiheit ist die Grundlage für die Gewissensfreiheit. Ueberraschend war die Wendung, welche Herr Justiz-Commissarius Fischer, der nachher das Wort ergriff, in seinem Toaste nahm; er sprach seine Freude aus, daß die Gemeinde sich frei gemacht habe von Rom und wünschte, daß auch wir alle, Katholiken wie Protestanten, eine andere Befreiung von Rom erlangten, nåmlich vom römischen Gerichtswesen, nnd daß wir mithin wieder zurückkehrten zum altdeutschen Gebrauche der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit im Gerichtsverfahren. Dem Magistrate und der Stadtverordneten-Versammlung ssprach Herr Vogtherr den Dank der Gemeinde aus, den Herr Siebig in wenigen aber herzlichen Worten erwiederte. Darauf nahm Herr Linderer das Wort für Errichtung einer christkatholischen Schule; die Sammlung welche seine humoristische Rede veranlaßte, fiel über Erwarten reichlich aus; es kamen über 100 Rthlr. zusammen.

J. St.

Statistische Notizen über die Breslauer Gemeinde.

Wenn man gewissen Personen glauben dürfte, so wäre an eine Vermehrung der christkatholischen Gemeinden gar nicht mehr zu denken, und die Zeit gekommen, wo die Abgefallenen reuevoll in den Schooß der alleinseligmachenden Mutterkirche zurückkehren. Um denjenigen, welche durch solche geflissentlich verbreitete Aeußerungen irre geleitet werden sollen, die Augen über den wahren Stand der Dinge zu öffnen, mögen hier einige authentische Daten folgen. Im Monat Juli erfolgten in Breslau 160 Beitrittserklärungen mit einer Zahl von 244 Seelen; im Monat August wiederum 160 Beitrittserklärungen mit 323 Seelen; im Monat September 87 Beitrittserklärungen mit 147 Seelen mithin in dem Vierteljahre vom 1. Juli bis 30. Sep= tember 407 Beitrittserklärungen mit 714 Seelen.

Vom 13. April bis 26. October wurden 78 Paare getraut; vom 10. März bis 26. October 109 Kinder getauft; vom 27. Juli bis 26. October 26 Personen begraben. Vom 9. Mårz bis 26. October empfingen 2406 Personen das heilige Abendmahl. Die Gemeinde zählt gegenwärtig 206 schulpflichtige Kinder und 33 Confirmanden.

Daß diese hier angegebenen Verhältnisse nicht dieselben sind, als in andern schon Hunderte von Jahren bestehenden Gemeinden, findet seine gute Erklärung darin, daß diejenigen Personen. welche der christkatholi= schen Gemeinde beigetreten sind, beinahe sämmtlich im kräftigen Alter stehen, da die Jugend und das höhere Alter aus leicht zu errathenden Gründen sich am Uebertritte weniger betheiligen konnten und auch wirklich weniger betheiligt haben. Es ist der Uebertritt zu vergleichen mit der Auswanderung in ein anderes Land, wobei die Kindheit und das Alter gewöhnlich noch so lange in den alten Wohnsißen zurückbleiben,

bis das kräftigere, Beschwerden leichter ertragende Geschlecht die neuen wohnlich eingerichtet hat. Hoffentlich wird diese Zeit nicht mehr fern sein. Behusch.

Neumarkt, den 27. Oktober. Bei Gelegenheit der Schulrevision zu Jerschendorf durch Superintendent Thilo aus Striegau und Pastor Schulz aus Metschkau am 15. Oktober wurde der Vorstand der dortigen christkatholischen Gemeinde, welcher zugleich auch Schulvorsteher ist, aufgefordert, die Gemeinde in der Schule zu versammeln, da der genannte Superintendent ihr ein Rescript der Regierung vorlesen und zugleich das christkatholische Glaubensbekenntniß erklären wolle. Da der Gemeindevorstand Huld lehteres mit der Versicherung ablehnte, daß dieses die christkatholischen Geistlichen schon selbst thun würden, wandte sich der Superintendent Thilo an den evangelischen Ortsschulzen und dieser bestellte alle christkatholischen Gemeindeglieder zum 17. Okt. nach Metschkau, damit ihnen der Superintendent das Glaubensbekenntniß, in dem die Auferstehung des Fleisches und Gottes-Sohnschaft Christi ausgelassen, auseinandersehen könne. Die christkatholische Gemeinde, zu der ganz Jerschendorf, mit Ausnahme von 6 Familien ge= hört, glaubte der Auseinandersehung und Belehrung der Herren Thilo und Schulz über ihr Glaubensbekenntniß füglich entrathen zu können und begab sich nicht nach Metschkau.

Gestern war der dritte Gottesdienst in Jerschendorf, abgehalten durch den würdigen Prediger Dr. Theiner. Da immer noch keine Genehmigung zur Benußung der eigenen Kirche erfolgt war, so waren alle Vorkehrungen getroffen, den Gottesdienst wiederum im Freien abzuhalten, wie es die vorigen beiden Male geschehen. Allein das Wetter war so unfreundlich, und es regnete bei starkem Winde so sehr, daß die Gemeinde es unmöglich dem würdigen Prediger zumuthen konnte, sich Angesichts der leeren Kirche an seiner Gesundheit zu schaden, und beschloß daher, für diesmal Besih von ihrer Kirche zu nehmen. Theiner mußte dem dringenden Wunsche der Menge nachgeben und zog mit der Ge= meinde in die Kirche. Thränen der reinsten Freude wurden bei dem Betreten des Gotteshauses geweint, das viel zu klein war, um die große Menge der Anwesenden zu fassen. Die Kinder sangen die Liturgie recht brav, obwohl ohne ihren Lehrer, der sich aus Furcht vor seinem Schulrevisor wiederum entfernt hatte. Wiederum leiteten wie früher andere Lehrer aus der Umgegend ́den Gesang der Kinder. Sichtlich gerührt waren die Eltern, als nach dem erhebenden Gottesdienste Prediger Theiner den Kindern Religionsunterricht ertheilte.

Ein Erkenntniß des Obercenfurgerichts

Seite 241 in der Mitte hinter die Worte,,im Staate zu bekleiden" folgende Anmerkung einzuschalten:,,Bei dieser Ansicht und Behauptung

kleiben wir auch, wenn wir gleich kürzlich gelesen haben, daß in der Berliner Allgemeinenen Kirchenzeitung einer Entscheidung erwähnt worden sein soll, nach welcher den evang. Geistlichen dieselbe Gewissensfreiheit zustehe, wie den (römisch) katholischen, daß man ihnen also nicht zumuthen könne, einer Ehe, die, ihrer gewissenhaften Ueberzeugung zus folge, den Grundsägen der evang. Kirche zuwiederlaufe, den Segen dieser Kirche zu ertheilen, selbst wenn das bürgerliche Gesezbuch sie zuLässig erkläre,

Wir wissen es nicht, und haben auch bei Nachfragen dieses Wissen nicht erlangen können, ob das Allgemeine Landrecht Ehen erlaubt, welche die Grundsäge der evangelischen Kirche verbieten. Dies lehtere müßte aber doch der Fall sein, weil wir sonst den geistlichen Beamten des Staats ein privilegirtes Gewissen einräumten, und es sich dann auf einmal herausstellte, daß die Geistlichen nicht des Volkes wegen, sondern das Volk der Geistlichen wegen da wäre. Zu dieser Meinung gelangen wir um so mehr, als wir bei deren Nichtannahme auf ganz sonderbare Vergleiche gerathen, denn wir würden mit gleichem Recht glauben, daß der Richter bei vollständig vorhandenem juristischen Beweise dennoch eine Strafsentenz zu fållen, sich weigern könne, weil der zu Bestrafende nach seiner moralischen Ueberzeugung unschuldig sei. Ein Fall der bei dem Nichtvorhandensein von Geschwornen Gerichten wohl vorkommen kann. Oder: ein Landwehrbataillon aus einer überaus frommen Ge= gend verweigert aus Gewissensscrupel seine Dienste in Friedenszeit, weil es dadurch eine Fertigkeit erlangen könnte, die Sünde des Tödtens mit Leichtigkeit zu begehen. Oder: ganze Dorfschaften, durch Gelübte an den Mäßigkeits-Verein gebunden, bauen aus Gewissenhaftigkeit keine größern Quantitäten Korn und Kartoffeln an, als sie zum eigenen Bedarf gebrauchen, weil sie nicht mit überzeugender Gewißheit wissen, ob nicht aus dem Mehrertrag ihrer Felder Branntwein destillirt wird. Dahin kåmen wir in richtiger Folgeordnung solcher subjectiver Gewissensscrupel, und wir haben wahrlich die Zustände keineswegs grell geschildert, welche ohnfehlbar eintreten müßten. Deshalb wiederholen wir: der Geistliche erfüllt entweder seine Amtspflichten innerhalb der Grenzen der Staatsgesehe, oder nicht. Geschieht das Lehtere, so kann er in dem Staate, in welchem diese Gefeße gelten, nicht mehr Geistlicher sein, und muß, wenn er nicht freiwillig sein Amt aufgiebt, aus demselben entfernt werden. Er kann auch über keine Gewaltthätigkeit, über kein ihm wiederfahrenes Unrecht klagen, denn er müßte bei seiner so ungemein großen und zarten Gewissenhaftigkeit überhaupt in dem Staate kein Umt annehmen, welches ihn mit den Gefeßen des Staats in Widerspruch bråchte; und eben so wenig kann er sich damit entschuldigen, daß er zu solchen Ueberzeugungen erst später gelangt, denn ist dies wirklich der Fall, dann ist er nach dem Gewicht seiner Subjectivität in das Amt unreif gekommen.

Gedanken über das Schulwesen in der christkatholischen

Gemeinde.

(Dritter Artikel).

Das Ziel der christkatholischen Schule.

Es ist hier nicht meine Absicht, bestimmen zu wollen, in welcher Ausdehnung jeder Unterrichtszweig in den von uns erst zu begründenden Schulen betrieben werden soll. Nicht das Ziel des Wissens und des Könnens ist es, was ich vor Augen habe; es ist ein anderes. Zwar machen sich auch über das Maaß der Kenntnisse, die man in Volksschulen und von diesen ist ja hier vorzüglich die Rede verbreiten soll, noch immer die verschiedensten Ansichten geltend; denn nach dem Urtheile Einiger ist die Zahl der Unterrichtsgegenstände in unsern Volksschulen schon zu groß, nach der Meinung Underer aber zu gering, und während nach der Ansicht Vieler die einzelnen Gegenstände mit zu vieler Gründlichkeit behandelt werden, behaupten Andere, man unterrichte in unfern Volksschulen noch lange nicht gründlich genug. Ich glaube, daß sich eine Verständigung darüber unter uns leicht ergeben wird, wenn wir erst über das Ziel, welches die Volksschule in einer andern Hinsicht erreichen müsse, einig sind. Ich verlange, daß die Schule eine Gemeinde-Anstalt werde, nicht darum, damit die Gemeinde eine neue Last zu tragen habe, sondern damit sie der Früchte eines gutorganisirten Schulwesens um so sicherer sei. Unsere Gemeinde soll und will nicht blos zurückkehren zu der urchristlichen Einfachheit und Wahrheit in der Lehre, sie soll und will auch wiederherstellen das urchristliche Leben in rechtschaffener Gerechtigkeit und Heiligkeit. Die höchste Aufgabe des Christenthums ist die, den Menschen zum Menschen zu bilden, und diese Aufgabe muß sich unsere Gemeinde ebenso in der Schule, wie in der Kirche stellen. Nicht die Unterweisung in mancherlei Kenntnissen sei in unsern Schulen die Hauptsache; die christkatholische Schule werde vor Allem eine Bildungsanstalt für die christkatholische Gemeinde. Man befürchte nicht, daß ich nun auf eine recht große Anzahl Religionsstunden im Lectionsplane dringen werde. Im Gegentheil ich glaube, man hat bisher viel zu viel Religion gelehrt; man hat, indem man die Religion in besonderen Lectionen wie einen besonderen Zweig des Wissens behandelte, in den Kindern von vornherein die Ansicht zu sehr begünstigt, die Religion sei nichts, als ein Wissen von Gott und dem. Göttlichen. Ich stimme daher eher dem Urtheile eines unserer tüchtigsten schlesischen Pädagogen bei, der irgendwo sagt, er könne sich eine Schule denken ohne alle Religionsstunden, die darum doch zum Christenthume erziehe. "Jede Unterrichtsstunde muß eine Religionsstunde sein; - das ist der wesentliche Inhalt seiner Behauptung. Durch jedes Weiterschreiten in irgend welcher Erkenntniß, durch jede Anregung eines guten, heiligen Entschlusses, durch jedes Erwecken eines tüchtigen Stre=

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