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der Unterwelt sein, dargestellt werden solle. Kein Gegenstand im ganzen Weltall kann ein Abbild von ihm geben. Darauf heisst es V. 5: "du sollst ihnen (den Naturwesen) nicht huldigen und sie nicht verehren; denn Ich, Jahve, bin dein Gott! Die Form ist sicher nicht mit GESENIUS als Hofal, sondern mit EWALD (Lehrb. §. 23, c. 251, d) als Imperfekt Qal zu fassen, indem das o von nach vielfacher Analogie bei Verben und namentlich bei Substantiven, um eine Silbe weiter sich zurückgezogen und desshalb sich erhalten hat. Es steht also too b'dêm für das gewöhnliche . Für die Zurückdrängung des o vgl.

statter begnadige dich, Jes. 30, 19. Gen. 43, 29. Als Grund, warum sie kein Naturwesen anbeten sollen, wird mit den Worten des ersten Gebotes hervorgehoben, dass eben Jahve, als der von aller Natur freie, geistige Wille, ihr Gott sei und folglich jede Naturverehrung von seinem Dienste ausschliesse.

Hierauf wird dieser geistige Gott in der sittlichen Beziehung zu seinem Volke bestimmter beschrieben: "Ich, Jahve, bin dein Gott, ein eifriger Gott, der da heimsucht die Schuld der Väter an den Kindern bis aufs dritte und vierte Geschlecht, an denen die mich hassen; der aber Gnade übt am tausendsten Geschlecht, an denen die mich lieben und meine Gebote bewahren.<<

Die Vorstellung von Gott als dem Eifrigen, beruht, wie hier schon der Zusammenhang anzeigt, auf dem Gedanken der reinen Geistigkeit und der von selbst damit gesetzten ausschliesslichen Einheit Gottes. Diese Idee vollendet sich in der Beziehung Gottes zu seinem Volke, von dem sie nicht zu trennen ist. Sie soll ihre Wirklichkeit und Wahrheit im Volke Israel haben und liegt ihrem eigenen Begriffe nach als eine zu vollbringende Aufgabe, als eine freie That der Sittlichkeit vor.

Israel als Volk und religiöse Gemeinde hat sich erhoben zu der Idee eines sittlichen Ganzen, einer sittlichen Einheit, die als solche der über die Natur erhobene freie Geist ist. Dieses Bewusstsein eines sittlichen Ganzen, das verwirklicht werden soll,

ist, wie gesagt, nicht zu trennen von dem höhern Bewusstsein Gottes, als des von aller Naturnothwendigkeit freien, geistigen Willens. Gott wohnt wirklich inmitten seines Volkes, das sich durch ihn begeistert und frei fühlt und so mit jeder Wurzel seines Daseins in ihm lebt und webt; 2 Kor. 6, 16. Aus dieser wahrhaften Weseneinheit, wonach der Mensch, indem er dem ewigen Gesetze des Ganzen folgt, darin zugleich dem Gesetze seines eigenen Wesens folgt, erklärt es sich auch, wie Gott als Geber und strenger Vollstrecker des Sittengesetzes aufgefasst werden konnte, da doch ein sittliches Wesen immer sich selbst bestimmen und mit Freiheit sein Gesetz sich selbst vorschreiben muss. Das Deuteronomium Cap. 30, 11-14 spricht es endlich auch mit klaren Worten aus, dass das Gesetz d. i. das Sittengesetz keinen transcendenten Ursprung habe, sondern aus dem innersten Wesen des Menschen selbst hervorkomme und desshalb leicht zu befolgen sei. Vgl. Ps. 40, 8 f.

Ursprünglich bezieht sich nun jener alte, oft wiederholte Ausspruch offenbar nur auf die Sünde des Natur- und Götzendienstes, die allerdings eine sehr weite Ausdehnung zuliess. Wer sich nicht zur Wirklichkeit jenes geistigen, von der Natur völlig freien, sittlichen Willens, wer sich nicht zu Gott als Geist und im Geist zu erheben vermag, der hört eben damit auf, ein wirkliches Glied der sittlichen Volksgemeinde zu sein und muss von ihr negirt werden. So erklärt sich auch, wie auf Götzendienst Todesstrafe gesetzt war.

Wenn nun noch weiter die göttliche Strafe auch auf Kinder und Kindeskinder ausgedehnt wird, so ist zu beachten, erstens, dass alles Thun und Lassen des Menschen im Allgemeinen bedingt ist durch das Ganze, dem er angehört. Auch der Gerechte fehlt und irrt mit seiner Zeit. Vgl. Jes. 6, 5. Qoh. 7, 20. So ist auch das Schicksal der Kinder im Allgemeinen nicht zu trennen vom Schicksal der Eltern; denn sie zusammen bilden Ein Ganzes.

Zweitens aber werden die Kinder hier doch nicht als völlig

schuldlos gedacht. Vielmehr ist der Sinn, dass die Sünde der Eltern auch die Sünde der Kinder und somit zugleich ihre Strafe bewirkt; denn auf alle miteinander geht der Ausdruck: »an denen die mich hassen«, d. i. die nicht den geistigen Gott anerkennen. Die einseitige Auffassung jener Worte rief den Ausspruch Deut. 24, 16. Ez. 18, 20 hervor. Vgl. schon Hos. 4, 14. Der ursprüngliche Sinn derselben kann sich aber nur darauf beziehen, dass das Geschlecht derer, die von Jahve abweichen, keine Dauer und keinen Fortgang haben könne. Sie müssen untergehen, selbst wenn sich ihre, im Abfall von Jahve beharrenden Nachkommen bis in's dritte oder vierte Glied erhalten sollten. Dann wird es sicher mit ihnen aus sein. Denselben Gedanken sprechen auch alle späteren Propheten und zwar oft noch schroffer aus.

Die Richtigkeit dieser Auffassung erhellt noch deutlicher aus dem Gegensatze. Unendlich nämlich wird der Segen sein für die, welche zu jener Freiheit gelangen, die nur in Gott, d. i. in der Erhebung über das Endliche und durch die freie sittliche That des Menschen möglich ist, also für die, wie es heisst, die Gott lieben und seine Gesetze halten.

Allgemein übersetzt man hier falsch: pan Tausenden«, der Gnade gegen Tausende übt u. s. w. So auch EWALD (Gesch. Isr. II, S. 108), während schon der Gegensatz zu dem vorhergehenden Verse nothwendig verlangt, dass man es fasst als "am tausendsten Geschlechte, entsprechend V. 5: by by u. s. w., wonach genauer vielleicht ebenfalls zu lesen wäre, obwohl diese Form sonst nicht vorkommt. Nur dies kann der wahre Sinn sein: Der Segen der göttlichen Gnade an seinen Getreuen ist ein unendlicher, unvergänglicher; die Strafe des Abfalls dagegen bewirkt baldigen Untergang. Die Worte sind mehrmals mit einzelnen Abänderungen wiederholt worden, z. B. Ex. 34, 7. Num. 14, 18. Jerem. 32, 18. Besonders wichtig für den angegebenen Sinn ist Deut. 7, 9-10: >>So erkenne denn, dass Jahve, dein Gott, der Gott ist, der treue

Gott, der da den Bund und die Gnade bewahrt denen, die ihn lieben und seine Gebote wahren, bis in's tausendste Geschlecht (?), der aber vergilt denen, die ihn hassen, in's Angesicht, um sie zu vertilgen; nicht säumt gegen die, die ihn hassen, sondern in's Angesicht ihnen vergilt.<

Viertes Gebot:

Du sollst den Namen Jahve's, deines Gottes nicht aussprechen zur Falschheit!

Zu allgemein fasst man dies Gebot in dem Sinne, als sei damit ein leichtfertiges, sündliches Aussprechen des göttlichen Namens überhaupt untersagt worden, oder wie EWALD (Gesch. Isr. II. S. 152) erklärt, man solle den Namen Jahve's nicht verwünschen, noch sonst übel von ihm reden, sondern ihn heiligen.« An eine eigentliche Lästerung und Verfluchung des göttlichen Namens zu denken, verbietet

1) schon der Sprachgebrauch, wie aus den Stellen, wo sie wirklich erwähnt wird, erhellt. Vgl. z. B. Ex. 22, 27: Gott sollst du nicht verfluchen (b) und einen Fürsten deines Volks nicht verwünschen ()! Qoh. 10, 20. Ferner Lev. 24, 10–16, wo die beiden andern Verba, die fluchen bedeuten, p und ap vorkommen; aber bedeutet nirgends Verfluchung. Und käme es wirklich in dieser Bedeutung vor, so wäre ein Aussprechen des göttlichen Namens zum Fluchen doch noch keineswegs ein Verfluchen Gottes selbst. Dies müsste im Hebräischen anders ausgedrückt werden. Ausserdem erscheint mir

2) ein solches Verbot für die Stiftung der neuen Gemeinde fast zu speciell und zu fern zu sein. Ein solcher Fluch geht auf das geistige und sittliche Ganze der Nation, das er nicht blos nicht anerkennt, sondern auch negiren möchte. Desshalb ist es charakteristisch und konsequent, dass die ganze Gemeinde an einem Aegypter, der den Namen Jahve's verfluchte, die Todesstrafe durch Steinigung vollzog. Lev. 24, 10 ff. Für die sittliche Einheit der Gemeinde war eine solche Auflehnung unerträglich und

sie musste als Ganzes ein solches Glied von sich ausstossen, was freilich auch ohne Todesstrafe möglich gewesen.

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Endlich 3) liefert der Parallelismus mit dem vierten Gebot der zweiten Tafel: "du sollst kein falsch Zeugniss reden wider deinen Nächsten!« einen Beweis für die Unrichtigkeit der obigen Erklärung. Es kann nach jenem Parallelismus, den wir noch genauer kennen lernen werden, und schon dem Wortsinne nach, nur bedeuten: Nichtiges Falsches, Falschheit, Unwahrheit, Lüge, wie p Ex. 20, 16, wofür im Deut. 5, 18, das sehr wahrscheinlich hier ursprüngliche noch erhalten ist. Ebenso steht Ex. 23, 1: du sollst kein falsches Gerücht aussprechen. Da man nun beim Namen Jahve's, als dem Höchsten und Heiligsten, zu schwören und eine Aussage zu betheuern pflegte (Deut. 6, 13. 10, 20), so kann das Aussprechen dieses Namens »zur Falschheit oder Lüge« nur auf eine falsche Betheurung sich beziehen. Vgl. Hos. 10, 4: miby falsch schwören. Lev. 19, 12. Ev. Matth. 5, 33.

Die gewöhnliche Schwurformel war unstreitig beim Leben Jahve's! d. i. so wahr Jahve lebt! Hos. 4, 15. Rut 3, 13. 1 Sam. 14, 41. Vgl. Ex. 22, 10:. Ein falsches Berufen auf den Namen Jahve's enthielt also eigentlich eine Läugnung der Wahrheit und Wirklichkeit dieses Gottes in sich, und konnte desshalb allerdings mit Recht als irreligiös hier verboten werden. Vgl. das B. der Weish. 14, 27: »Da sie leblosen Götzen vertrauen, so befürchten sie bei falschen Eiden kein Uebel. Eine bürgerliche Strafe stand im A. T.、 nicht darauf. Es heisst nur in dem erklärenden Zusatze, »Jahve wird den nicht für schuldlos halten, der seinen Namen ausspricht zur Falschheit.<<

Die späteren, nachexilischen Juden scheinen aber die Worte schon allgemeiner gefasst und auch auf ein leichtsinniges Aussprechen des göttlichen Namens ausgedehnt zu haben, so dass sie endlich den Namen Jahve gar nicht mehr auszusprechen wagten,

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