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Junocenz I., die Synode von Hippo, die zwei Synoden von Karthago, die Synode von Rom erinnert, und die Vers sicherung beigefügt, daß hier überall die sogenannten deuterokanonischen Bücher niedriger gestellt seien, als die protokanos nischen. Mit dieser Versicherung wird dann der Saß in Verbindung gebracht, daß die Kirche im Laufe der Jahrs hunderte keine neue Offenbarungen erhalte, und demgemäß auch die Synode zu Trient in Betreff der Lehre und des Glaubens nur das Altüberlieferte habe aufnehmen und fests halten müssen, und keineswegs befugt gewesen sei, růďksichtlich derselben neue Bestimmungen zu treffen. Du Pin sagt in dieser Hinsicht ausdrücklich: Ils ont beau être reçûs dans la suite, ce consentement subsequent ne peut pas les rendre Canoniques: car l'Eglise n'aïant point de nouvelle revelation n'a pû savoir, si ces Livres étoient divins ou non, que par la Tradition. Or puisque l'ancienne Tradition varie et rend la chose incertaine, quelque consentement que l'Eglise donne subsequemment, si elle n'a point de nouvelles lumieres, la chose doit demeurer toûjours dans la même incertitude (1. c.). Aus solchen · Pråmissen legt sich dann freilich die Folgerung von selbst sehr nahe, daß die Syuode zu Trient den sogenannten deuterokanonischen Büchern keinen höhern Rang geben konnte, als den sie von jeher hatten, und daß sie sonach mit dem Prádikate „kanonisch“ diesen Büchern nur eine ausnehmende Brauchbarkeit zum Zwecke der religidsen Erbauung zuschreis ben, und sie für geeignet zu öffentlichen Vorlesungen in der Kirche, nicht aber für brauchbar zu dogmatischen Beweisführungen erklären wollte. Diese Ansicht muß hier nothwens,

dig einer nåhern Betrachtung unterworfen werden, nicht nur weil fie, dem Gesagten gemäß, sich durchweg auf die Geschichte stützen will, sondern insbesondere noch, weil die an gesehenften protestantischen Theologen gerade das Gegentheil behaupten, und aus dieser gegentheiligen Behauptung so gleich sehr nachtheilige Folgerungen gegen das Ansehen, die Redlichkeit und Glaubwürdigkeit der trient. Synode ziehen. Judem wir aber die berührte Ansicht prüfen und berichtigen, werden wir eben damit die Frage:

1. Welches Ansehen haben die deuterokanonischen Bücher gegenwärtig in der Kirche?

beantworten. Fassen wir nun das schon angeführte trient. Dekret, sofern es die Kanonicitát der deuterokan. Bücher in dem angegebenen Sinne behaupten soll, zunächst nur übers haupt ins Auge, so bietet es unläugbar schon an sich viel Widerliches dar. Höchst widerlich wäre nämlich der arge Mißbrauch, der in solchem Falle mit den Worten Kanon und kanonisch getrieben würde. Die Synode würde mit diesen Worten einerseits heilige, göttlich- inspirirte Bücher be zeichnen, um sie dadurch von allen andern Büchern zu uns erscheiden, und als solche hinzustellen, die für den rechten Glauben und das rechte Leben der Christen maaßgebend seyu sollten, andererseits aber doch zugleich wiederum dieselben Ausdrücke auf Bücher anwenden, denen sie diese maaßgeben de Auktorität nicht beigelegt wissen wollte. Dieser Mißbrauch wäre hier um so schlimmer, als er die nachtheiligsten und gefährlichsten Mißverständnißse nothwendig hervorrufen müßte. Denn nothwendig müßte es geschehen, daß gar Viele die

Bücher der letzteren Art den ersteren gleich achteten, und was nicht Glaubensnorm seyn könnte und sollte, doch als solche betrachteten, weil es durch die kirchliche Kanonisirung auf gleiche Linie mit solcher gestellt erschiene. Auf der anderu Seite müßte das Ansehen des Kanons in den Augen Vieler tief herabsinken oder vollends verschwinden. Denn wenn Schriften, welche zur Begründung von Dogmen und Glaubenswahrheiten nicht gebraucht werden, und somit für den Glauben und die Ueberzeugung nicht maaßgebeud sein dürfen, doch kanonisch sind, so können ebendeßhalb andere Schriften, bloß darum], weil sie kanonisch sind, eine solche maaßgebende Auktorität noch nicht haben, und der biblische Kanon darf nicht mehr als Regel und Norm des rechten Glaubens und Lebens, sondern nur noch als religiöses Erbauungsmittel angesehen werden. Der Begriff der Kanonicitåt, wie man ihn gewöhnlich zu faffen pflegt, ist vernichter (denn von der zwar nicht unrichtigen, aber ganz åusserlichen, Auffassung des Kanons als eines bloßen Bücherverzeichnisses müssen wir hier absehen), und durch das Prädikat

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kanonisch" ist eine Schrift bloß von der macula haereticae pravitatis freigesprochen, wie das nächste beste Buch, das nicht in den index prohibitorum gesetzt zu werden vers dient. Es ist sogar von dieser Seite aus nicht recht einzus sehen, warum man nicht alle mit bischöflicher oder påbstliz cher Approbation versehene Schriften deuterokanonisch oder überhaupt kanonisch sollte nennen dürfen, da ja durch eben folche Approbation ihr Gehalt von allem Widerstreit gegen die gesunde Lehre freigesprochen wird. Selbst wer mit einer Art Rigorismus die Approbation der gesammten Kirche für

diesen Fall verlangte, müßte wenigstens z. B. den biblischen Commentarien des Ifidorus Clarius, mit Ausnahme des Prologs und der Prolegomena, für deuterokanonisch gelten laffen, weil die Synode von Trient das Verbot, das vor: her auf dieselben gelegt war, unter der angegebenen Einschränkung wieder aufhob. Nichts zu sagen von Schriften, wie etwa der dogmat. Brief des Pabstes Leo I., der von der dkumenischen Synode zu Chalcedon ́mit vielfachen Lobsprůs chen und ungetheiltem Beifall als apostolische, alt- und reinkirchliche Lehre gut geheißen wurde.

Abgesehen aber davon, läßt sich eine Entscheidung des Trienter Concils in dem berührten Sinne schon deßhalb nicht erwarten, weil dieselbe vollkommen überflüßig gewesen wäre. Denn daß die deuterokanonischen Bücher gelesen werden dårfen und zur Erbauung dienen, war allbekannt und wurde von Niemand geläugnet, nicht einmal bezweifelt, und selbst von den Reformatoren, denen sich das Tridentinum haupts sächlich entgegenstellte, nicht bloß zugegeben, sondern bes hauptet 1). Allerdings gab die Synode manche Entscheis dung, deren Inhalt eine långst bekannte und von den Mit: gliedern der Kirche allgemein anerkannte Wahrheit war, aber ohne Ursache gab sie eine solche Entscheidung denn doch nicht, sondern entweder um die alte Wahrheit dem neuen Irrthum gegenüber festzuhalten, oder sie klarer und bestimmter, als es bisher geschehen war, auszusprechen, oder beides zugleich. In Betreff der deuterokanonischen Bücher aber wåre weder

1) Eichhorn, Einleitung in die apokryphischen Schriften des A. T. Leipzig 1795. S. 11.

das eine, noch das andere der Fall gewesen. Ursache zu eis ner Entscheidung in Betreff' derselben hatte sie zwar hins länglich, denn ein Widerstreit der Ansichten rücksichtlich ders selben war wohl vorhanden, aber zu der Entscheidung, daß diese Bücher zur Erbauung gelesen werden dürfen, hatte sie keine Ursache, weil darüber nicht der geringste Zweifel oder Widerspruch der Meinungen herrschte, und die wirklich ob. waltende - Meinungsverschiedenheit durch das Dekret auch nicht beseitigt würde, weil es eine hdhere Ansicht von diesen Büchern nicht förmlich ausschließt. Unbegreiflich erscheint sogar ein solches Dekret, wenn man erwägt, daß die Synode auf diese ihre Entscheidung großes Gewicht legte, fie in eis genen Partikular.Congregationen vorbereitete, und einzelne sich erhebende Widersprüche aufs angelegentlichste zu beseitigen suchte, Widersprüche, die unter den gegebenen Umståns den gar nicht möglich gewesen wären, wenn bloß nach einem erbaulichen Gehalte dieser Bücher gefragt worden wåre. Die Synode hatte ja doch wichtige Punkte genug zu beras then, warum sollte sie denn mit mühseliger Durchsetzung eiz ner Bestimmung, die im Voraus Niemanden gegen sich hatte, die Zeit haben verlieren wollen? Und wie hätte auch das. für Jedermann Ausgemachte noch so große Arbeit machen können?

Noch bestimmter als aus dem Gesagten erhellt aber der Sinn des Dekretes daraus, daß bei der Berathung dieses Gegenstandes alle die Porschläge, welche eine Klasseneintheilung der biblischen Bücher verlangten, und den verschiedenen Klassen eine verschiedene dogmatisch - entscheidende Auktorität beigelegt wiffen wollten, abgewiesen wurden. Nach Earpi's

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