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ihrem Einflusse verfaßte Schriften nicht so ganz frei von als lem Irrthume geblieben wåren, wie andere, oder daß man die Inspiration unterbrechungs- und stoßweise wirksam denke, wie ehemals die Erleuchtung der Prophetinnen von Pepus za, so daß nur die während der Begeisterungsstöße vorgebrachten Aeußerungen das Prädikat der Wahrheit und Uns trüglichkeit verdienten. Daß aber auch bei solchen Vorausfehungen inspirirte Schriften vor nicht inspirirten keine Vors züge mehr hätten, ist ziemlich einleuchtend. Im ersten Falle wåre ohnehin Inspiration nicht mehr Kriterium der Irrthumslosigkeit und Heiligkeit der Schrift, im zweiten Falle witrde sich die Unterscheidung des Untrüglichen vom Falschen kaum anders als durch einen neuen Inspirationsakt erzielen lassen. Wie wir also die Sache ausehen mögen, immer erscheint uns eine kanonische Schrift, die zu dogmatischen Beweisführungen unbrauchbar sein soll, als ein Unding, weil sie in solchem Falle inspirirt und nicht inspirirt zugleich sein maßte. Was man von dieser Argumentation auch halten möge, vom kirchl. Standpunkte aus muß fie richtig und beweiskräftig erscheis nen, weil dort die Inspiration einer Schrift Bedingung und Grund ihrer Kanonicität ist, und ohne jene von dieser nie eine Rede sein kann.

So leicht es uns nun aber gewesen ist, die gegenwärtig geltende kirchliche Auficht von den deuterok. Büchern nach= zuweisen, so lang wir auf die vortrientische Zeit keine maaßs gebende Rücksicht nahmen; so schwer wird es uns vielleicht werden, diese Ansicht als die richtige anzuerkennen und fest̃zuhalten, wenn nach der Geltung dieser Bücher in der vortrientischen Zeit, in der scholastischen Periode, im Mittelalter

und in der alten Kirche gefragt wird. Ist es ja doch gerade die Rücksicht auf diese Frage, welche alle die schiefen Auffass sungen des Trient. Dekretes bei denjenigen veranlaßt hat, welche das Ansehen der Synode um dieses einen Dekretes willen nicht gern daran geben mochten. Denn daß die Kirche. in ihren Stimmführern zu Trient in Betreff dieser Bücher willkührlich, und, ihrem sonstigen Stabilitätsprincip entgegen, neuerungsfüchtig verfahren sei, ist ein Vorwurf, der seit Sarpi und seit den Zeiten der Synode nicht oft genug von Gelehrs ten und Ungelehrten wiederholt werden zu können schien. Sarpi sagt: Era riputata da alcuni ardua cosa, che cinque Cardinali, e quarantotto Vescovi avessero cosi facilmente definito principalissimi ed importantissimi capi di religione sino alloro indecisi, dando autorità canonica a' libri tenuti per incerti ed apocrifi 1). Chemuiz fragt nicht ohne Bitterkeit: Quid igitur antiquitatis suffragia praetendunt, qui primae et veteris ecclesiae sententiam de canone fidei et dogmatum ab ipsis fundamentis subvertunt 2). Marheinecke wirft der kathol. Kirche vor, sie habe,,,auch jene Bücher der hl. Schrift, welche in alten und neuen Zeiten für apokryphische gehalten wurden, in den, Kanon der hl. Schrift aufgenommen). Wenn wir uns um diesen Vorwurf wes niger fümmern, weil Bücher der hl. Schrift nicht mit Recht für apokryphische gehalten werden konnten, und auch nicht erst in den Kanon aufgenommen zu werden brauchten, weil

1) Istoria del concilio Tridentino lib. II.

2) Examen Conc. Trid. part. I. pag. 52. edit. Genev. 1641. 3) Symbolik, Bd. II. S. 224.

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fie schon in demselben sich finden; so verdient eine andere Bemerkung dieses angesehenen Theologen hier mehr Beachs tung, sofern fie die eben angeführte erläutert und bekräftigt. Nachdem sich nämlich Marheinecke im ersten Bande seiner christlichen Symbolik an der Uneinigkeit der Båter zu Trient in Betreff des Kanons, der hl. Schrift etwas ergott hat, spricht er spdttisch die Behauptung aus: „Auch darüber (über den Kanon nämlich) wollten sie eine Constitution zu Staude bringen, und ganz neu war in der That auch, das Resultat ihrer Debatten über diesen Punkt. Sie kamen am Ende darin mit einander überein, daß alle Bus cher, die in der lateinischen Vulgata sich fånden, selbst das Buch Baruch, als kanonisch und gleichen göttlichen Ansehens wie die übrigen zu betrachten seien“ (S. 230.). Wenn wir nun zu solchen und vielen ähnlichen anderwärts ausgespro chenen Aeußerungen noch die S. 225. ff. berührten Versicheruus gen hinzu nehmen, so müssen wir folgenden Saß als einen, mehr oder weniger bewußt, sehr vielfach angenommenen hins stellen: Die Synode von Trient hat, im Widerspruch mit der alten Lehre und Praris der Kirche, anerkannt apokry phische Schriften zu kanonischen gemacht, und damit das Uns heilige für heilig erklärt und die alte Lehre geändert und zu einer chriftlichen Dogmatik, wie sie bisher in der Kirche gar nicht möglich war, wenigstens den Grund gelegt. — Gewiß eine schwere Anklage, über deren Wahrheit oder Falschheit wir nun die Geschichte zu vernehmen haben, die uns die Frage:

11. Welches Ansehen haben die deuterol. Bacer

von jeher in der Kirche gehabt?.

allein befriedigend ldsen kann. Werfen wir zunächst noch einen Blick auf die Trient. Synode zurück, so dringt sich uns schon im Allgemeinen sogleich die Ueberzeugung auf, daß die in dem vielerwähnten Decret ausgesprochene Unsicht die zu jener Zeit in der Kirche wenigstens vorherrschende gewesen sein müsse, weil im entgegengesetzten Falle nicht eine so überwiegende Mehrzahl der versammelten Våter für fie håtte sprechen können, weil ferner, da nicht etwa bloß zwei, sondern mehrere abweichende Ansichten sich geltend zu machen suchten, die Vertheidiger von diesen sich nicht so leicht ohne alle Ausnahme für jene Mehrzahl håtten gewinnen lassen, und weil endlich der Beschluß selbst nicht bloß bei denjenigen in der Kirche, welche durch ganz andere als religiöse Interessen gegen die Synode eingenommen waren, sondern auch noch ans derwärts hätte Widerspruch finden müssen, was bekanntlich nicht der Fall war. Ganz besonders wichtig jedoch ist ein Umstand, der uns bei näherer Betrachtung der Verhandluns gen über diesen Punkt begegnet und der wohl an der allges meinen Zustimmung zu dem Decret eine Hauptursache gewes sen sein mag. Der Cardinal Cervini nämlich, als Wortfüh ter der überwiegenden Mehrzahl, berief sich zum Beweise da für, daß man keine Neuerung einführe, nicht bloß auf den lehten der apostolischen Canones, auf die afrikanischen Synoden, auf das Concilium von Trullum, sondern auch auf die ökumenische Synode von Florenz, welche dieselben Bücher, die man als kanonische bezeichnen wollte, in das Verzeichniß

der kanonischen Bücher längst aufgenommen habe. Wir glau ben dieses Verzeichniß hier in seinem ganzen Umfange mit theilen zu sollen, weil es von den Anklågern der Trienter Synode meistens ignorirt oder nicht gewußt wird, auch in den Zusammenstellungen von ältern und neuern Kanonver zeichnissen felren berücksichtigt zu werden pflegt 1). Es lautét so: Unum atque eundem Deum veteris et novi Testamenti, hoc est, legis et prophetarum atque evangelii profitetur (sc. sacrosancta Romana Ecclesia) auctorem: quoniam eodem Spiritu sancto inspirante utriusque testamenti sancti loquuti sunt, quorum libros suscipit et veneratur, qui titulis sequentibus continentur. Quinque Mosis, id est: Genesi, Exodo, Levitico, Numeris, Deuteronomio: Josue, Judicum, Ruth, quatuor Regum, duobus Paralipomenon, Esdra, Nehemia, Tobia, Judith, Hester, 'Job, 'Psalmis David, Parabolis, Ecclesiaste, Canticis canticorum, Sapientia, Ecclesiastico: Isaïa, Jeremia, Baruch, Ezechiele, Daniele, duodecim Prophetis minoribus, id est, Osea, Joele, Amos, Abdia, Jona, Michaea, Nahum, Habacuc, Sophonia, Aggaeo. Zacharia, Malachia; duobus Machabaeorum: quatuor evangeliis, Matthaei etc. 2). Freis lich machte bei der Berufung auf dieses Decret der Bischof von Lodi die Bemerkung, daß dasselbe mit der Florentinis

1) In Wolfs Bibliotheca Hebraea wird es zwar genannt und von Humfrey Hody de textibus origin. Biblior. angeführt, aber nur als ein Decret des' Papstes Eugen.

2) Conc. Florent. part. III. Harduin, Acta Concil. etc. Tom. IX. pag. 1023. 1024.

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