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deren Lebensbedingungen; mit dem religiösen Leben ist es nicht anders. Der göttliche Geist theilt sich allen Christen als die Eine heilige Kraft mit, aber jedem Christen so, wie es seine Anlagen und Verhältnisse erfordern; und dem ent sprechend nimmt auch die allgemeine Kirche Jeden in seiner besonderen durch Natur, Geschichte und Räumlichkeit gege= benen Bestimmtheit auf; umgekehrt kann auch Keiner einer besonderen kirchlichen Provinz oder Didcese angehören, ohne der allgemeinen Kirche geeinigt zu seyn. Nicht als Menschen schlechthin, sondern als Perser, Meder, Elamiter, Römer, Araber u. s. f. hören sie am Tage des h. Geistes das Evangelium; aber sie hdren nicht ein medisches, persisches, römis sches, sondern das Eine Evangelium von Jesus Christus. Und als Petrus sich erhebt, um in Mitten der aus allen Nationen Versammelten die neue Kirche auszurufen, da stes hen auch die übrigen Apostel mit ihm auf (Act. 2.).

2) Erkennt aber der Katholik die gleiche Nothwendigkeit seiner Verbindung sowohl mit dem Oberhaupt und Mittelpunct der Christenheit, als mit dem ihm vorgesetzten „Bischofe, so muß er verlangen, daß die für das Wohl der Gläubigen sowohl dem Pabßté, als dem einzelnen Bischofe ge ebenen Vollmachten so aus, geübt werden, daß weder jener in der Oberaufsicht, Beurtheilung und Genehmigung der Didcefanverwaltung, noch dieser in der freien Be wegung innerhalb der ihm durch göttliche Eins sehung und durch die eigenthümlichen Bedürfwisse seines Sprengels überwiesenen Befug· nisse gehindert sey. Von dem Augenblicke an, wo die

Katholiken irgend einer Didcese inne werden, (und es tann ihnen nie verborgen bleiben,) daß ihre Ges meinschaft mit der römischen Kirche gehemmt, daß in der Verbindung ihres Hirten mit dem Oberhirten eine Störung eingetreten sey, oder gar daß dieser, die heilige Schrift, die Beschlüsse der allgemeinen Kirche, die Kanones in der Hand, Abweichungen ihres Diocesanlebens von der geheiligten Regel des Glaubens und der Sitte aufweise und mißbillige, von diesem Augenblicke an bemächtigt sich ihrer die Mißftimmung, welche nicht ausbleiben kann, wo wesentliche Lebensfunctionen unterdrückt find, oder eine krankhafte Ge ftaltung annehmen, eine Misstimmung, die in den schlimmeren Fällen sich bis zu der Angst steigert, es möchte der Stern ihres kirchlichen Lebens losgerissen von seiner Cens tralsonne eine falsche Wanderschaft führen und endlich in eine Bahn verschlagen werden, auf welcher sein Licht erld, schen müßte. Auf der anderen Seite ist ihnen Umfang, Inhalt und Bedeutung der ihrem Bischofe einwohnenden Ermächtigung so wohl bekannt, des Rechtes in der Einheit mit der allgemeinen Kirche ein ihrer besondern Geschichte und ihren particularen Bedürfnissen entsprechendes eigens thamliches Leben zu führen, sind sie sich so klar bewußt, daß sie mit Ruhe und Festigkeit zur Seite ihres Bischofes stehen, wenn er nicht duldet, daß die oberhirtliche Sorgfaltihm wesentliche Geschäfte abnehme, und daß sie sich mit allem Nachdrucke für ihr eigenthümliches Leben wehren, wenu es in Gefahr ist, durch die von dem Mittelpuncte ausströ-mende Wärme erstickt zu werden.

Der Katholik ist sonach påbftlich und, bischöflich, römisch

und deutsch zugleich gefinnt; das rechte Maaß, die richtige Zusammensetzung und der Einklang seiner Obedienz gegen den Pabst und den Bischof, seiner Liebe zur Gesammtkirche und zu seinem kirchlichen Vaterlande bilden seine katholischkirchliche Gesinnung. Hiebei kann und soll es nicht fehlen, daß nicht bei dem einen Individuum der Sinn und Trieb für das Allgemeine, bei dem anderen der für das Besondere, bei dem einen das Streben nach dem Mittelpunct, bei dem anderen der nach der Peripherie den Exponenten seines kirchlichen Lebens bildet. Es wird diese Verschiedenheit in der Gesammtzahl der Katholiken eines Sprengels sich wiederhos len; ja zu verschiedenen Zeiten wird in derselben Didcese das Streben nach Bewahrung und Befestigung der Einheit oder die Behauptung des kirchlichen Befonderlebens vorherrschen. Wer die katholische Kirche in ihrem Organismus erfaßt hat, und ihr das Recht zu seyn und zu gedeihen nicht absprechen, noch verkümmern will, wird solche Erscheinungen natürlich und heilsam finden. Wer sie dagegen nicht begreift, noch in ihren Rechten und Mitgliedern achtet, dennoch aber von ihr sprechen oder schreiben will, der wird den guten Kathos liken bald als einen Päbstler, bald als einen Episkos palen, bald als einen Råmling, bald als einen Deutschthümler fälschlich denunciiren. Das sind aber Namen, welche nicht den Kirchlichgesinnten angehängt, sondern den Factiosen reservirt bleiben sollen. Påbstler nämlich kann man jene nennen, welche dem Pabste eine solche Ausdehnung seiner Thätigkeit zumuthen, bei welcher die bischöfliche Würde und Amtsführung nicht besteben kann; Episkopas Ten jene, die ein anderes kirchliches Oberhaupt, als ihren

Bischof nicht anerkennen, oder es gut heißen, daß sich der Ichtere unabhängiger mache, als göttliches und menschliches Recht gestattet; Romlinge jene, welche die edeln Eigens thümlichkeiten der Nation gegen die Besonderheiten des rdmischen Landes und Volkes nicht wollen aufkommen lassen; Deutschthümler endlich jene, die Gebräuche und Sitten, welche nun einmal in deutschen Landen waren, oder sind, nicht aufgeben wollen, obwohl sie im Widerspruch mit Lehre und Brauch der allgemeinen Kirche stehen.

3) Die Art und Weise, wie zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Diocese sowohl der Pabst die Rechte und Pflichten des Primats, als der Bischof die des Didce, fanus ausübt, und sonach die auf die Pastoration des Spren gels gerichteten påbstlichen und bischöflichen Thätigkeiten sich gegenseitig begränzen und bestimmen, ist nicht lediglich aus der Theorie des Primats und Episkopats, und aus der normalen Verwaltung beider zu beurtheilen. Vielmehr hat nach dem Bedürfnisse und unter der Begünstigung zeitlicher, drtlicher und persönlicher Verhältnisse theils der Träger des Primats Functionen übernommen, deren sich der Episkopat begeben hat, theils der letztere Thätigkeiten für sich ausgeübt, zu denen nach dem Begriffe des Primats die Mitwirkung des Oberhauptes der Kirche eintreten würde. Das Beharren jener gebieterischen oder unterstüßenden Verhältnisse hat diese Functionen und Thätigkeiten zu einem Herkommen gemacht, Gewohnheit und Verträge ihnen den Charakter von Ges sehen verliehen. So sind die sogenannten historischen oder erworbenen Rechte des Pabstes und der rds mischen Kirche, auf der andern Seite die Privilegien

der bischöflichen Stühle, und die Freiheiten der Landeskirchen entstanden 1).

Wie ist über jene und diese nach katholischen Principien zu urtheilen? Die wesentlichen Rechte und Pflichten des Primats sowohl, als des Episkopats sind so sehr

1) Leßteren das Wort zu sprechen bedarf es in unseren Tagen nicht; dagegen ist es belehrend zu lesen, wie sich ein eifriger Vertheidiger der sogen. Freiheiten der deutschen Kirche über die Ursachen der Vermehrung der påbstlichen Rechte ausspricht: Causae ampliatae potestatis pontificiae erant ipsa spectabilis dignitas Primatus Pontificii, frequentiores` consultationes, relationes, provocationes, et appellationes ad Sedem Pontificiam factae, praesidentia Pontificía in conciliis, cessatio Synodorum provincialium, aliqualis in tuendis suis juribus negligentia, et spontanea submissio Metropolitarum, et insufficientia illorum ad componendos motus et turbines ad hunc apicem supremae jurisdictionis evexit Pontifices. Ultimato denique causa principalis refundenda est in singularem Dei providentiam bono suae ecclesiae mirabiliter consulentis, quam ipse etiam Claudius Fleury (einer der entschiedensten Gallicaner!) in hac ipsa mirabili dispositione adorare non dubitat. In eo existimamus quosdam D. D. Catholicos esse injuriosos in Sedem Apostolicam, quod Pontificum ordinationes in pessimam interpretentur partem, quasi vero haec omnia et singula studiose fuerint excogitata et fraudulenter in ordine ad stabiliendam firmandamque Monarchiam Pontificiam, ac supprimendam authoritatem Metropolitarum et Ordinariorum ordinata. Zallwein, princ. 'Jur. Eccl. T. I. p. 716 f.

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