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aufgeführt werden. Daß späterhin die griechische Kirche diese Bücher den protokanonischen gleich achtete und benüßte, läßt sich ohnehin nicht läugnen. Aber selbst, in Betreff der frübern Zeit behauptet sogar Semler, es verhalte sich mit diesen Büchern, in der griechischen Kirche schon seit dem vierten Jahrhundert fast ebenso, wie in der lateinischen.“ Von dieser aber sagt er, daß fie seit dem vierten Jahrhuns dert 5 Bücher des Salomo, das Buch Tobiá, der Judith, der Makkabáer zu dem Kanou noch eingerechnet habe," und daß alle dogmatische ebmalige Mühe vergeblich sei, wenn sie wider die klare Historie der lateinischen Kirche jener Zeit, wider deutliche Nachrichten, angewendet werde“ I). Dieses wichtige Zugeständniß führt uns auf einmal an einis gen bier nicht ganz unwichtigen Erscheinungen vorüber und verseht uns in jene Zeit, welche allgemein als der Wendes punkt in der Geschichte des christlichen Kanons bezeichnet wird, in die letzten Jahre des vierten und die ersten des fünften Jahrhunderts.

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Und hier erhält die Semler'sche Behauptung gewiß schon dadurch ein sehr großes Gewicht, daß die um jene Zeit und bald nachher verfaßten alten Bibelüberseßungen, welche aus der Bibel der griechischen Kirche geflossen sind, namentlich die ägyptische oder koptische, die äthiopische, die armenische und die georgische Uebersetzung, insgesammt auch die deuterok. Bücher enthalten, was zum Beweise dient, daß die damaz lige griechische Kirche dieselben als kanonisch angesehen und

1) Abhandlung von freier Untersuchung des Kanon 2c.; Halle, 1774. Bd. I. S. 7.

behandelt habe. Auch ließe sich wirklich in dem ganzen Zeits raume zwischen dem Ende des vierten Jahrhunderts und der trullanischen Synode keine historische Erscheinung entdecken, welche auch nur irgendwie als ein vernünftiger Grund be trachtet werden könnte, eine Anzahl bisher apokryphischer Bücher in den Rang der kanonischen zu erheben, in welchem Range die deuterok. BB. auf der trullan. Synode ja doch erscheinen. Wo möglich noch evidenter als von der griechischen Kirche läßt sich aber von der lateinischen zeigen, daß sie schon im vierten Jahrhundert die deuterok. BB. sämmtlich als heilige, und kanonische Schriften angesehen habe. Die beweisenden Thatsachen sind folgende: Im Jahre 393 verfaßte eine Synode zu Hippo ein Verzeichniß der kas nonischen Bücher in welchem alle jene deuterok. Schriften fich finden, welche auch in dem Trient. Dekrete, und den übrigen schon angeführten Verzeichnissen enthalten sind; dal: felbe wurde von der i. I. 397. zu Karthago versammelten (der dritten karthag.) Synode, sowie von der afrikanischen Nationalsynode zu Karthago (der sechsten korthag.) i. I. 419. wieder aufgenommen und bestätigt; auf jener bekam es den Schluß: De confirmando isto canone ecclesiae transmarinae consulantur; auf dieser wurde es gefchloffen mit: Hoc etiam fratri et consacerdoti nostro Bonifacio vel aliis earum partium episcopis pro confirmando isto canone innotescat, quia a patribus ista accepimus in ecclesia legenda. Aber schon vor der leßtgenannten Synode machte Innocenz I. dem Bischofe Exuperius von Toulouse (i. I. 405.) die Bücher namhaft, welche in den Kanon der hl. Schrift gehören und nannte unter denselben auch alle.

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deuterok. BB., welche in dem Verzeichnisse der genannten afrikanischen Synoden sich finden. Und auf einer Synode zu Rom unter Pabst Gelasius i. I. 494. wurde eben dieses Verzeichniß angenommen und bestätigt. Dasselbe lautet aber fo: Ut praeter Scripturas canonicas nihil in ecclesia legatur sub nomine divinarum Scripturarum. Sunt autem canonicae Scripturae: Genesis, Exodus, Leviticus, Numeri, Deuteronomium, Jesus Nave, Judicum, Ruth, Regnorum libri quatuor, Paralipomenon libri duo, Job, Psalterium, Salomonis libri quinqne, duodecim libri Prophetarum, Esaias, Jeremias, Ezechiel, Daniel, Tobias, Judith, Hester, Esdrae libri duo, Maccabaeorum libri duo. Novi autem Testamenti etc. Man hat zwar schon oft bemerkt, daß Augustin, der in seiner Schrift de doctrina christiana lib. II. c. 8. ganz dieselben Bücher als kanonisch bezeichnet, die genannten afrikanischen Synoden beherrscht habe, und deßhalb ihre Aussprüche im Grunde nur Augustins Aussprüche seien und für die kirchliche Ansicht jener Zeit das nicht beweisen können, was man damit beweisen wolle. Allein jenes auch vorausgesetzt (aber nicht durchweg angenommen), so erscheinen hier die Aussprüche Augustins unlåugbar als solche, die um ihres Juhaltes willen die allgemeine Zustimmung seiner Zeitgenossen hatten, weil sie nur aussprachen, was auch die Ansicht dieser war. Denn daß man Augustins Ansichten, wenn sie von den herrs schenden kirchlichen Ansichten abwichen, nicht etwa, aus bes sonderer Vorliebe zu ihm, dennoch annahm, erhellt schon genugsam daraus, daß z. B. seine Ansichten über die Prådestination wohl manche Widerrede und Bedenklichkeit erregten,

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aber keine allgemeine Anerkennung fanden. Und wer wollte auch glauben, daß diejenigen eine ganze Anzahl ihnen biss her unbekannter oder für profan gehaltener Schriften als bei lige fich båtten aufdringen laffen, die zu Augustins Zeit und in seiner Nähe ihren Bischöfen schon deßhalb den Gehorsam aufkündeten, weil in der neuen Uebersetzung des Hicronymus, der doch sonst in einem so großen Ansehen stund, für den im B. Jona 4, 6-10. ein anderer als der bisher gewöhnliche Name dffentlich vorgelesen wurde? Die Aussprüche der afrikanischen Synoden in Betreff des Schriftz kanons sind demnach als solche zu betrachten, welche die damalige Ansicht der abendländischen Kirche aussprechen, und wir sehen somit in dieser die deuterok. Bücher am Ende des vierten Jahrhunderts in demselben Ansehen, wie zur Zeit des Rabanus Maurus und Alkuin. Freilich haben wir die Zwis schenperiode übersprungen. Aber wer wollte auch annehmen, daß die Kirche innerhalb derselben die besprochene Ansicht verlassen und wieder angenommen, und so ihre Ansicht in Betreff des Kanons zweimal geändert habe, und welcher historische Grund für diese Annahme ließe sich auch aufbringen? Daß die Berufung auf Gregor I. nichts für dieselbe beweise, wird sich später zeigen. Mit welchem Rechte sich aber Håvernick auf Caffiodor, berufen könne, um den Ge= genstand unserer Behauptung wenigstens zweifelhaft zu ma= chen, ist uns vollends unklar, da Cassiodor in seinem Verzeichnisse (de instit. div. lit. c. 14,) ganz dieselben Bücher aufzählt, wie die afrikanischen Synoden, und doch wahr, haftig nirgends sagt, daß es gleichgültig sei, ob man einige der aufgeführten Schriften weglassse, oder nicht. So müffen

wir denn die vorhin berührte Semler'sche Behauptung auch in Betreff der lateinischen Kirche, daß nåmlich diese seit dem 4ten Jahrhundert die deuterok. BB. zum Kanon gerechnet habe, als eine historisch vollkommen begründere bezeichnen.

Aber eine andere nicht unbedeutende Gegenbemerkung wird hier noch gemacht. Was die Ankläger der Trient. Synode in Betreff des Schriftverzeichnisses derselben behaups ten, das läugnen sie in Betreff des afrikanischen Schriftverzeichnisses, daß nämlich den aufgezählten Büchern gleiches göttliches Ansehen eingeräumt werde. Den Beweis zu fübs ren wird ihnen nicht schwer. Sie entnehmen denselben ohne Mühe aus den Schriften Augustins und seinem schon anges. deuteten Verhältnisse zu den afrikanischen Synoden. Aus einigen Aeufferungen Augustins beweisen sie, daß er seiners seits zwei dem Range nach verschiedene Klassen von kano nischen Schriften annehme, und folgern dann daraus, daß dieses auch bei den afrikanischen und der römischen Synode der Fall sein müsse. Die Hauptstelle, womit sie das erstere beweisen, ist die in der Schrift de doctrina christiana lib. II. c. 8. vorkommende auch in das Corp. jur. can. aufges nommene Stelle, die so lautet: In canonicis autem Scripturis Ecclesiarum catholicarum, quamplurium auctori tatem sequatur, inter quas sane illae sint, quae Apostolicas sedes habere et Epistolas accipere meruerunt. Tenebit igitur hunc modum in Scripturis canonicis, ut eas quae ab omnibus accipiuntur Ecclesiis catholicis, praeponat eis, quas quaedam non accipiunt: in eis vero, quae non accipiuntur ab omnibus, praeponat eas, quas plures gravioresque accipiunt, eis, quas pauciores mino

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