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mittelbare Vorbereitung für das Beichtgeschäft, die Ursachen der mangelhaften Bekenntnisse und gar viele andere Artikel behandelt. Recht gut ist auch dargestellt, wie den gewöhn lichen Gebeten des ungebildeteren Volkes eine spezielle hei lende Beziehung gegeben werden kann, wie insbesondere das Leiden und Sterben Jesu Christi recht fleißig von den Beichtvåtern zu benüßen ist u. s. w. Sehr beherzigungswerthe Worte werden auch an diejenigen gesprochen, welche da leichtsinnig in Ertheilung der Abfolution zu Werke gehen. Aber ganz besonders ausführlich, ernst und instruktiv ist die Pflicht, die Art und Weise, im Beichtstuhle zu fragen, dars gestellt und mit der Anwendung auf die vorzüglichsten Arten der Bekenntnisse verbunden. Ebenso ist das Kapitel über die Restitutionen durchgeführt. Mit vollem Rechte bezeichnet der Verf. das Verfahren derjenigen Beichtvåter als ein durchs aus verkehrtes, welche wohl auf Restitution der zeitlichen, nicht aber der unendlich köftlicheren Gåter der Seele dringen. Auch in diesem Kapitel find viele praktische Beispiele mitges theilt; so erhalten wir z. B. 38 meist sehr interessante, eine große Mannigfaltigkeit möglicher Vorkommnisse erschöpfende, in der Regel recht gut behandelte Restitutionsfälle in Betreff der zeitlichen Güter. Sehr fleißig, ausführlich und grånds lich scheinen mir auch die allseitig wichtigen SS über Juriddiktion, Approbation und die Reservatfälle bearbeitet zu seyn. Aus beachtungswerthen Gründen spricht sich der Verf. gegen den in neuerer Zeit zum Vorschein gekommenen Gebrauch der bedingten Absolutionsformel aus.

Haben wir so die Vorzüge des Werkes gebührend hers vorgehoben, so dürfen wir nun auch dessen Mängel nicht

verschweigen. Die eigentlich wissenschaftlichen, ja auch die logischen Forderungen in der Anordnung des Ganzen und Einzelnen find durchweg mehr oder weniger aus dem Auge gelassen. Um diese Ausstellung begründet zu finden, durchgehe man auch nur das Inhaltsverzeichniß. Außerdem bes gegnen und viele Wiederholungen, viel Breites, viele Abschweifungen. Man beachte in diesen Beziehungen nur das über die Reue und den Vorsatz und deren Erzielung Beiges brachte. Zudem ist die Aufnahme und die nicht selten auss führlichere Behandlung mehrerer fremdartigen, insbesondere in die Dogmatik und Moral gehörenden Punkte störend. Indessen thun manche dieser Mängel der praktischen Brauchbarkeit des Werkes nicht nur keinen Eintrag, sondern erhds hen dieselbe noch. Auch muß das hohe Alter des Verf. diese Gebrechen bei allen billig urtheilenden Lesern entschuldis gen.

Wollen wir auch hier auf Einzelnes schauen, so ist in mehrfacher Beziehung mangelhaft, insbesondere nicht erschdpfend, wenn auch sehr ausführlich, das die Reue und den Vorsatz Betreffende dargestellt. Daffelbe gilt im Wesentlis chen von der Behandlung der Bußwerke. Ueberhaupt steht, während das mehr Aeußere in der Verwaltung der Bußans stalt in vorliegendem Werke fast durchgängig trefflich bears beitet ist, die, freilich weit schwierigere, Bearbeitung des mehr Inneren und Geistigeren der Bearbeitung von jenem im Ganzen merklich nach. Gefreut hat mich die dftere Bes nüßung der Hirscher'schen Moral. Die Auseinandersetzung in Betreff der Reue, des Vorsatzes, der Bußwerke u. s. w. hätte ohne Zweifel auch durch zweckmäßige Verarbeitung meh

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rerer Artikel in Hirscher's Katechetik sehr gewonnen. gut das Kapitel über die Restitutionen behandelt ist, so fehlen doch die Restitutionen, welche der Sünder sich selbst, sei. ner Familie, der Gemeinde Gottes schuldig ist. - Die Uns terscheidung zwischen Bußwerken und guten Rathschlägen hätte nicht fehlen sollen. Wie in den meisten Anweisun gen zur Verwaltung des Beichtamtes, so vermissen wir auch in der vorliegenden die Hervorhebung des wichtigen Punktes, daß in manchen Beichtenden jene Anstalt nicht erst die Bekeh, rung vorbereiten und verwirklichen, sondern den guten christlichen Geist erhalten und pflegen soll. Oder sind alle Beicht, kinder unbekehrte Sünder? Was die vom Verf., freilich nur in sehr seltenen Fällen, zugelassenen Selbstentschädigungen, z. B. für geleistete Dienste, betrifft (S. 413 ff. im 1. Bde); so bin ich der festen Ueberzeugung, daß der Beichtvater in keinem Falle dergleichen Selbstentschädigungen für die Vers gangenheit oder Zukunft irgend billigen oder erlauben dürfe. Mit dem entgegengesetzten Verfahren sind gewiß unvermeide lich außerst schlimme praktische Folgen verbunden. Kann man ferner wohl je in einem gegebenen Falle mit voller Sicherheit, daß man sich nicht gegen die S. 413 aufgestellten Grundfäße versündige, entscheiden? Endlich, was die Hauptsache ist, widerstreitet eine solche Selbstentschädigung ohne Zweifel dem wahrhaft christlichen Geiste. Ebenso uns richtig ist wohl das S. 431 ff. 1. Bd. Gelehrte, daß, nåm lich der Geistliche ein sittliches Gebrechen, z. B. das Schmugs geln, nicht direkt von der Kanzel herab u. s. w. in seiner Sündhaftigkeit darstelleu solle und dürfe, wenn er mit voller Bestimmtheit voraussicht, sein Wort werde fruchtlos bleiben

und die Schuld der Betreffenden nur vergrößern. Da müßte man über gar Vieles Stillschweigen beobachten! Da håtte auch Christus einem großen Theile des jüdischen Volkes ges genüber schweigen müssen. Weiß ich denn so zuverläßig, daß ich durch mein Wort unter Gottes Beistand auch nicht Eine Seele gewinnen werde? Mag mein Wort nicht wenigs ftens für die Zukunft in dem Herzen dieses oder jenes Sünders ein gutes Samenkorn werden? Hat der Geistliche seine Schuldigkeit gethan, so kann er getroft das Uebrige Gott und dem Sünder überlassen. Manche minder wichtige Punkte mögen unangefochten bleiben.

Die vorliegenden zwei Bånde enthalten bloß die allges meine Lehre von der Verwaltung der Bußanstalt. Aber vollkommen stimme ich dem Herausgeber des zweiten Bandes bei, wenn er sagt, daß die besondere Lehre, die Anweisung zur Behandlung der verschiedenen Gattungen von Sündern, wegen der praktischen Durchführung und der vorherrschenden Anwendung der allgemeinen Grundsätze auf besondere Fälle größtentheils entbehrlich gemacht sey. Ich wüßte durchaus nicht, wie der selige Verf., ohne sich die größte Zahl von Wiederholungen zu Schulden kommen zu lassen, den speziel len Theil hätte bearbeiten können. So sind z. B. die ges schlechtlichen Sünden in ihrer Mannigfaltigkeit durch das ganze Werk hindurch recht gut und erschöpfend behandelt. Was also in einer Beziehung dem Werke zum Vorwurf geż reichen könnte, die Vermischung des Allgemeinen und Spes ziellen, gereicht demselben von einer andern Seite sehr zur Empfehlung...

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Ich schließe meine Anzeige mit den Worten des kirchli Theol. Quart. Schr. 1839. 28.

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chen Censors:,,Vorliegendes Werk" die leßten Worte eines im Lehramte und der Seelsorge ergrauten Dieners Jesu Christi an seine Mitarbeiter im Weinberge des Herrn,,ver dient nicht allein angehenden Beichtvåtern, für die es zunächst bestimmt ist, als eine vorzügliche Anleitung zu pflichts mäßiger Wartung ihres schweren und heiligen Berufes, son dern auch geübtern als eine Quelle vielseitiger Belehrung und kräftiger Ermunterung zu immer segensreicherer Führung der ihnen anvertrauten Seelen angelegentlichst empfohlen zu werden.“

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Die typographische Ausstattung ist sehr gut.

Graf.

Eslestina. Eine Festgabe für Frauen und Jungs frauen. Aschaffenburg bei Theodor Pergay. Jahrs gang 1838 u. 1839,

Ein Taschenbuch, welches sich die Aufgabe setzt, den Gebildeten des weiblichen Geschlechts, die bei dem in unsrer Zeir so sehr gesteigerten Bedürfniß nach ästhetischer Lectüre leicht Gefahr laufen, nach Erzeugnissen einer nicht bloß un heiligen, sondern auch unreinen und den frommen Sinn für's Göttliche zerstörenden Poesie zu greifen, das Heis lige in der Form des Schönen. darzubieten, und das Ideal christlich-frommer Weiblichkeit in ihren Gemüthern zu pflan zen und zu beleben - ein solches Taschenbuch muß schon vornherein eine erfreuliche und willkommene Gabe genannt

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