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ein Fall, sondern eine Erhebung des Menschen, und zwar Erhebung aus dem Zustande der unbewußten Thierheit in den Zustand der selbstbewußten Goträhnlichkeit. Vor dem Falle war der Mensch ohne Bewußtsein und Freiheit, weßhalb auch von einer Heiligkeit desselben in jener Periode gar keine Rede fein kann. Die „paradiesische Unschuld“ war „eine thierische unbewußte Unzurechnungsfähigkeit.“ -,,Wäre der Mensch in dieser geblieben, so håtte er vor dem Thiere nichts vors ausgehabt,“ ——,,der Herr der Schöpfung und das Ebens bild Gottes wåre selbst zum bewußtlosen Naturwesen herabs gewürdigt.“ Nun hatte aber der Mensch als ein geistiges Wesen die Bestimmung,,,mit Bewußtsein und Freiheit das Gute wählen, das Böse verabscheuen zu können.“ Diese Bes stimmung konnte er nur dadurch erreichen, daß er aus dem Zustand der paradiesischen Unschuld, der Indifferenz des Gus ten und Bösen, worin er mit Gott und mit der Natur in unmittelbarer Einheit lebte, heraustrat, und durch diesen „Riesenschritt in das Bereich des Bewußtseins und der Freis heit“ übergieng und so erst wahrhaft meuschlich, aber zugleich auch durch Bewußtsein und Freiheit gottåhnlich wurde. Und diesen Uebergang eben beschreibt die Geschichte des Sünden falles. Es entsteht nun freilich die Frage, wie, in diesem Sinne gefaßt, der sogenannte Sündenfall eine Schuld ges nannt werden und eine harte Strafe nach sich ziehen könne. In Betreff der Strafe wird gesagt: Sterblich war der Mensch geschaffen und sollte sterblich bleiben. Nur ins sofern ist der Tod Frucht vom Baume der Erkenntniß, als der Mensch durch das Bewußtsein zur Vorstellung seiner Ends lichkeit gelangt. Eben so verhält es sich mit den übris Theol. Quart. Schr. 1839. 28.

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gen Strafen. Dem paradiesischen Leben mangeln noch jene Beschwerden, weil sie für den noch unbewußten Menschen nicht vorhanden sind.“ Das heißt mit andern Worten: die vorgebliche Strafe für den Sündenfall war eigentlich keine. Der geistige Zustand des Menschen verbesserte sich, er wurde gottabulich; der physische blieb nach dem Falle, wie er vors her war, nur daß der Mensch jeht um denselben wußte. Hofs fentlich wird nun auch keine moralische Verschuldung mit dem Sündenfalle verbunden sein. Zwar wird bemerkt: „Mit dem Bewußtsein der Freiheit tritt der Zustand der Zurechnungsfähigkeit ein. Des Menschen That wird von diesem Augenblicke an seine Bürde; die Sünde wird möglich und durch die Entzweiung mit Gott wirklich." Wenn wir jedoch bedenken, daß nach Hrn. Luch keine Sünde ohne vorbandene Zurech nungsfähigkeit möglich, diese aber erst eine Folge des Sündenfalles, und der Sündenfall nür die naturuothwendige un: vermeidliche That eines bewußt und willenlosen Geschöpfes ist; so ist es uns ganz unmöglich von seinem Standpunkt aus im sogenannten Sündenfalle noch eine Verschuldung des Mens schen zu erblicken. Wir müssen uns jedoch, ohne diese nicht mehr neue Ansicht näher zu prüfen, auf die Bemerkung bes schränken, daß es uns schlechthin nicht einleuchtet, wie dieselbe durch die Worte der biblischen Erzählung des Sündenfalles gerechtfertigt werden könne, namentlich aber unbegreiflich ist, wie Gott einem unfreien willenlosen Geschöpfe Gesetze vor schreiben, dieses dieselben vernehmen und verstehen und als verpflichtend anerkennen, bei eintretender Versuchung sowohl sich selbst als den Versucher an diefelben erinnern und sie bids her beobachtet zu haben versichern, vor der Uebertretung ders

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selben anfänglich zurückschaudern, und erst, durch eine listige Vorspiegelung getäuscht, zu derselben sich entschließen könne. Uns scheint es vielmehr, daß hier schon (vor dem Sündeng falle) einige Spuren von Bewußtsein und Freiheit und bes wußt und frei geübter Gesetzeserfüllung sichtbar seien.- Daß z. B. nach der berührten Ansicht na 2, 17, 3, 3. 4. Die Bedeutung zur Vorstellung der Endlichkeit kommen“ ́haben müßte, und Aehnliches, wollen wir unberührt lassen.

Uebrigens mag dieß wohl das auffallendste Beispiel sols cher Art sein, und die Anführung deffelben an diesem Orte soll keineswegs die Meinung veranlassen, daß derartige Erz klärungen gar häufig in dem Commentar vorkommen. Biels mehr muß anerkannt werden, daß derselbe viele beachtungswerthe und treffliche Bemerkungen und Erörterungen enthalte, und ungeachtet der stark mythologisirenden Färbung desselben, der gelehrte Hr. Verf. doch, in Vergleich mit manchen seiner Vorgänger, auch hierin mehr Besonnenheit und historischen Sinn an den Tag lege, als fie. Wir können jedoch die Vors züge und Mångel, die dem Commentar nach unserer Ansicht zukommen, hier nicht weiter im Einzelnen berühren, und müß sen uns mit der Bemerkung begnügen, daß es an Vorzügen jedenfalls nicht fehle, und der Comment. auch für diejenigen,, welche für biblische Mythologie weniger Sinn haben, als Hr. Tuch, doch in vieler Hinsicht sehr lesenswerth und lehrreich sei. Scheinbare und wirkliche Mißgriffe, befremdende oder auch falsche Erklärungsweisen werden sich in einem Buche, wie das vorliegende, wohl immerhin entdecken lassen, können aber in der Schwierigkeit des behandelten Gegenstandes je nach Umständen ihre volle Entschuldigung finden. Gesteht

doch selbst der hl. Augustin, nachdem er zu wiederholten Mas len die Erklärung der Genesis versucht: volui experiri in hoc quoque negotiosissimo ac difficillimo opere, quid valerem; sed in scripturis exponendis tirocinium meum sub tanta sarcinae mole succubuit (Retract. I. 18.). Hr. Luch hätte ohne Zweifel gut gethan, wenn er z. B. nur die Quaestiones in Genesim dieses Kirchenlehrers einer größern Aufmerksamkeit, als es geschehen zu sein scheint, werth ges achtet hätte. Erwähnen muß Ref. noch, daß nach seiner Ansicht die sprachliche Seite dieses Commentars entschiedene Vorzüge vor den bisherigen Bearbeitungen der Genesis habe, namentlich auch vor dem Commentar von Bohlen's, deffen Erläuterung hebräischer Ausdrücke und Redensarten durch das Sanskrit gar zu oft wenigstens willkührlich erscheint, und mit Recht schon vielseitig getadelt worden ist.

Die Eintheilung des gesammten historischen Stoffes der Genesis in fünf Abschnitte, von denen der erste die Schöpfung der Welt und die älteste Geschichte des Menschen (c. 1—3.); der zweite die Geschichte der Nachkommen Adams bis zu Noachs Lode (c. 4-9.); der dritte die Geschichte der Noachiden bis zu Abrahams Lode (c. 10-25, 18.); der vierte die Geschichte Isaaks (c. 25, 19–35, 29.); der fünfte endlich die Geschichte Jakobs und Josephs (c. 36-50.) enthält, fand Ref. nicht nur zur Erzielung einer leichtern Uebersicht, sons dern auch zum bessern Verständniß des Ganzen, weil die einzelnen historischen Hauptgruppen so markirter hervortraten, sehr zweckmäßig.

Welte.

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Patrum apostolicorum opera. Textum ex editionibus praestantissimis repetitum recognovit, brevi adnotatione instruxit et in usum praelectionum academicarum edidit Carolus Josephus Hefele, Theologiae Doctor ejusdemque in Acad. Tubing. P. P. extr. Tubingae, in bibliopolio Henrici Laupp. MDCCCXXXIX.

Die schon vielfach und in verschiedenen gelehrten Zeits schriften in Anwendung gebrachte Sitte der Selbstanzeigen gestattet auch mir, meine eben erschienene Handausgabe der apostolischen Våter in dieser Quartalschrift mit einigen Wors ten zu besprechen. Auf die Gefahr hin, eine abgedroschene und häufig mißbrauchte Formel in Anwendung zu bringen, erkläre ich sonach, daß die Ueberzeugung von der Zweckmäßigs keit und theilweisen Nothwendigkeit eines solchen Unterneh mens der Hauptbestimmungsgrund zur Besorgung jener Handausgabe gewesen sey. Daß wenigstens die wichtigsten patris stischen Werke keinem Theologen unbekannt seyn sollten, liegt am Tage. Um solche allgemein zugänglicher zu machen, ist in ålteren und neueren Zeiten Manches geschehen. Man hat wohlfeile Handausgaben der Doctrina christiana, des Ens chiridion's, des Werkes de civitate Dei, der Confessiones und anderer Schriften Augustins, des Commonitorium's von Vins centius Lirinensis, des Apologeticus von Tertullian, der herr lichen Schrift de Sacerdotio von Chrysostomus, der Apologien Justins u. dgl. besorgt, man hat patristische Chrestomas thien geschrieben, wie Augusti, und Opera patrum selecta

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