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Man erklärt sich damit einverstanden, daß es mehr heißt, zu wissen was man glaubt, als glauben ohne zu wissen 4). Doch soll die Fassung dieses seit Anselm von Canterbury vielfach gebrauchten, allgemein verständlichen · und völlig unverfänglichen Sahes nicht ganz geeignet fein, die

stungen vollkommen anerkannt und somit die Eitelkeit in mir nicht verleht hat, welche insgemein der Anlaß zu Antikritiken wird. Der Ungenannte hat sich vielmehr rein auf meine kirchliche Richtung bezogen und mich der Neologie und Hes terodorie bezüchtigt; und indem ich mich dagegen erkläre, handle ich nicht aus gekränkter Eigenliebe, sondern aus els nem höhera Beweggrunde, der nicht leicht von Jemanden wird mißkannt werden. Wenn übrigens den Lesern die bedächtlichen und überall auf geltende, Auctoritäten gestüßten Beweisführungen zumal im Vergleich mit den zuversichtlichen, keck ausgreifenden, dictatorischen Behauptungen des Ungenanns ten befremdlich scheinen sollten: so mögen sie bedenken, daß es sich hier nicht um eine individuelle Ansicht, sondern um den objectiven kirchlichen Standpunct handelt, und daß ich in Erwägung der Zeitverhältnisse mir die größte Mäßigung zur Pflicht gemacht habe. Hätte ich bloß den Ungenannten ins Auge zu fassen, so würde ich die lebhafteste Sprache leicht rechtfertigen können gegen die animose Initiative, welche ein nichts weniger als competenter Richter gegen mich ergriffen hat. Ihm persönlich will ich nur dieß einzige Wort, welches Augustinus gegen den Faustus gebrauchte, verhalten: Tu es ergo regula veritatis; quidquid contra te fuerit, est verum? Cont. Faust. lib. II. cap. 2.

4) Kuhn, Leben Jesu. I. S. 438 Anm.

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Rechte des Glaubens hinlänglich zu wahren; es müsse viel mehr heißen: als glauben ohne (dieses) zu wissen, weil es sonst leicht den Anschein gewinnen könnte, als wäre die Meinung der Glaube müsse Wissen werden oder könne es auch nur 5). Offenbar_aber spricht der Saß so gefaßt etwas aus, was sich überall ganz von selbst versteht, und da man fich für solche Dinge keine ausdrückliche Behauptung erlaubt, so ist es klar, daß unser Saß allerdings einen andern Sinn haben soll. Aller Glaube ohne Ausnahme, der des gemeinen Mannes, wie der des dogmatischen und speculativen Theologen, ist ein bewußter, und der Unterschied, den wir ans deuten wollten, kann somit nur ein Unterschied an diesem Bewußtsein selbst, nicht aber der Unterschied des bewußten und bewußtlosen Glaubens sein. Die Frage aber: ob der Glaube ein Wissen werden könne und mässe, läßt sich in der Unbestimmtheit der vorliegenden Faffung einfach weder bejahen noch verneinen. Geht die Meinung dahin, daß der Glaube sich völlig in ein Wissen verwandeln und gleichsam ohne Rest in diesem auflösen lassen könne und müsse, so ist das allerdings nicht unsere Meinung; will man aber fas gen, daß er ein schlechthin unmittelbares, nicht weiter zu vermittelndes sei und das Wissen geradezu ausschließe als ein ihm völlig fremdes, so ist das dem Tertullianischen Credo, quia absurdum gleich und keineswegs unser Glaubenss bekenntniß.

Aber auch eben so wenig das der katholischen Kirche 6).

5) Der Ungenannte im,,Katholik" Jahrg. 1839. Hft. 2. S.210. Anm. 2.

6) Vgl. oben Anm, 1,

Augustinus sagt de Trinit. lib. XIV. cap. 1.: Aliud est seire, quid credere debeamus, quod docet Fides; aliud autem scire, quemadmodum hoc ipsum et piis opituletur, et contra impios defendatur, quod proprio appellare Vocabulo Scientiam videtur Apostolus. Dieses wissens schaftliche Bewußtsein vom Glauben haben auch wir von dem einfachen Glauben unterscheiden und ihm einen Vors zug 7) vor diesem einräumen wollen. Augustinus spricht dieß an einem andern Orte noch deutlicher aus, und was besonders hervorzuheben ist: er erklärt diese Ansicht für die der Kirche. In der Schrift de utilitate credendi cap. 1. fagt er, die Manichåer beschuldigen die orthodoxen Christen des Köhlerglaubens, weil diese dem Glauben gehorchten vor der Vernunft, und fügt hinzu, das sei die Differenz zwischen den Manichdern und den Katholiken gewesen, daß diese glau ben, um zu wissen, die Manichåer aber wiffen, um zu glaus ben (hanc fuisse inter Manichaeos et Catholicos differentiam, quod Catholici crederent, ut cognoscerent; Manichaei autem prius vellent cognoscere, ut postea, si li. beret, crederent,

Diese Ansicht von dem Verhältniß des Glaubens zum Wissen wurde von den Scholastikern aufgenommen und weiz ter im Einzelnen entwickelt. Immer davon ausgehend, daß der Glaube das Erste und Letzte und die tiefste Wurzel des Wissens sei, strebten sie vom Glauben zum Wissen und im

7) Worin er bestehe und worin nicht, und unter welcher Bedin= gung er anerkannt werden könne, werden wir weiter unten zeigen.

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Wissen wiederum bis zu dessen Gränzen, d. i. zum Glau: ben vorzubringen. Dadurch unterschieden sie sich von den f. g. Positivi oder Sententiarii, welche jeden wissenschafts lichen Proceß verneinend, den Glauben lediglich durch Schriftstellen und Sentenzen der Våter erläuterten und erhärteten. Die dialectische Methode, deren sich die Scholastiker bedien. ten und wovon sie den Namen der Wissenschaftlichen erhielten, beruhte durchgängig auf der Voraussetzung der Immanenz des Glaubens und Wissens, womit sie das Credo, quia absurdum in seiner Wurzel vernichteren und an dessen Stelle das Credo, ut intelligam feßten. Sie bezeichneten eben darum nur dieß als Irrthum und als falsches Extrem, wenn andere Glauben und Wissen nicht bloß für immanent, sondern auch für wesentlich identisch nehmend, das Credo, quia intelligo aufstellten, oder doch, was hei confequenter Folgerung auf dasselbe hinausgeht, vom Wissen zum Glauben kommen wollten und als Schiboleth hinstellten: intelligo, ut credam (wie neuerlich Hermes). Ges gen Roscelin bekämpfte man mit Recht den Satz per intellectum ad fidem, d. b. daß man, um zum Glauben zu kommen, durch das Wissen hindurch gehen müsse, und mit noch größerer Entschiedenheit wurde der Grundsatz des Abalard verworfen: nihil credi posse, nisi prius intellectum.

Hildebert von Tour (oder wahrscheinlicher Hugo von St. Victor) sagt in seinem tractatus theolog. cap. 1. de fide; Plus est credere, quam opinari; minus credere, quam scire credimus enim ut aliquando

sciamus, wobei die letztern Worte keinen Zweifel lassen, daß

das höher gestellte Wissen kein für sich und im Gegensatze zum Glauben bestehendes ist, sondern das, welches den Glaus ben in sich aufgenommen hat oder vielmehr in den Glauben eingegangen ist, kurz die Fides quaerens intellectum, wie Anselmus den Titel feiner Schrift,, Proslogium" erklärt. Es ist dieses höhere Wissen also wohl zu unterscheiden von dem Abålard'schen, das sich irrthümlich als das identische Wesen und absolute Maaß des Glaubens geltend macht. Anselmus, den das Verhältniß des Wissens zum Glauben am ausführlichsten und klarsten erläutert, sagt ausdrück, lid: sicut rectus ordo exigit, ut profunda christianae fidei credamus, priusquam ea praesumamus ratione discutere: ita negligentia mihi videtur, si, postquam confirmati sumus in fide, non studemus, quod credimus intelligere, Cur Deus homo? cap. 2. und im Pross logium cap. 1. necque enim quaero intelligere ut credam, sed credo ut intelligam.

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Dieser Fortschritt dés Glaubens zum Wissen war aber den Scholastikern nicht etwa nur eine analytische Zergliede rung des dem Glauben eigenthümlichen Inhaltes, so wie im Gegentheile auch kein Hinausgehen über die Wahrheit des Glaubens durch Aufstellung neuer Säße und keine Verstår, kung der ihm eigenthümlichen unmittelbaren Gewißheit durch Demonstration, sondern ein wahrhaft objectives dem Gegens stande immanentes Verfahren, so daß sie überall wieder zum Glauben selbst zurückkamen. Indem sie aber durch diesen objectiv dialectischen Proceß ausgehend von der Wirklichkeit des Glaubens in ununterbrochenem Zusammenhange und stez tigem Fortschritte des Wissens auf die unerforschliche und

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