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„Stimmen die Resultate einer Philosophie mit der Erfah, rung nicht überein, so ist sie sicher falsch" 26). Offenbar nun muß auch die neueste speculative Philofophie, wenn sie den Unterschied zwischen empirischem und speculativem Ers kennen lediglich in die Form setzt, diesem Ausspruche fich unterwerfen, und insbesondere also auch ihre Religionsphilosophie mit der Dogmatik in Uebereinstimmung bringen in allen Resultaten, welche sie aufstellt. Diese Uebereinstims mung wird aber überall vermißt, und zwar nicht bloß in diesem oder jenem Puncte, fondern in den Hauptlehren des Christenthums von der Sünde, Rechtfertigung, Erldsung, dem Gottmenschen und der Trinitåt. Nun wird freilich von ihrer Seite versichert, daß ihre Auffassung den wahren Geist der christlichen Lehre darstelle; dagegen von Seite der Dogs matik dieß geradezu geläugnet und behauptet, daß jene viels mehr ganz andere Lehren, als die chriftlichen, aufstelle. Wem ist nun zu glauben? oder vielmehr, nach welchem Kriterium ist hier die Entscheidung zu geben? Was Allen scheint, ist wahr, sagt Aristoteles. Gerade so mithin, wie der Fichtesche Idealismus, der nie zugab im Widerspruche mit der Erfahrung zu sein, nicht durch den Ausspruch dieses oder jenes Realisten widerlegt werden konnte, sondern nur durch das Gesammtbewußtsein Aller, kann auch die Hegelsche Religionsphilosophie nicht durch das christliche Gottesbewußtsein dieses oder jenes Theologen widerlegt werden,

26) Philosoph. Journal, herausgegeben von Fichte und Niethammer. 5. Bd. 1.Hft. S. 45.; vgl. meine Schrift, Jas cobi 2c. a. a. D.

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sondern allein durch das Bewußtsein der Kirche 27). Wo nun ein kirchliches Bewußtsein nicht vorhanden ist, sons dern neben einander nur mehrere gleich berechtigte individuelle Glaubensweisen, da ist die Widerlegung in höchfter Instanz, die factische und geschichtliche, nicht möglich; denn eine solche, welche etwa von Seiten des Staates káme (pas weltliche Verbot) wåre zwar eine factische und ges schichtliche, zugleich aber auch eine unbefugte und verwerfliche. Daß aber die genannte speculative Religionsphilos sophie dèm kirchlichen Bewußtsein nicht gemåß sei, läßt sich bis jetzt nur behaupten und durch die Vergleichung der beis derseitigen Hauptlehren nachweisen: der eigentliche und wahre Beweis, nämlich der geschichtliche, würde erst durch einen Ausspruch der Kirche selbst hergestellt werden; dafür aber fehlen zur Zeit die Prämissen und werden dieselben wohl auch nicht eintreten: nämlich, daß jene philosophische Religionslehre da oder dort als christliches Glaubensbekenntniß aufgestellt und gegen das kirchliche geltend wird. Ist nun nicht zu läugnen, daß das kirchliche Bewußtsein in lekter Instanz über die Resultate einer christlichen Religions philos sophie mit Recht entscheidet; so ist damit zugleich anerkannt, daß sie durchweg und also auch schon von vorneherein in eis ner sehr nahen Beziehung zu einander stehen müssen. Welches ist nun diese Beziehung? Schelling hat für die Philosophie mit Recht den Satz aufgestellt, daß, wenn sie das Absolute nicht gleich am Anfang sete als schlechthinige Indifferenz des Idealen und Realen, sie dasselbe als solches auch am

27) Siehe oben S. 412.

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Ziele ihres Processes nicht erreiche; und nicht anders wird auch in der Hegelschen Philosophie das pantheistische Princip überall schon vorausgesetzt. Da nun das kirchliche Bewußts sein, wie gezeigt, die Stelle des Absoluten in unserem Falle wirklich einnimmt; so ist es augenscheinlich nur die unmit telbare Anwendung der eben ausgesprochenen und hinlängs lich anerkannten Wahrheit auf diesen Fall, wenn wir sagen: eine christliche Religionsphilosophie, die von dem kirchlichen Bewußtsein der christlichen Wahrheit nicht irgendwie schon am Anfange ausgeht, kann auch am Ende ihres Processes sie nicht erreichen. Seht man freilich die pantheistische Anz schauung des Absoluten åber den Geist Christi in der Kirche hinaus, so ist die aus dem bloß formalen Unterschied zwi schen der Dogmatik und Religionsphilosophie mit Nothwendigkeit sich ergebende Instanz des kirchlichen Bewußtseins beseitigt, alsdann aber auch eine solche Religionsphilosophie alles andere nur keine christliche. Daß das letztere der Fall ist in Ansehung der Hegelschen Religionsphilosophie, ist uns nicht im mindesten zweifelhaft. Abgesehen jedoch davon, steht immerhin als Resultat dieses fest: Wenn der Uns terschied zwischen der Dogmatik und der christs lichen Religions philosophie bloß in der Form liegt, so muß die Religionsphilosophie das kirchliche Bewußtsein schon in ihrem Princip ir gendwie anerkennen; und wenn die Religionsphilosophie in ihrem Principe gänzlich absicht von dem kirchlichen Bewußtsein, so kann der Unterschied zwischen ihr und der Dogmatik nicht bloß in der Form liegen, sondern muß sich bei

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confequentem Verfahren als ein Unterschied in der Wahrheit, d. h. so darstellen, daß die Wahrheit der Dogmatik eine andere ist, als die der Religionsphilosophie und umgekehrt.

Irgendwie hat die Religionsphilosophie den Glauben als ihr Princip anzuerkennen; aber, wie bereits angemerkt wurde, doch nicht in derselben Weise, wie die Dogmatik, eben weil fie Philofophie ist. Um es kurz zu sagen, der Standpunct der Religionsphilosophie ist wesentlich der der Apologetik, einer Disiplin, der man gerade wegen dieses ihres nahen Verhåltuiffes zur Philosophie von manchen Seiten einen Plaß in der Theologie bestritten hat. Von der Wortbedeutung freilich muß man vor allem absehen, wenn man ihre wahre wissenschaftliche Bedeutung begreifen will; dieselbe hat ihren Grund in den durchaus practisch gewendeten Elementen, aus denen sie erwachsen ist, und es ist für uns daran nur noch dieses bemerkenswerth, daß sie diejenigen wissenschaftlichen Bestrebungen waren, wodurch das Christenthum nach Außen, gegen Heiden, Juden und Muhammedaner vertheidigt und gerechtfertigt werden sollte. Darin liegt deuts lich ausgesprochen, daß das apologetische Wissen den Glauben in seinem Verbåltuisse theils zu der natürlichen Vernunft, theils zu den andern Religionen, also auf der Grånzscheide zwischen sich selber und aller andern religiösen Erkenntniß erfaßte. Die Wissenschaft des so nach außen gewendeten Glaubens ist natürlich in ihrem Princip und in ihrer gan, zen Organisation eine andere, als die des Glaubens nach innen und nach seinen concreten Modificationen, d. h. als die Dogmatik. Der Unterschied aber besteht näherhin darin,

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daß die Dogmatik von dem Gottesbewußtsein und allen einzelnen Bestimmungen desselben, wie sie in der Mannigfal tigkeit der christlichen Togmen niedergelegt sind, ausgeht, und somit ein Mannigfaches gegebener Stücke von vornes herein anerkennt, wogegen die Apologetik oder Religionsphilosophie, weil sie das Verhältniß des christlichen Glaubens zu dem natürlichen und den verschiedenen positiven Glau bensweisen darzustellen hat, lediglich das Princip desselben mit den Principien von diesen zu vergleichen in dem Falle ist. Hier ist es nun der Begriff der christlichen Offenba rung (wie in der Dogmatik das christliche Gottesbewußt sein in seiner Allgemeinheit und Besonderheit), welcher den Ausgangspunct bildet, dessen Wahrheit im Glauben schlechthin vorausgesetzt wird. Der wissenschaftliche Proceß selbst aber besteht darin, die Offenbarung in der Einheit ihrer Momente und in der Nothwendigkeit ihres Begriffes nachzuweis sen. Diese Momente sind theils solche, welche den religiösen Geist an sich selbst bestimmen, nämlich das natürliche und das mitgetheilte Gottesbewußtsein (die natürliche und positive Religion), theils solche, welche in der geschichtlichen Eut: wickelung des religiösen Geistes als verschiedene Stufen und Arten sich darstellen, nämlich die historischen Religionen des Paganismus und die Vorbereitungen und Voraussetzungen der christlichen Offenbarung in dem Hebraismus und Jus daismus. Da nun die Natur nicht aufgehoben ist durch die Gnade, sondern vielmehr erhöht und gekräftigt, so ist der religiöse Geist im Christenthum zunächst zu begreifen als die Einheit von Natur (in ihrem erhöhten Zustande) und Gnade; sodann sind die historischen Religionen des Pagavismus, wie

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