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offener aus, je mehr uns selbst an der Fortsetzung Ihrer Sammlung gelegen ist. Dieses Interesse bestimmt uns noch zu eis nigen weitern Bemerkungen und Wünschen.

Der den einzelnen Jahrgången angewiesene Stoff zerfällt in zwei oder mehrere größere Abtheilungen nach den verschie denen Kirchen, denen die betreffenden Akten angehören. Jede solche größere Abtheilung hat kleinere Rubriken nach Ländern geordnet unter sich, und solche Diathese ist gewiß zweckmäßig und erleichtert die Uebersicht und das Nachschlagen. An der Spitze der katholischen Länder steht der Kirchenstaat, und unter dieser Rubrik hat nun H. Rheinwald nicht blos das aufgenommen, was den Kirchenstaat selbst angeht, sondern hat hier jenen Aktenstücken überhaupt ihre Stelle angewiesen, die vom Pabste ausgegangen sind. Solches ist nun an sich unrichtig, denn diese Urkunden betreffen nicht den Kirchenstaat selbst und sind vom Pabste als Primas der Kirche, nicht als Regenten des Kirchenstaates erlassen worden. Was hat z. B. dag påbstliche Breve, worin der Bischof von Kras kau zur Resignation aufgefordert wird, mit dem Kirchenstaate zu schaffen? Solche Diathese ist weiter unbequem, denn sie zerreißt höchst überflüßiger Weise das Zusammenges hörige, z. B. der erste Band enthält unter der Rubrik Schweiz eine Menge Urkunden über die Badener Conferenz. Hier håtte nun das påbstliche Circulare an den helvetischen Clerus gegen diese Conferenzbeschlüsse seine natürliche Stelle gefunden. Ebenso verhält es sich mit der påbstlichen Bulle, die Schriften des Dr. Hermes betreffend. Alle Urkunden über diesen Gegenstand finden sich sonst unter der Rubrik Preußen, und wir wollen dieß nicht gerade tadeln, wenn gleich diese

Angelegenheit nicht eine speziell preußische, sondern eine alle gemein katholische ist. Das einzige Aktenstück aber, die Cens furirungsbulle soll unter dem Artikel: Italien und Kirchens staat gesucht werden, den sie doch nur ihrem Entstehungss lokale nach besonders angehört. H. Rheinwald ist endlich hierin auch inconsequent verfahren, denn S. 19. Thl. 2. hat er die Antwort der påbftlichen Pönitentiarie an den Bischof von Mans unter die Rubrik Frankreich gestellt, obgleich sie von Rom ausgegangen ist, und obgleich kurz zuvor ein påbst, liches Breve an den Bischof von Osnabrük, gleichfalls Dis fpenfationen betreffend unter dem Artikel Kirchenstaat seine Stelle nehmen mußte. Oder um ein anderes Beispiel anzus führen: S. 203. Thl. 1. steht eine Note des Bischofs von Chur an die Geistlichkeit des Kantons Schwyz unter der Rubrik Schwyz, und mit Recht, obgleich dieser Erlaß von Chur ausgegangen ist. Warum würde H. Th. nun nicht auch einen påbstlichen Erlaß, der etwa den Kanton Schwyz an: gienge, unter eben dieser Rubrik aufnehmen sollen?

Der Inder, der jedem Jahrgange vorgesetzt ist, wåre weit brauchbarer geworden, wenn bei jeder Nummer ganz kurz der Inhalt angegeben worden wäre. Bei einzelnen Stüs cken ist dieß geschehen, bei andern nicht. Bei der zweiten Nummer z. B. heißt es: Breve an den Bischof von Kras kau, Skorkowski"; hier håtte nur beigesetzt werden dürfen: seine Resignation betreffend. Das dritte Stück ist verzeichnet als: Circulare an den R. K. Clerus der Schweiz. Hier hätte beigefügt werden sollen; gegen die Badener Conferenzbes fchlüsse.

Endlich müssen wir wünschen, daß bei allen Aktenstü‹

den Datum und Unterschrift angegeben werde, was bei eis nigen fehlt, z. B. Thl. 1. S. 107. Auch S. 304. vermissen wir das Datum bei den Statuten für die katholisch- theologische Fakultät der Universität Bonn,

Um unsere Leser mit dem reichen Inhalte dieser Acta historico - ecclesiastica bekannt zu machen, wollen wir die wichtigsten Aktenstücke, die in diesen beiden Bånden oder Fahrgången enthalten sind, kurz angeben. Dahin rechnen. wir eine Maffe von Urkunden, welche sich auf die Badener. Conferenzbeschlüsse beziehen, durch welche das Kirchthum in den das Bisthum Basel constituirenden Schweizerkantonen modernifirt werden sollte. Am wichtigsten ist hiebei die vom kleis nen Rathe von Luzern ausgegangene Bekanntmachung und Beleuchtung der Badener Conferenz. Artikel selbst, und die Remonstrationen des Pabstes und des Bischofs von Basel, Sehr interessant sind weiter die Aktenstücke über das ehemas lige Doppelbisthum Chur→ St. Gallen, Bossi's Ernennung zum Bischofe, und die Trennung des Doppelbisthums. Auch ein Schreiben Möhlers über die Zustände der Schweiz vers dient alle Beachtung. In Betreff Baierns erhalten wir die Urkunden über die Errichtung von Benediktiner. Etablisses ments, in Beziehung auf Preußen eine Masse von Akten über die Hermes'sche Angelegenheit, die Statuten für die beis den theologischen Fakultäten zu Bonn, urkundliche Sachrichten über die kirchlichen Auftritte und Ereignisse in dem protestantischen Schlesien, viele Urkunden, die sich auf das erste Jahr der erzbischöflichen Amtsverwaltung des Herru Droste zu Vischering beziehen u. dergl. Auch die påbstliche Bulle an die preußischen Bischöfe in den westlichen Provinzen

und die Schreiben des verstorbenen Bischofes von Trier an den Pabst sind hier abgedruckt. Weiter nimmt die Bautain' fche Angelegenheit einen bedeutenden Raum ein, wir lesen hier den Sendbrief des Bischofs von Straßburg an seinen Clerus, wodurch der Streit publik wurde, das påbstliche Breve an den Bischof von Straßburg, das Sendschreiben Möhlers an Bautain, die Erklärung Bautain's und der Seis nen an den Bischof u. dgl. m. Sehr interessant war uns auch das neue kaiserliche Ehegesetz für Polen und das königs lich Sächsische Ehegesetz.

Doch es ist uns nicht möglich, alles Wichtige auch nur im Allgemeinsten anzugeben, darum begnügen wir uns, in Kurzem auf diese Sammlung hingewiesen zu haben, und wünschen ihr unter der Voraussetzung, daß sie alle Parteilichkeit und Bevormundungssucht abstreifen werde, raschen Forts schritt.

Hefele.

Heilige Seelenlust. Geistliche Lieder von Anges lus Silefius. Bearbeitet und als Andachtsbuch herausgegeben von W. Winterer und H. Sprenger, Pfarrern in Mannheim. Mannheim, Verlag von Heinr. Hoff. 1838. XII. 348 Seiten. Pr. 1 fl. 21 kr.

„Der gemüthreiche Dichter Angelus Silefius,“ heißt es im,,Vorwort", bieß eigentlich Johann Scheffler, und ist im Jahre 1624 zu Breslau von protestantischen Eltern geboren. Er studirte und übte die Heilkunde, trat aber in seinem neun

undzwanzigsten Lebensjahre zur katholischen Kirche über, ward Priester derselben, stritt in vielen Schriften eifrig für seinen neuen Glauben, und starb als Klostergeistlicher in seiner Ges burtsstadt am 9. Juli 1677. Die heilige Seelenluft“ erschien, mit den Melodieen des bischöflichen Musikus Georg Josephi versehen, zum erstenmal gesammelt im Jahr 1657.“

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Feder Freund der christlichen Poesie ist den Herausgebern zu Dank verpflichtet, daß sie durch die vorliegende neue Aus, gabe diese seelenvolle Klånge christlicher Lyrik der Vergessens heit entriffen und dadurch die poetische Individualität des alten Dichters uns vollständiger zu erkennen gegeben haben. In dem cherubinischen Wandersmann“ nåmlich zeigt sich Angelus Silefius mehr von der kontemplativ - didactischen Seite als Spruchdichter, in der heiligen Seelenlust" aber spricht sich sein innerstes Gefühl in der unmittelbarsten Form, in der Form des religiösen Liedes aus, und dadurch tritt er uns in seiner eigensten Persönlichkeit viel näher.

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Die HH. Herausgeber bezeichnen den Standpunkt, aus welchem sie die gegenwärtige Ausgabe betrachtet wissen wollen, nåher. Sie wollten dieses Buch, was es ursprünglich so vollkommen sei, als ein Audachtsbuch herausgeben, welches Jedermann, besonders aber die sanftern Seelen des weiblichen Geschlechts mit seinem warmen Hauche tief empfundener Frömmigkeit berühren, begeistern und für die hl. Sache des Erlösers gewinnen soll. Dazu war eine durchgängige Bearbeitung der Lieder` nothwendig, weil die deutsche Sprache jenes Zeitalters, in welchem Angelus Silesius lebte und schrieb, zu unbeholfen war und zu sehr einem ungebildeten Geschmacke huldigte, so daß die rührendsten und erhabeusten

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