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mit Effig und Galle getränkt würde; daß er, der für die Sünden Geopferte, mit Krone und Purpur geschmückt, zum Gerichte kommen werde; daß durch ihn Reinigung und Ver. gebung der Sünden den Menschen zu Theil werde. Voraus verkündet war die wahre Beschneidung, wie sie das Christens thum verlangt, an Herzen und Ohren, prophezeit war das Kreuz Chrifti in der Beschneidung der 318 durch Abraham. Das christliche Sittengesetz war angedeutet in den jüdischen Speisegeboten. Angekündet war Christi Kreuz und die christs liche Taufe. Der wahre Sabbat, den Gott eingesetzt hat, ist erst mit dem Christenthum eingetreten, nämlich der Sabs bat, der gefeiert wird mit reinen Herzen und reinen Hånden. Die Juden aber irrten sich, wenn sie den Sabbat ohne dieß Erforderniß feiern zu können glaubten, daher hat Gott ihren Sabbat schon durch die Propheten verworfen. Auch der wahre Tempel ist erst seit dem Christenthum vers wirklicht worden, der Tempel im gottgefälligen Herzen.

Wie wird nun hier das Judenthum und sein Verhälts niß zum Christenthum betrachtet? Zwei Gedanken springen uns in die Augen:

a) im Judenthum hat Gott die Typen und Vorbilder auf Chriftus und das Christenthum gegeben, und

b) im Christenthum trat das in Wahrheit und in geis ftigem Sinne ein, was im Judenthum typisch vorgebildet und sinnlich aufgefaßt war.

Vergleichen wir nun dieses Resultat mit dem aus den sogenannten åchten Kapiteln gewonnenen. Dort hieß es: nicht die Juden, sondern die Christen find die Erben des göttlichen Bundes. Dieß ist gewiß auch hier, wenn nicht

dem Worte, so doch dem Sinne nach ausgesprochen. Dort hieß es: die Juden haben keinen Anspruch auf den göttli, chen Bund; hier: die Juden haben die göttlichen Anordnuns gen und Satzungen falsch und irrig verstanden. Dort hieß es: Gott habe von Zeit zu Zeit durch die Propheten seinen eigentlichen Willen angedeutet, und den neuen Bund angekündigt, hier: im Judenthum und durch die jüdischen Pros pheten hat Gott Typen, Vorbilder und Prophezeiungen auf Christus und die christliche Heilsordnung in großer Zahl ges geben, und was`im Judenthum typisch vorgebildet war, ift im Christenthum in Wahrheit in Erfüllung gegangen.

Offenbar sind es also dieselben Grundgedanken über das Judenthum, die uns in den beanstandeten, wie in den bez lobten Kapiteln entgegentreten, es ist dieselbe Anschauungsweise des Verhältnisses von Judenthum und Christenthum, aus dem sie geflossen sind, sie sind Theile eines und dessfelben Ganzen.

Aber die beanstandeten Kapitel sollen sich nach H. Sch. zum Zwecke gesetzt haben, nachzuweisen, daß der alte Bund mit dem neuen identisch sey. Solche Behauptung, geradezu ausgesprochen, finde ich nirgends in den besagten Kapiteln, glaube auch kaum, daß ein Anderer sie finden wird. Dagegen ergiebt sich mir folgende Ansicht des Schriftstellers: Gott wollte mit den Juden seinen Bund schließen, die Jus den aber waren nicht empfänglich hiefür, mißverstanden Gottes Gebote, baueten ein Haus statt eines geistigen Tempels, enthielten sich vom Schwein, statt vom Unflat. Mit ihnen war also der Bund gar nicht zu schließen. Doch hat sie Gott von Zeit zu Zeit auf den neuen Bundesabschluß þin,

gewiesen, und den geistigen Bund ihnen verkündet. Insofern also sprechen diese Kapitel von einem Bunde, indem sie das Christenthum als den allein wahren Bund anerkennen, welchen Gott den Juden schon habe geben wollen, dessen fie fich aber unwürdig und unempfänglich gezeigt båtten. Das Judenthum wird also in seinem Bundesrechte gar nicht ans 'erkannt. Es fragt sich nun: geschieht dieß blos in den beans standeten Kapiteln, oder auch in den belobten? Geschieht es in Ersteren allein, so ist möglich, daß sie aus einer andern Feder geflossen find; geschieht es aber in den Einen wie in den Andern, so ist kein Grund zur Annahme zweier Verfaffer vorhanden. Ich finde aber, daß diese Verkennung des jüdischen Bundesrechtes in den ächten Kapiteln, wie in den beanstandeten uns begegne. Im zweiten Kapitel z. B. wird den jüdischen Opfern, im dritten den Fasten das Merkmal der göttlichen Institution abgesprochen, und direkte gelåugnet, daß Gott solche Opfer und Fasten verlangt habe. Hätte dieß Barnabas thun können, wenn er das historische Recht des Jüdenthums erkannt und dieses als einen göttlichen Bund, seine Einrichtungen als göttliche Bundeseinrichtun gen betrachtet hätte ? Eine Parallele zu diesen beiden bes lobten Kapiteln bietet das beanstandere zehnte. Wie dort Opfer und Fasten, so werden hier die jüdischen Speisevors schriften nicht in ihrem historischen Rechte aufgefaßt, eben weil der Verfasser die jüdischen Einrichtungen nicht als göttliche Bundeseinrichtungen erkennen mag, fie vielmehr für fleischlich irrige Auffassungen göttlicher Gebote betrachtet.

Diese Mißkennung des jüdischen Bundesrechts begegnet uns auch in den belobten Kapiteln 4 und 14, welche uns

belehren, die Juden hätten ihre Ansprüche auf den alten Bund verloren, seit Moses die Bundestafeln zerschlug, der göttliche Bund aber sey auf die Christen übergegangen. Seir Moses diese Tafeln zerbrach, sey Israel kein Bundesvolk mehr gewesen. Der sogenannte åchte Barnabas ist derselbe Judenfeind, der uns in den beanstandeten Kapiteln begegnet. Ja, um gar keinen Zweifel darüber zu lassen, sagt er in dem für åcht gehaltenen K. 13: Gott habe den Juden schon bei der Schwangerschaft der Rebekka und der Segnung der Söhne Josephs angekündet, daß nicht sie, sondern die Chris ten sein Bundesvolk seyn sollten; und K. 14: die Juden seyen um ihrer Sünden willen nicht würdig gewesen, den Bund zu empfangen.

Die belobten Kapitel sprechen also in derselben Weise wie die beanstandeten gegen die Bundschaft des jüdischen Volkes.

Einer der herbsten Ausdrücke gegen das Judenthum fins det sich in dem beanstandeten neunten Kapitel, welches be hauptet: die jüdische Beschneidung sey abgeschafft, Gott habe sie gar nicht gewollt, ein böser Engel aber habe die Juden verfinstert, daß sie das göttliche Gebot der geistigen Beschneidung nicht einsahen. Diese schroffe Ansicht, glaubt H. Schenkel, stimme mit der in den ächten Kapiteln vors herrschenden Anerkennung des Judenthums nicht zusammen, und verrathe einen andern Verfasser. Wir können nicht beis stimmen, müssen vielmehr behaupten, auch dieses Urtheil über Beschneidung sey ein Ausdruck deffelben Geistes, der uns in den belobten Kapiteln entgegentritt. Wir haben schon gesehen, wie K. u. 3 behauptet wird, es sey Irrthum der

Juden gewesen, die göttlichen Opfer und Fastengebote im äußerlichen Sinne zu verstehen und zu üben. Ausdrücklich wird diese Auffassung ein Irrthum genannt. Warum sollte nun in einer andern Stelle die äußerliche Auffassung und Uebung der Beschneidung nicht auch ein Irrthum genannt werden? Die irrthümliche Auffassung eines göttlichen Ges botes dachte sich aber der Verfaffer unter dem Einfluffe eines bdsen Geistes. Und wenn die Beschneidung nicht als Buns deszeichen anerkannt wird K. 9; so geschieht dieß nur in nas türlicher Consequenz von K. 4, welches behauptet: seit Moz ses die Tafeln zerschlug, habe die Bundschaft aufgehört. Hatten sie aber keinen Bund; so konnte die Beschneidung auch nicht Bundeszeichen seyn.

Noch einige andere Bemerkungen des H. Schenkel åber. die angebliche Differenz in der Beurtheilungsweise des A. B. müssen wir zur Sprache bringen. Den åchten Kapiteln, sagt er, sey Moses eine wirkliche, geschichtliche Person, als Gesetzgeber und Bundesmittler. Nun, eine mythische Person ist er doch auch den beanstandeten Kapiteln nicht, und seine Würde wird auch in ihnen anerkannt, wenn es 3. B. K. 15. heißt: Gott habe von Angesicht zu Angesicht zu Moses gesprochen. Als Gesetzgeber ist er im zehnten Kapitel anerkannt, der seine Gesetze in göttlichem Auftrage ges geben hat. Als von Gott besonders begnadigter Führer Israels erscheint er K. 13. Kurz, es ist in den beanstande ten Kapiteln, wie in den andern, mit gleicher Hochachtung von Moses gesprochen, und darum wieder kein Grund vore handen, an zwei Verfasser unseres Briefes zu denken.

Derselbe Fall hat rücksichtlich der Propheten statt, was

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