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Athen. Malta.

AO. VIII, 3

Die phönizische Kolonie (S. 9) von Athen hat bis jezt 8 Inschriften geliefert, vorwiegend Grab- oder kurze Weihinschriften, wie: Athen 5.

Ich bin Asepte, Tochter Eschmun-schillems, die Sidonierin. Errichtet für sie von (2) Jatan-Bel, Sohn Eschmun-cilleachs, dem Oberpriester des Gottes Nergal.

Jedoch ist auch eine inhaltreichere Mitteilung, ein Beschluß der Vertretung der Gemeinde erhalten, durch welchen eine Ehrung eines verdienten Gemeindebeamten verfügt wird (vgl. S. 11):

Athen 8.

Am 4 m r z ch (Monat) im Jahre 15 des Volkes von Sidon kam zu stande der Beschluß der Sidonier in der Versammlung, zu bekränzen (2) SchamaBaal, den Sohn Magons, welchen gesezt hatte das Volk über den Tempel und über den Bau des Vorhofs des Tempels, (3) mit einem goldenen Kranz von 20 Dareiken vollgewichtig (?), weil er gebaut hat den Vorhof des Tempels und getan hat alles, (4) was ihm oblag an Dienst; (und) daß diese Verfügung schreiben sollten die Männer, welche gesezt sind über den Tempel, (5) auf eine Marmor-Stele und daß sie sie aufstellen sollen in der Säulenhalle des Tempels vor den Augen der Leute, damit die Gemeinde sei (6) Zeuge. Zu dieser Stele sollen sie erheben vom Gelde (d. h. aus dem Schaße) des Gottes Baal-Sidon 20 Drachmen vollgewichtig (?), (7) damit wissen die Sidonier, daß versteht die Gemeinde zu belohnen die Leute, welche leisten (8) Dienste der Gemeinde.

Von der Art der gewöhnlichen Weihungen sind auch die Inschriften von Malta. Die eine zweisprachige besigt ein besonderes Interesse durch die griechische Wiedergabe der Eigennamen, welche zugleich zeigen, wie hier ägyptischer Einfluß sich geltend macht, insofern der Gott Osiris bei der Namengebung bevorzugt zu sein scheint:

Malta 1.

Unserem Herrn Melkart, dem Herrn von Tyrus, geweiht (2) von deinem Diener Abd-Osir und seinem Bruder Osir-schamar, (3) den beiden Söhnen des Osir-schamar, Sohnes von Abd-Osir, weil er gehört hat ihre Stimme. Er segne. Der griechische Text lautet:

Dionysios (= Abd-Ofir) und Sarapion (Osir-schamar), die Söhne von Sarapion, Tyrier, dem Führer (archegetes) Herakles (= Melkart).

Eine Inschrift an einem Grabe gibt das Datum der Vollendung und Weihung nach dem Jahre des regierenden Eponymen oder Suffeten:

Malta 3.

Kammer des Hauses der Ewigkeit. Das Grab wurde gemacht (2) (und) geweiht bei seiner Vollendung am 1. des Monats (3) Merpa im Jahre Hannibals, (4)Sohnes Bod-meleks.

Von den Inschriften, welche die karthagische Herrschaft auf

AD. VIII, 3 Sizilien. Sardinien. Avignon. Marseille.

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Sizilien hinterlassen hat (5 Stück) würde die eine von dem berühmten Heiligtume der Astart (Aphrodite) von Eryr (Ark) wohl das meiste Interesse bieten. Sie liegt uns aber nur in einer Abschrift aus einer Zeit vor, wo man phönizische Inschriften noch nicht zu lesen verstand und diese ist nicht mehr entzifferbar. So viel ist jedoch klar, daß sie in 8 Zeilen eine Weihung an die „Herrin, die Astart Ark" enthielt.

Derselben gilt auch eine Weihung aus Cagliari auf Sar

dinien:

Der Astart-Ark, dieser Altar aus E[rz, Weihung des

.

Aus Pauli Gerrei, 60 Kilometer von Cagliari, rührt eine dreisprachige Inschrift, in phönizisch, griechisch, lateinisch:

Dem Herrn Eschmun mearrich (Aescolapio merre, griechisch: Asklepios Merre), ein Altar aus Erz, im Gewichte von hundert 100 Pfund, Weihung Kleons von der Genossenschaft der Salinenleute. Er erhörte (2) seine Stimme, heilte ihn. Im Jahre der Richter Himilkat und Abd-Eschmun, Sohn Himeleks.

Dem Schriftcharakter nach gehört zu den ältesten Inschriften
Nora 1.

Denksäule des Rosch, Sohn des Noged aus Sardinien. Es hat ausgeführt das, was zu ihrer Errichtung gehört, Melek-jatan, Sohn des Rosch, Sohnes Noged's aus Lipis.

Die übrigen sardinischen gehören späterer Zeit an, sie sind ebenfalls Grabinschriften. Gleichartig ist auch die eine der beiden auf französischem Boden gefundenen, welche aber auch wegen der Person, der sie gilt, ein Interesse bietet:

Avignon.

die

Grab der Zaibkat, der Priesterin der Herrin der Götter. Sie war eine Toch[ter] (2) Abd-Eschmuns Sohnes Baal-jatans Sohnes Abd-Eschmuns, Gattin (3) Baal-hannos, des Beamten der Götter, Sohnes Abd-Melkarts Sohnes (4) Himilkats Sohnes Abd-Eschmuns. Nicht zu öffnen.

Zu den farthagischen führt dann die große Opfertafel über, welche in Marseille gefunden worden ist (S. 9). Sie ist ihrem Inhalte nach zugleich eine wichtigere Urkunde als die meisten übrigen phönizischen und eröffnet wichtige Einblicke in die Organisation des hierarchischen und bürgerlichen Lebens der westlichen Kolonien, nach denen aber auch das des Mutterlandes beurteilt werden darf:

Tempel des Baal-[saphon]. Tariff der Abg]aben, welchen aufgeste[.llt haben die Männer, welche gesezt sind über die Abgaben. Zur Zeit [der Herren Chilles-]baal, des Suffeten, Sohnes Bod-Tanits, Sohnes Bod-[Esch

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Marseille (Karthago).

AD. VIII, 3 muns und Chilles 1-Baals], (2) des Suffeten, Sohnes Bod-Eschmuns, Sohnes Chilles-Baals und ihrer Gefährten 2.

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(3) Vom Rind: Vollopfer oder Bittopfer oder Sühnvollopfer: für die Priester Silber(sekel) zehn 10 für eins und beim Vollopfer soll ihnen gehören außer dieser Abgabe vom F[leische ein Gewicht von dreihundert - 300 --] (4) und beim Bittopfer die qc rot und die je lot; es gehören aber die Haut die Eingeweide und die Füße und der Rest des Fleisches dem Opfernden. (5(Vom Kalb, welches Hörner hat, vom m chi r3 oder vom 'th wm th', und vom Widder: Vollopfer oder Bittopfer oder Sühnvollopfer: für den Priester Silber fünf — [5 — für eins; und beim Vollopfer soll ihnen gehören außer] (6) dieser Abgabe vom Fleische ein Gewicht von hundertundfünfzig. 150; und beim Bittopfer die q c rot und je lot; es gehören aber die Haut und die Eingeweide und die Füße und der Rest des Fleisches dem Opfernden.]

(7) Vom Bock und der Ziege: Vollopfer oder Bittopfer oder Sühnvollopfer: für den Priester Silber Sekel 1, zar1 2, für eins; und beim Bittopfer sollen gehörsen ihnen außer dieser Abgabe die q c rot] (8) und je lot; es gehören aber das Fell und die Eingeweide und die Füße dem Opfernden.

(9) Vom Schafe oder vom Lamm oder vom Bocklamm (?): Vollopfer oder Bittopfer oder Sühnvollopfer: für die Priester Silber drei Viertel (Sekel) zar [2für eins; und beim Bittopfer sollen ihnen gehören außer] (10) dieser Abgabe die q e rot uno die jc lot; es gehören aber das Fell und die Eingeweide und die Füße und der Rest des Fleissches dem Opfernden.]

(11)[Vom Vogel, dem zahmen oder wilden: Sühnvollopfer oder Weisfagungsopfer oder Schauopfer: für die Priester Silber (Sekel) drei viertel zar 2 für eins; es gehört aber das Fleisch dem Opfernden.]

(12) Für den Vogel (?) oder Erstlingsheiligung (von Feldfrucht) oder Wildpret oder Mastopfer: für den Priester an Silber agrot 10 für jedes einzelne und [es gehört das Fleisch dem Opfernden].

(13) Von jedem Bittopfer, welches man vor die Götter bringt, sollen gehören den Priestern die qc rot und je lot, und vom Bittopfer

(14) Für Teig (Mehl mit Öl) und für Milch und für jedes Opfer, welches irgend jemand opfert als mincha soll (zukommen den Priestern . .

(15) Für jedes Opfer, welches ein Mann opfert, der arm ist an Vieh oder arm an Geflügel, soll nicht zukommen den Prieste[rn irgend etwas.] (16) Jeder Vollbürger (?) und jeder Schußbürger (?) und jeder Götterschüßling und jedermann, der opfert [. . . es sollen zahlen]

1) Er ist der Vaterbruder seines Mit-Suffeten.

2) Des Collegiums“ d. h. „Senats". Derselbe Ausdruck im Judentum „Johanan, Höherpriester und der Senat (Ältesten-Kollegium, cheber) der Juden" auf Münzen.

3) verschiedene.

4) eine kleine Münze, Unterteil des Sekels.

5) Der Unterschied von „Weissagungsopfer" könnte etwa so gedacht werden, daß es nach einem „Gesicht“ d. h. einem Traume gebracht wird, das Weissagungsopfer aber vor Beginn eines Unternehmens, um deren Ausgang zu erfahren.

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(17) alle dieje Leute den Tarif für je ein Opfer nach Maßgabe des Festgesezten in der Urkunde (17) Jede Abgabe, welche nicht festgesezt ist auf dieser Tafel, soll man geben gemäß der Urkunde, welche [niedergeschrieben haben die Männer, welche gesezt waren über die Abgaben zur Zeit unserer Herren Chilles-baal, Sohn Bod-Tani]ts (19) und Chilles-Baal, Sohn BodEschmuns und ihrer Gefährten.

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(21) Jeder Opfernde, welcher nicht gibt alles was steht auf dem Tarif,

Die Ergänzungen der Lücken in der Inschrift sind nach mehreren Bruchstücken von ähnlichen gegeben, welche in Karthago selbst ge= funden sind.

Eine Weihinschrift aus Karthago ist mehr der in ihr — und auch sonst einige male - erwähnten Behörde als ihres Gegenstands wegen von Bedeutung:

Karthago 10.

Es haben erneuert und angefertigt diesen mathbach, ein Werk (?) ́von zehn Fuß, die 10 Männer, welche sind über die Heiligtümer, welche waren im Jahre [des N. N. Sohnes Sohnes] (2) Ger-Sakons und GerAftarts, Sohnes Jehon-Baals, Sohnes Azar-baals, Sohnes Schofets und Bod-Astarts, Sohnes

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Bei den seit einer Reihe von Jahren fortgesezten Ausgrabungen (unter Leitung von Delattre) sind in Karthago eine Reihe von Grabinschriften und auch von sogenannten tabellae devotionis (kleine Schriftstücke, meist auf Metall, welche mit Flüchen und Beschwörungen in die Gräber gelegt werden) gefunden worden,

Sonst gehörten hierher die zahlreichen Grabstelen mit ihrem formelhaften Inhalt. Sie enthalten stets die Worte:

Der Herrin Tanit und dem Baal-hammon N. N. Sohn von N. N. usw.

1) oder: „der nicht gibt an die P[riester alle die Abgaben, welche 2) Bod-Astart war nicht Suffet, sondern bekleidete ein anderes maßgebendes Amt.

3) Die Hauptgottheit von Karthago, von den Römern als virgo coelestis bezeichnet.

Neuere Werke über phönizische Inschriftenkunde:

Corpus inscriptionum Semiticarum. Vgl. vorn S. 8.

Lidzbarski, Handbuch der nordsemitischen Epigraphik. Weimar 1898. Mit vollständigem Literaturverzeichnis.

G. A. Cooke, A Text-book of North-Semitic Inscriptions. Oxford 1903. Zur Einführung in den Gegenstand besonders geeignet.

Die phönizischen Inschriften sind zusammengestellt von: v. Landau, Beiträge zur Altertumskunde des Orients. II. III. Leipzig 1899. 1903.

Druck von Hartmann & Wolf in Leipzig.

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