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die Grundgedanken, die den Jahvismus oder Monotheismus in Gegensah zu der herrschenden orientalischen Weltanschauung sehen, nicht in Juda allein entstanden seien und vor allem nicht dort allein gepflegt seien, so wäre der Jahvismus keine Frucht einer Offenbarung von oben, sondern, wie der genannte Gelehrte selbst hernach sagt, eine Entwickelungsstufe aus einem hochentwickelten Polytheismus". Dieser Behauptung ist nach allen Seiten zu widersprechen; denn der Jahvismus ist nicht erst aus Mosehs Zeit bekannt, sondern so alt, als Menschen auf dieser Erde leben. Ferner ist unerhört, daß Polytheisten nicht neue Götter, sondern einen Gott hervorbringen sollen 1). Dagegen spricht die Geschichte mit allen ihren Tatsachen, auch die der Chinesen und Indier.

Ebenso unhaltbar ist Wincklers andere Behauptung 2), daß es im Volksmund keine Ueberlieferung über vorgeschichtliche Ereignisse gebe: „Ein reiner Nomadenstamm hat keine Ueberlieferung und damit keine Geschichte“, während doch grade die Nomaden, die des Schreibens unkundig sind, ein außergewöhnliches und fast unfehlbares Gedächtnis für die Ueberlieferungen aus ihrer Vorgeschichte haben.

Wollen wir den Tatsachen einigermaßen gerecht werden, so haben wir sechs Zeiträume zu unterscheiden, in denen Babylonier und Hebräer mit einander in Berührung kamen, nämlich

1. die Urzeit, da beide noch ein Volk waren;

2. die Zeit der Einwanderung der Nordsemiten in das bis dahin sumero-akkadische Babylonien;

3. die Zeit Abrahams und Josuas oder der ersten und zweiten Einwanderung der Hebräer in Kanaan, das zwar dem Einfluß Babyloniens, aber der Herrschaft Aegyptens unterstand, wozu die Briefe aus dem Tell el Amarna zu vergleichen sind;

4. die Zeit nach der Spaltung des Reiches, wo Ifrael und Juda zwischen Aegypten und Assur-Babel hin und her schwankten; 5. die Zeit des Aufenthalts in der Gefangenschaft unter Assur und Babel;

6. die Zeit der Untertänigkeit von Galiläa, Samaria, Judäa und Peräa unter babylonischer, alt- und neupersischer Herrschaft. Unter den lettgenannten verstehe ich die Herrschaft der Seleukiden. Daneben ging zu verschiedenen Zeiten eine mehr oder weniger gewaltsame Vermischung beider Völker ihre verderblichen Wege, namentlich durch die Sklaverei. Es konnte also durch lange Zeiten und bei vielen Gelegenheiten babylonischer Einfluß in Israel sich geltend machen; und wir werden begreifen, warum das Volk der Hebräer durch sein Gesek und die Propheten vor allem fremden Wesen gewarnt wurde;

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aber erst nach seiner Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft verschloß sich in Juda ein jedes Tor für fremden Einfluß. So ist es bis heute nicht erwiesen, daß die Hebräer ihren Sabbat, ihr Priestertum, ihre Opfer, ihr Gesek, ihre heiligen Geschichten von der Schöpfung, vom Sündenfall, von der Sintflut, ihre Vorstellungen vom Paradies, von Engeln und Teufeln aus Babel überkommen haben, wenn auch H. Zimmern hierüber kein Wort mehr verlieren will, als wäre jede Vermutung und jede Annahme gleich einer bewiesenen Tatsache. Wo nur eine Aehnlichkeit oder Uebereinstimmung auf seiten beider Völker entdeckt worden ist, läßt sich fast in jedem einzelnen Falle die berechtigte Frage aufwerfen, ob nicht die sämtlichen Einwanderer dies oder jenes nach Babel mitgebracht, also ebenso lange als die Babylonier selbst gehabt haben? Jedenfalls aber haben sie die Vorstellung vom Paradies nicht aus Babel, wo sie überhaupt weder früher noch später gefunden wird. Vielmehr nannten die Perser also die königlichen Gärten, die in dem weiten persischen Reiche, später auch in Palästina, angelegt wurden. Die Vorstellung vom Paradies im biblischen Sinn ist ebenso alt, wie die von den himmlischen Geistern. Sie geht bis an den Anfang der Menschheit zurück.

Hat nun E. Schrader mit seiner Behauptung recht, der Sabbat sei weder eine hebräische Einrichtung noch eine aramäische Sitte, so haben Abraham und seine Leute auch den Sabbat nicht aus Südbabylonien mitgebracht; denn dort war er nicht bekannt. Aber Sayce meint 1), fieben sei eine heilige Zahl, deren magische Tugenden die Semiten von ihren akkadischen Vorfahren übernahmen. Er sagt: Als der chaldäische Noah aus der Sintflut errettet wurde, da war das erste, das er tat, daß er einen Altar baute und je sieben Gefäße, von denen jedes den dritten Teil eines Epha enthielt, über eine Schicht von Schilf, Fichtenholz und Dornen sette." Aber abgesehn von der Erfindung der akkadischen Vorfahren der Semiten, was geht das Opfer des chaldäischen Noah den Sabbat an?

Das göttliche Gebot selbst 2) weist einen unbefangenen Hörer auf die Tatsache hin, daß wir in dem Sabbat weder etwas babylonisches noch etwas hebräisches noch etwas aramäisches erkennen dürfen. Das Gebot selbst stellt den Sabbat als eine schöpfungsmäßige, alle Menschen angehende Ordnung hin, die so alt wie das Menschengeschlecht selbst ist, wenn sie auch nicht bei allen Völkern gefunden wird, weil sie mit dem lebendigen Gott auch seine Ordnungen verloren hatten.

Wenn dann bei Wiederholung des Gesetzes ) das Sabbatgebot mit der Errettung des Volkes Israel aus Aegypten in Verbindung gebracht wird, so begründet sich diese Aenderung in mehrfacher Weise. Einmal

1) Urquhart I, S. 155.

2) Er. 20. 8-11. Gen. 2, 3. Jerem. A. C. O. S. 86.

3) Deut. 5, 15.

wirkt das Erfordernis, daß dem neuen, in vierzigjähriger Wüstenwanderung_herangewachsenen Volk Sabbat für Sabbat die große Gottestat seiner Errettung aus der schweren ägyptischen Dienstbarkeit in das Gedächtnis eingeprägt werden mußte, weil Israel hierdurch ein freies Volk und ein Volk Gottes geworden war 1), während seine Väter, die den Auszug aus Aegypten erlebt hatten, eines solchen Hinweises nicht bedurften. Zum andern entspricht es ganz der Sachlage, wenn vom Sinai herab das Gebot über alle Länder und Völker ergeht; aber in der täglichen Anwendung auf das nationale Ifrael insonderheit gerichtet wird.

Uebrigens sind die Babylonier selbst ganz verschiedener Meinung über Wert und Bedeutung des Sabbats. Dem einen ist er ein jum nukh libbi, „ein Tag der Ruhe des Herzens in Gott", wie Lok schön überseht hat. Fr. Delitzsch 2) aber denkt an das unruhige Herz der Götter, das der Besänftigung am Sabbat bedarf. Sayce überseht: „ein Tag der Ruhe für das Herz“, auch nicht übel. Andern Babyloniern aber ist der Sabbat ein Unglückstag, eine Auffassung, die Sayce in die akkadische Zeit weist. Er liest udu khilgal, „ein ungiltiger Tag", Fr. Deliksch aber ud chul gal, „ein böser Tag". Wieder andern Auslegern gilt der Sabbat als ein Tag der Vollendung, wozu Gen. 2, 2 verglichen werden kann. Nach Pinches endlich, der ein Keilschriftfragment mit der sumero-akkadischen Bezeichnung der Tage und daneben die assyrische Uebersehung veröffentlicht hat, gibt es für die Babylonier einen Tag der Reinigung, einen Tag der Waschung und mehrere andere Festtage im Monat. Der 15. Tag wird in der assyrischen Uebersetzung sabattu genannt. Es war aber dieser Tag nach Pinches kein Tag der Ruhe im gemeinen Sinn, sondern der Tag des Vollmonds, indem der erste eines jeden Monats Neumond war, ein Tag der Ruhe nur als der „Tag der Beschwichtigung der erzürnten Götter", also ein Tag besonderer Öpfer und Gebete, womit Pinches die Ansicht von Delißsch und Bezold näher bestimmt, während die assyrischen Hemerologien wieder den Sabbat umu lemnu „einen bösen Tag" nennen. Auch die Redeweise „6 Tage und 7 Nächte“, die im Gilgamis-Epos mehrere Male vorkommt, kann auf den Sabbat gedeutet werden.

Diese Darlegung_zu schließen, müssen wir sagen: Die SumeroAkkadier hatten zur Zeit, da die Semiten bei ihnen einwanderten, die Herkunft und die ursprüngliche Bedeutung des Sabbats bereits vergeffen; die zugewanderten Semiten aber waren fast ebenso arm, weil der überhandnehmende Götterdienst den Ruhe- und Festtag des lebendigen Gottes schon durch die vielen Festtage der sichtbaren Götter mehr und mehr verdrängt hatte, wie das in der Natur der Sache liegt. Deshalb aber können wir gar nicht, wie fr. Delißsch „die in unsrer Sabbats- bez.

1) Exod. 19, 4-6.

2) I. Dortrag S. 62. So auch K. Bezold N. u. B. S. 108.

Sonntagsruhe beschlossene Segensfülle den alten Kulturvölkern am Euphrat und Tigris" verdanken; denn was sie selbst nicht hatten konnten sie auch andern nicht geben.

Daneben aber steht es fest, daß der affyrische König, der „Hirte der großen Völker", am 7., 14., 21. und 28. Tag des Monats kein gebratenes Fleisch und kein gesalzenes Brot effen durfte; denn als Oberpriester mußte er den hemerologien oder Kulturgesehen der Priester gehorsam sein. Auch durfte er an diesen Tagen seinen Leibrock nicht wechseln noch weiße Gewänder anlegen, keinen Wagen besteigen, kein Opfer bringen, keine Entscheidung fällen. Beachtet man dieses Verbot, so kann in Assyrien sicher der Sabbat nicht als ein Tag zur Beschwichtigung der großen Götter aufgefaßt worden sein; denn auch der Magier durfte an verborgenen Orten nicht wahrsagen, der Arzt die Kranken nicht besuchen. noch Arzneien verordnen. Eine Verfluchung am Sabbat vorzunehmen, wurde nicht passend gefunden; denn es war ja ein böser Tag. Nur Zahlung zu leisten war nicht verboten 1). Mit allen diesen Bestimmungen gelangen wir nicht zu einem Tag religiöser Freude und geist= lichen Segens, wie der Sabbat in Israel tatsächlich auftritt, vielmehr entsprechen namentlich die assyrischen Bestimmungen der Auffassung des Sabbats als eines bösen Tages, wo jeder sich hüten muß, den Zorn der Götter noch mehr zu reizen statt ihn zu beschwichtigen. Solchen Bestimmungen sieht der Talmud viel ähnlicher als die Bibel; sie machen aus dem Sabbat einen Fasten-, Buß- und Trauertag, während das Volk Ifrael an diesem Tage der großen Taten seines Gottes fröhlich gedachte, sodaß dieser Tag ein ewiges Bundeszeichen zwischen Gott und seinem Volk sein sollte und geworden ist 2). So wird es dabei bleiben, daß die ursprüngliche Bedeutung des Sabbats nur bei den Hebräern erhalten blieb und, soweit nötig, später wieder hergestellt wurde, während die Sumero-Akkadier und die bei ihnen wohnenden Semiten den Segen und die Freude des Sabbats durch Einwirkung ihres Gößendienstes vollständig verloren hatten.

Doch die Schwärmer für Babylon gehen weiter und meinen, nicht nur der Sabbat, sondern das ganze Geseh Israels sei von den Babyloniern entlehnt, denn kaum waren die Gesetze Hammurabis bekannt geworden, so wurde das sog. Bundesbuch 3) mit diesen neu entdeckten Gesehen verglichen. Unmittelbar vor dem Bundesbuch stehen aber die heiligen zehn Gebote, die fr. Delitzsch) als „des heiligen Gottes ureigenste Öffenbarung" anerkennt. Sie sind gewiß die Grundlage aller menschlichen Gesetze, der Richter aller Sittlichkeit und Religion. So hebt denn das Bundesbuch im Unschluß an das erste Gebot mit dem

1) K. B. IV, S. 271.

2) Ex. 31, 17.
3) Er. 20, 22-23, 33.
II. Vortrag, S. 18.

Verbot jedes Gößendienstes an und fährt fort mit Bestimmungen über den Bau der Altäre des unsichtbaren Gottes. Dann wird das Recht der Sklaven und Sklavinnen verkündet, während die folgenden Bestimmungen als Ausführung des sechsten Gebotes 1) Leib und Leben des Menschen schützen. Sodann wird das achte Gebot bestätigt und das Eigentum gegen Diebstahl, Raub und Veruntreuung gesichert. Betr. des siebenten Gebotes wird die Ehre der Jungfrau geschüßt und die widernatürliche Unzucht mit Strafe bedroht. Dann wird die Strafe für die Zauberinnen und für alle Göhendiener festgesetzt. Es folgen Gesetze zu gunsten der fremdlinge, der Witwen, Waisen und Armen, Verordnungen über Behandlung falscher Anklagen, über Verhütung von Sachbeschädigung, Sorge für gerechtes Urteil, Schuß der Fremdlinge, Jahresfabbath, Passahfeier und doppeltes Erntefest. Endlich wird dem Volk Ifrael Sieg über die Kanaaniter verheißen und wiederholt vor dem Gößendienst gewarnt.

Wenn diese Gesehe, die das Volk Israel durch Moseh erhielt, sich in einzelnen Stücken mit den Gesetzen Hammurabis nicht nur berühren, sondern hier und da fast wörtlich übereinstimmen; und wenn man daraufhin eilfertig die Behauptung aufstellt, die Hebräer hätten ihre Gesehe aus Babel erhalten, so ist mit solcher Behauptung die wirkliche Sachlage nicht erhellt, die Frage nach dem beiderseitigen Verhältnis nicht gelöst und abgetan. Davon abgesehn, daß dem Gesekeskoder Hammurabis sumero-akkadische Gesetze 2) vorausgehen und zugrunde liegen, müssen wir daran festhalten, daß viele Gesetze Israels, vor allen die heiligen zehn Gebote, viel älter sind als Mofeh und Hammurabi, so alt wie die Menschheit selbst 3). Aber wie der König Hammurabi die Gesetze, die in seinem Volke galten, zu ihrer Sicherung auf eine Felsensäule schreiben ließ, so wurden dem Volke Israel Gottes Gebote, auf steinerne Tafeln geschrieben, neu und unverfälscht übergeben. Ob nun Moseh sich, wie H. Winckler und A. Jeremias *) annahmen, dabei der babylonischen Keilschrift bedient hat, oder ob, wie mir wahrscheinlicher dünkt, die Gesebe Israels in der hieratischen Schrift der Aegypter, in deren Weisheit Moseh unterrichtet war 5), geschrieben wurden; darauf kommt hier nichts an. Die Zeit, in der die Gesetze Hammurabis aufgezeichnet wurden, wird damals ihren Anfang genommen haben, als der Nordsemite Tharah mit seinem Hirtenstamme Babylonien bereits wieder verlaffen hatte; denn diese Gesetze sind fast ohne Ausnahme aus einem seßhaften und ackerbautreibenden Volke hervorgegangen und für ein seßhaftes Volk bestimmt. Jene Auswanderer aber verschlossen sich wie

1) Nach biblischer Zählung.

2) Veröffentlicht von H. Winckler, G. H. 4. Aufl.

3) Vergl. das zum 4. Gebot Gesagte.

4) A. T. O. Š. 263.

5) Er. 2. 10. 24, 4. 34, 28. Deut. 31, 9. Apostelg. 7, 22.

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