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Ruf: Iwri onauchi!" "Ich bin ein Jude!" ganz Jisraël bis zu den vier Enden der Erde gleich einem einzigen, millionenstimmigen Riesenchor in brausendem, donnerndem Echo einstimmen, von Kanada bis Kalkutta, von Kapstadt bis Köln, dann wird kein Menschenalter mehr vergehen, bis wir mit Gottes Hilfe erreicht haben werden, was wir seit zwei Jahrtausenden heiß und tief ersehnen:

die Wiedervereinigung unseres zerstreuten heiligen Volkes zu einer geschlossenen nationalen Einheit;

die Wiederaufrichtung unseres souveränen jüdischen Staates im heiligen Lande;

und die Wiederherstellung unseres altehrwürdigen, ewig gültigen Gottesdienstes auf dem heiligen Berge Zion!

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Denn von Zion wird ausgehen die Thorah und Gottes Wort von Jerusalem!

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Anhang.

I.

Fort mit dem Ghetto-Gesetz von 1847.*)

Fort aus dem Ghetto!" so lautet der Todesruf, den Theodor Herzl dem sterbenden Helden seines Dramas „Das neue Ghetto“ in den Mund legt! Das neue Ghetto", das der bahnbrechende Urheber der jüdischen Staatsbewegung mehr mit dem tendenziösen Finger des in seinem Stolze verwundeten jüdischen Adelsmenschen, als mit ruhiger Künstlerhand malte, zeigte uns nur soziale Schranken, gesellschaftliche GhettoMauern! Um so nachdrücklicher muß immer wieder daran erinnert werden, daß das „alte" Ghetto in Deutschland durchaus noch nicht gänzlich beseitigt ist! Hat auch das lokale Ghetto aufgehört, so besteht das staatsrechtliche Ghetto noch fort! Als staatsrechtliches" Ghetto" qualifiziere ich jede differentielle Behandlung der Juden im öffentlichen Recht, jede Behandlung der Juden, deren Ziel ist, sie auf der Stellung von Staatsbürgern zweiter Klasse, von Minderberechtigten niederzuhalten, oder sie gar wieder auf diese herabzudrücken, mag diese Rechtsstellung ihnen nun durch ausdrückliche

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*) Ich lasse diesen von mir im General anzeiger" vom 2. Januar 1905 veröffentlichten Aufsatz und Aufruf hier wieder abdrucken, da er geeignet sein dürfte, an einem besonders lehrreichen Beispiele zu zeigen, daß der von mir vertretene vollzionistische Standpunkt mit Nichten eine Einbuße an staatsbürgerlichem Stolze bedingt, ja infolge des größeren Mutes, den das volksbürgerliche Bewußtsein erzeugt, den Kampf um's Recht der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung nur um so kraftvoller und furchtloser zu führen befähigt!

J

Gesetzesnormen oder auch nur durch die Verwaltungspraxis bereitet sein oder werden! Wir sind zwar nicht mehr die Heloten der europäischen Staaten-Geschichte aber wir wollen auch nicht länger mehr wie Periöken behandelt werden! Und darum muß die deutsche Judenheit fortan mit bewußter Entschlossenheit den Kampf führen gegen alle Reste des „alten" Ghettos! Die überaus komplizierte Frage, inwieweit die schwierige Doppelstellung als Juden und als deutscher Staatsbürger für die große Masse unseres Volkes sich behaupten läßt, ob es (z. B.) im Interesse unserer eigenen Induvidualität liegen kann, daß jüdische Unteroffiziere oder gar Offiziere, die mehr oder weniger dem Judentum entfremdet und entzogen werden würden, in größerer Zahl in das deutsche Heer aufgenommen würden, kann hier in Kürze nicht geklärt werden. Allein nachdrücklich muß von vornherein betont werden, daß diese Frage eine rein inner-jüdische Frage ist, eine Frage jüdischer Volkspolitik, die wir unter uns" zu erörtern und zu lösen haben, daß es eine staatsrechtliche Frage" dieser Art nicht giebt, nicht geben dürfe, und wo sie dennoch erhoben wird, die,,Antwort" mit den Worten gegeben werden muß, die Shakespeare, dieser nächst Napoleon vielleicht größte Psychologe, den die europäische Menschheit hervorgebracht hat, dem „alten“ Ghetto-Juden in den Mund legt:

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دوو

Wenn Ihr versagt, pfui über Euer Gesetz!

So hat das Recht Venedigs keine Kraft!

Ich fordere das Gesetz!"

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,,Das Gesetz ?" Gleich einem höllischen Echo, einem Hohngelächter satanischer Geister klingt es aus einem GhettoGebäude heraus, welches nicht gleich einer ragenden Ruine in den alten Judengassen" von Frankfurt u. a. nur noch historisches Interesse hat, sondern eher einer Zwingburg, einer feindlichen Festung mit starker Besatzung auf heimischem Boden ähnelt. Denn noch,,herrscht" in Preußen ein besonderes Juden-Gesetz; noch ist unserer Rechtsstellung in Preußen eine staatsrechtliche Ghetto-Schranke vorgelegt durch das Gesetz vom 23. Juli 1847, welches die Verhältnisse der Juden" regeln soll.

Eine Spezialanalyse dieses Gesetzes würde hier zu weit führen, da sie eine staatsrechtliche Abhandlung erfordert. Kein Kenner aber kann dieses Gesetz anders charakterisieren denn als Ghetto-Gesetz! Die Rechtsstellung der Juden, die seine legislative Voraussetzung bildete, ist erstaunlich disharmonisch gemischt aus modernem, vollbürgerlichem Judentum und mittelalterlichem Schutzjudentum. Wohl sind manche Normen seiner siebenzig Paragraphen inzwischen durch neueres, freieres Recht anderer Gesetze durchkreuzt und dadurch aufgehoben worden. Allein noch steht der Bau des Ganzen, dessen § 1 ausdrücklich bestimmt: „Unsere jüdischen Untertanen sollen, soweit dieses Gesetz nicht ein Anderes bestimmt (), im ganzen Umfange unserer Monarchie neben gleichen Pflichten auch gleiche Rechte mit Unseren christlichen Untertanen zustehen", und als dessen charakteristische Signatur allenthalben eine zur Bevormundung verstärkte,,Polizeiaufsicht", gemildert durch beleidigend herablassende, nolens volens wohlwollende Duldung, erscheint bis zu dem heute fast köstlich erheiternd wirkenden § 62: „Zur Teilnahme an dem christlichen Religionsunterrichte sind die jüdischen Kinder nicht verpflichtet" (so!) - noch steht dieser gesetzgeberische SonderBau für die Juden" (!) als Ganzes unangefochten da, wohlerhalten und viel besucht, weniger allerdings einem Sonderzug für Fürsten ähnelnd, als einem Sonder-Quartier für Plebejer und Periöken - einem Ghetto! Dieses Gesetz ist der gelbe Fleck am Gewande des modernen preußischen Juden, den er allezeit tragen muß mag er auch im Frack seinen König im Vestibül seiner Villa als Besucher begrüßen dürfen! Und darum: fort mit diesem ,,gelben Fleck!" fort mit dieser ,,Bastille" der jüdischen Staatsbürgerfreiheit! Fort mit dem Ghetto-Gesetz! Statt des Fremden-Gesetzes ein einfaches religiöses Vereins-Gesetz, welches die unveräußerlichen Aufsichtsrechte der Staatsgewalt auch der jüdischen ReligionsGesellschaft gegenüber fixiert, ohne aber es wagen zu dürfen, die deutsche Judenheit im Vergleich zur Papstkirche oder der Reformationskirche einer differentiellen Behandlung zu unterwerfen. Statt des,,Juden"-Gesetzes ein rein religions

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politisches Synagogen-Gesetz, welches allerdings von der Voraussetzung auszugehen haben würde, daß,,die Juden" nicht als Parias mehr behandelt werden dürfen.

Aber ach! wer wird sich beim Sturm auf diese imaginäre „Bastille" an die Spitze stellen? Wird das „Rabbinat", etwa unter Führung seines Rabbinats-,,Professors", das Panier mit dem Magen-David in die Heldenfaust nehmen? Sicherlich nicht! Wird der Deutsch-Israelitische Gemeindebund sich seiner Funktion bewußt werden, als Zwischeninstanz zwischen Staat und Synagoge allenthalben furchtlos einzugreifen, und jene Forderung politisch vertreten? Ich glaube es nicht. Werden unsere Vorsteher und Repräsentanten, die,,Minister" und,,Parlamentarier" unserer synagogalen Miniatur-Republiken, mit eisernem Rückgrat endlich Stellung nehmen gegen dieses Ghetto-Gesetz? Ich glaube es nicht! Werden die jüdischen Vertreter des Abgeordnetenhauses die nötige staatsmännische Kraft und Klarheit besitzen und betätigen, diese Reform anzubahnen? Ich bin zweifelhaft!

Aber ich glaube fest, daß das jüdische Volk, an dessen Kraft ich glaube, wie an das Walten des Geistes Gottes im Gange der Weltgeschichte, die politische Kraft und Reife erlangt hat, mit eigener Hand diese gesetzliche Zwingburg mit gesetzlichen Mitteln niederzureißen! Ich glaube, daß eine Massen-Petition der Judenheit an den prenßischen Landtag dieses Ghetto-Gesetz so sicher allmählich zu Fall bringen wird, wie ein gewaltiges Festungsgeschütz eine morsche Ruine!

Möchte das jüdische Volk, welches hier eine politische „Kraftprobe" bisher beispielloser Art ablegen und den Beweis erbringen kann, daß es politisch wahrhaft,,mündig" geworden ist, daß es die Kraft erlangt hat, politische Rechtsansprüche nicht nur zu erheben, sondern auch mit wahrhaft staatsmännischen Mitteln durchzusetzen möchte es diesem echt ,,demokratischen" Appell an sein politisches Kraftgefühl Gehör schenken und das stolze Wort zur Realität erheben: Judaea farà da sè! Möchten die großen jüdischen Organisationen, auch die Zionisten, deren Verdienst um die Weckung des jüdischen Selbstbewußtseins nicht gerecht genug betont werden

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