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Die Cabbalisten, und vorzüglich Luria, behaupten, das Gebet dürfe nie von einem Zweiten gehört werden, wenn es die bittende Person selber betrifft; wird aber das Gebet für Mehrere, die ganze Nation verrichtet, wie am neuen Jahre, so könne es mit lauter Stimme verrichtet werden *); die Hanna aber habe am neuen Jahre stille gebetet, folglich sey die Beschuldigung des Eli gerecht. Allein die Antwort der Hanna, die sie Vers 15 gibt, beweist, daß sie nicht das übliche Gebet für das ganze Volk verrichtet, sondern lediglich nur in ihrer eigenen Angelegenheit zum Herrn gefleht habe. Folglich mußte ihr Gebet stille seyn, und Eli sah sie zwar die Lippen bewegen, vernahm aber keine Stimme. Die Bereuung der Sünden, fagen die Cabbalisten, darf nur stille, im Herzen und ohne Worte geschehen. Eine solche Erweckung der Reue muß aber einem jeden andern Gebete vorangehen, da wir Alle Sünder sind und unser Gebet daher keinen Erfolg haben könnte, wenn wir nicht zugleich jene Hindernisse, die uns von Gott entfernt halten, durch eine reumüthige Zerknirschung des Herzens entfernt hätten. Auch der Talmud erzählt, daß die Frommen im israelitischen Volke vor dem Gebete sich allemal eine Zeit lang abgeschlossen haben, zur Betrachtung und zur Erwägung und Bereuung ihrer Mängel und Fehler, und daß sie erst nach einer so ernsten Selbstprüfung zu beten wagten. Das Gebet ohne eine folche Meditation und ohne die aus derselben hervorgegangene Vers demüthigung seiner selbst ist eben so eitel, als es vergeblich und thöricht wäre, schmußige Wäsche zu bügeln. **)

Einen nicht unbedeutenden Beitrag zur Bekräftigung des Saßes, daß Reue über die Sünden einem jeden Gebete vorangehen müsse, möchte auch der Umstand geben, daß man die Tempel in keiner Sprache noch Bethäuser genannt, sondern daß ihr ursprünglicher Name in einer jeden Sprache ein Gebäude, einen Ort bezeichnet, an dem man sich versammelt, ein Haus, wo der im Leben bewegte Mensch zur Ruhe, zur Betrachtung seiner selbst und in Folge dieser zur Reue über seine Fehler und zu guten Vorsägen kommen soll.

Faßt man die Verhältnisse beim Gebete der Hanna nach dem,

*) Im Sohar ist dieselbe Ansicht ausgesprochen. I. Thl. 209. II. Thl. 202. **) Bevor Luria zu beten anfing, weinte er gewöhnlich und theilte unter

die Armen Almosen aus. Das Lehtere thaten auch die meisten seiner Nachfolger.

was wir eben gesagt, in's Auge, so könnte man noch eine andere. Erklärung geben, die etwa so lauten würde: Die Hauptsache beim Gebete, ohne die es gar nicht stattfinden könnte, ist die Reue über die Sünden. Das Gebet selbst aber, da es gleichsam das minder Wichtige ist, muß kurz seyn und in vollkommenster Demuth verrichtet werden. Keines von beiden fand beim Gebete der Hanna statt; denn Eli scheint an ihr weder Reue noch Demuth bemerkt zu haben, und deßhalb fragt er sie, warum sie auf eine so auffallende Weise bete. In der Antwort, die sie auf diese Frage gibt, liegt auch die Ursache der Art ihres Gebetes. „Ich bin ein unglückliches Weib", sagt fie, d. h. ich selber habe mich nicht unglücklich gemacht, ich bin mir keiner Sünde bewußt, die Ursache meines Unglückes seyn könnte, und deßwegen habe ich so, nämlich stille, ohne vorausgegangene Crweckung der Reue, und so lange gebetet.

Ueberblicken wir das Gesagte, so sehen wir, daß alle Gebete, die das ganze Volk betreffen, mit lauter Stimme, welche aber nur für einzelne Personen verrichtet werden, leise verrichtet werden müssen. Die Talmudisten *) seßten noch hinzu, daß bei der Erweckung der Reue die zu bereuenden Sünden vom Sünder nicht laut ausgesprochen werden dürfen, da dieses ein Zeichen großer Frechheit und Unverschämtheit sey, und ein solcher nach Psalm 32, 1 schwerlich von Gott Verzeihung und Barmherzigkeit hoffen und erlangen dürfte. **)

S. 3.

Die ursprüngliche Ordnung der Gebete.

Bis zur ersten Zerstörung Jerusalems war noch keine bestimmte Ordnung in den Gebeten gemacht; sondern ein Jeder betete, wann und wie er wollte. ***) Nur die Opfer und allgemeinen Gebete im Tempel wurden nach einer festen Ordnung verrichtet. Als aber die Israeliten, welche nach Babel in die Gefangenschaft abgeführt worden, aus dem Lande langjähriger Knechtschaft zurückgekehrt waren,

*) Talmud Trakt. Brachoth Fol. 34.

**) Aus dem, was im Soh. II. Thl. Fol. 186 über diesen Gegenstand gesagt wird, muß man annehmen, daß nur am Versöhnungstage die Erweckung der Reue laut geschehen dürfe.

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***) Maimonides I. Thl. 1. Abschn. vom Gebet §. 3 und 4.

drohte allgemeiner Verfall der Religion, da Viele dieselbe im frem den Lande theils vergeffen hatten, Andere auch nach einem freiern Leben sich sehnten. Viel trug zu diesem Uebel auch der Umstand bei, daß ein großer Theil des Volkes die hebräische Muttersprache vergeffen hatte, und so eine wahre Sprachvermengung sich allmählich geltend zu machen drohte, indem der Eine chaldäisch, ein Anderer syrisch 2c. sprach. Der drohenden Gefahr glaubten die damaligen Weisen des Volkes, der Schreiber Esra und im Vereine mit ihm die große Versammlung, am beßten dadurch abhelfen zu können, wenn sie eine bestimmte Regel des Gebetes, sowohl des häuslichen als öffentlichen anordneten, an die sich alle Israeliten halten müßten. So entstand zuerst das Gebet der achtzehn Artikel, die ein jeder Israelite auswendig wissen mußte. Die ersten drei Artikel enthalten Lob- und Preis- Gebete, die leßten drei Dankgebete. In den übrigen find Gebete für den Einzelnen und das ganze Volk in den verschiedenen Anliegen enthalten. Neben diesem Gebete bestimmten sie überdieß eine zweimalige tägliche Andacht. Die Talmudisten gründen dieses Gebot, nämlich täglich zu beten, auf eine alte Tradition, nach welcher Moses auf dem Berge Sinai von Gott selbst den Befehl hiezu erhalten haben soll. Ihre Behauptung rechtfertigen fte durch V. Mof. 11, 13, wo es also heißt: "Ihr sollt Gott dienen mit ganzem Herzen." Unter dem Worte „dienen von ganzem Herzen“ verstehen sie beten; Moses aber habe durch den Ausdruck „dienen“ anzeigen wollen, daß man alle Tage seines Lebens beten solle, da man als Dienstbote nicht etwa eine Stunde dient, sondern so lange man im Dienste sich befindet; alle Menschen aber Dienstboten und Knechte Gottes auf ewig sind.

Zweimal also muß nach der Anordnung des Esra täglich gebetet werden, am Morgen und am Abende, zu welcher Zeit die gewöhnlichen Opfer im Tempel dargebracht wurden. Für jene Lage aber, an denen noch ein drittes Opfer angeordnet war, war auch ein eigenes drittes Gebet bestimmt. Nebst diesen Gebeten ward noch ein anderes, nämlich das Nachtgebet, abgefaßt, dessen Verrichtung ursprünglich zwar nicht so strenge geboten war, das aber doch die Ifraeliten auf gleiche Weise wie die übrigen annahmen und beteten. *)

*) Talmud Trakt. B'rachoth, Fol. 27. Simon ben Jochai, der mehrerwähnte Verfasser des Sohar, trat einst in seiner Jugendzeit vor seinen

Am Versöhnungstage findet noch ein besonderes Gebet statt, so daß also an den gewöhnlichen Tagen drei-, an den Feiertagen und Neumonden vier- und am Versöhnungstage fünfmal gebetet werden muß.

Nach der zweiten Zerstörung des Tempels traten viele Kezer auf, welche die rechtgläubigen Israeliten verfolgten und sie zum Abfalle von der Religion der Väter zu verleiten suchten. Auf diese Veranlassung hin seßten die Gelehrten im zweiten Jahrhundert der christlichen Zeitrechnung dem Gebete der achtzehn Artikel noch einen neuen Artikel zu, welcher Gebete enthält, Gott möge die Keßereien ausrotten und die Abtrünnigen zur Rückkehr und Buße bewegen.

Wie wir bisher sahen, ist die Verrichtung diefer Gebete für den Israeliten kein mosaisches Gebot. Die Lesung folgender Bibelstücke aber, nämlich IV. Mos. 15, 37-41, V. Mos. 6, 4-9 und V. Mos. 11, 13—21, ist durch die Schrift *) allen Israeliten zur Pflicht gemacht. In der Sprache des Talmud heißen diese Abschnitte „Kriath Schma” = lies, höre, d. h. lies den Tert, welcher anfängt: „Höre Israel" 2c. Vor und nach diesen Versen sind von den alten Gesezlehrern einige Preis- und Lob- Gebete angeordnet worden, welche sowohl im Talmud als auch im Sohar II. Thl. Fol. 135 enthalten sind.

Obwohl das Gebet und die Lesung der angeführten Bibelstellen als Sachen von größter Wichtigkeit betrachtet werden, so gibt es doch einige Fälle, in denen man ohne Sünde sie unterlassen kann. Jener, der gerade in der Ausübung eines biblischen Gebotes begriffen ist, darf, wenn die Stunde des Gebetes eintritt, dieses unterlassen, wenn er im Gegentheile an der Erfüllung des Gesezes gehindert würde. Frauen, Kinder und Dienstboten sind gleichfalls der Le= sung jener Bibelstücke enthoben. Die gleiche Nachsicht tritt bei dem Tode einer Person ein, wenn man freundschaftlicher Verhältnisse wegen über dieselbe Trauer führen muß. Dieses gilt jedoch nur bis zur Beerdigung des Leichnames und dehnt sich auch auf jene aus, welche bei der Leiche Wache halten.

Lehrern mit der Frage auf, ob das Nachtgebet so wichtig sey, wie das Morgengebet, ob man daher zu dessen Verrichtung so strenge verpflichtet wäre, wie zu der des Morgengebetes. Nach langem Streite kam man endlich hierin überein, daß die Verrichtung des Nachtgebetes nicht so nothwendig sey, als die des Morgengebetes, so daß, wenn einer ein anderes Gebot ausüben will, er das Nachtgebet unterlassen kann. So erklären die Commentare des Talmud.

*) V. Moses 6, 7 und 11, 19.

Vorschriften vor und bei dem Gebete.

Ene nicht geringe Anzahl von Regeln gibt es, die eine bestimmte ng sowohl bei, als vor dem Gebete den Israeliten zu beobachschreiben. Wir werden aus denselben nur die wesentlichsten en, da die übrigen einerseits nur höchst selten beobachtet werder auch von so untergeordneter Natur sind, daß man sie fügeglassen kann, ohne der Feierlichkeit des Gebetes dadurch 5 au thun.

Vor dem Gebete muß man sich die Hände waschen. Wenn aber der Israelit auf einer Reise ist, und zur Zeit, da er sein Gebet verrichten soll, kein Wasser hat, so muß er, wenn ein Ort, von dem er weiß, daß an ihm Wasser zu finden sey, nicht mehr als acht Tausend Ellen weit entfernt ist, mit der Verrichtung des Gebetes warten, bis er dorthin gekommen ist. Ist aber der Ort weiter entfernt, so muß er sich die Hände mit Erde, Sand 2c. abreiben und erst wenn er dieses gethan, darf er die vorgeschriebenen Gebete verrichten. Wenn aber Wasser auf dem von ihm bereits zurückgelegten Wege zu haben ist, so muß er, im Falle der Ort, wo es Wasser gibt, nicht mehr als zwei Tausend Ellen weit hinter ihm liegt, dorthin zurückkehren.

Der untere Theil des Körpers vom Nabel an muß beim Gebete immer bedeckt seyn. *)

Das Gebet darf an feinem unreinen Orte verrichtet werden, also nicht in einem Bade 2c., nicht an einem Orte, wo ein übler Geruch ist, nicht neben einem Todten oder bei einem Frauenzimmer, an deffen Körper eine jener Stellen, die im Gefeße zu entblößen verboten ist, nicht bedeckt ist.

Das Gebet darf an keinem erhöhten Plaße verrichtet werden. **)

Bhalb tragen die Juden in Rußland und Polen einen Gürtel, der die eider zusammenhält; in Deutschland aber haben sie gewöhnlich nur ein nd, mit dem das Hemd zusammengehalten wird.

e Cabbalisten nehmen als Ursache dieser Vorschrift das an, was im alm 130, 1 gesagt ist. Deßwegen befindet sich der Vorsänger bei ihnen

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