ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Söhne." Die Ursache dieser That bleibt uns räthselhaft, wenn wir nicht jener alten Ueberlieferung Glauben schenken, nach welcher der Inhalt des Gebetes, welches Sanherib an seinen Gößen richtete, darin bestand, daß er demselben gelobte, er wolle ihm seine Söhne opfern, wenn er die Ifraeliten zu besiegen ihm verliehe. Die beiden Söhne aber, welche das Gebet des Vaters belauscht hatten, fürch teten die Ausführung dieses Gelübdes, und um dieß zu hindern, erschlugen sie den Vater.

Wir wollen nun noch in Kürze von dem Gefeße der Erstlinge, welches Gott durch Moses dem Volke gab, sprechen. Gott, der eifersüchtige Gott, begnügte sich nämlich nicht damit, daß nur ganz Wenige, unter der von ihm durch die erste Sünde getrennten Menschheit, durch die Weihung der Erstgeburt ihm die gebührende Ehre erzeigten und als seine Priester eine vermittelnde Stellung zwischen ihm und den Ihrigen einnahmen; er wollte dieses von einer ganzen Nation haben, und dazu waren gleichfalls die Israeliten ausersehen. Die Heiligung ihrer Erstgeburt sollte eines jener Bande bilden, welche fie an Jehova knüpften. Aufgewachsen aber im verderbten AegyptenLande, rings umgeben von Nationen, die mit den Erstlingen schändlichen Gößendienst trieben, bedurfte es ganz besonderer Vorschriften, damit das ganze Volk einestheils an die Weihung der Erstgeburt gewöhnt, anderntheils aber die Gefahr beseitiget würde, es möchte sich in diesem Stücke der Gewohnheit der Heiden anschließen, und wie jene mit den Erstlingen Gößendienst treiben. Deßwegen spricht Gott immer, wenn er den Israeliten dieses Geseß einschärft: Euere Erstgeburt sollt ihr Mir heiligen. Man sehe hierüber følgende Stellen: 11. Mos. 13, 2 und die folgenden Verse. Ebend. 28, 29 und 34, 19. Dieser Vers wird unmittelbar nach jenen gesezt, welche den Ifracliten verbieten, die Gräuel der heidnischen Nationen, unter die sie kommen würden, nachzuahmen, die, wie sich aus der bezeichneten Etellung der Verse und ihrem Inhalte schließen läßt, die Erstlinge den Gözen weihten. Allein troß des oftmaligen Verbotes, die Sitten der fremden Nationen nicht nachzuahmen, ließen sich dennoch die Meisten der Ifraeliten zum Gößendienste des goldenen Kalbes verleiten. Nur der einzige Stamm Levi hielt sich rein von dieser Sünde, durch welche für die Masse des Volkes zwar nicht die Pflicht aufhörte, alle Erstgeburt dem Herrn zu weihen, wohl aber die Befugniß, daß die Erstgebornen ohne Ausnahme Zutritt

zum Priesterthume haben sollten, denn dieses die Besorgung des Priesteramtes - wurde von nun an den reingebliebenen Leviten aufgetragen. Zum Zeichen aber, daß alle Erstgeburt dem Herrn geweiht wäre, mußte man von diesem Zeitpunkte an die Erstlinge auslösen. Natürlich konnte dieses Geseß nicht Bezug haben auf die Leviten. *) IV. Mos. 3, 12 und 13 und 47; ebend. 8, 16 und 17.

Daß nur die männliche Erstgeburt ausgelöst werden darf, braus chen wir wohl nicht mehr zu sagen. Die Auslösung mußte am eins. unddreißigsten Tage nach der Geburt geschehen, und zwar deßhalb erst so spät, weil, wie die alten Gelehrten meinen, während dieser Zeit das Leben des Kindes so schwach und so leicht wieder auszulöschen ist, daß dasselbe mehr todt als lebendig zu betrachten ist. Ein todtes Geschöpf kann und darf aber dem Herrn nicht geweiht werden. Die Gabe, mit welcher der Erftling gelöst wird, besteht in fünf Seckel oder in andern Sachen, die am Werthe fünf Seckeln gleich kommen.

[ocr errors]

Nach dem klaren Ausspruche der Bibel darf nur das Erstgeborne der Mutter ausgelöst werden, also nicht auch jenes Kind, das ein Mann mit einer Wittwe, die zuvor Kinder gehabt hat, erzeugt. „Heilige mir alles Erstgeborne, das den Mutterleib erschließt."**) "So stelle bei Seite Alles, was den Mutterleib erschließt, für den Ewigen." Wenn eine Frau zum erstenmale mit einer unzeitigen Geburt niederkommt, so kann ihr nachheriges Kind, welches zur rechten Zeit zur Welt kömmt, nicht als erstgebornes angesehen werden, wenn die erste, unzeitige Geburt nach dem vierzigsten Tage von der Empfängniß an statt fand. Gebiert eine Mutter Zwillinge und zwar einen Knaben und ein Mädchen, so darf der Knabe nicht ausgelöst werden, wenn man nicht gewiß weiß, daß er zuerst das Licht der Welt erblickt habe. Wenn aber die Zwillinge zwei Knaben find, so legt der Vater beide Kinder nebst den zur Auslösung bestimmten fünf Seckeln dem Priester auf die gewöhnliche Weise in einer Schüffel vor, gleich als wenn er nur einen Sohn zu lösen hätte, und zwar mit Recht, weil doch nur einer von den beiden

*) Die Befreiung von der Auslösung tritt sogar dann ein, wenn auch nur die Frau aus dem Stamm Levi und der Mann aus irgend einem andern ist.

**) II. Mos. 13, 2 u. f. f.

[ocr errors]

Knaben der erstgeborne seyn kann. Wenn eine Christin während ihrer ersten Schwangerschaft sich zum Judenthume befehrte, oder wenn eine Sklavin während dieser Zeit frei gegeben würde, so muß in beiden Fällen das Kind, wenn es ein Knabe ist, ausgelöst werden. Uneheliche erstgeborne Knaben, von Judenmädchen geboren, können nie ausgelöst werden.

[ocr errors]

Die Lösung der Erstgeburt kömmt nur den Vätern zu; die Müts ter sind aus dem Grunde davon befreit, weil sie sich selbst nicht zu lösen brauchen. Ist der Vater noch vor der Zeit, da das Knäblein gelöst werden soll, gestorben, so wird demselben ein Pergamentzettel oder auch ein Schildlein aus Silber oder anderem Metalle an dem Halse befestiget, worauf die Worte eingegraben sind: „Dieser Erstgeborne ist nicht gelöst worden." Wenn der Knabe älter geworden ist, so muß er sich selbst auslösen. Mehrere israelitische Gelehrte haben jedoch behauptet, es sey Sünde, so lange mit der Erfüllung eines göttlichen Gesezes zu warten, zumal da es dann doch der Willkühr des als Kind nicht ausgelösten jungen Mannes überlassen bleibe, ob er einem der Priester das für die Auslösung bestimmte Geld geben wolle oder nicht. Deßwegen gaben sie den Rath, der Rabbiner folle aus der Gemeinde- Kaffe so viel Geld nehmen, als nothwendig wäre, und damit den Erstling auslösen.

Wie hoch die Israeliten selbst die Bedeutung der Auslösung anschlagen, wird folgende Geschichte, welche im Buche der Chassidäer enthalten ist, zeigen. Ein junger israelitischer Mann lag gefährlich frank, und als er fühlte, daß es mit seinem Leben zu Ende gehe, fing er an zu rufen und zu bitten, man möge ihn auslösen. Die Leute, welche um ihn waren und dieses hörten, gingen, da sie sich seine Bitte nicht erklären konnten, zu einem israelitischen Gelehrten, und fragten ihn um Rath, wie man den Kranken beruhigen könne. Glücklicher Weise kam dieser auf den Gedanken, der Kranke möchte vielleicht in seiner Jugend als Erstling nicht ausgelöst worden seyn, und sich auch bis jezt selbst noch nicht ausgelöst haben, so daß ihn nun das Bewußtseyn seines begangenen Unrechtes ängstige und quäle. Er gab deßhalb den Fragestellern den Rath, in Gegenwart des Kranken einem der Priester die Auslösungs-Summe zu übergeben und die Ceremonien und Gebete zu verrichten, die bei der Auslösung üblich sind. Sie thaten dieses, und von demselben

1

Augenblicke an war der Kranke ruhig, ja er genas fogar und lebte noch mehrere Jahre.

Wir geben nun noch die Ordnung, in der die Auslösung ges wöhnlich geschicht. Nachdem im Hause der Aeltern sich zehn erwachsene Mannspersonen mit dem Kohen, d. h. dem Abkömmlinge Aarons oder Priester, versammelt haben, bringt der Vater den Erstgebornen und eine bestimmte Summe Geldes *), und beginnt dann mit dem Aaroniten folgendes Zwiegespräch:

Der Vater: Dieser mein erstgeborner Sohn ist das erste Kind seiner Mutter, und der Heilige und Gepriesene hat geboten, ihn loszukaufen, wie es heißt: Und die Loszukaufenden sollst du loskaufen, wenn sie einen Monat alt sind, um den Preis von fünf SilberSeckel, nach dem Seckel des Heiligthumes, der zwanzig Gera ist. Und es heißt ferner: Heilige Mir alle Erstgeburt, was den Mutterleib erschließt bei den Kindern Israels, es sey Mensch oder Vieh, Mein ist es.

Der Kohen: Was willst du lieber? Willst du deinen erstgebor nen Sohn hergeben, der das erste Kind seiner Mutter ist, oder willst du es loskaufen um fünf Seckel, wie du es nach der Thorah`verpflichtet bist?

Der Vater: Ich will meinen Sohn loskaufen; und hier ist der Loskaufpreis, zu dem ich nach der Thorah verpflichtet bin.

Er`gibt nun dem Kohen das Geld und sagt:

„Gepriesen seyft Du, Ewiger, unser Gott, König der Welt! der Du uns geheiliget haft durch Deine Gebote, und uns geboten haft den Loskauf des erstgebornen Sohnes. Gepriesen seyft Du, Ewiger, unser Gott, König der Welt! der Du uns bei Leben und Gesundheit erhalten, und uns haft erreichen laffen diese Zeit."

[ocr errors]

Der Kohen nimmt das Geld, schwingt es um das Haupt des Kindes und sagt:

"Dieses für diesen, dieses statt diesem, dieses Geschenk für diesen. Dieser Sohn trete ein zu Leben, Thorah und Gottesfurcht. Es sey Gott wohlgefällig, daß, sowie er die Loskaufung erlebt hat, so er lebe zu Thorah, Chuppah und guten Werken. Amen."

*) Gewöhnlich löst man heut zu Tage mit einer Summe, welche nicht 7 oder 8 fl. übersteigt, aus.

Der Kohen legt dem Kinde die Hand auf das Haupt, und segnet es:

„Es mache dich Gott dem Ephraim und Menasse gleich. Es fegne dich der Ewige u. f. w. Denn die Dauer der Lage und Jahre des Lebens und des Friedens werde dir gemehrt. Der Ewige bewahre dich vor allem Uebel, bewahre deine Seele."

Weil das israelitische Erbrecht, enge mit den biblischen Bestimmungen über die Erstgebornen zusammenhängt, so werden wir sogleich hier die Grundzüge desselben angeben, vor Allem aber die darauf bezüglichen Stellen aus den fünf Büchern Mofis aufstellen. „So Jemand stirbt und kein Sohn von ihm da ist, so sollt ihr übergehen laffen sein Erbe an seine Tochter. Und wenn keine Tochter von ihm da ist, so gebet ihr sein Erbe seinen Brüdern. Und wenn keine Brüder von ihm da find, so gebet sein Erbe seinen Vaterbrüdern. Und wenn keine Brüder von seinem Vater da find, so gebet sein Erbe seinem Blutsfreund, dem nächsten von seinem Geschlechte, daß er es erbe." *)

Wenn Jemand stirbt, sind seine Erben die hinterlassenen Söhne, in Ermangelung dieser die Töchter. Hat aber der verstorbene Vater einen Sohn gehabt, der vor ihm gestorben ist und Kinder hinterlassen, gleichviel, ob Söhne oder Töchter, so erben diese das Vermögen ihres Großvaters und nicht die Tochter desselben. Dieses gründen die Talmudisten auf den biblischen Ausdruck: P 121; das überflüssige zeigt nämlich nach ihren Behauptungen an, daß vom Sohne gar nichts, kein Andenken an ihn geblieben seyn dürfe, wenn die Tochter sollte Erbin seyn können. Wenn aber auch die Tochter, welche in Ermangelung von Söhnen und deren Descendenz erben sollte, schon gestorben ist, so erben deren Kinder, gleichviel, ob Söhne oder Töchter, zu gleichen Theilen, und wenn sie ohne Kinder gestorben ist, so kehrt die Erbschaft zu des Vaters Vater zurück. Wenn dieser nicht mehr am Leben ist, kömmt sie an die Brüder des Vaters und bei ihrem Abgange an die Brüder des Vaters Vater und so zurück an die männlichen Glieder des väterlichen Geschlechtes. Ist aber kein männlicher Erbe mehr vorhanden, so treten erst die Schwestern des Verstorbenen als rechtmäßige Erbinnen ein. Wenn aber die Schwester gestorben ist und eine Tochter hinterlassen hat, und von

*) IV. Mos. 27, 8-11.

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »