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innige war, daß nothwendiger Weise die ganze Natur mit dem Menschen, ihrem Herrn, sich freuen und mit ihm auch leiden mußte.

An vielen Orten besteht die Sitte, daß der Bräutigam bei der Vermählung ein Glas zerbricht, oder daß die Anwesenden demselben ein solches vor die Füße legen, damit er es zertrete. Dieser Gebrauch gründet sich auf den Talmud, wo erzählt wird, daß mehrere Gelehrte und fromme Männer einst bei einer Hochzeit zugegen waren, wo es über die Maßen luftig herging. Um den Gästen die Erinnes rung an das Unglück der ganzen Nation und an die Zerkörung Je= rufalems zurückzurufen, warfen diese Männer kostbare Gefäße zur Erde, daß sie zerbrachen. Um daher auch bei der größten Freude nicht zu vergessen, daß man in fremdem Lande lebe und daß die heilige Stadt einsam und verwüstet und in den Händen der Feinde sey, machte man das, was jene Männer aus besonderer Veranlassung einmal thaten, zum beständigen Brauche bei Hochzeiten. *)

Nach der Hochzeit begibt man sich nach Hause, wo eine Mahlzeit zubereitet ist. Nach Beendigung derselben, wenn man die sieben Benedictionen und das gewöhnliche Tischgebet verrichtet hat, trifft man Anstalten zu Lanz und Spiel, um die Neuvermählten zu ergößen.

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Wenn die Braut eine Jungfrau war, so dauert in den meisten Fällen, besonders wenn die dabei betheiligten Familien wohlhabend find, die Feier der Hochzeit sieben Tage lang, nach dem Beispiele Laban's, welcher zu Jakob sagte: „Halte mir diese Woche aus“ **), und nach dem des Simson, der gleichfalls sieben Tage lang feine Hochzeit feierte. ***) An einem jeden dieser sieben Tage werden auch nach dem Tischgebete die sieben Benedictionen, wie sie bei der Trauung üblich sind, gesprochen. Ist aber die Braut eine Wittwe gewesen, so dauern die Hochzeitsfeierlichkeiten nur drei Tage. Während

*) Talm. Trakt. Kethubeth. Man kann übrigens dieser Sitte noch einen anderen Sinn unterlegen. Die Zerbrechlichkeit des Glases erinnert die Brautleute an das Ungewisse ihres eigenen Schicksales. Darüber sollen sie aber den Muth nicht verlieren und keineswegs mit bekümmertem Hers zen in die Ehe treten. Denn wie aus dem zerbrochenen Glase durch Schmelzung wieder ein neues Gefäß, schöner vielleicht als das erste, entstehen kann, so kann auch gerade dann das Glück der Eheleute beginnen und zur höchsten Stufe fortschreiten, wenn nach ihrer Meinung das Unglück seinen Gipfel erreicht hat.

**) I. Mos. 29, 27.

***) Richter 14.

dieser Zeit soll der Bräutigam sich von allen Geschäften und über- · haupt von allen Verrichtungen enthalten, die auf den Erwerb Bezug haben, und sich einzig und allein nur mit seiner Frau erfreuen. Am feierlichsten wird unter den Hochzeitstagen der Sabbath begangen, wenn nämlich gerade während der Feier ein solcher fällt. Der Ehes mann und seine Brautführer und seine Anverwandten werden von der Gemeinde insbesondere dadurch ausgezeichnet, daß man sie in der Synagoge zu der Vorlesung des auf den Sabbath treffenden Bibelabschnittes aufruft, daß das neue Chepaar in die Synagoge eingeführt und nach beendigtem Gebete auch wieder nach Hause begleitet wird. *)

Wurde die Braut vom Bräutigam als Jungfrau befunden, so muß er sich von ihr absondern, gleich als ob sie ihre monatliche Periode hätte. **) War aber dieses nicht der Fall, so darf der Mann seine Frau, die ihn also betrogen, sogleich wieder fortjagen, ohne verpflichtet zu seyn, ihr das Vermögen, das sie ihm zubrachte, zurückzugeben, oder auch nur einen geringen Theil desselben der Verstoßenen zu ihrem Lebensunterhalt zu überlassen.

S. 10.

Die Ehe der Priester.

Der Hohepriester durfte nur Eine Jungfrau heirathen, und auch diese mußte noch nicht volle dreizehn Jahre alt seyn. ***) Dem Hohenpriester war nämlich zu heirathen nur deßwegen erlaubt, damit sein Geschlecht erhalten und so die hohe Würde immer mit tauglichen Männern besezt werden könnte. Die Geburt einer Wittwe

*) Die größten Vortheile, die ein neues Ehepaar genießt, sind wohl jene, die ihnen die Bitel V. Mos. 20, 7 zutheilt. **) Gemäß dem Ausspruche der Bibel ist es den Israeliten erlaubt, vier Frauen zu gleicher Zeit zu heirathen. Im zwölften Jahrhunderte der christlichen Zeitrechnung bestimmten aber die vorzüglichsten der dortmals lebenden israelitischen Gelehrten, daß in Zukunft der Ifraelite nur mehr Eine Frau heirathen dürfe, da der Unsug, der bisher mit der biblischen Erlaubniß getrieben wurde, alle Sitten und Familienverhältnisse aufzus lösen drohe. Troßdem aber, daß sie, um diesem ihrem Ausspruche überall Eingang zu verschaffen, alle Dawiderhandelnden mit dem Banne beleg. ten, findet man doch heutzutage noch in Afrika selten einen Juden, der nicht mehr als eine Frau geheirathet hätte.

***) III. Mos. 21, 13.

oder einer Geschiedenen, oder auch eines Frauenzimmers, das ihren Ruf nicht am besten bewahrt hat, kann bei weitem nicht so rein feyn, als die einer keuschen und durch Nichts, weder durch die That ́ noch durch Gedanken, beschmußten Jungfrau. *) Deßwegen behauptet auch der Verfasser des Sohar, die für den Hohenpriester bestimmte Jungfrau müsse von Jugend auf sorgfältig gehütet und bewahrt werden, dürfe allein nicht aus dem Hause gelassen werden, man dürfe ihr nicht gestatten, mit einem Manne zu sprechen oder umzugehen, damit kein unreiner Gedanke in ihr aufsteigen möge. **) Die befondere Heiligkeit des Hohenpriesters zeigt Gott selbst dadurch an; daß er sagt: Ich bin der Gott, der ich ihn den Hohenpriester geheiliget habe.

Die Priester, nämlich die Abkömmlinge Aaron's, durften auch keine Geschiedene, keine Hure, wohl aber eine Wittwe heirathen. Sogar die Tochter eines Priesters, welche der Vater mit einer Fran erzeugt hatte, die zu haben ihm nicht erlaubt war, fonnte ein anderer Priester nicht heirathen. Hat aber dennoch ein Priester mit einer ihm verbotenen Frau eheliche Verbindung eingegangen, so muß er sich sogleich wieder scheiden, ja, die Gemeinde selbst hat die Pflicht, eine solche Ehe nicht in ihrer Mitte zu dulden, sondern deren Auflösung zu bewirken. Denn Gott sprach zum Volke: „Du sollst ihn - den Priester heiligen“ ***), worin wohl auch ausgedrückt ist, daß, wenn der Priester sich selbst nicht heiligen würde, das Volk darauf dringen und hiezu ihn sogar zwingen sollte. Jene Kinder, die ein Priester in einer ihm verbotenen Ehe erzeugt hat, werden nicht zum Stamme Aaron's gerechnet. Das Gesez von den verbotenen Priesterheirathen ist so strenge, daß, wenn ein Aaronite, der in einer solchen Ehe lebete, um sich nicht scheiden zu dürfen, erklären würde, er selber wolle fernerhin nicht mehr unter das priesterliche Geschlecht gezählt werden, dieses ihm nicht helfen könnte. Uebrigens steht es dem Priester frei, aus welchem Stamme er seine Gattin wählen will, wenn sie ihm nur durch einen der angeführten Umstände nicht verboten ist, oder wenn man nicht mit Gewißheit vorhersehen kann, daß er aus ihr keine Kinder haben werde.

*) Man sehe das Buch Akedah Abschn. 66 Fol. 196.

**) Sohar III. Thl. Fol. 190.

***) 111. Mos. 21, 8.

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S. 11.

Pflichten der Ehegatten gegeneinander.

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Das Hauptsächlichste, was der Mann seiner Frau zu leisten schuldig ist, haben wir bereits bei dem Ehecontrakt erwähnt, weßhalb wir nur mehr Folgendes anzuführen haben. Der Ehemann muß der Frau nicht bloß die nöthige Nahrung und Kleidung 2c. anschaffen, sondern er muß ihr auch, je nachdem die Vermögens - Verhältnisse beschaffen sind, durch schöne Kleider, Schmuck und was dergleichen Dinge sind, Freude zu machen suchen. Am meisten wird aber den Männern eingeschärft, den Frieden in der Familie zu ers halten und sich stets daran zu erinnern, daß die Frauen gleichsam ihr zweites Ich, Fleisch von ihrem Fleische seyen. Alles, was das her der Frau Liebes und Gutes geschieht, das wird dem Manne felbst gethan. Mit den Schwächen der Frauen soll man Geduld haben, und sich gegen sie sogar nachgiebig und liebreich bezeigen, wenn offenbar das Unrecht auf ihrer Seite seyn sollte. Denn Gott hat dem Weibe die Geistesstärke und so manchen andern Vorzug, welcher dem Manne verliehen ist, versagt, und deßwegen geziemt es dem Starken, das Schwache nicht noch mehr zu beugen, sondern dasselbe zu schüßen und zu kräftigen. Wer daher sein Weib schilt oder ihr flucht, der hat zwei Gebote übertreten; denn er hat einmal sich an seinem Mitmenschen verfündiget, was seine Frau an und für sich, auch ohne mit ihm verchelichet zu seyn, ist, und dann hat er gegen sich selbst, da die Frau sein anderes Ich ist, Böses gethan; beides aber verbietet Gott. Ein Verruchter ist aber jener und der geschärften Geißlung würdig, der seine Frau schlägt. Die Gemeinde selber ist gehalten, einen solchen Gottlosen mit gewissen Strafen zu belegen. Er darf und kann nicht als Zeuge und selbst nicht in der geringsten Sache auftreten, in der Synagoge darf er nicht zur Vorlesung aus der Bibel aufgerufen werden, zu Familienfesten, Hochzeiten, Verlos bungen, Beschneidung 2c. soll man ihn nicht einladen und dieß so lange, als er nicht Buße gethan und sich ernstlich gebessert hat. Auch davor muß der Ehemann sich in Acht nehmen, daß er der Frau in Gegenwart anderer Leute nichts Unanständiges oder gar Kränkendes sage, worüber sie sich betrüben müßte oder etwa gar in Thränen ausbrechen könnte. Denn Gott würde gewiß das Herz

leid der Bedrängten ansehen und ihren Beleidiger nicht ungestraft laffen. Ueberhaupt sollen die Eheherrn immer den Saß des Talmud im Auge haben, welcher denjenigen Glück und Reichthum verspricht, die ihre Weiber schäßen und in Ehren halten würden.

Die Weiber haben nicht minder die Pflicht, ihre Männer als ihre Herren zu betrachten, sie mit Ehrfurcht und Achtung zu behandeln, ihnen in allen billigen Dingen auf den Wink zu gehorchen, und sich zu hüten, Etwas zu thun oder zu sagen, was den Männern mißfallen könnte. Natürlich verlangen Schrift und Talmud von den Weibern feinen blinden Gehorsam oder schweigende Anerkennung der ungerechten und oft das Glück der ganzen Familie bedrohenden Handlungen eines Mannes; nur soll sie auch dann, wenn die Frau zum Widerspruche gezwungen ist, nicht vergessen, daß sie zu ihrem Chemanne und zu ihrem Herrn spricht. Ohne des Mannes Wissen soll die Frau nicht das Haus verlassen, noch weniger sich in Gesellschaften begeben, gleichviel ob diese nur aus Weibern bestehen, oder ob auch Männer anwesend find. Sie soll sich nicht einmal zu oft unter der Hausthüre oder am Fenster sehen lassen, sondern fleißig den häuslichen Geschäften obliegen und die Kinder nicht aus dem Auge lassen. Besonders soll von Seite der Frauen auch darauf gesehen werden, daß sie durch Freundlichkeit, Zuvorkommenheit und zärtliches Benehmen den Männern die Sorgen um das Hauswesen zu erleichtern suchen. Eine ihrer Hauptobliegenheiten ist diese, daß sie sorgfältig ihre Haare zu verbergen suchen, um nicht in den Herzen. fremder Männer böse Begierlichkeit und das Verlangen, mit ihnen zu sündigen, zu erwecken. Die meisten Judenweiber tragen deßhalb solche Hauben, welche die Haare ganz verbergen, oder, und vorzüglich die Wohlhabenderen, dichte Schleier. Jene israelitische Frau, die gleichwohl ihre Haare nicht verbergen oder wenigstens in Zöpfe flechten würde, muß für sehr leichtsinnig und schamlos gehalten werden, da sie durch dieses Versäumniß sich nicht scheut, an die Chebrecherinnen zu erinnern, welche vor den Priestern zum Zeichen ihrer Schande das Haupt entblößen und die Haare frei herabfallen lassen mußten. Der Verfasser des Sohar behauptet noch überdieß, daß, wenn ein Weib in Gegenwart eines fremden Mannes die Haare entblöße, sogleich böse Geister sich in denselben festseßten. *)

*) Sohar 111. Thl. Fol. 125 und 142.

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