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Das Haus, oder das Zimmer, in welchem gebetet wird, muß
Fenster haben. *) Der Boden der Synagoge darf nicht bes

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spieen werden, sondern man muß, wenn keine andere Vor

richtung vorhanden ist, des Sacktuches sich bedienen. 5) Das Gebet der achtzehn Artikel muß, wenn anders körperliche Leiden es nicht unmöglich machen, stehend verrichtet werden. 6) An dem Orte, wohin man sich gestellt hat, muß man stehen bleiben und sich während des Gebetes von demselben nicht entfernen. Der Körper darf nicht gebückt gehalten werden, sondern muß in gerader Richtung seyn; die Füße nicht gebogen oder vorgesezt werden, die Augen müssen zu Boden gesenkt, die Hände auf der Brust übereinander geschlagen ruhen. Ueberhaupt muß der Israelit während des Gebetes sich mit einer gewissen Furcht benehmen und sich vorstellen, als stünde er als Knecht vor einem strengen Herrn. Der Ort aber, an dem das Gebet verrichtet wird, darf nicht tiefer liegen als das Bethaus; vor der Thüre der Synagoge jedoch zu stehen und da zu beten, ist erlaubt.

7) Die Kleider sollen reinlich und ordentlich, nicht schmußig und zerrissen seyn. Der Kopf **) muß bedeckt bleiben, und in den Händen darf man nichts halten, was nicht nothwendig zum Gebete gehört, wie z. B. das Gebetbuch.

8) Der Israelit, welcher in Jerusalem ist, muß beim Gebete mit

dem Gesichte sich immer nach der Gegend wenden, wo der Tempel stand ***); jene im heiligen Lande nach der Gegend, wo Jerusalem liegt †), und jene Israeliten, welche in fremden

*) Nach der Ansicht der Cabbalisten muß die Anzahl der Fenster zwölf seyn. Sie sagen nämlich, es gebe zwölf Thore in den Himmel, durch welche die Gebete der zwölf Stämme der Kinder Israel gelangten. Diesen Thoren sind die Fenster in der Synagoge nachgebildet, damit das Gebet der Angehörigen eines jeden Stammes durch ein besonderes Fenster aus 、 der Synagoge und durch das für den treffenden Stamm bestimmte Thor auch in den Himmel gelangen könne. Talm. Trakt. B’rachoth. Fol. 34. Man vergleiche hierüber, was bei Daniel 6, 10 geschrieben steht. Sohar II. Thl. Fol. 251.

**) Sohar Th. III. F. 187 wird gesagt, es sey dem Ifraeliten verboten, auch nur 4 Ellen Weges ohne Kopfbedeckung zu gehen nach Pred. 2, 14. ***) I. Könige 8, 38 und 42.

†) I. Könige 8, 44.

Ländern sich befinden, müssen sich wenigstens gegen jene Himmelsgegend wenden, in welcher das gelobte Land liegt. *) Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung besteht bloß für die Blinden, welche ihre Gedanken einzig und allein nur auf Gott richten sollen. Die Cabbalisten behaupten, es sey nothwendig, beim Gebete sich mit dem Gesichte an die Wand zu stellen und zwar so nahe, daß kein Zwischenraum zwischen Gesicht und Wand sey. Zum Beweise für ihre Meinung führen sie II. Kön. 20, 2 an, wo es vom Könige Hiskia heißt, daß er mit gegen die Wand gerichtetem Gesichte gebetet habe. 9) Sollte irgend ein Umstand beim Gebete zur Eile nöthigen, so darf man zu beten gar nicht anfangen, tritt aber ein solches Bedürfniß erst ein, wenn man schon begonnen, so muß das Gebet unterbrochen und darf erst wieder fortgesezt werden, wenn man die vorgeschriebene Reinigung gehörig vollzogen hat. 10) Die Gedanken müssen ganz allein auf das Gebet gerichtet seyn. Findet man sich aber nicht aufgelegt, die zerstreuten Gedanken zu lassen, so darf nicht gebetet werden, sondern man muß warten, bis eine ruhigere Stimmung des Geistes eintritt. Wenn Jemand von einer Reise zurückkehrt, so soll er nicht beten in den ersten Stunden nach seiner Ankunft und soll das Gebet felbft mehrere Tage aufschieben, wenn sein Gemüth noch aufgeregt und seine Gedanken nicht gesammelt sind. Das Nämliche gilt jenen, die durch Zorn, Lachen, heftige Freude, durch hißige Getränke aufgeregten Gemüthes find. Selbst jener, der gerade tiefe Studien betrieben, darf nicht sogleich beten, da es unmöglich ist, daß der in wissenschaftliche Fors schungen vertiefte Geist von diesem Gegenstande abgezogen und sogleich wieder auf einen andern hingewendet werde. 11) Man darf nicht laut, aber auch nicht zu stille beten, sondern nur so, daß der Betende selber hören kann, was er spricht.

*) I. Könige 8, 48. Die Israeliten in Europa wenden sich deßhalb gegen Morgen, jene in Afrika aber scheinen diese Vorschrift nicht zu kennen oder befolgen sie wenigstens nicht.

S. 5.

Die Zeit, in welcher die täglichen Gebete verrichtet werden sollen.

Das Morgengebet soll nach der ursprünglichen Einrichtung sogleich beim Sonnenaufgang gebetet werden; später jedoch hat man gestattet, daß man dieses auch noch in den nächsten vier Stunden nach dem Aufgange der Sonne (also im ersten Drittheile des Tages, wenn man diesen zu zwölf Stunden rechnet), *) thun könne. Von jenem aber, der erst nach diesen vier Stunden seine Morgenandacht verrichtet, sagt Maimonides, daß er nur Belohnung empfange für die Verrichtung des Gebetes, für die rechte Beobachtung der Zeit aber nicht. **)

Die Zeit für die Verrichtung des Abendgebetes beginnt nach Ablauf von neun und einer halben Stunde (nach drei Uhr Nachmittag), weil nämlich zu dieser Zeit das gewöhnliche Abendopfer im Tempel verrichtet wurde. Allein auch bereits nach sechs und einer halben Stunde des zwölfftündigen Tages kann man die Abendandacht beten und zwar aus dem Grunde, weil es sich nach gewissen Zeiträumen trifft, daß der Vorabend des Osterfestes auf den Sabbath fällt, und dann damals, als der Tempel noch bestand, das AbendOpfer schon nach sechs und einer halben Stunde stattfand, weil an diesem Tage auch noch das Osterlamm geschächtet werden mußte. Da aber die Gebete zu den verschiedenen Zeiten gleichsam die Stelle der sonst gewöhnlichen Opfer vertreten, so mag das Abendgebet am Sabbathe, der unmittelbar vor dem Osterfeste fällt, zu der Zeit vers richtet werden, da sonst in diesem Falle das Opfer dargebracht zu werden pflegte. Aus dem aber, was allemal erst nach Ablauf vieler Jahre geschah, machte man eine Gewohnheit für alle Tage des Jahres. Das Abendgebet darf also verrichtet werden von beiläufig ein Uhr Nachmittags bis fünf Uhr Abends. Da aber, wie wir bereits an einer andern Stelle bemerkten, an den Neumonden, Sabbathen und Feiertagen noch ein viertes Gebet gesprochen werden muß,

*) Natürlich modifizirt sich diese Bestimmung nach der Länge und Kürze des Tages.

**) Maimonides I. Thl. 3. Abschn. von den Gebeten.

mittags ein Uhr geschehen müsse.

Versöhnungstage ist neben diesen vier Gebeten noch ein angeordnet, das sogenannte Schlußgebet, und dieses muß gerden gerade beim Untergange der Sonne.

Zeit für die Verrichtung des Nachtgebetes beginnt beim en des Abendsternes und des Mondes und dauert bis zum e des andern Tages oder bis zum Erscheinen des Morgens An den meisten Orten hat man aber die Einrichtung getrofi dieses Gebet sogleich beim Einbruche der Nacht gesprochen oll.

Talmud Trakt. B'rachoth Fol. 6 wird bemerkt, daß diese Gebete bereits von den drei Patriarchen oder Erzvätern des hen Volkes wären angeordnet worden und zwar sey Abraham Mos. 19, 27**) der Gründer des Morgen-, Isaak nach 24, 63 der Gründer des Abend- und Jakob nach 1. Mos. der Gründer des Nacht- Gebetes gewesen. Neben diesen len finden sich auch mehrere in den Psalmen, welche auf ete zu den verschiedenen Zeiten des Tages hinweisen. So Nachtgebet angedeutet in Psalm 141, 2 und das Morgennd - Gebet werden nicht undeutlich in Psalm 55, 18 bezeichnet. 8 verwirft Maimonides diese Angabe des Talmud gänzlich, 1 muß in der That gestehen, daß nichts leichter sich umstoßen 8 die Behauptung, auf diese Bibelstellen gründe sich für den n die Verpflichtung zum Morgen-, Abend- und Nacht

Cabbalisten ***) stehen gerade um Mitternacht auf, um sche Gebete zu verrichten und das Studium der Cabbala zu

saph bedeutet „vermehrt.“ Das Gebet hat diesen Namen also deß, weil es verrichtet werden mußte wegen der größeren Anzahl der er an diesem Tage.

dieser Stelle sucht auch der Talmud zu beweisen, daß das Gebet an m gewissen Orte verrichtet werden müsse.

bemerken, daß, so oft von Cabbalisten die Rede ist, bloß jene vor

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betreiben. Vor Mitternacht dieses zu thun oder auch Psalmen zu fingen, halten sie für nuglos und sogar für gefährlich und verbieten dieses deßhalb den Ihrigen, weil sie glauben, daß bis Mitternacht die Strenge - linke Seite. herrsche, und nach Mitternacht die Liebe und Gnade rechte Seite. Sie behaupten, daß auch David immer zur Mitternachtszeit aufzustehen pflegte, und für die Rechtfertigung dieser Angabe berufen sie sich auf die Worte Davids: „Um Mitternacht stehe ich auf, Dir zu danken." Pf. 119, 62. *) Der Talmud behauptet noch mehr, und sagt, David habe nie die Mitternachtsstunde zum Gebete verschlafen. Die Cabbalisten schreiben dieses einer göttlichen Einwirkung zu; allein nach den Worten des Talmud scheint das pünktliche Aufwachen des David aus ganz natürlichen Gründen gekommen zu seyn. Nach dem Glauben der alten hebräischen Gelehrten ändere sich vielmal des Tages der Wind. In den ersten sechs Stunden des Tages blase er nämlich aus Often, in den folgenden sechs aus Süden, in den ersten sechs Stunden der Nacht aus Westen und in den noch übrigen sechs Stunden aus Norden. Ueber der Lagerstätte des David war ein Instrument, ähnlich einer Harfe, aufgehängt, und zwar so, daß der Wind, wenn er um Mitternacht aus Norden zu wehen anfing, in dasselbe hineinblasen und so Töne hervorbringen mußte, durch welche David aufgeweckt wurde. Bf. 57, 9. Nach dem Beispiele der Cabbalisten stehen alle Israeliten an allen Tagen der Woche von Neujahr (die Portugiesen das ganze vorhergehende Monat hindurch) vor Tags auf und gehen in die Synagogen, wo besondere Gebete um Verzeihung der Sünden, um Befreiung aus der Macht der fremden Völker und um Zurückführung ins heilige Land verrichtet werden.

*) Sohar I. Thl. Fol. 72, 92, 136, 194, 207, 231, 242. II. Thl. Fol. 46, 173, 246. III. Thl. Fol. 12, 19, 62, 260, 284.

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