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128 Die Geschichte der luth. Dogmatik. § 8. Die Dogmatik der Gegenwart.

musterhaft, daß wir dieses Werk zu dem Tüchtigsten zählen, was die Theologie der Gegenwart geleistet hat. Dieses Urtheil ist unabhän gig von der Frage, ob die aufgestellte Ansicht über Christi Person alle Schwierigkeiten, die sie heben will, wirklich hebt. Noch bedeutender hat in die dogmatische Bewegung der Gegenwart der Schriftbeweis von Hofmann (2. A. 1857. 3 Bb.) eingegriffen: in Verbindung mit Desselben Weissagung und Erfüllung eine glänzende Durchführung des Gedankens einer biblischen Theologie, welche jener Würtemberger Richtung vorschwebte, von ebenso unmittelbarer Stellung zur Schrift ausgegangen, und doch eben so beherrscht von einer vorausgeseßten realistisch-chiliastischen Grundansicht, mit einer Konsequenz systematischen Denkens, einem kombinatorischen Scharfsinn und einer Originalität exegetischer Auffassung geschrieben, welche allein den anmaßlichen Anspruch der vermittelnden Richtung auf das Monopol wissenschaftlicher Meisterschaft zu demüthigen geeignet ist. Allein ein Schriftbeweis, welcher zwar nicht im Dienste des Kirchenglaubens, als mit welchem er in Kardinalpunkten in Kollision kommt, wohl aber einer aus dem Begriffe der Wiedergeburt konstruirten, überaus komplicirten und fast gnostischen (man übersehe nur die summarische Darstellung in Hofmann's Streitschrr. III. S. 3 ff.) Grundanschauung steht, wird zwar in die Auslegung und Dogmatik eine heilsame Bewegung bringen, im Einzelnen bedeutende Aufschlüsse geben, die Forderung aber einer wahrhaft kirchlichen und zugleich wahrhaft objektiven Darlegung der Heilslehren mehr zum Bewußtsein bringen als befriedigen können.

Zweiter Abschnitt.

Die Religion.

Kahnis, Dogmatif. I.

§ 9.

Das Wesen der Religion.

Religion, in allgemeinster Bestimmung Verhältniß des Menschen zu Gott, ist eine Thatsache des Lebens, deren Allgemeinheit nur aus dem Wesen des menschlichen Geistes erklärt werden kann. Als die Lebenswurzel aller Religion erscheint ein aus der Natur des menschlichen Geistes entspringendes Wissen von Gott verbunden mit Hingabe an denselben, welches wir Glauben nennen. Durch den Glauben wird die Gemeinschaft des Menschen mit Gott vermittelt, in welcher alle Kräfte ihre Endlichkeit opfern, um sich mit göttlichem Leben zu erfüllen. In der Lebensgemeinschaft des Menschen mit Gott liegt der religiöse Lebensgrund der Hoffnung auf Unsterblichkeit. Die Gemeinschaft aber des einzelnen Menschen mit Gott hat zur Voraussetzung und zur Folge das religiöse Gemeinleben, im Unterschiede von der subjektiven Religion des Einzelnen die objektive genannt, welche in den Lebensformen der Verfassung, der Lehre und des Kultus positive Gestalt hat. Glaube, Gemeinschaft mit Gott, Gemeinleben sind die drei Wesensmomente der Religion.

1.

Da das Wort Religion allen neueren Sprachen gemeinsam ist, so verdienen die Versuche die ursprüngliche Bedeutung desselben etymologisch zu bestimmen unsere Beachtung. Die Ableitung von relinquere (Massurius Sabinus b. Aul. Gell. Noct. att. IV. 9) ist mehr geist= reich als wahr. Beides geht der so wenig begründeten Etymologie von einem alten Stamme ligere ab, welcher Sehen bedeuten soll, so daß also religio reverentia, respectus wäre (Leidenroth, Bräunig). Die Frage kann nur sein, ob religio, wie nach Cicero's (De nat. deor. II. 8) Vorgang besonders Paulus (Der Denkgläubige B. 1. Abth. 1) und Nizsch (Stud. u. fr. 1828. H. 3 u. 4) ausgeführt haben, von relegere, oder, wie nach Laftantius (Inst. IV. 28) besonders Hahn (Lehrb. d. chr.

Glaub. 2. A. 1. S. 25 ff.), Redslob (Sprachl. Abhh. 1837) und Fleck (Dogm. I. Anf.) zu begründen gesucht haben, von religare originirt. Rein sprachlich angesehen ist jede von beiden Ableitungen zulässig. Die durchschlagende Bedeutung der Gewissenhaftigkeit ist ohne Zweifel dem Etymon relegere (Cicero: Qui omnia, quae ad cultum deorum pertinerent diligenter retractarent et tanquam relegerent, religiosi dicti sunt), welches auch sprachlich leichter ist als das nur durch die Analogie von optio, postulio u. s. w. gedeckte religare, günstig. Was für die Ableitung von religare auf den ersten Blick spricht, der Begriff des Bundes mit Gott, beruht auf Nichtbeachtung des re, welches dem Worte die Bedeutung der Hemmung giebt, woraus doch ein in der That sehr gedrückter Sinn entsteht. Ganz unabhängig aber von dem, was religio den Römern ursprünglich war, ist was Religion uns ist. Im Allgemeinen bezeichnet Religion das Verhältniß des Menschen zu Gott.

Die Religion erscheint in der Menschheit als Lebenselement des Einzelnen (persönliche, subjektive, Privatreligion) und als Lebensele. ment der Gemeinschaft (Religionsgesellschaft, objektive Religion). Wie nun in jedem Menschen subjektive, findet sich in jedem Volke objektive Religion. Das klassische Wort Cicero's: Itaque ex tot generibus nullum est animal praeter hominem, quod habeat notitiam aliquam dei, ipsisque in hominibus nulla gens est neque tam immansueta, nequo tam fera, quae non, etiamsi ignoret, qualem habere deum deceat, tamen habendum sciat (De legg. I. 8) spricht eine unumstößliche Thatsache der Erfahrung aus. Unendlich mannigfaltig ist freilich die Gestalt, in welcher die Religion erscheint. Diejenigen aber, welche diese unendlich verschiedenen Gestalten in das Wort Religion zusammenfas sen, sprechen eben damit aus, daß durch alle Mannigfaltigkeit der Erscheinungsformen ein einheitliches Wesen geht. Wir haben dieß Wesen vorerst äußerlich in den Begriff der Beziehung des Menschen zu Gott zusammengefaßt. Ist nun diese Beziehung eine allgemeine, so kann sie unmöglich in zufälligen Gefühlen, wie Furcht, Freude, Dankbarkeit, unmöglich in gelegentlich veranlaßten Reflexionen, oder gar in den Zweckmäßigkeitsgründen von Staatengründern und Gesezgebern ihren Grund haben. Und so sollte endlich das Register der Versuche die Entstehung der Religion also abzuleiten (noch bei Nißsch und Fleck in aller Ausführlichkeit) aus der Dogmatik in die Geschichte der Ver

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