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Wenn Döderlein mit Verwerfung des Begriffes vom habitus unter Theologie die facultas docendi religionem christianam versteht (Inst. theol. chr. I. § 62.), also doch noch eine subjektive Eigenschaft, so haben Gruner (Inst. theol. dogm. § 10.) und Reinhard (Vorl. ü. d. Dogm. 5. A. S. 20) den objektiven Begriff (Reinhard: Corpus placitorum religionis christianae), Hahn (Lehrb. d. chr. Glaub. 1. A. S.39) aber und Wegscheider (Inst. th. chr. dogm. p. 76) gemeinsam die Bestimmung Religionswissenschaft. Nachdem also die Theologie in das Bereich der Wissenschaft übergesezt worden war, machte die Hegel'sche Schule die Anforderung, daß die Théologie ganz in die Philosophie aufgehen müsse. Dieser Ausweitung des Begriffes Theologie seßte Schleiermacher Schranken, indem er unter Theologie nicht die allge. meine Religionswissenschaft, sondern eine positive Wissenschaft, deren Theile zu einem Ganzen nur verbunden sind durch die Beziehung auf das Christenthum“ verstand. „Die christliche Theologie ist der Inbegriff derjenigen Kenntnisse und Kunstregeln, ohne deren Besiß und Gebrauch eine zusammenstimmende Leitung der christlichen Kirche d. h. ein christliches Kirchenregiment nicht möglich ist. Dieselben Kenntnisse, wenn sie ohne Beziehung auf das Kirchenregiment erworben und besessen werden, hören auf theologische zu sein.“ (Kurze Darst. des theol. Stud.: WW. z. Theol. I. S. 5.) Mit dieser Auffassung lenkte Schleiermacher zum altkirchlichen Begriff der Theologie zurück. Die theologische Wissenschaft sezt ein „Interesse am Christenthum“ voraus und hat ein praktisches Ziel, eben die Kirchenleitung. Seitdem ist es zu fast allge meiner Anerkennung gekommen, daß die Theologie nicht ein voraussegungs- und schrankenloses Wissen, sondern eine Wissenschaft ist, welche im Bewußtsein der Kirche ihren Inhalt und ihre Schranken hat.

Der allgemeine Begriff von Theologie: Wissenschaft von Gott, schon auf klassischem Boden durch die Beziehung auf den Volksglauben modificirt, hat auf christlichem Boden die Beschränkung das wissenschaftliche Bewußtsein der Kirche von Gott und göttlichen Dingen zu sein. Ein Rückschritt also war es, zu erklären aus dem Streben jener Zeit das Christliche in das allgemein Religiöse umzusegen, wenn Rationalisten und Supernaturalisten die Theologie in den Begriff der Religionswissenschaft ausweiteten. Der Gott, von welchem die christliche Theologie weiß, ist der christliche, und was sie von ihm weiß, hat in

dem Bewußtsein der Kirche seine Grundlage. Zur Wahrheit also lenkte Schleiermacher zurück, als er die Theologie für eine Summe positiver Wissenschaften erklärte, die im Dienste der Kirche ihren Einheitspunkt findet. Das hatten, nur mit ganz anderer Entschiedenheit, die altkirchlichen Theologen durchzuführen gesucht. Auf den Namen eines Theologen hat in der That nur Der Anspruch, welchen der Geist des Herrn in der Gabe christlicher Erkenntniß berufen hat; welcher diese Erkenntniß in Einheit erhält mit dem Glauben und Leben der Kirche; welcher diese Erkenntniß in den Dienst der Gemeinde stellt. Ohne diesen habitus ist die theologische Wissenschaft ein tönend Erz und eine klingende Schelle. Es war aber irrig, wenn Schleiermacher die theologische Wissenschaft nur für ein Mittel zum Zwecke der Kirchenleitung ansah. Abgesehen davon, daß die Leitung der Kirche nicht jedes praktischen Theologen oder Geistlichen Sache sein kann, ist die kirchliche Wissenschaft nicht ein Mittel zur Verwirklichung der praktischen Zwecke der Kirche, sondern ein selbständiger Zweck der Kirche. Der Geist der Kirche Jesu Christi, welcher wirkt, daß die Gemeinde immer mehr hinankommt zur Einheit des Glaubens und der Erkenntniß des Sohnes Gottes (Eph. 4, 13.), wirkt Gaben zur wissenschaftlichen Erfassung des Glaubensbewußtseins der Gemeinde, einerseits allerdings um die Gemeinde in ihrem Glauben zu stärken, andrerseits aber auch um die Schäße himmlischer Weisheit, die in dem Glaubensbewußtsein liegen, zu heben (1 Kor. 2, 6.). Jenes ist die Aufgabe der vorzugsweise praktischen, dieß die Aufgabe der vorzugsweise wissenschaftlichen Theologen. Beide sind oder sollen doch Diener der Kirche sein. Es gehört zu den schönen Zeichen der Zeit, daß nicht wenige praktische Theologen für die Wissenschaft arbeiten, nicht wenig wissenschaftliche für die Praxis. Die praktischen Theologen nun, welche der Wissenschaft leben, haben nicht bloß den Zweck ihren praktischen Funktionen Hilfskräfte zuzuführen, sondern, so viel an ihnen, das wissenschaftliche Bewußtsein der Kirche zu fördern. Das eben ist die Theologie: das wissenschaftliche Selbstbewußtsein der Kirche. Es war ohne Zweifel einseitig, wenn die alten Dogmatiker die Theologie bloß für den persönlichen habitus eines Theologen hielten, für eine aus dem Konkretum eines Theologen entlehnte Abstrak tion. Mit Recht wurde dagegen von den Dogmatikern der Aufklärungszeit die objektive Bedeutung der Theologie als kirchlicher oder christlicher

oder religiöser Wissenschaft geltend gemacht, wie man auch die Jurisprudenz, Medicin, Philologie, Philosophie u. s. w. nicht bloß für die specifische Eigenschaft eines Juristen, Mediciners u. s. w. ansieht, sondern für eine über die einzelnen Personen, die sie hegen und pflegen, übergreifende Wissenssubstanz. Das Subjekt, welchem die Theologie zukommt, ist nicht der einzelne Theologe, sondern dasselbe Subjekt, wel chem das Bekenntniß zukommt, die Kirche, die da ein Mann in Jesu Christo ist (Eph. 4, 13. 14.). So richtig es ist, daß die Theologie nicht besteht ohne Theologen, so sind doch die Theologen nur Organe eines unsterblichen Selbst, das mit seinen Organen nicht kommt und geht, eben jenes geheimnißvollen Mannes, welcher immer mehr in sein himmlisches Urbild hineinwachsen soll. Eine Geisteswelt ist die Theologie, die von den Priestern, welchen sie die Geistesschäße aller Jahrhunderte schenkt, als Gegengeschenk das Beste nimmt, was sie bieten können, damit es als ein verklärter Theil im Ganzen unsterblich fortlebe zur Erbauung der Nachwelt.

Ist die Aufgabe der Theologie wissenschaftlich zu vermitteln, was im Bewußtsein der Gemeinde unmittelbar gegeben ist, so muß das Bewußtsein der Gemeinde, welches der Entstehungsgrund der Theologie ist, auch den Eintheilungsgrund bilden. Die Kirche hat ein Schriftbewußtsein, ein Bewußtsein ihrer Vergangenheit, ein Bewußtsein ihres Glaubens und Lebens. Das Schriftbewußtsein der Kirche erhebt die exegetische Theologie zur Wissenschaft, das Bewußtsein der kirchlichen Vergangenheit die historische Theologie, das Bewußtsein des kirchlichen Glaubens und Lebens die systematische Theologie, welche seit Calixt sich in Dogmatik und Ethik zerlegt hat. In der exegetischen, historischen und systematischen Theologie verhält sich die kirchliche Wissenschaft theoretisch zu ihren Objekten. Im Unterschiede von der theoreti schen Theologie, welche in die genannten drei Fächer zerfällt, behandelt die praktische Theologie die Funktionen des geistlichen Amtes nicht bloß theoretisch, sondern zugleich praktisch d. h. mit Anleitung zur künftigen Ausübung jener Funktionen.

Somit ist die Dogmatik ein Theil der systematischen Theologie, welche im nächsten Verhältnisse zur Ethik steht.

2.

In allgemeinster Bestimmung ist Dogmatik die Wissenschaft von den Dogmen. Dogma ist ein Urtheil, welches auf persönlicher Auktorität ruht. Es durchdringen sich in diesem Worte die Begriffe Sag und Sagung, so daß bald der eine, bald der andere den Nachdruck hat. Im ersteren Falle heißen dóyuara Lehren, welche auf persönlicher Entscheidung ruhen. So sagt Cicero Quaest. ac. IV. 9.: Sapientia neque de se ipsa dubitare debet, neque de suis decretis, quae philosophi vocant dogmata. Im leßtern Falle heißen dóyuara Geseze, sie mögen auf göttlicher (Eph. 2, 15.) oder auf menschlicher Auktorität (Luc. 2, 1.) ruhen. Der kirchliche Sprachgebrauch vereinigt beide Momente, indem er unter Dogmen Lehren versteht, welche auf der Auktorität des kirchlichen Bekenntnisses ruhen. Dazu ist schon seit dem vierten Jahrhundert eine doppelte Beschränkung gekommen. Cyrillus von Jerusalem (Or. cat. IV. 2.) und Gregorius von Nyssa (Gall. BP. VI. p. 631) unterscheiden die doyuara als Lehren des Glaubens von den Sittenlehren: eine Beschränkung, welche, obwohl weder etymologisch noch im klassischen Sprachgebrauch begründet, bald zu allgemeiner Anerkennung kam. Dazu fügte Basilius der Große (De spiritu s. c. 26.) die Beschränkung auf die Kreise der Wissenden im Unterschiede von dem ×ýovyμu, welches dem Volke zukommt. Somit sind Dogmen die Glaubenslehren der Kirche, sofern sie Gegenstand wissenschaftlicher Aneignung sind.

Glaubenslehren der Kirche sind Dogmen. Es giebt nur Eine Kirche. Es ist die unsichtbare Gemeinschaft der Gläubigen im Geiste, deren Haupt Christus ist: der Leib Christi. Aber die unsichtbare Kirche hat kein Bekenntniß. Wo aber das nicht ist, sind auch keine Dogmen, folglich auch keine Dogmatik. Die Kirche, welche bekennt, ist eine äuBere, Gläubige und Ungläubige umschließende, in Lehre, Verfassung und Kultus geformte Gemeinschaft. Welche diese sei, war in den Zeiten der altkatholischen Kirche nicht zweifelhaft. Dermalen aber bilden die Gemeinden, innerhalb deren die Glieder der unsichtbaren Kirche leben, große Kirchenkörper, welche sich konfessionell von einander unterscheiden. Hat nun die Dogmatik die Dogmen der Kirche darzustellen, so muß dieselbe einer der Sonderkirchen angehören, in welche sich die allgemeine

Kirche zerfällt hat. Die Kirche, deren Glaubenslehren dieser Versuch darzustellen unternimmt, ist die lutherische. Wir brauchen dieß Wort, womit zuerst die Gegner die deutsche Reformation als Parteisache haben bezeichnen wollen (Heppe, Ursprung und Geschichte der Bezeichnung reformirte und lutherische Kirche 1859), weder aus Pietät für Luther, die wir nicht nöthig haben in dieser Weise zu bezeugen, noch aus Parteigeist, sondern weil es die kürzeste und allgemeinverständlichste Bezeichnung der Kirche augsburgischen Bekenntnisses ist, nachdem das Wort evangelisch, welches mit Recht auch die reformirte Kirche beansprucht, durch die Union einen viel- und leider auch zweideutigen Sinn bekommen hat. Ist in unsern Tagen mehr und mehr zum Bewußtsein gekommen, daß eine Kirchlichkeit, welche die Zugehörigkeit zu einer Sonderkirche ausschließt, ein kirchlicher Kosmopolitismus ist, von dem gilt was vom politischen Kosmopolitismus gilt, so ist es doch auch an der Zeit hervorzuheben, daß ein Konfessionalismus ohne Herz und Sinn für die allgemeine Kirche Christi auf Erden Parteidienst ist. Wer die Glaubenslehren der lutherischen Kirche für wahr hält, weil sie lutherisch sind, ist kein wahrer Lutheraner, als welcher mit Luther für die Richtschnur seines Glaubens, Bekennens und Lehrens die Schrift zu erklären hat, weil diese die Glaubensnorm der Christenheit ist. Ist demnach nur die Lehre lutherisch, welche sich kraft der Schrift zuvor als christlich ausgewiesen hat, so darf auch was wahrhaft lutherisch ist den Anspruch der Allgemeingiltigkeit in der Kirche, der Katholicität, erheben. Der Enge einer Sonderkirche und dem Schein des Parteigeistes haben nicht wenige Theologen der Neuzeit dadurch entfliehen wollen, daß sie nicht die lutherische oder reformirte oder unirte, sondern die christliche Dogmatik zu geben sich vorgenommen haben. Geben sie unter diesem Namen den Kirchenglauben einer jener Konfessionen, so sagt dieß Wort entweder etwas aus was sich von selbst versteht - denn daß eine Disciplin der christlichen Theologie christlich ist, versteht sich von selbst - oder zu viel, weil den Anspruch auf Christlichkeit auch andre Konfessionen zu erheben berechtigt sind. Was aber die, welche diesen Namen wählen, gewöhnlich leitet, ist die Absicht die über dem Konflikt der Konfessionen stehenden allgemeingiltigen Lehren des Christenthums darzustellen. Wie in Korinth neben den Parteien, die sich nach Paulus, Petrus und Apollos nannten, eine Christuspartei be

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